Download (PDF) - Die Stadt Damme
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<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde - 13<br />
Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />
Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />
mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />
Betrieb 12/8<br />
Der Betrieb wird derzeit noch vom Betriebsleiter bewirtschaftet, aber die Nutzflächen sind<br />
überwiegend verpachtet.<br />
Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />
Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />
mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />
Betrieb 12/9<br />
In dem Betrieb werden Mastschweine, Rinder und Kälber gehalten. Der Betriebsinhaber<br />
verfügt über zwei Hofstellen/Betriebsstätten in Südfelde, Betrieb 12/6 und Betrieb 12/9.<br />
Aktuell liegen keine Planungen vor, allerdings soll der Mastschweinebestand am Standort<br />
12/6 um 2000 Mastplätze ausgebaut werden.<br />
Der Betrieb 12/9 ist für einen Ausbau der Tierhaltung nicht geeignet. Im Bebauungsplan<br />
wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der Landwirtschaftskammer<br />
berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen<br />
freizuhalten ist, ausgespart.<br />
Betrieb 12/10<br />
In dem Betrieb werden im Nebenerwerb Mastschweine sowie in gepachteten Ställen in<br />
<strong>Damme</strong> Mastschweine und in gepachteten Ställen in Eggermühlen und Gehrde Mastschweine<br />
und Zuchtsauen gehalten.<br />
Zur Sicherung des Betriebes ist die Errichtung eines Mastschweinestall mit 1.800 Mastplätze<br />
auf dem Hof geplant, der auch der räumlichen Konzentration der verstreuten<br />
Mastschweinehaltung dient. Der vorgesehene Standort südlich abgesetzt von der Hofstelle<br />
ist mit Einbau einer Abluftbehandlungsanlage aus immissionsschutzrechtlichen<br />
Gesichtspunkten geeignet; dabei ist jedoch der Stall möglichst weit südlich auf dem<br />
Grundstück und möglichst weit von der Wohnbebauung entfernt zu errichten. <strong>Die</strong> Eingrünung<br />
erfolgt auf der Nordwestseite des Grundstücks und dient der optischen Trennung<br />
zur Wohnbebauung.<br />
<strong>Die</strong> Hofstelle im Bestand und die Entwicklungsfläche werden entsprechend der Beurteilung<br />
der Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der<br />
von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart. Bedingung für den<br />
etwas von der Hofstelle abgesetzten neuen Stallstandort ist, dass der Landwirt sich vertraglich<br />
gegenüber der <strong>Stadt</strong> zu der unwiderruflichen Aufgabe der Tierhaltung in allen in<br />
seinem Eigentum befindlichen Stallanlagen im <strong>Stadt</strong>gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> verpflichtet.<br />
Betrieb 12/11<br />
Der Betrieb wird derzeit nicht bewirtschaftetet. Aktuell ist keine Tierhaltung vorhanden.<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde eine Option auf Wiederaufnahme<br />
der landwirtschaftlichen Betätigung mit Tierhaltung dargelegt. Konkrete Absichten wer-