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Download (PDF) - Die Stadt Damme

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10 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

vollziehbar ist und die Entwicklungsfläche 12/14 in Perspektive zu stark an den Betrieb<br />

12/15 heranzurücken droht.<br />

Der Anregung wurde nicht gefolgt. <strong>Die</strong> im Bebauungsplan berücksichtigte Entwicklungsfläche<br />

ermöglicht eine fachlich begründete bauliche Entwicklung und Tierzahlentwicklung;<br />

die von dem Einwender gewünschte Flächengröße ist dagegen aus Sicht<br />

der Landwirtschaftskammer nicht begründbar.<br />

Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/11 wird angeregt, neben der Bestandfläche<br />

auch eine Entwicklungsfläche zu berücksichtigen, da der nachfolgenden<br />

Generation die Möglichkeit der Wiederaufnahme der Intensivtierhaltung eingeräumt<br />

werden soll.<br />

Der Anregung wird nicht nachgekommen; nach der Begutachtung durch die Landwirtschaftskammer<br />

handelt es sich um einen nicht bewirtschafteten Betrieb, Tierhaltung<br />

wird nicht betrieben und die Flächen sind verpachtet. Es sind keine Angaben zu Hofnachfolge<br />

enthalten. Auch in der letzten Stellungnahmen wird keine ausreichend konkrete<br />

Entwicklungsperspektive oder -planung dargelegt, die eine konkrete Wiederaufnahme<br />

der Tierhaltung in absehbarer Zeit durch den Betriebsinhaber oder einen Hofnachfolger<br />

sicher erwarten lässt. Somit wird nach den Grundsätzen dieser Bauleitplanung<br />

eine Entwicklungsfläche nicht vorgesehen.<br />

Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/14 wird von Seiten zweier Bürger<br />

die letzte Vergrößerung hinterfragt und nicht als mit den Planungszielen vereinbar erklärt;<br />

hier wird für zukünftige Verfahren auch eine Präzedenzwirkung befürchtet.<br />

Eine Änderung der Planung wird nicht vorgenommen. <strong>Die</strong> gewollt erhöhten Anforderungen<br />

an das Platzangebot nach den Anforderungen eines Tierwohl-Labels führen zu<br />

der nunmehr geplanten Größe der Entwicklungsfläche, die zur Einstellung der Tierhaltung<br />

an dem städtebaulich problematischen Stallstandort an der Kösterberndstraße<br />

führt. <strong>Die</strong> vorgesehen Flächengröße liegt laut Landwirtschaftskammer im Rahmen des<br />

fachlich begründbaren und noch unterhalt des im Gutachten ausgewiesenen Flächenwertes.<br />

3.2 Relevante Abwägungsbelange<br />

3.2.1 Landwirtschaft und gewerbliche Tierhaltungsbetriebe<br />

In diesem Bebauungsplan sind die Abgrenzungen der Flächen, die von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen<br />

freizuhalten sind, aus den folgenden Gründen ausgenommen worden:<br />

Betrieb 12/1<br />

Für diesen entwicklungsfähigen Haupterwerbsbetrieb mit Mastschweinehaltung ist mittelfristig<br />

eine Erweiterung um weitere 1500 bis 1800 Mastplätze angedacht. <strong>Die</strong> benötigte<br />

Erweiterungsfläche beträgt ca. 1 ha; eine Erweiterung ist wegen des geringen Hofraumes<br />

auf eigener Fläche nicht möglich.<br />

Im Bebauungsplan wird eine Entwicklungsfläche unmittelbar westlich des bestehenden<br />

Hofstandorts entsprechend der Beurteilung der Landwirtschaftskammer berücksichtigt

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