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Download (PDF) - Die Stadt Damme

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<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde - 9<br />

3.1.3 Ergebnisse der parallel zur öffentlichen Auslegung durchgeführten Beteiligung<br />

der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB<br />

<strong>Die</strong> im Rahmen der Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

gem. § 4 (2) BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden in die Abwägung der öffentlichen<br />

und privaten Belange gemäß § 1 (7) BauGB eingestellt.<br />

Der Landkreis Vechta weist auf zwei benachbarte Bebauungspläne, auf die in der<br />

Planzeichnung zeichnerisch hingewiesen werden soll, und auf erforderliche redaktionelle<br />

Korrekturen in der Begründung hin.<br />

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz<br />

weist auf Grundwassermessstellen hin.<br />

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie weist auf ein Rohstoffsicherungsgebiet<br />

1. Ordnung hin. <strong>Die</strong>ses Gebiet sollte nicht überplant werden.<br />

<strong>Die</strong> PLEdoc GmbH und der OOWV weisen auf ihre Leitungen und die erforderlichen<br />

Schutzabstände hin.<br />

Exxon Mobil weist auf die Bergbaukonzession für die Oldenburgische Erdölgesellschaft<br />

mbH zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl, Erdgas und anderen bituminösen<br />

Stoffen hin.<br />

3.1.4 Ergebnisse der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB<br />

<strong>Die</strong> im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB abgegebenen Stellungnahmen<br />

werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 (7) BauGB<br />

eingestellt.<br />

Ein Landwirt weist auf seinen Betriebsstandort Vördener Straße 80 und Hufeisenstraße<br />

12 hin (außerhalb des Geltungsbereiches). Hier bestehen keine Erweiterungsmöglichkeiten.<br />

Einzige Erweiterungsmöglichkeit für einen neuen Stallstandort wäre südlich<br />

Jeddebrok (K 278).<br />

Für den Einwenderbetrieb liegt ein landwirtschaftlicher Fachbeitrag der Landwirtschaftskammer<br />

vor, der die Entwicklung des Betriebes am Standort an der Vördener<br />

Straße 80, im OT Neuenwalde benennt; hier ist die vom Betrieb geplante Aufstockung<br />

der Tierhaltung möglich, wenn auch unter Einbau von Abluftbehandlungsanlagen. <strong>Die</strong>ser<br />

der Landwirtschaftskammer gegenüber genannte Entwicklungsbedarf ist mittlerweile<br />

hier realisiert; für eine weitere Entwicklung an der Vördener Straße oder am<br />

Standort südlich der K 278 liegen keine konkretisierten Planungen vor, die eine Berücksichtigung<br />

in der Bauleitplanung ermöglichen. Ein Standort südlich Jeddebrok widerspricht<br />

den Steuerungszielen der Entwicklung an den Hofstellen und der Freihaltung<br />

der bisher unbebauten Landschaft, die hier höher gewichtet werden.<br />

Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/15 wird gewünscht, die Entwicklungsfläche<br />

zu vergrößern, da für den Betrieb in den nächsten 10 Jahren zwei bis drei<br />

zusätzliche Ställe ein mögliches Wachstum darstellt. Zudem wird der Entwicklungsfläche<br />

mit der Ordnungsnummer 12/14 widersprochen, da die Entwicklung nicht nach-

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