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Download (PDF) - Die Stadt Damme

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16 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

Betrieb 12/18<br />

<strong>Die</strong> Betriebsinhaber verfügt über mehrere Hofstellen/Betriebsstätten bzw. Stallstandorte<br />

sowohl in Südfelde als auch in Oldorf und Hüde.<br />

In dem Betrieb werden Mastbullen und Mastschweine gehalten. Für weitere Zuchtsauenplätze<br />

und Ferkelplätze liegen die Genehmigungen am Standort in Oldorf vor.<br />

Im Bebauungsplan wird der Bestand der Betriebsfläche berücksichtigt und aus dem festgesetzten<br />

Bereich, der von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

<strong>Die</strong> Berücksichtigung einer Erweiterungsfläche in räumlicher Zuordnung zu diesem<br />

Stallstandort ist auf Grund der Immissionssituatin nicht möglich.<br />

Im Sinne der Ziele dieser Bauleitplanung ist die Entwicklung eines Tierhaltungsbetriebes<br />

vordringlich durch die Erweiterung an der eigenen Hofstelle eines landwirtschaftlichen<br />

Tierhaltungsbetriebes, am eigenen Betriebsstandort eines gewerblichen Tierhaltungsbetrieb<br />

oder an einem bereits vorhandenen externen Stallstandort eines landwirtschaftlichen<br />

oder gewerblichen Tierhaltungsbetriebes zu vollziehen. Dabei sind in die Betrachtung<br />

der Erweiterungsmöglichkeiten alle Tierhaltungsanlagenstandorte eines Unternehmens<br />

einzubeziehen. Nur soweit hier keine Möglichkeiten der Flächenoptimierung und<br />

Erweiterung bestehen, kann ein neuer Stallstandort infrage kommen, soweit ein - auch<br />

im Sinne der in dieser Planung zu berücksichtigenden öffentlichen Belange - geeigneter<br />

eigener Standort zur Verfügung steht.<br />

Eine mittelfristige Weiterentwicklung des Betriebes ist am Standort Oldorf möglich.<br />

Betrieb 12/19<br />

In diesem als Haupterwerb geführten Betrieb werden Mastschweine und Rinder gehalten.<br />

Der Standort eignet sich aus immissionsschutzrechtlicher Sicht für die vorhandene Tierhaltung.<br />

Eine Weiterentwicklung ist vor allem wegen des geringen Hofraumes jedoch<br />

kaum möglich. <strong>Die</strong> Landwirtschaftskammer geht von einer Sicherung des Bestandes im<br />

Rahmen des Bebauungsplanes aus.<br />

Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />

Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb 12/20<br />

Für diesen Haupterwerbsbetrieb mit Mastschweine-, Ferkel- und Putenhaltung ist mittelfristig<br />

eine Erweiterung der Geflügelhaltung geplant. Für die Planung werden insgesamt<br />

rund 16000 m 2 an Fläche benötigt. Der Landwirt hat derzeit jedoch keine Fläche verfügbar.<br />

Südlich der Hofstelle gelegene Flächen sind aus immissionsschutzrechtlichen Gründen<br />

nach Aussage des Landkreises Vechta für eine Tierhaltung nicht geeignet.<br />

Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />

Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.

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