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Download (PDF) - Die Stadt Damme

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14 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

den weder im landwirtschaftlichen Fachbeitrag noch in dem Einwenderschreiben benannt.<br />

<strong>Die</strong> derzeitige Hofstelle des nur noch eine Grünlandfläche bewirtschafteten, aber<br />

noch als Landwirtschaft geltenden Betriebes wird von der Festsetzung als von Bebauung<br />

mit Tierhaltung freizuhaltender Bereich ausgespart.<br />

Entsprechend der Empfehlung der Landwirtschaftskammer wird erst bei Vorliegen einer<br />

konkreten Planung über eine Entwicklungsfläche entschieden.<br />

Betrieb 12/12<br />

Über diesen gewerblichen Betrieb der Legehennenhaltung liegen keine weiteren Informationen<br />

vor. Im Bebauungsplan wird der Bestand entsprechend der Beurteilung der Landwirtschaftskammer<br />

berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb/Standorte 12/13 und 12/14<br />

Für diesen entwicklungsfähigen Haupterwerbsbetrieb mit Sauenhaltung und Ferkelaufzucht<br />

ist eine Erweiterung des Betriebes geplant.<br />

Der Betriebsinhaber verfügt über mehrere Hofstellen/Betriebsstätten bzw. Stallstandorte<br />

in Reselage und Südfelde.<br />

Der Betrieb soll in weiten Teilen umorganisiert werden. Der vorhandene Standort in Südfelde<br />

(Betrieb 12/13) kann aufgrund der begrenzten Fläche nicht weiter ausgedehnt werden.<br />

Im Bebauungsplan wird, entsprechend der allgemeinen Planungsgrundsätzen, der<br />

Bestand der Betriebsfläche berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von<br />

Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

An Stelle des Standortes im Ortsteil Reselage, Kösterberndstraße, der stillgelegt werden<br />

soll, soll ein neuer Standort als Entwicklungsfläche im Bereich Südfelde (Standort 12/14),<br />

westlich des bestehenden Standortes 12/13, erschlossen werden. Hier soll nach den Betriebsplanungen<br />

die Mastschweinehaltung auf 3 ha Fläche erfolgen.<br />

Im Bebauungsplan wird der südliche Teil der von der Landwirtschaftskammer geprüften<br />

Entwicklungsfläche 12/14 (2,080 ha) berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich,<br />

der von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart; damit wird nicht<br />

der vollständig vom Betrieb gewünschte Umfang berücksichtigt, da am Betriebsstandort<br />

„Zu den Klünen“ im Ortsteil Reselage Entwicklungsmöglichkeiten bestehen. Der Standort<br />

wird im Vergleich zum Vorentwurfsstand vergrößert, da durch die geltende Nutztierverordnung<br />

mehr nutzbare Buchtenfläche pro Mastschwein vorzusehen sind. Durch den höheren<br />

Platzbedarf je Tier muss das Stallgebäude größer als bisher geplant werden. Derzeit<br />

sind zwei Stallgebäude geplant, wodurch wiederum größere Abstände und zusätzliche<br />

Umfahrten erforderlich werden.<br />

Der Standort 12/14 wird für die Aufgabe der Tierhaltung im Standort Kösterberndstraße<br />

ausgewiesen; mit der Aufgabe der Tierhaltung verbessert sich die Immissionssituation in<br />

der Ortslage Reselage sowie im nördlich und östlich angrenzenden vorhandenen und<br />

geplanten Gewerbegebiet deutlich. Angesichts des städtebaulichen Nutzens im Bereich<br />

Reselage ist es aus Sicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> vertretbar, die Möglichkeit für einen neuen<br />

Stallstandort vorzusehen.

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