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Download (PDF) - Die Stadt Damme

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2 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

- Besonders geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 24 NAGB-<br />

NatSchG (GB-VEC 3415/003)<br />

- Wald lt. Waldkarte<br />

1.5 Planungsrahmenbedingungen<br />

Landesraumordnungsprogramm<br />

Im Landesraumordnungsprogramm finden sich für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

keine Ausweisungen.<br />

Regionales Raumordnungsprogramm<br />

Im Regionalen Raumordnungsprogramme des Landkreises Vechta wird der Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes als Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft und im<br />

südwestlichen Bereich als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft ausgewiesen.<br />

Darüber hinaus sind große Teile des Geltungsbereiches als Gebiet mit besonderer<br />

Bedeutung für Wassergewinnung dargestellt. Der Geltungsbereich wird von einem örtlichen<br />

Radwanderweg durchkreuzt.<br />

<strong>Die</strong> Regelungen des Bebauungsplanes beeinträchtigen die ausgewiesenen Gebiete in ihrer<br />

Eignung und besonderen Bedeutung nicht. Vielmehr werden bauliche Nutzungen, die die<br />

Erholungseignung beeinträchtigen können, dort konzentriert, wo bereits bauliche Nutzungen<br />

vorhanden sind; hierdurch werden potenzielle Beeinträchtigungen auf ein verträgliches Maß<br />

minimiert. Das Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft liegt in dem Bereich,<br />

der von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist. <strong>Die</strong> Belange der Landwirtschaft<br />

werden dem Bedarf bzw. der spezifischen Situation der Betriebe entsprechend berücksichtigt;<br />

die landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung ist durch diesen Bebauungsplan<br />

nicht betroffen.<br />

Flächennutzungsplan<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> ist der Geltungsbereich als Fläche für<br />

die Landwirtschaft dargestellt.<br />

<strong>Die</strong> Planung ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, da die Flächennutzungsplan-<br />

Darstellung Fläche für die Landwirtschaft durch diesen einfachen Bebauungsplan nur konkretisiert<br />

wird.<br />

Bei der Festsetzung von Flächen, die von einer Bebauung freizuhalten sind, kann bei einem<br />

einfachen Bebauungsplan von der Festsetzung der Art der Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft<br />

abgesehen werden; die Art der Nutzung wird dann durch § 35 BauGB bestimmt.<br />

Damit stimmt die Bebauungsplanung mit der Zielvorgabe der Darstellung im Flächennutzungsplan<br />

überein und konkretisiert diese räumlich.<br />

Bebauungspläne<br />

Bestands- und rechtskräftige Bebauungspläne sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht<br />

vorhanden.

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