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Download (PDF) - Die Stadt Damme

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<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde - 13<br />

Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />

Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb 12/8<br />

Der Betrieb wird derzeit noch vom Betriebsleiter bewirtschaftet, aber die Nutzflächen sind<br />

überwiegend verpachtet.<br />

Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />

Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb 12/9<br />

In dem Betrieb werden Mastschweine, Rinder und Kälber gehalten. Der Betriebsinhaber<br />

verfügt über zwei Hofstellen/Betriebsstätten in Südfelde, Betrieb 12/6 und Betrieb 12/9.<br />

Aktuell liegen keine Planungen vor, allerdings soll der Mastschweinebestand am Standort<br />

12/6 um 2000 Mastplätze ausgebaut werden.<br />

Der Betrieb 12/9 ist für einen Ausbau der Tierhaltung nicht geeignet. Im Bebauungsplan<br />

wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der Landwirtschaftskammer<br />

berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen<br />

freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb 12/10<br />

In dem Betrieb werden im Nebenerwerb Mastschweine sowie in gepachteten Ställen in<br />

<strong>Damme</strong> Mastschweine und in gepachteten Ställen in Eggermühlen und Gehrde Mastschweine<br />

und Zuchtsauen gehalten.<br />

Zur Sicherung des Betriebes ist die Errichtung eines Mastschweinestall mit 1.800 Mastplätze<br />

auf dem Hof geplant, der auch der räumlichen Konzentration der verstreuten<br />

Mastschweinehaltung dient. Der vorgesehene Standort südlich abgesetzt von der Hofstelle<br />

ist mit Einbau einer Abluftbehandlungsanlage aus immissionsschutzrechtlichen<br />

Gesichtspunkten geeignet; dabei ist jedoch der Stall möglichst weit südlich auf dem<br />

Grundstück und möglichst weit von der Wohnbebauung entfernt zu errichten. <strong>Die</strong> Eingrünung<br />

erfolgt auf der Nordwestseite des Grundstücks und dient der optischen Trennung<br />

zur Wohnbebauung.<br />

<strong>Die</strong> Hofstelle im Bestand und die Entwicklungsfläche werden entsprechend der Beurteilung<br />

der Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der<br />

von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart. Bedingung für den<br />

etwas von der Hofstelle abgesetzten neuen Stallstandort ist, dass der Landwirt sich vertraglich<br />

gegenüber der <strong>Stadt</strong> zu der unwiderruflichen Aufgabe der Tierhaltung in allen in<br />

seinem Eigentum befindlichen Stallanlagen im <strong>Stadt</strong>gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> verpflichtet.<br />

Betrieb 12/11<br />

Der Betrieb wird derzeit nicht bewirtschaftetet. Aktuell ist keine Tierhaltung vorhanden.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde eine Option auf Wiederaufnahme<br />

der landwirtschaftlichen Betätigung mit Tierhaltung dargelegt. Konkrete Absichten wer-

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