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Download (PDF) - Die Stadt Damme

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<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde - 11<br />

und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten<br />

ist, ausgespart. <strong>Die</strong> Fläche wurde zwischenzeitlich durch den Landwirt erworben.<br />

<strong>Die</strong> erworbene Fläche ist in Richtung Westen von geringerer Ausdehnung und in nördlicher<br />

Richtung größerer Ausdehnung als die bisher im Vorentwurf im Vorgriff auf den<br />

Grunderwerb abgegrenzte Erweiterungsfläche. Der genaue Zuschnitt der erworbenen<br />

Fläche wird im Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt. <strong>Die</strong> Fläche ist insgesamt<br />

kleiner.<br />

<strong>Die</strong> potenzielle Entwicklungsfläche wird als Acker bewirtschaftet und weist keine besondere<br />

Bedeutung aus Sicht von Natur und Landschaft auf. In der näheren Umgebung sind<br />

keine stickstoffempfindlichen Lebensräume ausgeprägt. <strong>Die</strong> Eingriffe in das Landschaftsbild<br />

und damit die möglichen Auswirkungen auf die Naherholung und den Tourismus<br />

im Raum werden durch die Anbindung an die bereits vorhandene Hoflage minimiert;<br />

im Rahmen der Eingriffsregelung auf der Ebene der Anlagengenehmigung sollte eine<br />

randliche Eingrünung eine weitere Minimierung der Auswirkungen sicherstellen.<br />

Betrieb 12/2<br />

Der als Haupterwerbsbetrieb geführte Hof ist auf die Milchviehhaltung spezialisiert. Geplant<br />

ist die Erweiterung der Milchviehhaltung um rund 100 Plätze. Für die Planung werden<br />

insgesamt rund 3369 m² an zusätzlicher Fläche benötigt. Eine mittelfristige Weiterentwicklung<br />

des Betriebes ist auf der Hofstelle nur schwer möglich. Eine potentielle Erweiterungsfläche<br />

steht zwar zur Verfügung, aber aus immissionsschutzrechtlichen Gründen<br />

ist eine Erweiterung der Rinderhaltung an der Hofstelle nach Aussage des Landkreises<br />

Vechta nach derzeitiger Lage so gut wie ausgeschlossen.<br />

Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />

Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb 12/3<br />

Für diesen Haupterwerbsbetrieb mit Mastschweinehaltung und Rinderhaltung ist langfristig<br />

eine Erweiterung der Mastschweinehaltung angedacht. Aktuelle Planungen liegen<br />

derzeit nicht vor.<br />

Aufgrund der Nachbarwohnbebauung ist die Lage des Hofes jedoch stark eingeschränkt,<br />

so dass aus Gründen des Immissionsschutzes Zweifel bestehen, ob die Planungen am<br />

Hofstandort verwirklicht werden können.<br />

Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />

Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb 12/4<br />

In dem Betrieb werden Mastschweine, Rinder und Kälber gehalten. Aktuell liegen keine<br />

Planungen vor. Eine Baugenehmigung für einen Kälberaufzuchtstall liegt vor und soll<br />

umgesetzt werden. Mittelfristig soll der Mastschweinebestand ausgebaut werden.<br />

Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist der Standort für den Bau einer Schweinemastanlage<br />

in der geplanten Größenordnung nur bedingt geeignet.

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