Download (PDF) - Die Stadt Damme
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2 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />
- Besonders geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 24 NAGB-<br />
NatSchG (GB-VEC 3415/003)<br />
- Wald lt. Waldkarte<br />
1.5 Planungsrahmenbedingungen<br />
Landesraumordnungsprogramm<br />
Im Landesraumordnungsprogramm finden sich für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
keine Ausweisungen.<br />
Regionales Raumordnungsprogramm<br />
Im Regionalen Raumordnungsprogramme des Landkreises Vechta wird der Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes als Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft und im<br />
südwestlichen Bereich als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft ausgewiesen.<br />
Darüber hinaus sind große Teile des Geltungsbereiches als Gebiet mit besonderer<br />
Bedeutung für Wassergewinnung dargestellt. Der Geltungsbereich wird von einem örtlichen<br />
Radwanderweg durchkreuzt.<br />
<strong>Die</strong> Regelungen des Bebauungsplanes beeinträchtigen die ausgewiesenen Gebiete in ihrer<br />
Eignung und besonderen Bedeutung nicht. Vielmehr werden bauliche Nutzungen, die die<br />
Erholungseignung beeinträchtigen können, dort konzentriert, wo bereits bauliche Nutzungen<br />
vorhanden sind; hierdurch werden potenzielle Beeinträchtigungen auf ein verträgliches Maß<br />
minimiert. Das Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft liegt in dem Bereich,<br />
der von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist. <strong>Die</strong> Belange der Landwirtschaft<br />
werden dem Bedarf bzw. der spezifischen Situation der Betriebe entsprechend berücksichtigt;<br />
die landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung ist durch diesen Bebauungsplan<br />
nicht betroffen.<br />
Flächennutzungsplan<br />
Im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> ist der Geltungsbereich als Fläche für<br />
die Landwirtschaft dargestellt.<br />
<strong>Die</strong> Planung ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, da die Flächennutzungsplan-<br />
Darstellung Fläche für die Landwirtschaft durch diesen einfachen Bebauungsplan nur konkretisiert<br />
wird.<br />
Bei der Festsetzung von Flächen, die von einer Bebauung freizuhalten sind, kann bei einem<br />
einfachen Bebauungsplan von der Festsetzung der Art der Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft<br />
abgesehen werden; die Art der Nutzung wird dann durch § 35 BauGB bestimmt.<br />
Damit stimmt die Bebauungsplanung mit der Zielvorgabe der Darstellung im Flächennutzungsplan<br />
überein und konkretisiert diese räumlich.<br />
Bebauungspläne<br />
Bestands- und rechtskräftige Bebauungspläne sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht<br />
vorhanden.