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<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde - 15<br />

<strong>Die</strong> potenzielle Entwicklungsfläche wird als Acker bewirtschaftet und weist keine besondere<br />

Bedeutung aus Sicht von Natur und Landschaft auf. In der näheren Umgebung sind<br />

keine stickstoffempfindlichen Lebensräume ausgeprägt. Im Rahmen der Eingriffsregelung<br />

auf der Ebene der Anlagengenehmigung sollte eine randliche Eingrünung eine Minimierung<br />

der Auswirkungen sicherstellen.<br />

Betrieb 12/15<br />

Für diesen entwicklungsfähigen Betrieb mit Schweinehaltung und Mastrinder ist eine Erweiterung<br />

für Schweinemastplätze beabsichtigt. Hierfür wird eine Fläche von ca. 6058 m²<br />

benötigt.<br />

<strong>Die</strong> Erweiterungsfläche für die Schweinemastplätze ist am Hof-/Betriebsstandort in Richtung<br />

Westen geplant.<br />

Im Bebauungsplan wird, neben dem Bestand, eine Entwicklungsfläche am Hof-/am Betriebsstandort<br />

entsprechend der Beurteilung der Landwirtschaftskammer berücksichtigt<br />

und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten<br />

ist, ausgespart.<br />

<strong>Die</strong> potenzielle Entwicklungsfläche wird als Acker bewirtschaftet und weist keine besondere<br />

Bedeutung aus Sicht von Natur und Landschaft auf. In der näheren Umgebung sind<br />

keine stickstoffempfindlichen Lebensräume ausgeprägt.<br />

<strong>Die</strong> Eingriffe in das Landschaftsbild und damit die möglichen Auswirkungen auf die Naherholung<br />

und den Tourismus im Raum werden durch die Anbindung an die bereits vorhandene<br />

Hoflage minimiert; im Rahmen der Eingriffsregelung auf der Ebene der Anlagengenehmigung<br />

sollte eine randliche Eingrünung eine weitere Minimierung der Auswirkungen<br />

sicherstellen.<br />

Nach Einschätzung des Landkreises Vechta eignet sich die Entwicklungsfläche aus immissionsschutzrechtlicher<br />

Sicht für das Vorhaben.<br />

Betrieb 12/16<br />

Der Betrieb wird im Nebenerwerb geführt und Schweinehaltung betrieben. Mittelfristig soll<br />

der Mastschweinebestand ausgebaut werden.<br />

Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist der Standort für den Bau einer Schweinemastanlage<br />

nicht geeignet.<br />

Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />

Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb 12/17<br />

In dem Betrieb wird aktuell nur Rindvieh gehalten, eine Schweinehaltung wird nicht betrieben.<br />

Da der Betrieb derzeit im Nebenerwerb geführt wird und konkrete Entwicklungsabsichten<br />

nicht bestehen, wird im Bebauungsplan die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung<br />

der Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich,<br />

der von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.

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