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12 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />

Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb 12/5<br />

Für diesen als Nebenerwerb geführten Betrieb liegen keine Planungen vor. Inwieweit der<br />

Betrieb in Zukunft weiter besteht, hängt von der wirtschaftlichen Lage und den familiären<br />

Bedingungen ab. Aktuell ist die Stilliegung des Betriebes nicht geplant.<br />

Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />

Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb 12/6<br />

In dem Betrieb werden Mastschweine, Rinder und Kälber gehalten. Der Betriebsinhaber<br />

verfügt über zwei Hofstellen/Betriebsstätten in Südfelde (Standorte 12/6 und 12/9).<br />

Aktuell liegen keine Planungen vor, allerdings soll der Mastschweinebestand auf um<br />

2000 Mastplätze ausgebaut werden.<br />

Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist der Standort mit dem Betrieb 12/6 für den Bau<br />

einer Schweinemastanlage in der geplanten Größenordnung geeignet. Das Bauvorhaben<br />

kann allerdings nur mit Einsatz einer Abluftbehandlungsanlage realisiert werden.<br />

<strong>Die</strong> Erweiterungsfläche für die Schweinemastplätze ist am Betriebsstandort 12/6 in Richtung<br />

Südwesten geplant.<br />

Im Bebauungsplan wird, neben dem Bestand, eine Entwicklungsfläche am Hof entsprechend<br />

der Beurteilung der Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten<br />

Bereich, der von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

<strong>Die</strong> potenzielle Entwicklungsfläche wird als Acker bewirtschaftet und weist keine besondere<br />

Bedeutung aus Sicht von Natur und Landschaft auf. In der näheren Umgebung sind<br />

keine stickstoffempfindlichen Lebensräume ausgeprägt.<br />

<strong>Die</strong> Eingriffe in das Landschaftsbild und damit die möglichen Auswirkungen auf die Naherholung<br />

und den Tourismus im Raum werden durch die Anbindung an die bereits vorhandene<br />

Hoflage minimiert; im Rahmen der Eingriffsregelung auf der Ebene der Anlagengenehmigung<br />

sollte eine randliche Eingrünung eine weitere Minimierung der Auswirkungen<br />

sicherstellen.<br />

Betrieb 12/7<br />

Der Betrieb wird im Nebenerwerb geführt. Darüber hinaus wird ein Viehhandel betrieben.<br />

Aktuelle Planungen zur Erweiterung des Tierhaltung bestehen zur Zeit nicht. Der Betrieb<br />

steht kurz vor der Hofübergabe. Ob er dann in dieser Form weitergeführt oder eventuell<br />

weiter ausgebaut oder aufgegeben wird, steht noch nicht fest.<br />

Nach Aussage des Landkreises Vechta besteht ein Bestandsschutz. Der Standort ist allerdings<br />

durch die Nachbarwohnbebauung in der Entwicklungsfähigkeit eingeschränkt.

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