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<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde - 7<br />

Der Landkreis Vechta weist auf Kompensationsmaßnahmen für Baumaßnahmen<br />

landwirtschaftlicher Betriebe hin und regt ihre Aufnahme in den Planteil an. Zudem<br />

wird auf die vorhandenen Wallhecken hingewiesen.<br />

<strong>Die</strong> Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weist auf die Bauverbotszone und<br />

Baubeschränkungszone entlang der Landesstraße L 80 hin.<br />

<strong>Die</strong> PLEdoc GmbH, die Westnetz GmbH, die EWE Netz GmbH und der OOWV weisen<br />

auf ihre Leitungen und die erforderlichen Schutzabstände hin.<br />

Exxon Mobil weist auf die Bergbaukonzession für die Oldenburgische Erdölgesellschaft<br />

mbH zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl, Erdgas und anderen bituminösen<br />

Stoffen hin.<br />

3.1.2 Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB<br />

<strong>Die</strong> im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB abgegebenen<br />

Stellungnahmen werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß<br />

§ 1 (7) BauGB eingestellt.<br />

Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/20 wird darauf hingewiesen, dass<br />

die Planung dem Betrieb keine Entwicklungsmöglichkeiten biete. Eine Entwicklung sei<br />

aufgrund der verfügbaren Fläche und aufgrund des Immissionsschutzes nicht möglich.<br />

Angeregt wird eine langfristige Verlagerung an einen anderen Standort, z.B. im Schullenmoor.<br />

Eine Aufgabe des Standortes ist städtebaulich sinnvoll (Gewerbeentwicklung). Eine<br />

Prüfung und Klärung von möglichen Verlagerungsmöglichkeiten, Kosten-Nutzen-<br />

Verhältnis, Eignung möglicher Standorte ist noch nicht erfolgt. Daher ist vorerst keine<br />

Standortausweisung möglich. Nach einer Prüfung wäre ggf. die Änderung des Bebauungsplanes<br />

sinnvoll.<br />

Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/2 wird darauf hingewiesen, dass<br />

keine Erweiterungsflächen vorgesehen sind, aber für die Erneuerung der Ställe erforderlich<br />

wären (Weiternutzung der alten Ställe in der Bauphase).<br />

Für die Entwicklung des Betriebes ist eine Fläche berücksichtigt worden, für die nicht<br />

das Verbot der Bebauung mit Tierhaltungsanlagen gilt. Auf Grund der Nähe zu Wohnnutzung<br />

ist diese Fläche nicht uneingeschränkt für die Aufstockung des Viehbestandes<br />

nutzbar. Nach den Vorstellung der Betriebsinhaberin soll die Fläche aber für die Errichtung<br />

eines Ersatzstalls genutzt werden; in diesem Fall ist durch entsprechende Vorkehrungen<br />

sicherzustellen, dass die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten<br />

werden.<br />

Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/15 wird angeregt, die Flächenabgrenzung<br />

bis zum Bornbach auszudehnen. Zudem wird der Entwicklungsfläche mit der<br />

Ordnungsnummer 12/14 widersprochen. Eine Seuchenproblematik wird befürchtet. <strong>Die</strong><br />

Fläche 12/14 rücke an den Betrieb heran, die eigenen Entwicklungsmöglichkeiten würden<br />

dadurch eingeschränkt.

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