Download (PDF) - Die Stadt Damme
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8 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />
Der Anregung wurde nicht gefolgt. <strong>Die</strong> Entwicklungsfläche ermöglicht eine fachlich begründete<br />
bauliche Entwicklung und Tierzahlentwicklung.<br />
Der Abstand der Fläche 12/15 zu der Fläche mit der Ordnungsnummer 12/14 beträgt<br />
250 m. <strong>Die</strong> Seuchenproblematik ist abhängig von der Entfernung und von Betriebsbedingungen,<br />
dies ist im Bebauungsplan nicht regelbar Nach dem Gutachten der Landwirtschaftskammer<br />
ist der Standort 12/14 in Verbindung mit einer Standortaufgabe erforderlich.<br />
Ein Landwirt weist auf seinen Betriebsstandort Vördener Straße 80 und Hufeisenstraße<br />
12 hin (außerhalb des Geltungsbereiches). Hier bestehen keine Erweiterungsmöglichkeiten.<br />
Einzige Erweiterungsmöglichkeit für einen neuen Stallstandort wäre südlich<br />
Jeddebrok (L 278).<br />
Für den Einwenderbetrieb liegt ein landwirtschaftlicher Fachbeitrag der Landwirtschaftskammer<br />
vor, der die Entwicklung des Betriebes am Standort an der Vördener<br />
Straße 80, im OT Neuenwalde benennt; hier ist die vom Betrieb geplante Aufstockung<br />
der Tierhaltung möglich, wenn auch unter Einbau von Abluftbehandlungsanlagen. Ein<br />
Standort südlich Jeddebrok widerspricht den Steuerungszielen.<br />
Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/1 wird darauf hingewiesen, dass<br />
die Flächen zwischenzeitlich erworben wurden.<br />
Der konkrete Flächenzuschnitt der Fläche wird berücksichtigt.<br />
Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/3 wird angeregt, eine Erweiterungsfläche<br />
vorzusehen.<br />
Konkrete Planungen des Betriebes liegen nicht vor. <strong>Die</strong> Immissionsrechtliche Situation<br />
begrenzt angesichts der Wohnnutzungen in der Umgebung und des benachbarten<br />
landwirtschaftlichen Betriebes 12/2 die Entwicklungsfähigkeit des Betriebes an diesem<br />
Standort, so dass es fraglich erscheint, ob die Existenz des Betriebes an diesem<br />
Standort nachhaltig gesichert werden kann. Eine Erweiterungsfläche wird nicht vorgesehen.<br />
Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/11 wird angeregt, die Option auf<br />
Bau eines Stalls zu ermöglichen.<br />
Der Anregung wird nachgekommen, der Planteil wird geändert. <strong>Die</strong> Hoffläche wird<br />
nach dem Landwirtschaftsgutachten aus dem von Bebauung freizuhaltenden Bereich<br />
herausgenommen.<br />
Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/14 wird angeregt, die Erweiterungsfläche<br />
zu vergrößern. Haltungsanforderungen und Brandschutz würden zwei<br />
Ställe und eine größere Fläche erfordern.<br />
Der Anregung wird gefolgt. Mit den nun erhöhten Anforderungen an das Platzangebot<br />
haben sich neue Gesichtspunkte ergeben. Aus Gründen des Tier- und Brandschutzes<br />
ist ein Mehrbedarf an Fläche entstanden, um das ursprüngliche Nutzungsziel zu erreichen.