01.03.2014 Aufrufe

Download (PDF) - Die Stadt Damme

Download (PDF) - Die Stadt Damme

Download (PDF) - Die Stadt Damme

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Bebauungsplan Nr. 151/12 „Planerische Steuerung von Tierhaltungsanlagen - Südfelde“<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> hat in seiner Sitzung am 24.09.2013 gemäß § 10 Abs. 1<br />

Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 151/12 „Planerische Steuerung von<br />

Tierhaltungsanlagen - Südfelde“ als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit nach §<br />

10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 151/12 „Planerische Steuerung von<br />

Tierhaltungsanlagen - Südfelde“ ist im nachstehenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht.<br />

Mit dieser Bekanntmachung in der Oldenburgischen Volkszeitung tritt der Bebauungsplan<br />

Nr. 151/12 „Planerische Steuerung von Tierhaltungsanlagen - Südfelde“ in Kraft.<br />

Der Bebauungsplan Nr. 151/12 „Planerische Steuerung von Tierhaltungsanlagen - Südfelde“<br />

einschließlich Begründung kann ab sofort im Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>, Mühlenstraße 18,<br />

Zimmer 55, 49401 <strong>Damme</strong>, während der <strong>Die</strong>nststunden der <strong>Stadt</strong>verwaltung eingesehen<br />

werden. Über den Inhalt wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB auf Verlangen Auskunft gegeben.<br />

Hinweise:


Gemäß § 215 Abs.1 BauGB werden<br />

- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort<br />

bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der<br />

Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des<br />

Flächennutzungsplanes,<br />

- nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtliche Fehler bei der Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren und<br />

- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges<br />

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich<br />

gegenüber der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts<br />

geltend gemacht worden sind.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die<br />

Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über<br />

die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.<br />

DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien, etc., auf die der Bauleitplan Bezug nimmt, werden bei<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> im Fachbereich Planen und Bauen im Obergeschoss, Mühlenstraße 18,<br />

49401 <strong>Damme</strong> zur Einsicht bereitgehalten.<br />

<strong>Die</strong> Bekanntmachung sowie die Unterlagen stehen ebenfalls im Internet unter folgender<br />

Adresse zur Einsichtnahme bzw. zum Herunterladen zur Verfügung:<br />

http://www.damme.de/bekanntmachungen.<br />

Gerd Muhle


STADT DAMME<br />

Landkreis Vechta<br />

Einfacher<br />

Bebauungsplan Nr. 151/12<br />

„Planerische Steuerung von Tierhaltungsanlagen<br />

- Südfelde“<br />

Begründung<br />

September 2013<br />

NWP<br />

Planungsgesellschaft mbH<br />

Escherweg 1<br />

Postfach 3867<br />

Telefon 0441/97 174 0<br />

info@nwp-ol.de<br />

Gesellschaft für räumliche Planung und Forschung<br />

26121 Oldenburg<br />

26028 Oldenburg<br />

Telefax 0441/97 174 73<br />

www.nwp-ol.de


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

Inhalt<br />

Inhalt:<br />

Teil I der Begründung: Ziele, Zweck, Inhalt und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />

1. Einleitung ................................................................................................................... 1<br />

1.1 Planungsanlass ........................................................................................................... 1<br />

1.2 Rechtsgrundlagen ....................................................................................................... 1<br />

1.3 Beschreibung des Plangebietes .................................................................................. 1<br />

1.4 Geltungsbereich des Bebauungsplanes ...................................................................... 1<br />

1.5 Planungsrahmenbedingungen ..................................................................................... 2<br />

2. Ziele und Zwecke der Planung ................................................................................. 3<br />

3. Wesentliche Auswirkungen der Planung: Grundlagen und Ergebnisse der<br />

Abwägung .................................................................................................................. 6<br />

3.1 Ergebnisse der Beteiligungsverfahren ......................................................................... 6<br />

3.1.1 Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher<br />

Belange nach § 4 (1) BauGB ....................................................................................... 6<br />

3.1.2 Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB ................ 7<br />

3.1.3 Ergebnisse der parallel zur öffentlichen Auslegung durchgeführten Beteiligung der<br />

Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB .................................. 9<br />

3.1.4 Ergebnisse der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB ....................................... 9<br />

3.2 Relevante Abwägungsbelange .................................................................................. 10<br />

3.2.1 Landwirtschaft und gewerbliche Tierhaltungsbetriebe ............................................... 10<br />

3.2.2 Tourismus, Erholung und Naherholung ..................................................................... 17<br />

3.2.3 Ergebnisse des Umweltberichtes............................................................................... 18<br />

3.2.4 Belange des Immissionsschutzes .............................................................................. 19<br />

3.2.5 Leitungen .................................................................................................................. 19<br />

3.2.6 Verkehrliche Belange ................................................................................................ 22<br />

3.2.7 Belange des Bergrechts ............................................................................................ 22<br />

3.2.8 Belange der Rohstoffsicherung ................................................................................. 22<br />

4. Inhalte der Planung ................................................................................................. 22<br />

5. Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ........................................................... 26<br />

6. Ergänzende Angaben .............................................................................................. 26<br />

6.1 Daten zum Verfahrensablauf ..................................................................................... 26


Inhalt <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

Teil II der Begründung: Umweltbericht<br />

1 Einleitung ................................................................................................................. 27<br />

1.1 Inhalt und Ziel der Bauleitplanung ............................................................................. 27<br />

1.2 Ziele des Umweltschutzes einschließlich FFH Verträglichkeit und Artenschutz sowie<br />

deren Berücksichtigung in der Planung ..................................................................... 27<br />

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .................................... 31<br />

2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands ................................................ 31<br />

2.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ...................... 34<br />

2.3 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung ............................. 34<br />

2.4 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ........... 35<br />

2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................ 36<br />

3. Zusätzliche Angaben ............................................................................................... 36<br />

3.1 Verwendete Verfahren, Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben,<br />

Maßnahmen zur Überwachung .................................................................................. 36<br />

3.2 Allgemein verständliche Zusammenfassung .............................................................. 36<br />

Anhang:<br />

- Abbildung: Topographische Struktur im Bereich des Endmoränenzuges <strong>Damme</strong>r Berge<br />

- Abbildung: Nutzungen (nach ALK)<br />

- Abbildung: Tourismus- und Erholungsinfrastruktur


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde - 1<br />

TEIL I:<br />

ZIELE, ZWECK, INHALT UND WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG<br />

1. Einleitung<br />

1.1 Planungsanlass<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> ist eine starke Zunahme von Tierhaltungsanlagen zu erwarten. Angesichts<br />

des zunehmenden Siedlungsdrucks von Tierhaltungsanlagen auf die bisher unbebauten<br />

Landschaftsräume und des städtischen Ziels des weitgehenden Freihaltens der bisher<br />

wenig oder nicht bebauten Landschaftsräume von Nutzungen, die die Tourismus- und Naherholungsfunktionen<br />

des Raumes beeinträchtigen können, besteht aus Sicht der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Damme</strong> das Erfordernis, planerisch die in der freien Landschaft absehbaren Nutzungskonflikte<br />

vorsorgend zu entflechten. Hierzu sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 151/12 als einem von 29 Bebauungsplänen für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Damme</strong> bestimmte Räume definiert werden, die von Tierhaltungsanlagen zukünftig freigehalten<br />

werden sollen.<br />

1.2 Rechtsgrundlagen<br />

Rechtliche Grundlagen des Bebauungsplanes Nr. 151/12 sind das Baugesetzbuch (BauGB),<br />

die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), die Verordnung über<br />

die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Inhalts (Planzeichenverordnung<br />

1990 - PlanzV) und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, jeweils in der zur<br />

Zeit geltenden Fassung.<br />

1.3 Beschreibung des Plangebietes<br />

Siedlungs-, Nutzungs- und Verkehrsstruktur<br />

Bei dem Ortsteil Südfelde handelt es sich um einen ländlich geprägten Ortsteil südlich des<br />

Hauptortes <strong>Damme</strong>. Neben mehreren landwirtschaftlichen Hofstellen und gewerblichen<br />

Tierhaltungsbetrieben befinden sich im Ortsteil einige Wohnnutzungen,. Der überwiegende<br />

Teil dieser Nutzungen konzentriert sich beidseitig der Hunteburger Straße.<br />

1.4 Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

Mit dem Ziel der Freihaltung von Bereichen von Tierhaltungsanlagen werden im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

<strong>Damme</strong> ortsteilweise einfache Bebauungspläne aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

Nr. 151/12 umfasst den Ortsteil Südfelde mit Ausnahme der Flächen, in denen<br />

Tierhaltungsanlagen nach § 35 BauGB bereits jetzt nicht zulassungsfähig sind. <strong>Die</strong> folgenden<br />

Flächen innerhalb des Ortsteiles Südfelde werden nicht in den Bebauungsplan<br />

Nr. 151/12 einbezogen, da hier von vornherein eine Genehmigungsfähigkeit für Tierhaltungsanlagen<br />

nicht gegeben ist:


2 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

- Besonders geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 24 NAGB-<br />

NatSchG (GB-VEC 3415/003)<br />

- Wald lt. Waldkarte<br />

1.5 Planungsrahmenbedingungen<br />

Landesraumordnungsprogramm<br />

Im Landesraumordnungsprogramm finden sich für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

keine Ausweisungen.<br />

Regionales Raumordnungsprogramm<br />

Im Regionalen Raumordnungsprogramme des Landkreises Vechta wird der Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes als Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft und im<br />

südwestlichen Bereich als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft ausgewiesen.<br />

Darüber hinaus sind große Teile des Geltungsbereiches als Gebiet mit besonderer<br />

Bedeutung für Wassergewinnung dargestellt. Der Geltungsbereich wird von einem örtlichen<br />

Radwanderweg durchkreuzt.<br />

<strong>Die</strong> Regelungen des Bebauungsplanes beeinträchtigen die ausgewiesenen Gebiete in ihrer<br />

Eignung und besonderen Bedeutung nicht. Vielmehr werden bauliche Nutzungen, die die<br />

Erholungseignung beeinträchtigen können, dort konzentriert, wo bereits bauliche Nutzungen<br />

vorhanden sind; hierdurch werden potenzielle Beeinträchtigungen auf ein verträgliches Maß<br />

minimiert. Das Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft liegt in dem Bereich,<br />

der von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist. <strong>Die</strong> Belange der Landwirtschaft<br />

werden dem Bedarf bzw. der spezifischen Situation der Betriebe entsprechend berücksichtigt;<br />

die landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung ist durch diesen Bebauungsplan<br />

nicht betroffen.<br />

Flächennutzungsplan<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> ist der Geltungsbereich als Fläche für<br />

die Landwirtschaft dargestellt.<br />

<strong>Die</strong> Planung ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, da die Flächennutzungsplan-<br />

Darstellung Fläche für die Landwirtschaft durch diesen einfachen Bebauungsplan nur konkretisiert<br />

wird.<br />

Bei der Festsetzung von Flächen, die von einer Bebauung freizuhalten sind, kann bei einem<br />

einfachen Bebauungsplan von der Festsetzung der Art der Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft<br />

abgesehen werden; die Art der Nutzung wird dann durch § 35 BauGB bestimmt.<br />

Damit stimmt die Bebauungsplanung mit der Zielvorgabe der Darstellung im Flächennutzungsplan<br />

überein und konkretisiert diese räumlich.<br />

Bebauungspläne<br />

Bestands- und rechtskräftige Bebauungspläne sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht<br />

vorhanden.


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde - 3<br />

Satzung gem. § 35 BauGB<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches besteht eine Außenbereichssatzung gem. § 35 BauGB für<br />

einen Bereich an der Straße „Schullenmoor“ und einen Bereich an der Straße „Moorweg“.<br />

2. Ziele und Zwecke der Planung<br />

Planungsanlass und Planungsziel<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> wird – wie in der Region Südoldenburg – in einem sehr hohen Maße<br />

Tierhaltung betrieben; diese erfolgt in Abhängigkeit der Flächenausstattung der tierhaltenden<br />

Betriebe im Rahmen landwirtschaftlicher Betriebe oder gewerblicher Tierhaltungsbetriebe.<br />

Nach den Daten des Nds. Landesamtes für Statistik sind für die <strong>Damme</strong>r tierhaltenden<br />

Betriebe mit ca. 7000 ha landwirtschaftlicher Fläche im <strong>Damme</strong>r <strong>Stadt</strong>gebiet (Katasterflächen,<br />

Flächenerhebung tatsächliche Nutzung 2009) 41.284 Großvieheinheiten (Argrarstrukturerhebung<br />

2007) verzeichnet, d. h. eine Viehdichte von 5,9 GVE/ha 1 .<br />

Nach einer aktuellen Studie der Fachhochschule Münster 2 ist die Landwirtschaft bzgl. der<br />

Tierhaltung durch die folgenden Parameter gekennzeichnet:<br />

- Ein Anteil von 73 % der landwirtschaftlichen Fläche in <strong>Damme</strong> wird als Ackerland genutzt.<br />

- Auf 45 % der Ackerflächen wird Maisanbau betrieben; in <strong>Damme</strong> hat insbesondere der<br />

Anbau von Mais als Körnermais- bzw. Corn-Cob-Mix (CCM) eine hohe Bedeutung.<br />

- <strong>Die</strong> Viehdichten – in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> vorwiegend durch Haltung von Schweinen, Hühnern<br />

und Rindern – sind im Landkreis Vechta und speziell in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> besonders<br />

hoch: nach den im Gutachten ausgewiesenen Zahlen im Landkreis Vechta<br />

5,78 GVE/ha und in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> 7,3 GVE/ha.<br />

- Auf Grund der hohen Viehdichte gibt es mit dem Anfall an tierischen Ausscheidungen<br />

einen eindeutigen Nährstoffüberschuss; der Nährstoffanfall ist in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> besonders<br />

hoch: sowohl bei dem jährlichen Gülleanfall pro ha landwirtschaftlicher Fläche<br />

als auch den Nährstoffen Stickstoff, Phosphor und Kalium (jeweils pro ha) verzeichnet<br />

<strong>Damme</strong> gegenüber den umliegenden Kommunen höhere Werte.<br />

<strong>Die</strong> Tierhaltung in dieser Ausprägung führt bereits jetzt zu umfangreichen Auswirkungen auf<br />

die Raumnutzung hinsichtlich der landwirtschaftlichen Flächennutzung, der Anzahl baulicher<br />

Tierhaltungsanlagen, der Entsorgung der tierischen Ausscheidungen auf landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen sowie hinsichtlich der Geruchsbelastung des Raumes.<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> hat der Tourismus einen großen wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen<br />

Stellenwert. <strong>Damme</strong> gehört zu der Region, die unter dem Markenzeichen „Erholungsgebiet<br />

<strong>Damme</strong>r Berge“ die natürlichen und kulturellen Potenziale für den Tourismus als<br />

Wirtschaftssektor nutzt. <strong>Die</strong>se Potenziale einschließlich eines attraktiven Landschaftsraumes<br />

haben darüber hinaus in <strong>Damme</strong> eine hohe Bedeutung für die Naherholung, als ein wichtiger<br />

Bestandteil einer hohen Wohnqualität in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> und der Region.<br />

1<br />

2<br />

GVE = Großvieheinheiten<br />

Fachhochschule Münster, Labor für Wasser-, Abwasser- und Umwelttechnik, Prof. Dr. Chr. Wetter: Bioenergiepotenzialstudie<br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>, Münster, August 2010


4 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

<strong>Die</strong> landschaftlichen und topographischen Besonderheiten (s. auch Kap. 3.2.2) der <strong>Damme</strong>r<br />

Berge, des Vorlandes der <strong>Damme</strong>r Berge, der Moore und des Dümmers werden durch eine<br />

vielseitige Infrastruktur (Wanderwege, Radwege, Reitwege) sowie Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe<br />

für den Tourismus, die Erholung und die auf die Wohnbevölkerung bezogene<br />

Naherholung erschlossen. <strong>Die</strong>se Struktur wird ergänzt durch zahlreiche Kultur-, Freizeit-<br />

und Sportangebote. <strong>Die</strong> vielfältigen und qualitätvollen Landschaftsräume und ihr hoher<br />

Erholungswert bilden die Basis für den Tourismus und die hohe Wohnqualität in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Damme</strong> und der Region.<br />

Der Erhalt dieser Landschaftsfunktion ist damit ein wichtiges städtisches Ziel und trägt dazu<br />

bei, den hohen Stellenwert des Tourismus und der Wohnqualität zu erhalten und zukünftig<br />

weiter auszubauen. Insgesamt hält es die <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> für städtebaulich erforderlich, die<br />

touristische Qualität im <strong>Stadt</strong>gebiet durch Erhaltung der Attraktivität der Landschaftsräume<br />

nachhaltig zu sichern. Das bedeutet auch, dass unverträgliche bauliche Anlagen in diesen<br />

Bereichen nicht angesiedelt werden sollen; bauliche Anlagen können je nach äußerem Erscheinungsbild,<br />

Größe und Höhe zu einer Überformung des Landschaftsbildes führen und<br />

damit das Landschaftserleben negativ beeinflussen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> betreibt eine langfristige räumliche Entwicklungsplanung, die neben einer<br />

bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung für Wohngebiete und Gewerbe-/Industriegebiete<br />

auch eine weitgehende Schonung und Freihaltung des unbebauten Landschaftsraumes<br />

auch für die Funktionen Naherholung und Tourismus im Blick hat. <strong>Die</strong> Entwicklung der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe und der gewerblichen Tierhaltungsbetriebe vollzieht sich bisher in<br />

der Anlagengenehmigung auf der Grundlage des § 35 BauGB ebenfalls nach den Grundsätzen<br />

der weitgehenden Schonung und Freihaltung des unbebauten Landschaftsraumes.<br />

Mit der erkennbaren Zunahme der Anträge neuer Tiefhaltungsanlagen – bei einer sehr hohen<br />

vorhandenen Stallanzahl (von 413 tierhaltenden Betrieben; Quelle Landkreis Vechta)<br />

und Viehdichte - besteht die Gefahr der zunehmenden Inanspruchnahme des bisher unbebauten<br />

Landschaftsraumes. Mit der Beeinträchtigung der Landschaftsräume durch eine<br />

übermäßige Anzahl von – insbesondere größeren - baulichen Anlagen in der bisher gering<br />

bebauten Landschaft besteht die Gefahr, dass die bisherige Eignung und Qualität der Landschaft<br />

substanziell abgewertet werden und damit eine Funktionseinschränkung/ein Funktionsverlust<br />

der <strong>Damme</strong>r Landschaftsräume für die Naherholung und den Tourismus eintritt.<br />

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage des § 35 BauGB ist die Einflussnahme<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> über das Instrument des Einvernehmens begrenzt; insbesondere<br />

Vorsorgeaspekte bzgl. Freiraumnutzung können nicht in dem für die <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> gebotenen<br />

Umfang eingebracht und von Seiten der Genehmigungsbehörde berücksichtigt<br />

werden.<br />

Vor dem Hintergrund der absehbaren starken Zunahme von Tierhaltungsanlagen, des zunehmenden<br />

Siedlungsdrucks von Tierhaltungsanlagen auf die bisher unbebauten Landschaftsräume<br />

und des städtischen Ziels des weitgehenden Freihaltens der bisher wenig oder<br />

nicht bebauten Landschaftsräume besteht aus Sicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> das Erfordernis, planerisch<br />

die in der freien Landschaft absehbaren Nutzungskonflikte vorsorgend zu entflechten.<br />

Hierzu sollen bestimmte Räume definiert werden, die von Tierhaltungsanlagen freigehalten<br />

werden sollen.


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde - 5<br />

Zu den Möglichkeiten der Bauleitplanung wird in einem aktuellen Urteil des OVG Lüneburg 3<br />

ausgeführt, dass die (Nah-)Erholung und der Tourismus öffentliche Belange sind, die bei der<br />

Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen sind. Dabei kommt es nicht darauf an,<br />

ob Flächen möglicherweise aus naturschutzfachlicher oder landespflegerischer Sicht besonders<br />

schützenswert sind, wenn die planende Gemeinde das gesamte Gebiet für den Tourismus<br />

und die (Nah-)Erholung attraktiv halten möchte. Eine Gemeinde darf vorsorgend eine<br />

Zersiedelung des Außenbereichs planerisch verhindern, wenn dies durch städtebauliche<br />

zulässige Ziele gefordert wird, und muss nicht abwarten, bis die Zersiedlung ihres Außenbereiches<br />

bereits ein hohes Maß erreicht hat.<br />

Allgemeine Grundsätze bei der Abgrenzung von Flächen, die von Tierhaltungsanlagen<br />

freizuhalten sind<br />

Bei der Abgrenzung der Flächen, die von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten<br />

sind, gelten unter Berücksichtigung der privaten Belange der bestehenden Betriebe (u. a.<br />

Bestandssicherung, Entwicklungsmöglichkeiten) und des öffentlichen Belangs des weitgehenden<br />

Freihaltens bisher unbebauter Landschaftsräume die folgenden Grundsätze:<br />

<strong>Die</strong> Erweiterung erfolgt vordringlich an der Hofstelle/am Betriebsstandort (und ggf. an<br />

einem bestehenden externen Stallstandort) angrenzend an die mit Gebäuden und Anlagen<br />

genutzte Betriebsfläche und im räumlich funktionalen Zusammenhang mit dieser Betriebsfläche;<br />

hier jeweils möglichst als kompakte Erweiterung und unter Vermeidung einer<br />

Längsentwicklung zur Minimierung der Eingriffe in das Landschaftsbild.<br />

Sofern eine Erweiterung an der Hofstelle/am Betriebsstandort oder an einem bestehenden<br />

externen Stallstandort (unter Berücksichtigung aller zum Betrieb/zu einem Betreiber<br />

gehörenden Hofstellen/Betriebsstandorte und externen Stallstandorte) nicht möglich ist,<br />

wird ein externer Standort im Eigentum des Landwirtes/des Betriebsinhabers geprüft und<br />

bei Eignung aus dem Bereich ausgespart, der von Bebauung freizuhalten ist. <strong>Die</strong>ser wird<br />

in der Regel direkt nach dem Ortstermin des Gutachters der Landwirtschaftskammer mit<br />

dem Betriebsinhaber vor dem ersten Beteiligungsverfahren im Bebauungsplanverfahren<br />

in den politischen Gremien der <strong>Stadt</strong> beraten und vorentschieden; das Beratungsergebnis<br />

ist zunächst in den Vorentwurf dieses Bebauungsplanes aufgenommen worden.<br />

Bei der Beurteilung, ob eine Erweiterung an der Hofstelle/am Betriebsstandort möglich<br />

ist, ist bei Entwicklungshemmnissen aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen<br />

im Sinne der kommunalen Planungsziele auch der Einsatz geruchsmindernder<br />

Stall- und Lüftungstechniken (Geruchsfilter, Abluftwäsche) zu unterstellen; ein externer<br />

Standort kommt als Alternative erst in Betracht, wenn eine Geruchsfilterung oder Abluftwäsche<br />

technisch nicht in dem erforderlichen Umfang möglich ist.<br />

Bei der Beurteilung der Eignung eines externen Standortes sind die Auswirkungen auf<br />

Natur- und Landschaft sowie die Naherholungs- und Tourismusfunktionen und<br />

-potenziale sowie immissionsschutzrechtliche Aspekte maßgeblich.<br />

Bei verpachteten Betrieben und Stallanlagen mit realistischer Möglichkeit und geäußerter<br />

Absicht der Wiederaufnahmen der Eigenbewirtschaftung mit Hofnachfolge erfolgt eine<br />

3 Urteil vom 08.12.2009 (Az. 1 KN 355/07)


6 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

Bestandssicherung. Der derzeitige Anlagenbestand wird aus dem Bereich ausgespart,<br />

der von Bebauung freizuhalten ist. Erweiterungsflächen an der Hofstelle/an dem Betriebsstandort<br />

oder neue externe Standorte für neue Tierhaltungsanlagen werden nicht<br />

vorgesehen, solange sich die Situation als Immobilienverpachtung darstellt und die Eigenbewirtschaftung<br />

nicht wieder aufgenommen wird; hierdurch soll der Missbrauch von<br />

Entwicklungsflächen für andere Tierhaltungsbetriebe vermieden werden.<br />

Bei verpachteten Betrieben und Stallanlagen ohne realistische Möglichkeit der Wiederaufnahmen<br />

der Eigenbewirtschaftung und bei Betrieben ohne Hofnachfolge erfolgt eine<br />

Bestandssicherung durch Aussparung des derzeitigen Anlagenbestandes aus dem Bereich,<br />

der von Bebauung freizuhalten ist. <strong>Die</strong>ses gilt jedoch nur bei Standorten, die in eine<br />

Ortslage eingebunden sind, nicht bei Hofstellen/Betriebsstandorten in Alleinlage. Erweiterungsflächen<br />

an der Hofstelle/an dem Betriebsstandort oder neue externe Standorte<br />

für neue Tierhaltungsanlagen werden nicht vorgesehen; hierdurch soll der Missbrauch<br />

von Entwicklungsflächen für andere Tierhaltungsbetriebe vermieden werden.<br />

In den Flächen, die von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten sind, sind neben<br />

den Ställen auch die zugehörigen Anlagenteile, wie Lagerstätten für Viehfutter, Lagerstätten<br />

für tierische Ausscheidungen, Abluftreinigungsanlagen, befestigte Hofflächen (Bewegungs-,<br />

Lager-, Stellflächen) und Nebenanlagen, nicht zulässig. <strong>Die</strong>se sind nur noch in den Flächen<br />

zulässig, die von den Freihalteflächen ausgespart sind.<br />

Für die Einbeziehung des Entwicklungsstandes und –bedarfs sowie der räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten<br />

der Höfe/der Betriebe in die Planung liegen Beurteilungen der Landwirtschaftskammer<br />

Weser-Ems vor.<br />

3. Wesentliche Auswirkungen der Planung: Grundlagen und Ergebnisse der<br />

Abwägung<br />

3.1 Ergebnisse der Beteiligungsverfahren<br />

Gemäß § 3 (1) und (2) BauGB sowie § 4 BauGB werden Beteiligungsverfahren in Form der<br />

frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung durchgeführt. <strong>Die</strong> in den<br />

genannten Verfahren von der betroffenen Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange<br />

abgegebenen Stellungnahmen werden im Weiteren in die Abwägung der öffentlichen und<br />

privaten Belange gemäß § 1 (7) BauGB eingestellt.<br />

3.1.1 Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher<br />

Belange nach § 4 (1) BauGB<br />

<strong>Die</strong> im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange gem. § 4 (1) BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden in die Abwägung<br />

der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 (7) BauGB eingestellt.<br />

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie weist auf ein Rohstoffsicherungsgebiet<br />

1. Ordnung hin. <strong>Die</strong>ses Gebiet sollte nicht überplant werden.


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde - 7<br />

Der Landkreis Vechta weist auf Kompensationsmaßnahmen für Baumaßnahmen<br />

landwirtschaftlicher Betriebe hin und regt ihre Aufnahme in den Planteil an. Zudem<br />

wird auf die vorhandenen Wallhecken hingewiesen.<br />

<strong>Die</strong> Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weist auf die Bauverbotszone und<br />

Baubeschränkungszone entlang der Landesstraße L 80 hin.<br />

<strong>Die</strong> PLEdoc GmbH, die Westnetz GmbH, die EWE Netz GmbH und der OOWV weisen<br />

auf ihre Leitungen und die erforderlichen Schutzabstände hin.<br />

Exxon Mobil weist auf die Bergbaukonzession für die Oldenburgische Erdölgesellschaft<br />

mbH zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl, Erdgas und anderen bituminösen<br />

Stoffen hin.<br />

3.1.2 Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB<br />

<strong>Die</strong> im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB abgegebenen<br />

Stellungnahmen werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß<br />

§ 1 (7) BauGB eingestellt.<br />

Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/20 wird darauf hingewiesen, dass<br />

die Planung dem Betrieb keine Entwicklungsmöglichkeiten biete. Eine Entwicklung sei<br />

aufgrund der verfügbaren Fläche und aufgrund des Immissionsschutzes nicht möglich.<br />

Angeregt wird eine langfristige Verlagerung an einen anderen Standort, z.B. im Schullenmoor.<br />

Eine Aufgabe des Standortes ist städtebaulich sinnvoll (Gewerbeentwicklung). Eine<br />

Prüfung und Klärung von möglichen Verlagerungsmöglichkeiten, Kosten-Nutzen-<br />

Verhältnis, Eignung möglicher Standorte ist noch nicht erfolgt. Daher ist vorerst keine<br />

Standortausweisung möglich. Nach einer Prüfung wäre ggf. die Änderung des Bebauungsplanes<br />

sinnvoll.<br />

Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/2 wird darauf hingewiesen, dass<br />

keine Erweiterungsflächen vorgesehen sind, aber für die Erneuerung der Ställe erforderlich<br />

wären (Weiternutzung der alten Ställe in der Bauphase).<br />

Für die Entwicklung des Betriebes ist eine Fläche berücksichtigt worden, für die nicht<br />

das Verbot der Bebauung mit Tierhaltungsanlagen gilt. Auf Grund der Nähe zu Wohnnutzung<br />

ist diese Fläche nicht uneingeschränkt für die Aufstockung des Viehbestandes<br />

nutzbar. Nach den Vorstellung der Betriebsinhaberin soll die Fläche aber für die Errichtung<br />

eines Ersatzstalls genutzt werden; in diesem Fall ist durch entsprechende Vorkehrungen<br />

sicherzustellen, dass die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten<br />

werden.<br />

Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/15 wird angeregt, die Flächenabgrenzung<br />

bis zum Bornbach auszudehnen. Zudem wird der Entwicklungsfläche mit der<br />

Ordnungsnummer 12/14 widersprochen. Eine Seuchenproblematik wird befürchtet. <strong>Die</strong><br />

Fläche 12/14 rücke an den Betrieb heran, die eigenen Entwicklungsmöglichkeiten würden<br />

dadurch eingeschränkt.


8 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

Der Anregung wurde nicht gefolgt. <strong>Die</strong> Entwicklungsfläche ermöglicht eine fachlich begründete<br />

bauliche Entwicklung und Tierzahlentwicklung.<br />

Der Abstand der Fläche 12/15 zu der Fläche mit der Ordnungsnummer 12/14 beträgt<br />

250 m. <strong>Die</strong> Seuchenproblematik ist abhängig von der Entfernung und von Betriebsbedingungen,<br />

dies ist im Bebauungsplan nicht regelbar Nach dem Gutachten der Landwirtschaftskammer<br />

ist der Standort 12/14 in Verbindung mit einer Standortaufgabe erforderlich.<br />

Ein Landwirt weist auf seinen Betriebsstandort Vördener Straße 80 und Hufeisenstraße<br />

12 hin (außerhalb des Geltungsbereiches). Hier bestehen keine Erweiterungsmöglichkeiten.<br />

Einzige Erweiterungsmöglichkeit für einen neuen Stallstandort wäre südlich<br />

Jeddebrok (L 278).<br />

Für den Einwenderbetrieb liegt ein landwirtschaftlicher Fachbeitrag der Landwirtschaftskammer<br />

vor, der die Entwicklung des Betriebes am Standort an der Vördener<br />

Straße 80, im OT Neuenwalde benennt; hier ist die vom Betrieb geplante Aufstockung<br />

der Tierhaltung möglich, wenn auch unter Einbau von Abluftbehandlungsanlagen. Ein<br />

Standort südlich Jeddebrok widerspricht den Steuerungszielen.<br />

Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/1 wird darauf hingewiesen, dass<br />

die Flächen zwischenzeitlich erworben wurden.<br />

Der konkrete Flächenzuschnitt der Fläche wird berücksichtigt.<br />

Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/3 wird angeregt, eine Erweiterungsfläche<br />

vorzusehen.<br />

Konkrete Planungen des Betriebes liegen nicht vor. <strong>Die</strong> Immissionsrechtliche Situation<br />

begrenzt angesichts der Wohnnutzungen in der Umgebung und des benachbarten<br />

landwirtschaftlichen Betriebes 12/2 die Entwicklungsfähigkeit des Betriebes an diesem<br />

Standort, so dass es fraglich erscheint, ob die Existenz des Betriebes an diesem<br />

Standort nachhaltig gesichert werden kann. Eine Erweiterungsfläche wird nicht vorgesehen.<br />

Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/11 wird angeregt, die Option auf<br />

Bau eines Stalls zu ermöglichen.<br />

Der Anregung wird nachgekommen, der Planteil wird geändert. <strong>Die</strong> Hoffläche wird<br />

nach dem Landwirtschaftsgutachten aus dem von Bebauung freizuhaltenden Bereich<br />

herausgenommen.<br />

Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/14 wird angeregt, die Erweiterungsfläche<br />

zu vergrößern. Haltungsanforderungen und Brandschutz würden zwei<br />

Ställe und eine größere Fläche erfordern.<br />

Der Anregung wird gefolgt. Mit den nun erhöhten Anforderungen an das Platzangebot<br />

haben sich neue Gesichtspunkte ergeben. Aus Gründen des Tier- und Brandschutzes<br />

ist ein Mehrbedarf an Fläche entstanden, um das ursprüngliche Nutzungsziel zu erreichen.


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde - 9<br />

3.1.3 Ergebnisse der parallel zur öffentlichen Auslegung durchgeführten Beteiligung<br />

der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB<br />

<strong>Die</strong> im Rahmen der Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

gem. § 4 (2) BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden in die Abwägung der öffentlichen<br />

und privaten Belange gemäß § 1 (7) BauGB eingestellt.<br />

Der Landkreis Vechta weist auf zwei benachbarte Bebauungspläne, auf die in der<br />

Planzeichnung zeichnerisch hingewiesen werden soll, und auf erforderliche redaktionelle<br />

Korrekturen in der Begründung hin.<br />

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz<br />

weist auf Grundwassermessstellen hin.<br />

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie weist auf ein Rohstoffsicherungsgebiet<br />

1. Ordnung hin. <strong>Die</strong>ses Gebiet sollte nicht überplant werden.<br />

<strong>Die</strong> PLEdoc GmbH und der OOWV weisen auf ihre Leitungen und die erforderlichen<br />

Schutzabstände hin.<br />

Exxon Mobil weist auf die Bergbaukonzession für die Oldenburgische Erdölgesellschaft<br />

mbH zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl, Erdgas und anderen bituminösen<br />

Stoffen hin.<br />

3.1.4 Ergebnisse der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB<br />

<strong>Die</strong> im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB abgegebenen Stellungnahmen<br />

werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 (7) BauGB<br />

eingestellt.<br />

Ein Landwirt weist auf seinen Betriebsstandort Vördener Straße 80 und Hufeisenstraße<br />

12 hin (außerhalb des Geltungsbereiches). Hier bestehen keine Erweiterungsmöglichkeiten.<br />

Einzige Erweiterungsmöglichkeit für einen neuen Stallstandort wäre südlich<br />

Jeddebrok (K 278).<br />

Für den Einwenderbetrieb liegt ein landwirtschaftlicher Fachbeitrag der Landwirtschaftskammer<br />

vor, der die Entwicklung des Betriebes am Standort an der Vördener<br />

Straße 80, im OT Neuenwalde benennt; hier ist die vom Betrieb geplante Aufstockung<br />

der Tierhaltung möglich, wenn auch unter Einbau von Abluftbehandlungsanlagen. <strong>Die</strong>ser<br />

der Landwirtschaftskammer gegenüber genannte Entwicklungsbedarf ist mittlerweile<br />

hier realisiert; für eine weitere Entwicklung an der Vördener Straße oder am<br />

Standort südlich der K 278 liegen keine konkretisierten Planungen vor, die eine Berücksichtigung<br />

in der Bauleitplanung ermöglichen. Ein Standort südlich Jeddebrok widerspricht<br />

den Steuerungszielen der Entwicklung an den Hofstellen und der Freihaltung<br />

der bisher unbebauten Landschaft, die hier höher gewichtet werden.<br />

Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/15 wird gewünscht, die Entwicklungsfläche<br />

zu vergrößern, da für den Betrieb in den nächsten 10 Jahren zwei bis drei<br />

zusätzliche Ställe ein mögliches Wachstum darstellt. Zudem wird der Entwicklungsfläche<br />

mit der Ordnungsnummer 12/14 widersprochen, da die Entwicklung nicht nach-


10 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

vollziehbar ist und die Entwicklungsfläche 12/14 in Perspektive zu stark an den Betrieb<br />

12/15 heranzurücken droht.<br />

Der Anregung wurde nicht gefolgt. <strong>Die</strong> im Bebauungsplan berücksichtigte Entwicklungsfläche<br />

ermöglicht eine fachlich begründete bauliche Entwicklung und Tierzahlentwicklung;<br />

die von dem Einwender gewünschte Flächengröße ist dagegen aus Sicht<br />

der Landwirtschaftskammer nicht begründbar.<br />

Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/11 wird angeregt, neben der Bestandfläche<br />

auch eine Entwicklungsfläche zu berücksichtigen, da der nachfolgenden<br />

Generation die Möglichkeit der Wiederaufnahme der Intensivtierhaltung eingeräumt<br />

werden soll.<br />

Der Anregung wird nicht nachgekommen; nach der Begutachtung durch die Landwirtschaftskammer<br />

handelt es sich um einen nicht bewirtschafteten Betrieb, Tierhaltung<br />

wird nicht betrieben und die Flächen sind verpachtet. Es sind keine Angaben zu Hofnachfolge<br />

enthalten. Auch in der letzten Stellungnahmen wird keine ausreichend konkrete<br />

Entwicklungsperspektive oder -planung dargelegt, die eine konkrete Wiederaufnahme<br />

der Tierhaltung in absehbarer Zeit durch den Betriebsinhaber oder einen Hofnachfolger<br />

sicher erwarten lässt. Somit wird nach den Grundsätzen dieser Bauleitplanung<br />

eine Entwicklungsfläche nicht vorgesehen.<br />

Bezüglich des Betriebs mit der Ordnungsnummer 12/14 wird von Seiten zweier Bürger<br />

die letzte Vergrößerung hinterfragt und nicht als mit den Planungszielen vereinbar erklärt;<br />

hier wird für zukünftige Verfahren auch eine Präzedenzwirkung befürchtet.<br />

Eine Änderung der Planung wird nicht vorgenommen. <strong>Die</strong> gewollt erhöhten Anforderungen<br />

an das Platzangebot nach den Anforderungen eines Tierwohl-Labels führen zu<br />

der nunmehr geplanten Größe der Entwicklungsfläche, die zur Einstellung der Tierhaltung<br />

an dem städtebaulich problematischen Stallstandort an der Kösterberndstraße<br />

führt. <strong>Die</strong> vorgesehen Flächengröße liegt laut Landwirtschaftskammer im Rahmen des<br />

fachlich begründbaren und noch unterhalt des im Gutachten ausgewiesenen Flächenwertes.<br />

3.2 Relevante Abwägungsbelange<br />

3.2.1 Landwirtschaft und gewerbliche Tierhaltungsbetriebe<br />

In diesem Bebauungsplan sind die Abgrenzungen der Flächen, die von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen<br />

freizuhalten sind, aus den folgenden Gründen ausgenommen worden:<br />

Betrieb 12/1<br />

Für diesen entwicklungsfähigen Haupterwerbsbetrieb mit Mastschweinehaltung ist mittelfristig<br />

eine Erweiterung um weitere 1500 bis 1800 Mastplätze angedacht. <strong>Die</strong> benötigte<br />

Erweiterungsfläche beträgt ca. 1 ha; eine Erweiterung ist wegen des geringen Hofraumes<br />

auf eigener Fläche nicht möglich.<br />

Im Bebauungsplan wird eine Entwicklungsfläche unmittelbar westlich des bestehenden<br />

Hofstandorts entsprechend der Beurteilung der Landwirtschaftskammer berücksichtigt


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde - 11<br />

und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten<br />

ist, ausgespart. <strong>Die</strong> Fläche wurde zwischenzeitlich durch den Landwirt erworben.<br />

<strong>Die</strong> erworbene Fläche ist in Richtung Westen von geringerer Ausdehnung und in nördlicher<br />

Richtung größerer Ausdehnung als die bisher im Vorentwurf im Vorgriff auf den<br />

Grunderwerb abgegrenzte Erweiterungsfläche. Der genaue Zuschnitt der erworbenen<br />

Fläche wird im Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt. <strong>Die</strong> Fläche ist insgesamt<br />

kleiner.<br />

<strong>Die</strong> potenzielle Entwicklungsfläche wird als Acker bewirtschaftet und weist keine besondere<br />

Bedeutung aus Sicht von Natur und Landschaft auf. In der näheren Umgebung sind<br />

keine stickstoffempfindlichen Lebensräume ausgeprägt. <strong>Die</strong> Eingriffe in das Landschaftsbild<br />

und damit die möglichen Auswirkungen auf die Naherholung und den Tourismus<br />

im Raum werden durch die Anbindung an die bereits vorhandene Hoflage minimiert;<br />

im Rahmen der Eingriffsregelung auf der Ebene der Anlagengenehmigung sollte eine<br />

randliche Eingrünung eine weitere Minimierung der Auswirkungen sicherstellen.<br />

Betrieb 12/2<br />

Der als Haupterwerbsbetrieb geführte Hof ist auf die Milchviehhaltung spezialisiert. Geplant<br />

ist die Erweiterung der Milchviehhaltung um rund 100 Plätze. Für die Planung werden<br />

insgesamt rund 3369 m² an zusätzlicher Fläche benötigt. Eine mittelfristige Weiterentwicklung<br />

des Betriebes ist auf der Hofstelle nur schwer möglich. Eine potentielle Erweiterungsfläche<br />

steht zwar zur Verfügung, aber aus immissionsschutzrechtlichen Gründen<br />

ist eine Erweiterung der Rinderhaltung an der Hofstelle nach Aussage des Landkreises<br />

Vechta nach derzeitiger Lage so gut wie ausgeschlossen.<br />

Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />

Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb 12/3<br />

Für diesen Haupterwerbsbetrieb mit Mastschweinehaltung und Rinderhaltung ist langfristig<br />

eine Erweiterung der Mastschweinehaltung angedacht. Aktuelle Planungen liegen<br />

derzeit nicht vor.<br />

Aufgrund der Nachbarwohnbebauung ist die Lage des Hofes jedoch stark eingeschränkt,<br />

so dass aus Gründen des Immissionsschutzes Zweifel bestehen, ob die Planungen am<br />

Hofstandort verwirklicht werden können.<br />

Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />

Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb 12/4<br />

In dem Betrieb werden Mastschweine, Rinder und Kälber gehalten. Aktuell liegen keine<br />

Planungen vor. Eine Baugenehmigung für einen Kälberaufzuchtstall liegt vor und soll<br />

umgesetzt werden. Mittelfristig soll der Mastschweinebestand ausgebaut werden.<br />

Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist der Standort für den Bau einer Schweinemastanlage<br />

in der geplanten Größenordnung nur bedingt geeignet.


12 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />

Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb 12/5<br />

Für diesen als Nebenerwerb geführten Betrieb liegen keine Planungen vor. Inwieweit der<br />

Betrieb in Zukunft weiter besteht, hängt von der wirtschaftlichen Lage und den familiären<br />

Bedingungen ab. Aktuell ist die Stilliegung des Betriebes nicht geplant.<br />

Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />

Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb 12/6<br />

In dem Betrieb werden Mastschweine, Rinder und Kälber gehalten. Der Betriebsinhaber<br />

verfügt über zwei Hofstellen/Betriebsstätten in Südfelde (Standorte 12/6 und 12/9).<br />

Aktuell liegen keine Planungen vor, allerdings soll der Mastschweinebestand auf um<br />

2000 Mastplätze ausgebaut werden.<br />

Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist der Standort mit dem Betrieb 12/6 für den Bau<br />

einer Schweinemastanlage in der geplanten Größenordnung geeignet. Das Bauvorhaben<br />

kann allerdings nur mit Einsatz einer Abluftbehandlungsanlage realisiert werden.<br />

<strong>Die</strong> Erweiterungsfläche für die Schweinemastplätze ist am Betriebsstandort 12/6 in Richtung<br />

Südwesten geplant.<br />

Im Bebauungsplan wird, neben dem Bestand, eine Entwicklungsfläche am Hof entsprechend<br />

der Beurteilung der Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten<br />

Bereich, der von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

<strong>Die</strong> potenzielle Entwicklungsfläche wird als Acker bewirtschaftet und weist keine besondere<br />

Bedeutung aus Sicht von Natur und Landschaft auf. In der näheren Umgebung sind<br />

keine stickstoffempfindlichen Lebensräume ausgeprägt.<br />

<strong>Die</strong> Eingriffe in das Landschaftsbild und damit die möglichen Auswirkungen auf die Naherholung<br />

und den Tourismus im Raum werden durch die Anbindung an die bereits vorhandene<br />

Hoflage minimiert; im Rahmen der Eingriffsregelung auf der Ebene der Anlagengenehmigung<br />

sollte eine randliche Eingrünung eine weitere Minimierung der Auswirkungen<br />

sicherstellen.<br />

Betrieb 12/7<br />

Der Betrieb wird im Nebenerwerb geführt. Darüber hinaus wird ein Viehhandel betrieben.<br />

Aktuelle Planungen zur Erweiterung des Tierhaltung bestehen zur Zeit nicht. Der Betrieb<br />

steht kurz vor der Hofübergabe. Ob er dann in dieser Form weitergeführt oder eventuell<br />

weiter ausgebaut oder aufgegeben wird, steht noch nicht fest.<br />

Nach Aussage des Landkreises Vechta besteht ein Bestandsschutz. Der Standort ist allerdings<br />

durch die Nachbarwohnbebauung in der Entwicklungsfähigkeit eingeschränkt.


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde - 13<br />

Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />

Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb 12/8<br />

Der Betrieb wird derzeit noch vom Betriebsleiter bewirtschaftet, aber die Nutzflächen sind<br />

überwiegend verpachtet.<br />

Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />

Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb 12/9<br />

In dem Betrieb werden Mastschweine, Rinder und Kälber gehalten. Der Betriebsinhaber<br />

verfügt über zwei Hofstellen/Betriebsstätten in Südfelde, Betrieb 12/6 und Betrieb 12/9.<br />

Aktuell liegen keine Planungen vor, allerdings soll der Mastschweinebestand am Standort<br />

12/6 um 2000 Mastplätze ausgebaut werden.<br />

Der Betrieb 12/9 ist für einen Ausbau der Tierhaltung nicht geeignet. Im Bebauungsplan<br />

wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der Landwirtschaftskammer<br />

berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen<br />

freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb 12/10<br />

In dem Betrieb werden im Nebenerwerb Mastschweine sowie in gepachteten Ställen in<br />

<strong>Damme</strong> Mastschweine und in gepachteten Ställen in Eggermühlen und Gehrde Mastschweine<br />

und Zuchtsauen gehalten.<br />

Zur Sicherung des Betriebes ist die Errichtung eines Mastschweinestall mit 1.800 Mastplätze<br />

auf dem Hof geplant, der auch der räumlichen Konzentration der verstreuten<br />

Mastschweinehaltung dient. Der vorgesehene Standort südlich abgesetzt von der Hofstelle<br />

ist mit Einbau einer Abluftbehandlungsanlage aus immissionsschutzrechtlichen<br />

Gesichtspunkten geeignet; dabei ist jedoch der Stall möglichst weit südlich auf dem<br />

Grundstück und möglichst weit von der Wohnbebauung entfernt zu errichten. <strong>Die</strong> Eingrünung<br />

erfolgt auf der Nordwestseite des Grundstücks und dient der optischen Trennung<br />

zur Wohnbebauung.<br />

<strong>Die</strong> Hofstelle im Bestand und die Entwicklungsfläche werden entsprechend der Beurteilung<br />

der Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der<br />

von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart. Bedingung für den<br />

etwas von der Hofstelle abgesetzten neuen Stallstandort ist, dass der Landwirt sich vertraglich<br />

gegenüber der <strong>Stadt</strong> zu der unwiderruflichen Aufgabe der Tierhaltung in allen in<br />

seinem Eigentum befindlichen Stallanlagen im <strong>Stadt</strong>gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> verpflichtet.<br />

Betrieb 12/11<br />

Der Betrieb wird derzeit nicht bewirtschaftetet. Aktuell ist keine Tierhaltung vorhanden.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde eine Option auf Wiederaufnahme<br />

der landwirtschaftlichen Betätigung mit Tierhaltung dargelegt. Konkrete Absichten wer-


14 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

den weder im landwirtschaftlichen Fachbeitrag noch in dem Einwenderschreiben benannt.<br />

<strong>Die</strong> derzeitige Hofstelle des nur noch eine Grünlandfläche bewirtschafteten, aber<br />

noch als Landwirtschaft geltenden Betriebes wird von der Festsetzung als von Bebauung<br />

mit Tierhaltung freizuhaltender Bereich ausgespart.<br />

Entsprechend der Empfehlung der Landwirtschaftskammer wird erst bei Vorliegen einer<br />

konkreten Planung über eine Entwicklungsfläche entschieden.<br />

Betrieb 12/12<br />

Über diesen gewerblichen Betrieb der Legehennenhaltung liegen keine weiteren Informationen<br />

vor. Im Bebauungsplan wird der Bestand entsprechend der Beurteilung der Landwirtschaftskammer<br />

berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb/Standorte 12/13 und 12/14<br />

Für diesen entwicklungsfähigen Haupterwerbsbetrieb mit Sauenhaltung und Ferkelaufzucht<br />

ist eine Erweiterung des Betriebes geplant.<br />

Der Betriebsinhaber verfügt über mehrere Hofstellen/Betriebsstätten bzw. Stallstandorte<br />

in Reselage und Südfelde.<br />

Der Betrieb soll in weiten Teilen umorganisiert werden. Der vorhandene Standort in Südfelde<br />

(Betrieb 12/13) kann aufgrund der begrenzten Fläche nicht weiter ausgedehnt werden.<br />

Im Bebauungsplan wird, entsprechend der allgemeinen Planungsgrundsätzen, der<br />

Bestand der Betriebsfläche berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von<br />

Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

An Stelle des Standortes im Ortsteil Reselage, Kösterberndstraße, der stillgelegt werden<br />

soll, soll ein neuer Standort als Entwicklungsfläche im Bereich Südfelde (Standort 12/14),<br />

westlich des bestehenden Standortes 12/13, erschlossen werden. Hier soll nach den Betriebsplanungen<br />

die Mastschweinehaltung auf 3 ha Fläche erfolgen.<br />

Im Bebauungsplan wird der südliche Teil der von der Landwirtschaftskammer geprüften<br />

Entwicklungsfläche 12/14 (2,080 ha) berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich,<br />

der von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart; damit wird nicht<br />

der vollständig vom Betrieb gewünschte Umfang berücksichtigt, da am Betriebsstandort<br />

„Zu den Klünen“ im Ortsteil Reselage Entwicklungsmöglichkeiten bestehen. Der Standort<br />

wird im Vergleich zum Vorentwurfsstand vergrößert, da durch die geltende Nutztierverordnung<br />

mehr nutzbare Buchtenfläche pro Mastschwein vorzusehen sind. Durch den höheren<br />

Platzbedarf je Tier muss das Stallgebäude größer als bisher geplant werden. Derzeit<br />

sind zwei Stallgebäude geplant, wodurch wiederum größere Abstände und zusätzliche<br />

Umfahrten erforderlich werden.<br />

Der Standort 12/14 wird für die Aufgabe der Tierhaltung im Standort Kösterberndstraße<br />

ausgewiesen; mit der Aufgabe der Tierhaltung verbessert sich die Immissionssituation in<br />

der Ortslage Reselage sowie im nördlich und östlich angrenzenden vorhandenen und<br />

geplanten Gewerbegebiet deutlich. Angesichts des städtebaulichen Nutzens im Bereich<br />

Reselage ist es aus Sicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> vertretbar, die Möglichkeit für einen neuen<br />

Stallstandort vorzusehen.


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde - 15<br />

<strong>Die</strong> potenzielle Entwicklungsfläche wird als Acker bewirtschaftet und weist keine besondere<br />

Bedeutung aus Sicht von Natur und Landschaft auf. In der näheren Umgebung sind<br />

keine stickstoffempfindlichen Lebensräume ausgeprägt. Im Rahmen der Eingriffsregelung<br />

auf der Ebene der Anlagengenehmigung sollte eine randliche Eingrünung eine Minimierung<br />

der Auswirkungen sicherstellen.<br />

Betrieb 12/15<br />

Für diesen entwicklungsfähigen Betrieb mit Schweinehaltung und Mastrinder ist eine Erweiterung<br />

für Schweinemastplätze beabsichtigt. Hierfür wird eine Fläche von ca. 6058 m²<br />

benötigt.<br />

<strong>Die</strong> Erweiterungsfläche für die Schweinemastplätze ist am Hof-/Betriebsstandort in Richtung<br />

Westen geplant.<br />

Im Bebauungsplan wird, neben dem Bestand, eine Entwicklungsfläche am Hof-/am Betriebsstandort<br />

entsprechend der Beurteilung der Landwirtschaftskammer berücksichtigt<br />

und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten<br />

ist, ausgespart.<br />

<strong>Die</strong> potenzielle Entwicklungsfläche wird als Acker bewirtschaftet und weist keine besondere<br />

Bedeutung aus Sicht von Natur und Landschaft auf. In der näheren Umgebung sind<br />

keine stickstoffempfindlichen Lebensräume ausgeprägt.<br />

<strong>Die</strong> Eingriffe in das Landschaftsbild und damit die möglichen Auswirkungen auf die Naherholung<br />

und den Tourismus im Raum werden durch die Anbindung an die bereits vorhandene<br />

Hoflage minimiert; im Rahmen der Eingriffsregelung auf der Ebene der Anlagengenehmigung<br />

sollte eine randliche Eingrünung eine weitere Minimierung der Auswirkungen<br />

sicherstellen.<br />

Nach Einschätzung des Landkreises Vechta eignet sich die Entwicklungsfläche aus immissionsschutzrechtlicher<br />

Sicht für das Vorhaben.<br />

Betrieb 12/16<br />

Der Betrieb wird im Nebenerwerb geführt und Schweinehaltung betrieben. Mittelfristig soll<br />

der Mastschweinebestand ausgebaut werden.<br />

Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist der Standort für den Bau einer Schweinemastanlage<br />

nicht geeignet.<br />

Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />

Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb 12/17<br />

In dem Betrieb wird aktuell nur Rindvieh gehalten, eine Schweinehaltung wird nicht betrieben.<br />

Da der Betrieb derzeit im Nebenerwerb geführt wird und konkrete Entwicklungsabsichten<br />

nicht bestehen, wird im Bebauungsplan die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung<br />

der Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich,<br />

der von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.


16 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

Betrieb 12/18<br />

<strong>Die</strong> Betriebsinhaber verfügt über mehrere Hofstellen/Betriebsstätten bzw. Stallstandorte<br />

sowohl in Südfelde als auch in Oldorf und Hüde.<br />

In dem Betrieb werden Mastbullen und Mastschweine gehalten. Für weitere Zuchtsauenplätze<br />

und Ferkelplätze liegen die Genehmigungen am Standort in Oldorf vor.<br />

Im Bebauungsplan wird der Bestand der Betriebsfläche berücksichtigt und aus dem festgesetzten<br />

Bereich, der von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

<strong>Die</strong> Berücksichtigung einer Erweiterungsfläche in räumlicher Zuordnung zu diesem<br />

Stallstandort ist auf Grund der Immissionssituatin nicht möglich.<br />

Im Sinne der Ziele dieser Bauleitplanung ist die Entwicklung eines Tierhaltungsbetriebes<br />

vordringlich durch die Erweiterung an der eigenen Hofstelle eines landwirtschaftlichen<br />

Tierhaltungsbetriebes, am eigenen Betriebsstandort eines gewerblichen Tierhaltungsbetrieb<br />

oder an einem bereits vorhandenen externen Stallstandort eines landwirtschaftlichen<br />

oder gewerblichen Tierhaltungsbetriebes zu vollziehen. Dabei sind in die Betrachtung<br />

der Erweiterungsmöglichkeiten alle Tierhaltungsanlagenstandorte eines Unternehmens<br />

einzubeziehen. Nur soweit hier keine Möglichkeiten der Flächenoptimierung und<br />

Erweiterung bestehen, kann ein neuer Stallstandort infrage kommen, soweit ein - auch<br />

im Sinne der in dieser Planung zu berücksichtigenden öffentlichen Belange - geeigneter<br />

eigener Standort zur Verfügung steht.<br />

Eine mittelfristige Weiterentwicklung des Betriebes ist am Standort Oldorf möglich.<br />

Betrieb 12/19<br />

In diesem als Haupterwerb geführten Betrieb werden Mastschweine und Rinder gehalten.<br />

Der Standort eignet sich aus immissionsschutzrechtlicher Sicht für die vorhandene Tierhaltung.<br />

Eine Weiterentwicklung ist vor allem wegen des geringen Hofraumes jedoch<br />

kaum möglich. <strong>Die</strong> Landwirtschaftskammer geht von einer Sicherung des Bestandes im<br />

Rahmen des Bebauungsplanes aus.<br />

Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />

Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.<br />

Betrieb 12/20<br />

Für diesen Haupterwerbsbetrieb mit Mastschweine-, Ferkel- und Putenhaltung ist mittelfristig<br />

eine Erweiterung der Geflügelhaltung geplant. Für die Planung werden insgesamt<br />

rund 16000 m 2 an Fläche benötigt. Der Landwirt hat derzeit jedoch keine Fläche verfügbar.<br />

Südlich der Hofstelle gelegene Flächen sind aus immissionsschutzrechtlichen Gründen<br />

nach Aussage des Landkreises Vechta für eine Tierhaltung nicht geeignet.<br />

Im Bebauungsplan wird die Hofstelle im Bestand entsprechend der Beurteilung der<br />

Landwirtschaftskammer berücksichtigt und aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart.


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde - 17<br />

Fazit: <strong>Die</strong> Interessen der vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe werden ausreichend<br />

berücksichtigt. Innerhalb des Ortsteiles Südfelde werden in den Bebauungsplan bei fast allen<br />

Betrieben die vorhandene Hofstelle aus dem festgesetzten Bereich, der von Bebauung<br />

mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist, ausgespart. Damit wird bei fast allen Betrieben der<br />

Bestand im Bebauungsplan gesichert.<br />

Entwicklungsmöglichkeiten werden für fünf Betriebe geschaffen. <strong>Die</strong>ser Umstand resultiert<br />

aus den örtlichen Gegebenheiten und den vorhandenen Betriebsstrukturen. Lediglich bei der<br />

Hälfte der Betriebe sind Entwicklungsabsichten bekannt, bei den übrigen 9 Betrieben sind<br />

Erweiterungen nicht geplant.<br />

Für Betriebe, die über geeignete Erweiterungsflächen verfügen, werden entsprechende zusätzliche<br />

Standorte berücksichtigt.<br />

Lediglich bei vier Betrieben mit Erweiterungsabsichten konnten keine zusätzlichen Entwicklungsflächen<br />

festgesetzt werden, da diese Betriebe entweder nicht über eigene Erweiterungsflächen<br />

verfügen bzw. die hofnahen Flächen aus immissionsschutzrechtlichen Gründen<br />

für eine Tierhaltung nicht geeignet sind.<br />

3.2.2 Tourismus, Erholung und Naherholung<br />

In der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> hat der Tourismus einen großen wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen<br />

Stellenwert. <strong>Damme</strong> gehört zu der Region, die unter dem Markenzeichen „Erholungsgebiet<br />

<strong>Damme</strong>r Berge“ die natürlichen und kulturellen Potenziale für den Tourismus als<br />

Wirtschaftssektor nutzt. <strong>Die</strong>se Potenziale einschließlich eines attraktiven Landschaftsraumes<br />

haben darüber hinaus in <strong>Damme</strong> eine hohe Bedeutung für die Naherholung, als ein wichtiger<br />

Bestandteil einer hohen Wohnqualität in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> und der Region.<br />

Zu den natürlichen Potenzialen sind die landschaftlichen Besonderheiten zu zählen. <strong>Die</strong><br />

<strong>Damme</strong>r Berge gehören zu einem Endmoränenbogen (Rehburger Stadium der Saale Eiszeit),<br />

der sich in ostwestlicher Richtung quer durch Niedersachsen erstreckt, von dem durch<br />

Verwitterung und Erosion jedoch nur noch einzelne Restberge erhalten sind, u. a. die <strong>Damme</strong>r<br />

Berge. Der Endmoräne vorgelagert sind vom Schmelzwasser aufgeschüttete Sanderflächen<br />

und das Urstromtal der Hunte, mit heute großflächigen Mooren und dem diluvialen<br />

Flachsee Dümmer. 4 Auf engstem Raum der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> (und Umgebung) stellt sich eine<br />

Landschaft dar, die durch die vorderste Kante der Eismasse einer Eiszeit gebildet und in<br />

ihrer weiteren Entwicklung geprägt worden ist (s. auch Abbildung im Anhang). Auch die sich<br />

in den letzten Jahrhunderten herausgebildete Siedlungsstruktur südöstlich der <strong>Damme</strong>r Berge<br />

hebt sich aus der Struktur der Region ab: Zu finden sind dicht gedrängte zahlreiche Haufendörfer<br />

mit dem Urpfarrdorf <strong>Damme</strong> als Zentralort. Auf der Nordseite der <strong>Damme</strong>r Berge<br />

liegen dagegen Haufendörfer in weiten Abständen zueinander mit zahlreichen Einzelhöfen in<br />

Streulage in den Räumen zwischen den Dörfern. 5 <strong>Die</strong>se Grundsiedlungsstruktur ist heute<br />

noch ablesbar und prägt die Kulturlandschaft, auch wenn mittlerweile (in den Anfängen seit<br />

4<br />

5<br />

s. Nds. Landesvermessungsamt Hannover, Dr. E. Schrader: <strong>Die</strong> Landschaften Niedersachsens, Ein Topographischer<br />

Altlas, 1957; Nds. Landesverwaltungsamt – Landesvermessung -, H. H. Seedorf: Topographischer<br />

Altlas Niedersachsen und Bremen, 1977<br />

s. Nds. Landesvermessungsamt Hannover, Dr. E. Schrader: <strong>Die</strong> Landschaften Niedersachsens, Ein Topographischer<br />

Altlas, 1957


18 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

Mitte des 19. Jahrhunderts) auch in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Flächen in den Zwischenräumen der<br />

Dörfer für z. B. Hofaussiedlungen in Anspruch genommen wurden.<br />

<strong>Die</strong> landschaftlichen und topographischen Besonderheiten der <strong>Damme</strong>r Berge, des Vorlandes<br />

der <strong>Damme</strong>r Berge, der Moore und des Dümmers werden durch eine vielseitige Infrastruktur<br />

(Wanderwege, Radwege, Reitwege) sowie Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe<br />

für den Tourismus, die Erholung und die auf die Wohnbevölkerung bezogene Naherholung<br />

erschlossen. <strong>Die</strong>se Struktur wird ergänzt durch zahlreiche Kultur-, Freizeit- und Sportangebote.<br />

<strong>Die</strong> Basis für den Tourismus bilden die vielfältigen und qualitätvollen Landschaftsräume<br />

und ihr hoher Erholungswert.<br />

Nach den publizierten Unterlagen der Touristeninformation <strong>Damme</strong>r Berge bestehen in der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> Übernachtungsmöglichkeiten in 6 Hotels, einer Pension, 3 Betrieben mit dem<br />

Angebot Ferien auf dem Bauernhof, 6 Ferienwohnungen, einem Jugendgästehaus und einer<br />

Jugendherberge. Im Jahr 2008 wurden in den 6 größeren Beherbergungsbetrieben in <strong>Damme</strong><br />

mit 9 Betten und mehr 46.265 Übernachtungen gezählt 6 ; hinzu kommen die von der Statistik<br />

nicht erfassten Übernachtungen in den kleineren Beherbergungsbetrieben.<br />

Der Erhalt dieser Landschaftsfunktion ist damit ein wichtiges städtisches Ziel und trägt dazu<br />

bei, den hohen Stellenwert des Tourismus und der Erholung zu erhalten und zukünftig weiter<br />

auszubauen. Insgesamt hält es die <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> für städtebaulich erforderlich, die touristische<br />

Qualität im <strong>Stadt</strong>gebiet durch Erhaltung der Attraktivität der Landschaftsräume nachhaltig<br />

zu sichern. Das bedeutet auch, dass unverträgliche bauliche Anlagen in diesen Bereichen<br />

nicht angesiedelt werden sollen; bauliche Anlagen können je nach Anzahl, äußerem<br />

Erscheinungsbild, Größe und Höhe zu einer Überformung des Landschaftsbildes führen und<br />

damit das Landschaftserleben negativ beeinflussen.<br />

Der Ortsteil Südfelde liegt innerhalb des „Erholungsgebietes <strong>Damme</strong>r Berge“.<br />

Im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises ist der südwestliche Ortsteil als<br />

Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft dargestellt;<br />

3.2.3 Ergebnisse des Umweltberichtes<br />

Im Umweltbericht sind die Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet. <strong>Die</strong> vorliegende<br />

Bauleitplanung schafft keine neuen Baurechte und begründet keine zusätzlich zulässigen<br />

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft.<br />

Artenschutzrechtliche Belange sowie die Ziele des Landschaftsschutzgebietes <strong>Damme</strong>r<br />

Berge und des FFH-Gebietes <strong>Damme</strong>r bleiben durch den Bebauungsplan unberührt, so<br />

dass keine weiteren Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für die Umwelt erforderlich<br />

sind.<br />

6<br />

Landesbetriebe für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen: Beherbergung im Reiseverkehr<br />

in Niedersachsen – Beherbergungsbetriebe mit mindestens 9 Betten (LSKN-Online: Tabelle K 7350001)


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde - 19<br />

3.2.4 Belange des Immissionsschutzes<br />

Emissionen aus der Tierhaltung<br />

Mit dem Ausschluss von potenziell Gerüche emittierenden Tierhaltungsanlagen in bestimmten<br />

Bereichen verweist dieser Bebauungsplan die Errichtung von Tierhaltungsanlagen auf<br />

die nicht von der Festsetzung „von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhaltende Flächen“<br />

überzogene Bereiche. <strong>Die</strong>se liegen in diesem Bebauungsplan direkt neben der jeweiligen<br />

Hofstelle und damit teilweise in der Nähe von Wohnnutzungen im Außenbereich und<br />

empfindlichen Biotopen (u. a. Wald).<br />

<strong>Die</strong> einzelnen Entwicklungsflächen für neue Tierhaltungsanlagen sind - bezogen auf die<br />

Entwicklungsvorstellungen der Betriebe (geplante Stallgröße und Art der Tierhaltung) - durch<br />

die Genehmigungsbehörde beim Landkreis Vechta hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit aus<br />

immissionsschutzrechtlicher Sicht gesichtet worden. Nach gegenwärtigem Stand ist eine<br />

Realisierbarkeit der von den Betriebsinhabern benannten Entwicklungsvorstellungen bei<br />

allen Entwicklungsflächen – ggf. unter Einsatz von Geruchsfilteranlagen oder Abgaswäschern<br />

– aus immissionsschutzrechtlicher Sicht möglich.<br />

Im Sinne der Ziele der Planung im öffentlichen Interesse, den unbebauten Landschaftsraum<br />

nach Möglichkeit von störenden baulichen Anlagen freizuhalten, ist den Betrieben bei der<br />

möglichen Erweiterung der Tierhaltung zuzumuten, eine lagebedingt größtmögliche Emissionsminderung<br />

zu betreiben.<br />

3.2.5 Leitungen<br />

<strong>Die</strong> von der Bebauung mit Tierhaltungen freizuhaltenden Flächen im nordwestlichen Plangebiet<br />

werden durch die Ferngasleitung Nr. 14 gequert. <strong>Die</strong> Leitung einschließlich eines<br />

Schutzstreifens von 10 m wird im Bebauungsplan eingetragen.<br />

Eine Kabelschutzrohranlage der GasLINE GmbH quert im nördlichen Geltungsbereich zunächst<br />

eine Fläche, die von Bebauungsplangen mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten ist und<br />

verläuft dann entlang der Grenze des Betriebes 12/1. <strong>Die</strong> Kabelschutzrohranlage wird ebenfalls<br />

in den Planteil eingetragen.<br />

Folgendes ist zu beachten:<br />

Der Schutzstreifenbereich muss aus sicherheits- und überwachungstechnischen Gründen<br />

von Bebauungen oder sonstigen Einwirkungen, die den Bestand bzw. den Betrieb<br />

der Versorgungsanlagen beeinträchtigen oder gefährden, freigehalten werden.<br />

Das Aufstellen von Unterständen zum Schutz von Tieren im Schutzstreifen der Versorgungsanlagen<br />

ist nicht gestattet.<br />

<strong>Die</strong> Zugänglichkeit der Versorgungsanlagen und deren Kontrolleinrichtungen muss jederzeit<br />

gewährleistet sein.<br />

Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen nur in einem lichten Abstand von 2,5 m<br />

rechts und links neben der Ferngasleitung bzw. außerhalb des Schutzstreifens der Kabelschutzrohranlage<br />

angepflanzt werden. Anzustreben ist auch bei der Ferngasleitung


20 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

ein Pflanzabstand außerhalb des Schutzstreifens, damit bei einer Aufgrabung der Leitungen<br />

zu Reparatur- bzw. Wartungszwecken das Wurzelwerk nicht geschädigt wird.<br />

Im östlichen und südlichen Teil wird der Geltungsbereich von den folgenden 110-kv-<br />

Freileitungen der Westnetz GmbH tangiert:<br />

- 110-kV-Hochspannungsfreileitung Pkt. Südfelde – <strong>Damme</strong>, Bl. 0870 (Mast 96 [Bl. 0284]<br />

bis Mast 3) - Schutzstreifen 46 Meter<br />

- 110-kV-Hochspannungsfreileitung Alfhausen – St. Hülfe, Bl. 0284 (Maste 87 bis 100) –<br />

Schutzstreifen 40 Meter<br />

<strong>Die</strong> Leitungen einschließlich ihrer Schutzstreifen werden im Bebauungsplan eingetragen. Auf<br />

folgendes wird hingewiesen:<br />

<strong>Die</strong> Schutzstreifen der Leitungen sind von jeglicher Bebauung freizuhalten. Lediglich zwischen<br />

den Masten 92 und 93 der vorstehend unter 2. genannten Hochspannungsfreileitungen<br />

ragen die Flächen eines Tierhaltungsbetriebes in den Schutzstreifen der Hochspannungsfreileitung<br />

hinein. In diesem Bereich sind sämtliche Maßnahmen frühzeitig mit der<br />

Westnetz GmbH abzustimmen.<br />

Im Schutzstreifen der Leitungen dürfen nur solche Anpflanzungen vorgenommen werden,<br />

die eine Endwuchshöhe von maximal 3 m erreichen.<br />

Um die Maste herum muss jedoch eine Fläche mit einem Radius von 15,00 m von jeglicher<br />

Bebauung und Bepflanzung freigehalten werden. <strong>Die</strong>ser Bereich kann teilweise als Parkplatz<br />

oder Stellplatzfläche genutzt werden. Bei solch einer Nutzung kann in Abstimmung mit dem<br />

zuständigen Leitungsbezirk ein kostenpflichtiger Anfahrschutz für die Masten erforderlich<br />

werden.<br />

Durch höherwachsende Gehölze, die in den Randbereichen bzw. außerhalb der Leitungsschutzstreifen<br />

angepflanzt werden, besteht die Gefahr, dass durch einen eventuellen Baumumbruch<br />

die Hochspannungsfreileitung beschädigt wird. Aus diesem Grund bitten wir Sie<br />

zu veranlassen, dass in diesen Bereichen Gehölze zur Anpflanzung kommen, die in den<br />

Endwuchshöhen gestaffelt sind. Anderenfalls wird eine Schutzstreifenverbreiterung erforderlich.<br />

Sollten dennoch Anpflanzungen oder sonstiger Aufwuchs eine die Leitungen gefährdende<br />

Höhe erreichen, ist der Rückschnitt durch den Grundstückseigentümer/den Bauherrn auf<br />

seien Kosten durchzuführen bzw. zu veranlassen. Kommt der Grundstückseigentümer/der<br />

Bauherr der vorgenannten Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung und Setzen einer<br />

angemessenen Frist nicht nach, so ist die RWE Deutschland AG berechtigt, den erforderlichen<br />

Rückschnitt zu Lasten des Eigentümers/des Bauherrn durchführen zu lassen.<br />

<strong>Die</strong> Leitungen und die Maststandorte müssen jederzeit zugänglich bleiben, insbesondere ist<br />

eine Zufahrt auch für schwere Fahrzeuge zu gewährleisten. Alle die Hochspannungsfreileitungen<br />

gefährdenden Maßnahmen sind untersagt.<br />

„Von den einzelnen ggf. auch nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben im Schutzstreifen<br />

der Leitung bzw. in unmittelbarer Nähe dazu sind der RWE Deutschland AG Bauunterlagen<br />

(Lagepläne und Schnittzeichnungen mit Höheangaben in m über NN) zur Prüfung und abschließenden<br />

Stellungnahme bzw. dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Grundstück-


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde - 21<br />

seigentümer/Bauherrn zuzusenden. Alle geplanten Maßnahmen bedürfen der Zustimmung<br />

der Westnetz GmbH.“<br />

Am westlichen Rand des Plangebietes befindet sich eine Erdgashochdruckleitung der EWE<br />

Netz GmbH. <strong>Die</strong> Hockdruckleitung hat einen Außendurchmesser von DN 100 und wird mit<br />

einem Druck bis 70 bar betrieben. <strong>Die</strong> Breite des Schutzstreifend beträgt beidseitig 4 Meter<br />

zur Rohrachse. <strong>Die</strong> Leitung einschließlich eines Schutzstreifens von insgesamt 8 Metern m<br />

wird im Bebauungsplan eingetragen. Folgendes ist zu beachten:<br />

Erdgas-Hochdruckleitungen werden zur Sicherung ihres Bestandes, des Betriebes und der<br />

Instandhaltung sowie der Einwirkung von außen in einem Schutzstreifen verlegt. Es dürfen<br />

keine Auswirkungen vorgenommen werden, die den Bestand oder Betrieb der Leitungen<br />

beeinträchtigen oder gefährden.<br />

<strong>Die</strong> Breite des Schutzstreifens beträgt 8 Meter (4 Meter links und 4 Meter rechts der Rohrachse).<br />

<strong>Die</strong> Hochdruckleitung sowie der Schutzstreifen sind durch die Eintragung einer beschränkten<br />

persönlichen <strong>Die</strong>nstbarkeit im Grundbuch dinglich gesichert.<br />

Arbeiten im Schutzstreifen einer Hochdruckleitung bedürfen ausdrücklich der vorherigen<br />

Zustimmung der EWE NETZ GmbH und werden nur mit Auflagen gestattet.<br />

Der Zugang und die Zufahrt zu den EWE NETZ-Anlagen müssen auch während der Baumaßnahme<br />

gewährleistet sein.<br />

Das Lagern von Materialien, Gerätschaften und Aushub, das Abstellen von Containern oder<br />

Bauwagen, das Errichten von Bauwerken jeglicher Art sowie die Anpflanzung von Bäumen<br />

oder Sträuchern im Schutzstreifen sind nicht gestattet. Hierunter fallen auch technische Einrichtungen<br />

und Behälter, Befüll- und Entnahmestationen von Biogasanlagen sowie die Errichtung<br />

von Kabel- und Leitungsschächten.<br />

Sollten Einrichtungen und Gebäude über Ex-Schutzzonenbereiche verfügen, ist darauf zu<br />

achten, dass die Sicherheitsbereiche nicht in den Schutzstreifen der Erdgas-<br />

Hochdruckleitung ragen.<br />

Schachtarbeiten dürfen im Schutzstreifen nur in Handschachtung ausgeführt werden.<br />

Armaturen sind vom Unternehmer durch geeignete Maßnahmen zu schützen.<br />

Der Einsatz von Baumaschinen und das Befahren mit schweren Bau- und Kettenfahrzeugen<br />

im Schutzstreifen sind nur unter Aufsicht der EWE NETZ GmbH unter Einhaltung besonderer<br />

Sicherheitsvorkehrungen gestattet.<br />

Bei Kultivierungs-, Meliorations- und Entwässerungsmaßnahmen sind besondere, mit EWE<br />

NETZ abgestimmte Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Daher ist es unbedingt erforderlich, die<br />

EWE NETZ GmbH rechtzeitig über die geplanten Maßnahmen zu unterrichten.<br />

Oberirdische Leitungsteile, wie z. B. Markierungen, Schilderpfähle und Messsäulen dürfen<br />

ohne Genehmigung nicht entfernt oder versetzt werden. Eine Änderung oder Wiedereinrichtung<br />

nach der Baumaßnahme erfolgt zu Lasten des Unternehmers.<br />

Eine Niveauveränderung im Schutzstreifen ist nicht zulässig.


22 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

Parallel verlaufende Hochdruckleitungen sind grundsätzlich außerhalb des Schutzstreifens<br />

zu verlegen. Überschneidet sich der Schutzstreifen beider Leitungen, ist hierzu ein Interessensabgrenzungsvertrag<br />

zu schließen. <strong>Die</strong> Mindestabstände nach G463 sind einzuhalten.<br />

<strong>Die</strong> genaue Leitungslage und Leitungstiefe im Bereich des geplanten Bauvorhabens ist an<br />

Ort und Stelle mit der EWE NETZ GmbH zu überprüfen und zu markieren.<br />

Spätestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten ist unbedingt mit der EWE Netzregion Cloppenburg/Emsland<br />

(Telefon 04471 13-0) oder mit der EWE Bezirksmeisterei Lohne (Telefon<br />

04442 7073-430) Kontakt aufzunehmen.<br />

Im Bereich des Bebauungsplangebietes befinden sich Ver- und Entsorgungsanlagen des<br />

OOWV. <strong>Die</strong>se dürfen weder durch Hochbauten noch durch eine geschlossene Fahrbahndecke,<br />

außer in Kreuzungsbereichen, überbaut werden. Bei der Erstellung von Bauwerken sind<br />

gemäß DVGW Arbeitsblatt W 400-1 Sicherheitsabstände zu den Ver- und Entsorgungsanlagen<br />

einzuhalten. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Ver- und Entsorgungsanlagen<br />

gemäß DIN 1998 Punkt 5 nicht mit Bäumen überpflanzt werden dürfen. Bei den Leitungen<br />

handelt es sich um örtliche Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Abwasser); Entwicklungsflächen<br />

von Betrieben sind nicht betroffen<br />

3.2.6 Verkehrliche Belange<br />

Das Plangebiet wird durch die Landesstraße 80 gequert. Der maßgebliche Abschnitt liegt<br />

außerhalb einer nach § 4 (1) NStrG zusammenhängend bebauten Ortslage.<br />

Sollten Betriebe bzw. Hofstellen erweitert bzw. ausgebaut werden, so sind die Bauverbote<br />

und Baubeschränkungen gemäß § 24 NStrG im Bereich der freien Strecke der Landesstraße<br />

80 zu beachten und einzuhalten.<br />

3.2.7 Belange des Bergrechts<br />

Von dem Planvorhaben ist die Bergbauberechtigung (Konzession) Bergwerkseigentum<br />

Münsterland, Bergrechtsamtsakte B 20071 der OEG Oldenburgische Erdölgesellschaft mbH<br />

betroffen. Hierbei handelt es sich um eine öffentlich-rechtlich verliehene Berechtigung zur<br />

Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl, Erdgas und anderen bituminösen Stoffen. <strong>Die</strong>se<br />

Rechte sind bei den Planungen zu berücksichtigen.<br />

3.2.8 Belange der Rohstoffsicherung<br />

Das Plangebiet tangiert ein Rohstoffsicherungsgebiet 1. Ordnung, das von überregionaler<br />

Bedeutung ist. Ein Rohstoffsicherungsgebiet überlagert lediglich geringfügig den südöstlichen<br />

Teil des Bebauungsplanes. Für diesen Bereich ist die Bebauung mit Tierhaltung ausgeschlossen,<br />

so dass sich kein Konflikt ergibt.<br />

4. Inhalte der Planung<br />

In dem einfachen Bebauungsplan Nr. 151/12 werden - wie in den übrigen einfachen Bebauungsplänen<br />

Nr. 151/1 bis 29 - Flächen festgesetzt, die von Bebauung in Form von Tierhaltungsanlagen,<br />

die gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 BauGB zu beurteilen sind, freizuhalten<br />

sind. Damit sind die Tierhaltungsanlagen von landwirtschaftlichen Betrieben (§ 201 BauGB)


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde - 23<br />

gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB oder gewerblichen Tierhaltungsanlagen gem. § 35 Abs. 1<br />

Nr. 4 BauGB erfasst. Zu diesen Tierhaltungsanlagen zählen nach der Regelung in den textlichen<br />

Festsetzungen: bauliche Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Schweinen, Geflügel,<br />

Rindern, Schafen, Ziegen, Pferden und Pelztieren einschließlich der dazugehörenden<br />

Lagerstätten für Viehfutter, Lagerstätten für tierische Ausscheidungen (Gülle, Jauche, Festmist),<br />

Abluftreinigungsanlagen, befestigten Hofflächen (Bewegungs-, Lager-, Stellflächen)<br />

und sonstige Nebenanlagen.<br />

Zulässig sind in diesen Flächen jedoch weiterhin die Pferdehaltung in vorhandenen Gebäuden<br />

und Unterstände auf Weideflächen zum vorübergehenden Schutz von Tieren.<br />

<strong>Die</strong> Bebauung für alle übrigen, nach § 35 BauGB zulassungsfähigen Anlagen werden von<br />

dieser Festsetzung des Freihaltens von Bebauung ausgenommen (§ 31 (1) BauGB). Von<br />

diesen im Außenbereich zulässigen Nutzung gehen - von ihrem Erscheinungsbild her oder<br />

aufgrund der Seltenheit der jeweiligen Anlagen - keine erheblichen negativen Auswirkungen<br />

auf den Außenbereich bezüglich der Funktion Naherholung und Tourismus aus, so dass<br />

über das Genehmigungsverfahren auf der Grundlage der Anforderungen des § 35 BauGB<br />

eine ausreichende Konfliktvermeidung oder -bewältigung erfolgt und das Erfordernis einer<br />

Bauleitplanung nicht gegeben ist. <strong>Die</strong>se von der Freihaltefestsetzung von Bebauung ausgenommene<br />

Bebauung ist weiter nach § 35 BauGB zulassungsfähig bzw. zu beurteilen.<br />

Das Planungserfordernis für die einzelnen nach § 35 BauGB im Außenbereich möglichen<br />

Nutzungen wird von Seiten der <strong>Stadt</strong> aus den folgenden Gründen nicht gesehen:<br />

- Bebauung für Vorhaben nach § 35 (1) Nr. 1 BauGB (land- und forstwirtschaftlicher<br />

Betrieb), soweit es sich nicht um Tierhaltungsanlagen handelt<br />

Bei der überwiegenden Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe in <strong>Damme</strong> handelt es sich<br />

um tierhaltende Betriebe. Somit kommen Vorhaben, die nicht Tierhaltungsanlagen zuzuordnen<br />

sind (z. B. Altenteilerwohnhäuser, Maschinenhallen), nur vereinzelt und nicht in<br />

einem Massenauftreten vor. <strong>Die</strong> von forstwirtschaftlichen Betrieben benötigten baulichen<br />

Anlagen (Maschinenhallen) kommen ebenfalls als Einzelvorhaben vor. Auf Grund dieses<br />

erwartet zahlenmäßig geringen Auftretens wird ein Planungserfordernis über die Tierhaltungsanlagen<br />

und ihre notwendigen Nebenanlagen hinaus von Seiten der <strong>Stadt</strong> nicht gesehen;<br />

die Steuerungsfunktion des § 35 BauGB ist bei diesen Anlagen ausreichend.<br />

- Bebauung für Vorhaben nach § 35 (1) Nr. 2 BauGB (Betrieb der gartenbaulichen<br />

Erzeugung)<br />

Betriebe dieser Art kommen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> nur untergeordnet vor, so dass hier<br />

nicht von einem gehäuften Auftreten störender baulicher Anlagen auszugehen ist. Auf<br />

Grund des erwartet zahlenmäßig geringen Auftretens wird ein Planungserfordernis von<br />

Seiten der <strong>Stadt</strong> nicht gesehen; die Steuerungsfunktion des § 35 BauGB ist bei diesen<br />

Anlagen ausreichend.<br />

- Bebauung für Vorhaben nach § 35 (1) Nr. 3 BauGB (öffentliche Versorgung, Abwasserwirtschaft<br />

oder ortsgebundener gewerblicher Betrieb)<br />

Betriebe dieser Art kommen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> nur untergeordnet vor, so dass hier<br />

nicht von einem gehäuften Auftreten störender baulicher Anlagen auszugehen ist; dieses


24 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

gilt auch für Abbaubetriebe sowie zugeordnete verarbeitende Betriebe. Auf Grund des<br />

erwartet zahlenmäßig geringen Auftretens wird ein Planungserfordernis von Seiten der<br />

<strong>Stadt</strong> nicht gesehen; die Steuerungsfunktion des § 35 BauGB ist bei diesen Anlagen<br />

ausreichend.<br />

- Bebauung für Vorhaben nach § 35 (1) Nr. 4 BauGB (Vorhaben, die nur im Außenbereich<br />

ausgeführt werden sollen)<br />

Mit Ausnahme der tierhaltenden Betriebe, bei denen es sich nicht um Landwirtschaft im<br />

Sinne des § 201 BauGB handelt (gewerbliche Tierhaltungsbetriebe), kommen Betriebe<br />

dieser Art in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> nur untergeordnet vor, so dass hier nicht von einem gehäuften<br />

Auftreten störender baulicher Anlagen auszugehen ist. Auf Grund des erwartet<br />

zahlenmäßig geringen Auftretens wird ein Planungserfordernis von Seiten der <strong>Stadt</strong> über<br />

die gewerblichen Tierhaltungsbetriebe hinaus nicht gesehen; die Steuerungsfunktion des<br />

§ 35 BauGB ist bei diesen Anlagen mit Ausnahme der gewerblichen Tierhaltungsbetriebe<br />

ausreichend.<br />

- Bebauung für Vorhaben nach § 35 (1) Nr. 5 BauGB (Erforschung, Entwicklung oder<br />

Nutzung von Wind- oder Wasserenergie)<br />

<strong>Die</strong> raumbedeutsamen, gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Außenbereich zulässigen<br />

Windkraftanlagen, die Auswirkungen auf die Funktion des Außenbereich für die Naherholung<br />

und den Tourismus entfalten können, sind bereits durch die 15. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes raumverträglich gesteuert, so dass auch hierzu kein Erfordernis<br />

der Steuerung über diesen einfachen Bebauungsplan besteht.<br />

<strong>Die</strong> Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu Windkraftanlagen und die hiermit erzeugte<br />

Ausschlusswirkung gem. § 35 (3) Satz 3 BauGB an anderer Stelle im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

ist unverändert gültig und zu beachten.<br />

Andere Betriebe und Anlagen gem. § 35 (1) Nr. 5 BauGB kommen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong><br />

nur untergeordnet vor, so dass hier nicht von einem gehäuften Auftreten störender baulicher<br />

Anlagen auszugehen ist. Auf Grund des erwartet zahlenmäßig geringen Auftretens<br />

wird ein Planungserfordernis von Seiten der <strong>Stadt</strong> nicht gesehen; die Steuerungsfunktion<br />

des § 35 BauGB ist bei diesen Anlagen ausreichend.<br />

- Bebauung für Vorhaben nach § 35 (1) Nr. 6 BauGB (Biomasseanlagen)<br />

<strong>Die</strong> im Außenbereich gem. § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB zulässigen Biogasanlagen, die als<br />

Massenphänomen ebenfalls negative Auswirkungen auf die Funktion der Landschaft als<br />

Naherholungs- und Tourismusraum entfalten können, werden durch die Darstellung von<br />

Eignungsgebieten im Flächennutzungsplan (37. Änderung des Flächennutzungsplanes)<br />

verträglich gesteuert; somit besteht diesbezüglich kein Erfordernis der Einbeziehung in<br />

den Regelungsgegenstand dieses Bebauungsplanes.<br />

<strong>Die</strong> Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu Biomassenanlagen und die hiermit erzeugte<br />

Ausschlusswirkung gem. § 35 (3) Satz 3 BauGB an anderer Stelle im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

ist unverändert gültig und zu beachten.


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde - 25<br />

- Bebauung für Vorhaben nach § 35 (1) Nr. 7 BauGB (Erforschung, Entwicklung oder<br />

Nutzung der Kernenergie oder Entsorgung radioaktiver Abfälle)<br />

Betriebe und Anlagen dieser Art kommen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> nicht bzw. nur untergeordnet<br />

vor, so dass hier nicht von einem gehäuften Auftreten störender baulicher Anlagen<br />

auszugehen ist. Auf Grund des erwartet zahlenmäßig geringen Auftretens wird ein<br />

Planungserfordernis von Seiten der <strong>Stadt</strong> nicht gesehen; die Steuerungsfunktion des<br />

§ 35 BauGB ist bei diesen Anlagen ausreichend.<br />

- Bebauung für Vorhaben nach § 35 (2) und (4) BauGB<br />

Betriebe oder Anlagen dieser Art kommen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> nur untergeordnet vor<br />

oder sind an das Vorhandensein von Gebäuden gebunden, so dass hier nicht von einem<br />

gehäuften Auftreten neuer störender baulicher Anlagen auszugehen ist. Auf Grund des<br />

erwartet zahlenmäßig geringen Auftretens neuer Bebauung wird ein Planungserfordernis<br />

von Seiten der <strong>Stadt</strong> nicht gesehen; die Steuerungsfunktion des § 35 BauGB ist bei diesen<br />

Anlagen ausreichend.<br />

- Gemäß § 60 NBauO genehmigungsfreie Baumaßnahmen<br />

Anlagen dieser Art sind ohne störende Auswirkungen, so dass ein Planungserfordernis<br />

von Seiten der <strong>Stadt</strong> nicht gesehen wird.<br />

<strong>Die</strong> Hofstellen/die Betriebsstandorte der aktiven Betriebe und – soweit vorgesehen – ihre<br />

Erweiterungsflächen (einschließlich einer randlichen Eingrünung) sowie die verpachteten<br />

baulichen Anlagen bestimmter aktuell nicht mehr aktiven Betriebe werden von diesen Flächen,<br />

die von Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten sind, ausgespart (s. Grundsätze<br />

für die Abgrenzung in Kap. 2). <strong>Die</strong>se Flächen werden in den Geltungsbereich einbezogen,<br />

um Festsetzungen zur Minimierung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild treffen<br />

zu können. <strong>Die</strong>ses betrifft die maximale Höhe baulicher Anlagen von 12 m über Gelände und<br />

- bei Erweiterungsflächen - eine landschaftsgerechte Eingrünung durch einen umlaufenden<br />

Pflanzstreifen um neue Anlagen.<br />

Für die landschaftsgerechte Eingrünung wird eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen,<br />

Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 (1) Nr. 25 b BauGB in einer Breite von<br />

10 m festgesetzt, die im Falle der Neuerrichtung von Tierhaltungsanlagen im Sinne dieses<br />

Bebauungsplanes vollflächig mit standortheimischen Laubgehölzen mit einem Baumanteil<br />

von 10 % zu bepflanzen ist; die Bepflanzung ist lochversetzt mit einem Pflanzabstand von<br />

1,2 m vorzunehmen. Ausnahmsweise darf der Pflanzsteifen für eine Zufahrt bis zu einer maximalen<br />

Breite von 15 m unterbrochen werden. Der Eingrünung ist dauerhaft zu erhalten.<br />

<strong>Die</strong> Anpflanzungen werden über die Eingriffsregelung im Rahmen der Anlagengenehmigungen<br />

umgesetzt und sind auf die entsprechend der Eingriffsregelung in der Anlagengenehmigung<br />

erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anzurechnen.<br />

Mit der Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes gelten Vorhaben in dem überplanten<br />

Bereich im Sinne des Zulässigkeitsrechts weiterhin als Vorhaben in Gebieten nach § 35 (vgl.<br />

Ernst-Zinkahn-Bielenberg BauGB Kommentar, § 30 Rn 2); die Festsetzungen des einfachen<br />

Bebauungsplanes sind dabei aber als Zulässigkeitsvoraussetzungen beachtlich.


26 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

Da für die Hof- oder Betriebsflächen sowie potenzielle Erweiterungsflächen mit Ausnahme<br />

der Maximalhöhe keine weiteren Festsetzungen - insbesondere zur Art und Maß der Nutzung<br />

- in diesem einfachen Bebauungsplan vorgenommen werden, gilt der § 35 BauGB - mit<br />

Einschränkung der Regelung der Anlagenhöhe - in vollem Umfang als Genehmigungsgrundlage.<br />

Der Status der Hofstandorte/der Betriebsstandorte als Außenbereichsnutzungen hat<br />

sich in keiner Weise durch die Einbeziehung in den Bebauungsplan geändert.<br />

5. Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise<br />

Auf den gem. § 22 (3) NAGBNatSchG geltenden Schutz von Wallhecken wird hingewiesen.<br />

<strong>Die</strong> konkrete räumliche Abgrenzung ist im Bedarfsfall durch die untere Naturschutzbehörde<br />

beim Landkreis Vechta festzulegen.<br />

Allgemein wird in der Planzeichnung auf den Schutz der ggf. im Plangebiet vorhandenen<br />

Einzelbäume und Baumreihen, die als naturnahe Flächen im Sinne des § 22 (4) NAGB-<br />

NatSchG anzusehen sind, hingewiesen.<br />

<strong>Die</strong> Abgrenzungen sind bei Bedarf durch die Untere Naturschutzbehörde vorzunehmen bzw.<br />

mitzuteilen. Da der Bebauungsplan in diesen Bereichen bestimmte bauliche Nutzungen ausschließt<br />

und keine neuen Zulässigkeiten schafft sowie im übrigen die Zulässigkeitsanforderungen<br />

des § 35 BauGB weiterhin gelten, besteht aus Sicht der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> kein Erfordernis<br />

für eine konkrete Abgrenzung.<br />

Auf die eingetragenen Hauptversorgungsleitungen sowie die nicht eingetragenen kleineren<br />

Versorgungsleitungen von Ver- und Entsorgungsträgern im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

sowie auf die geltenden Schutzstreifen und Schutzanforderungen wird hingewiesen.<br />

<strong>Die</strong> konkrete Lage der Leitungen und Schutzstreifen sind den Leitungsplänen der<br />

Leitungsträger zu entnehmen.<br />

6. Ergänzende Angaben<br />

6.1 Daten zum Verfahrensablauf<br />

Aufstellungsbeschluss (Rat) 17.07.2012<br />

Entwurfsbeschluss (Rat) 07.05.2013<br />

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB 04.07.2013 – 08.08.2013<br />

Satzungsbeschluss durch den Rat 24.09.2013<br />

<strong>Damme</strong>, den<br />

Bürgermeister


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -; Teil II: Umweltbericht 27<br />

TEIL II: UMWELTBERICHT<br />

1 Einleitung<br />

Gemäß § 2 (4) BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes,<br />

insbesondere die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, im Rahmen<br />

einer Umweltprüfung zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.<br />

Hierbei sind insbesondere die in § 1 (6) Nr. 7 BauGB aufgeführten Belange zu berücksichtigen<br />

und die in § 1a BauGB genannten Vorschriften anzuwenden. <strong>Die</strong> Ergebnisse der Umweltprüfung<br />

sind im Aufstellungsverfahren des Bauleitplans in die Abwägung einzustellen.<br />

Im nachfolgenden Umweltbericht werden die Belange des Umweltschutzes entsprechend dem<br />

gegenwärtigen Planungsstand für die Abwägung aufbereitet. Hierbei werden die in der Anlage<br />

zu § 2 (4) und § 2a BauGB vorgegebenen Inhalte aufgenommen.<br />

<strong>Die</strong> Gliederung des Umweltberichtes erfolgt gemäß Anlage 1 zum BauGB mit<br />

einem einleitenden Teil,<br />

der Beschreibung der Umweltauswirkungen mit einer Bestandsaufnahme, einer Auswirkungsprognose,<br />

der Beschreibung der Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen mit Variantenprüfung<br />

sowie<br />

zusätzlichen Angaben, zum Beispiel zum Monitoring.<br />

1.1 Inhalt und Ziel der Bauleitplanung<br />

Der Bebauungsplan setzt von Bebauung freizuhaltende Flächen fest, in denen bestimmte Tierhaltungsanlagen,<br />

die nach § 35 (1) Nr. 1 BauGB oder nach § 35 (1) Nr. 4 BauGB zu beurteilen<br />

sind, nicht zugelassen werden.<br />

Damit sollen absehbare Nutzungskonflikte zwischen dem zunehmenden Siedlungsdruck durch<br />

Tierhaltungsanlagen auf die bisher unbebauten Landschaftsräume und den städtischen Zielen<br />

hinsichtlich der Sicherung von Freiraumfunktionen, insbesondere aus Gründen des Landschaftsschutzes<br />

und für die Tourismus- und Erholungsfunktionen, vorsorglich entflochten werden.<br />

7<br />

<strong>Die</strong> Erweiterungsmöglichkeiten werden an den Hofstellen / Betriebsstandorten konzentriert und<br />

der Verbrauch freier Landschaft bleibt gering.<br />

1.2 Ziele des Umweltschutzes einschließlich FFH Verträglichkeit und Artenschutz<br />

sowie deren Berücksichtigung in der Planung<br />

Umweltziele der Fachgesetze<br />

<strong>Die</strong> wesentlichen Ziele des Umweltschutzes sind in den Gesetzen zum Naturschutz, zum Bodenschutz,<br />

zum Gewässerschutz und zum Immissionsschutz formuliert. Da der hiermit vorliegende<br />

Bebauungsplan keine zusätzlichen Baurechte für bestimmte Vorhaben vorbereitet, blei-<br />

7 s. Teil 1 der Begründung, Pkt. 2


28 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -; Teil II: Umweltbericht<br />

ben die in den Fachgesetzen verankerten Umweltschutzziele von dem Bebauungsplan unberührt.<br />

Darin eingeschlossen sind auch die artenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß<br />

§ 44 BNatSchG, die durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht berührt werden.<br />

Grundsätzlich ist die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Anforderungen auf der Ausführungsebene<br />

sicherzustellen.<br />

Internationale Schutzgebiete – Natura 2000<br />

Im Westen des Geltungsbereiches liegt das EU-Vogelschutzgebiet „Dümmer“ (EU-Kennzahl<br />

DE 3515-401). <strong>Die</strong> minimale Entfernung zwischen der Ostgrenze des Gebietes und der<br />

nächstgelegenen Erweiterungsfläche für Tierhaltungsanlagen (12/20) beträgt ca. 2,8 km. Folgende<br />

Gebietsdaten liegen vor (Auswahl) 8<br />

Bewertung, Schutz:<br />

Kurzcharakteristik:<br />

Teilgebiete/Land:<br />

Schutzwürdigkeit:<br />

Eutropher, eingedeichter Flachwassersee, Hauptzufluss ist die Hunte.<br />

Im Verlandungsbereich großflächig ausgebildete Röhrichte. Binnendeichs<br />

ausgedehnte Feuchtwiesenkomplexe im ehem. Überflutungsraum,-z.T.<br />

großflächig wieder vernässt.<br />

Dümmer, Ochsenmoor, Osterfeiner Moor und Huntebruch<br />

Feuchtgeb. internat. Bedeutung, größtes Rast- u. Überwinterungsgebiet<br />

im niedersächs. Binnenland für Enten, Gänsesäger, Kiebitz, Kornweihe.<br />

National bedeutendes Brutgebiet für Vogelgemeinschaften der<br />

Feuchtwiesen, Röhrichte, Verlandungszonen<br />

Biotopkomplexe (Habitatklassen):<br />

D Binnengewässer 29 %<br />

F1 Ackerkomplex 9 %<br />

H04 Intensivgrünlandkomplexe ('verbessertes Grasland') 10 %<br />

I1 Niedermoorkomplex (auf organischen Böden) 45 %<br />

J2 Ried- und Röhrichtkomplex 4 %<br />

L Laubwaldkomplexe (bis 30 % Nadelbaumanteil) 3 %<br />

8<br />

NLWKN, Stand August 2011


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -; Teil II: Umweltbericht 29<br />

Gefährdung:<br />

Eutrophierung und damit einhergehende Verschlammung und Verlandung des Sees, unnatürliche<br />

Wasserstände, intensive Landwirtschaft, Zunahme von Freizeit- und Erholungseinrichtungen,<br />

Störungen, insbes. durch Wassersport, militär. Flugverkehr<br />

Das FFH-Gebiet „Dümmer“ (EU-Kennzahl 3415-301) ist nicht deckungsgleich mit dem EU-<br />

Vogelschutzgebiet und endet weiter östlich. Hier beträgt die minimale Entfernung zwischen der<br />

Ostgrenze des FFH-Gebietes und dem Betrieb 12/20 ca. 4,7 km. Folgende Gebietsdaten liegen<br />

vor (Auswahl) 9 :<br />

Bewertung, Schutz:<br />

Kurzcharakteristik:<br />

Teilgebiete/Land:<br />

Schutzwürdigkeit:<br />

Großer Flachsee mit ausgedehnten naturnahen Verlandungszonen auf<br />

Niedermoor (u. a. Unterwasser-, Schwimmblatt- und Röhrichtvegetation,<br />

Röhrichte, Hochstaudenfluren, Seggenriede, Erlen-Eschenwald, Erlenbruchwald,<br />

Feuchtgrünland).<br />

einbezogen sind Ochsenmoor und Huntebruch<br />

Zweitgrößter natürlicher eutropher See Niedersachsens. In randlichem<br />

Grünlandgebiet eines der landesweit wenigen Vorkommen des Kriechenden<br />

Selleries (Anh. II).<br />

Biotopkomplexe (Habitatklassen):<br />

D Binnengewässer 45 %<br />

F1 Ackerkomplex 4 %<br />

I1 Niedermoorkomplex (auf organischen Böden) 47 %<br />

L Laubwaldkomplexe (bis 30 % Nadelbaumanteil) 4 %<br />

Gefährdung:<br />

Unterwasservegetation und Wasserfauna infolge Eutrophierung und Verschlammung stark<br />

verarmt. Freizeitbetrieb, Wassersport. Entwässerung, Düngung, Umbruch von Grünland.<br />

Nutzungsaufgabe von Feuchtgrünland. Fremdholzbeimischung im Huntebruch.<br />

Von einer FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung wird im Rahmen des Bebauungsplanes abgesehen,<br />

da keine Baurechte geschaffen werden, die über die bestehenden Baurechte hinausgehen.<br />

<strong>Die</strong> FFH-Verträglichkeit ist – falls erforderlich – im Rahmen der Genehmigung zu prüfen.<br />

9<br />

NLWKN, Stand August 2011


30 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -; Teil II: Umweltbericht<br />

Nationale Schutzgebiete<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 151/12 liegen zwei gemäß § 30 BNatSchG besonders<br />

geschützte Biotope: GB VEC 3515/001 (seggenreiche Nasswiese) und GB VEC<br />

3525/003 (naturnahes Kleingewässer). <strong>Die</strong>se Gebiete werden nachrichtlich übernommen.<br />

Auf den Schutz von Einzelbäumen und Baumreihen, die als naturnahe Flächen im Sinne des<br />

§ 22 (4) NAGBNatSchG anzusehen sind, wird hingewiesen. <strong>Die</strong> konkrete räumliche Abgrenzung<br />

ist im Bedarfsfall durch die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Vechta festzulegen.<br />

Der Bebauungsplan begründet keine zusätzlichen Beeinträchtigungen geschützter Strukturen.<br />

Weitere geschützte Bereiche sind im Geltungsbereich nicht vorhanden.<br />

Ziele der Fachpläne<br />

Der Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> 10 ordnet das Plangebiet den Entwicklungsbereichen G3<br />

(Landwirtschaftlich genutzter Geestbereich östlich von <strong>Damme</strong>) und G 31 (Geestbereich um<br />

Südfelde) zu. Als Ziele werden formuliert:<br />

Ziele für die Entwicklungsbereiche 3, 31<br />

und<br />

Sicherung naturnaher Stillgewässer<br />

Entwicklung naturnaher Stillgewässer<br />

Entwicklung von Röricht/Ried entlang und<br />

innerhalb von Gräben<br />

Schutz der noch vorhandenen Grünlandbestände<br />

Biotopverbund durch Entwicklung von Hecken<br />

und Gehölzstrukturen sowie artenreichen<br />

Krautsäumen anstreben<br />

Neuanpflanzung standortheimischer Gehölzstrukturen<br />

Sicherung von Streuobstwiesen<br />

Entwicklung naturbetonter Ortsrandbereiche<br />

Berücksichtigung in der Planung<br />

Das besonders geschützte Biotop GB VEC<br />

3515/003 wird nachrichtlich übernommen.<br />

Weder beeinträchtigt noch festgesetzt<br />

Weder beeinträchtigt noch festgesetzt<br />

Das besonders geschützte Biotop GB VEC<br />

3515/001 wird nachrichtlich übernommen.<br />

Anpflanzflächen aus standortgerechten und<br />

heimischen Gehölzen werden festgesetzt.<br />

Anpflanzflächen aus standortgerechten und<br />

heimischen Gehölzen werden festgesetzt.<br />

Weder beeinträchtigt noch festgesetzt<br />

Weder beeinträchtigt noch festgesetzt<br />

Entsprechend den örtlichen naturräumlichen Voraussetzungen sind als entwicklungswürdige<br />

Saumbiotope im Plangebiet vorrangig Hecken, Baumreihen und Krautsäume geeignet.<br />

10<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> (1997): Landschaftsplan, Entwicklungsbereich G3 – Landwirtschaftlich genutzter Geestbereich<br />

östlich von <strong>Damme</strong>“


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -; Teil II: Umweltbericht 31<br />

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands<br />

Naturräumliche Grundlagen<br />

<strong>Damme</strong> liegt in der naturräumlichen Region „Ems-Hunte-Geest und Dümmer Geestniederung“<br />

in der naturräumlichen Haupteinheit „Bersenbrücker Land“.<br />

Das Plangebiet liegt in der Untereinheit „<strong>Damme</strong>r-Flottsand- und Sandergebiet“ im Übergangsbereich<br />

zur westlich anschließenden Untereinheit „<strong>Die</strong>pholzer Moorniederung“. 11<br />

Boden, Wasser, Klima, Luft<br />

Im Geltungsbereich sind Braunerden, Gley-Podsole, Podsole, Gleye, Pseudogleye sowie Erd-<br />

Niedermoore ausgeprägt (s. folgende Abbildung). Für die Flächen der Tierhaltungsbetriebe<br />

werden folgende Angaben gemacht 12 .<br />

Braunerde<br />

Podsol<br />

Gley-Podsol<br />

Pseudogley<br />

Gley-Podsol<br />

Gley<br />

Erd-Niedermoor<br />

Geltungsbereich schematisch<br />

11<br />

12<br />

Niedersächsisches Landschaftsprogramm 1989<br />

Meisel, S (1959): Geografische Landesaufnahme Maßstab 1:200.000, naturräumliche Einheiten auf Blatt 70/71<br />

Cloppenburg / Lingen, Bundesanstalt für Landeskunde (Hrsg.)<br />

NIBIS Kartenserver, LBEG


32 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -; Teil II: Umweltbericht<br />

Nr. des Tierhaltungsbetriebes<br />

Bodenart Bodentyp Acker-/ Grünlandzahl<br />

Grundwasserschutz<br />

12/1 S4D Braunerde 28 mittel<br />

12/3 S4D Braunerde 28 mittel<br />

12/4 S4D Braunerde 28 mittel<br />

12/5 k. A. 13 Braunerde k. A. mittel<br />

12/7 k. A. Braunerde k. A. mittel<br />

12/8 k. A. Braunerde k. A. mittel<br />

12/9 k. A. Braunerde,<br />

Gley-Podsol<br />

k. A. mittel<br />

12/10 SII- Gley-Podsol 37 mittel<br />

12/12 k. A. Gley k. A. mittel<br />

12/13 S4D Gley-Podsol 28 mittel<br />

12/14 SII- Gley-Podsol,<br />

Gley<br />

35 mittel<br />

12/15 S4D Podsol 24 mittel<br />

12/16 k. A. Gley-Podsol k. A. mittel<br />

12/17 S4D Gley-Podsol 24 mittel<br />

12/18 S4D Braunerde 24 mittel<br />

12/19 SII Gley-Podsol 37 mittel<br />

12/20 SIIID Braunerde 31 mittel<br />

12/20 SII- Braunerde 39 mittel<br />

<strong>Die</strong> Grundwasserneubildungsrate liegt zwischen 50 -100 mm/a im südlichen Plangebiet und<br />

250 – 300 mm/a im nordöstlichen Plangebiet.<br />

Das Geländeniveau bewegt sich zwischen ca. 55 m ü. NN im nördlichen Plangebiet und ca. 40<br />

m ü. NN im südlichen Plangebiet. 14 Der Grundwasserspiegel liegt bei 40 m ü. NN.<br />

<strong>Die</strong> Luftqualität ist durch eine hohe Stickstoff- und Ammoniumbelastung gekennzeichnet. 15<br />

13<br />

14<br />

15<br />

keine Angabe<br />

topografische Karte Maßstab 1:25.000<br />

NLWKN (2005): <strong>Die</strong> Beschaffenheit des Niederschlags in Südoldenburg und im Osnabrücker Land<br />

Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2008): Zusammenfassung<br />

BMU/UBA 204 63 252 Abschlussbericht – Teil 1: Depositions Loads


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -; Teil II: Umweltbericht 33<br />

Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />

<strong>Die</strong> biologische Vielfalt des Plangebietes ist von den landwirtschaftlichen Nutzungen und der<br />

Siedlungsstruktur des Ortsteiles Südfelde bestimmt (s. Nutzungskarte gemäß ALK).<br />

Im nordwestlichen Plangebiet sind großflächige Ackerfluren vorhanden, die nur wenig durch<br />

Gehölze gegliedert sind. Vereinzelte Waldparzellen sind vorhanden. <strong>Die</strong> Gehölze stehen v. a.<br />

straßen- und wegbegleitend. An den landwirtschaftlichen Höfen sind ebenfalls Gehölze vorhanden.<br />

Ab Jeddebrok/Mittelwall in Richtung Südosten erfolgt der Übergang ins Moor, was durch einen<br />

höheren Grünlandanteil verdeutlicht wird. Hier finden sich vereinzelt Nassgrünlandflächen (besonders<br />

geschütztes Biotop seggenreiche Nasswiese) und Kleingewässer (besonders geschütztes<br />

Biotop). Gehölzreihen sind hier ebenfalls selten und stehen weg- und gewässerbegleitend.<br />

Im Süden schließen Waldflächen des <strong>Die</strong>venmoors an, im Südosten Waldflächen, die zur<br />

Dümmerniederung gehören.<br />

Landschaftsbild<br />

Prägend für das Plangebiet ist das leicht bewegte Gelände vor der Kulisse der nach Westen<br />

ansteigenden und bewaldeten Erhebungen der <strong>Damme</strong>r Berge. Nach Osten und Süden ergeben<br />

sich auf Grund der großflächigen Ackernutzungen weite Sichtbeziehungen, die durch die<br />

vorhandenen ländlichen Siedlungsstrukturen unterbrochen werden.<br />

Mensch<br />

Für die Betrachtung des Schutzgutes Mensch in der Bauleitplanung sind zum einen gesundheitliche<br />

Aspekte, vorwiegend Lärm und andere Immissionen, zum anderen regenerative Aspekte,<br />

wie Erholung, Freizeitfunktionen und Wohnqualität, von Bedeutung. 16<br />

Gesundheit<br />

Gesundheitlich relevant sind Lärm-, Staub- (auch Bioaerosole) und Geruchsimmissionen, die<br />

bei der Realisierung von Tierhaltungsanlagen entstehen können. Das Plangebiet ist durch<br />

Lärmemissionen von der Hunteburger/ <strong>Damme</strong>r Straße vorbelastet. Eine Vorbelastung durch<br />

Staub- und Geruchsemissionen besteht ebenfalls, da im Plangebiet und allgemein in Südoldenburg<br />

eine hohe Dichte von Tierhaltungsanlagen besteht.<br />

Erholung<br />

<strong>Die</strong> landschaftlichen und topographischen Besonderheiten der <strong>Damme</strong>r Berge, des Vorlandes<br />

der <strong>Damme</strong>r Berge, der Moore und des Dümmers werden durch eine vielseitige Infrastruktur<br />

(Wanderwege, Radwege, Reitwege) sowie Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe für den<br />

Tourismus, die Erholung und die auf die Wohnbevölkerung bezogene Naherholung erschlos-<br />

16<br />

Schrödter, W., Habemann-Nieße, K. Lehmberg, F.: Umweltbericht in der Bauleitplanung, Arbeitshilfe zu den<br />

Auswirkungen des EAG Bau 2004 auf die Aufstellung von Bauleitplänen, Niedersächsischer Städtetag (Hrsg.),<br />

Bonn 2004


34 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -; Teil II: Umweltbericht<br />

sen. <strong>Die</strong>se Struktur wird ergänzt durch zahlreiche Kultur-, Freizeit- und Sportangebote. <strong>Die</strong><br />

Basis für den Tourismus bilden die vielfältigen Landschaftsräume und ihr hoher Erholungswert.<br />

Das Plangebiet liegt an der „Boxenstop-Route“, im Plangebiet befindet sich ein Boxenstop-<br />

Betrieb mit Fahrradverkauf und –verleih. Ein Fernwanderweg, der Birkenweg, (Rundwanderweg<br />

der Heimatvereine Bramsche Vörden, Hunteburg, Venne und Schmittenhöhe, 90 km) erreicht<br />

von Vörden her in Rottinghausen <strong>Damme</strong>r Gebiet, führt am Flugplatz vorbei zu den<br />

Sierhausener Schanzen und weiter ins Schweger Moor und berührt damit das Plangebiet.<br />

Kultur und Sachgüter<br />

Hinweise auf Kulturdenkmäler liegen nicht vor. Als Sachgut ist die landwirtschaftliche Nutzung<br />

einzustellen.<br />

Wechselbeziehungen<br />

Wechselwirkungen bestehen insofern, als die naturräumlichen Gegebenheiten, also die Ausprägungen<br />

der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, die Grundlagen für die Qualität als<br />

Lebensräume für Tiere und Pflanzen bilden. Weiterhin hatten oder haben sie Einfluss auf die<br />

historische Nutzung, die als Landschaft prägt, und auf die aktuelle Nutzbarkeit, ablesbar an<br />

Wohngebäuden, Gewerbebetrieben oder landwirtschaftlicher Nutzung, also dem heutigen<br />

Wirtschaftsraum.<br />

2.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung sind im Außenbereich die gemäß BauGB § 35 (1) Nr. 1<br />

oder Nr. 4 zu beurteilenden Tierhaltungsanlagen unter Berücksichtigung der Genehmigungsanforderungen<br />

des § 35 BauGB wie bisher möglich.<br />

Vor dem Hintergrund des bestehenden Siedlungsdruckes durch neue Stallanlagen ist mit einer<br />

Bebauung freier Landschaftsräume und einer zunehmenden Landschaftszersiedlung zu rechnen.<br />

<strong>Die</strong>s führt zu Einschränkungen und Beeinträchtigungen der Freiraumfunktionen der Landschaft,<br />

insbesondere im Hinblick auf die Erholungsfunktionen, sowohl für die örtliche Naherholung<br />

und damit für die Wohnqualität von <strong>Damme</strong> als auch für die überörtlich bedeutsamen touristischen<br />

Potenziale im Zusammenhang mit den Besonderheiten der Moore und des Dümmers<br />

sowie der <strong>Damme</strong>r Berge und des <strong>Damme</strong>r Vorlandes.<br />

2.3 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />

Bei Verwirklichung der Planung wird sichergestellt, dass die im Plangebiet bestehenden Freiraumfunktionen<br />

nicht durch gemäß BauGB § 35 (1) Nr. 1 oder Nr. 4 zu beurteilende Tierhaltungsanlagen<br />

beeinträchtigt werden.<br />

<strong>Die</strong> Eignung des Raumes und die Funktionen für die Naherholungsnutzung und die touristischen<br />

Potenziale bleiben sichergestellt.


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -; Teil II: Umweltbericht 35<br />

<strong>Die</strong> vorliegende Bauleitplanung schafft keine Baurechte, die über die bestehenden Baurechte<br />

hinausgehen und begründet daher keine zusätzlich zulässigen Beeinträchtigungen von Natur<br />

und Landschaft.<br />

2.4 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />

Der Bebauungsplan dient der Vermeidung und der Verringerung nachteiliger Auswirkungen auf<br />

die Landschaft durch gemäß BauGB § 35 (1) Nr. 1 oder Nr. 4 zu beurteilende Tierhaltungsanlagen.<br />

Da der vorliegende Bebauungsplan keine über die bestehenden Baurechte hinaus gehenden<br />

Baurechte und damit keine zusätzlich zulässigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />

begründet, liegt im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung auf der planungsrechtlichen<br />

Ebene kein Eingriff vor und es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung,<br />

Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf Natur und Landschaft erforderlich.<br />

Für die weiterhin nach § 35 BauGB zulässigen Vorhaben sind die im Sinne der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und<br />

zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft im nachgeordneten<br />

Bauantragsverfahren abschließend zu regeln.<br />

Im Rahmen dieser Maßnahmen sollen insbesondere die landschaftlichen Auswirkungen gering<br />

gehalten werden. Insofern setzt der Bebauungsplan in den weiterhin für Tierhaltungsanlagen<br />

zulässigen Flächen zur freien Landschaft hin Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern fest.<br />

Auf der planungsrechtlichen Ebene kommen keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

zum Tragen, so dass im Bebauungsplan unter artenschutzrechtlichen Aspekten keine Maßnahmen<br />

vorzusehen sind.<br />

Im Hinblick auf die im Plangebiet weiterhin möglichen konkreten Bauvorhaben ist die Einhaltung<br />

der Maßgaben des Artenschutzrechtes und der Eingriffsregelung im Rahmen des Bauantrages<br />

zu prüfen und sicherzustellen.<br />

Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das<br />

können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohlesammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen<br />

und Steinkohlekonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht<br />

werden, sind diese gemäß § 14 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)<br />

meldepflichtig und müssen der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Vechta unverzüglich<br />

gemeldet werden. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer.<br />

Bodenfunde und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf<br />

von 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu<br />

tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeit gestattet.


36 <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -; Teil II: Umweltbericht<br />

2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Für den Standort 12/14 wurden Alternativen hinsichtlich der Größe geprüft, da hier Überschneidungen<br />

mit anderen Planungen zu erwarten waren. Nachdem diese nicht weiter verfolgt<br />

wurden, wird die hier festgesetzte Fläche eingestellt.<br />

Standortalternativen für die übrigen Betriebe wurden nicht geprüft, da alle vorgeschlagenen<br />

Entwicklungsflächen entsprechend der Ziele dieser Bauleitplanung in direkter Zuordnung zur<br />

Hofstelle vorgesehen werden.<br />

3. Zusätzliche Angaben<br />

3.1 Verwendete Verfahren, Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben,<br />

Maßnahmen zur Überwachung<br />

<strong>Die</strong> Zusammenstellung der Unterlagen erfolgte auf der Grundlage der Auswertung vorhandener<br />

Fachdaten und Fachplanungen sowie örtlicher Überprüfungen<br />

Besondere Maßnahmen zur Überwachung sind nicht erforderlich, da der Bebauungsplan keine<br />

erheblichen Umweltauswirkungen begründet.<br />

3.2 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Um zukünftig Konflikte zwischen der Tourismus- und Erholungsnutzung und dem zunehmenden<br />

Siedlungsdruck durch Tierhaltungsanlagen zu entflechten, trifft der Bebauungsplan geeignete<br />

Festsetzungen zu Erweiterungsmöglichkeiten für Tierhaltungsanlagen am bestehenden<br />

Betriebsstandort, durch die die übrigen Flächen des Bebauungsplanes von diesen Anlagen<br />

freigehalten werden. Dadurch wird die Eignung des Raumes für die Naherholungsnutzung und<br />

die touristischen Potenziale weiterhin sichergestellt.<br />

<strong>Die</strong> vorliegende Bauleitplanung schafft keine Baurechte, die über die bereits vorhandenen<br />

Baurechte hinausgehen, und begründet keine zusätzlich zulässigen Beeinträchtigungen von<br />

Natur und Landschaft.<br />

Artenschutzrechtliche Belange sowie die Ziele für das südöstlich gelegene EU-Vogelschutzund<br />

FFH-Gebiet Dümmer bleiben durch den Bebauungsplan unberührt, so dass im Rahmen<br />

der Bauleitplanung keine Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für die Umwelt erforderlich<br />

sind.


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

Anhang<br />

Anhang<br />

- Abbildung: Topographische Struktur im Bereich des Endmoränenzuges <strong>Damme</strong>r Berge<br />

(Auszug aus Topographischer Karte Maßstab 1:100.000, abgedruckt in Nds. Landesvermessungsamt<br />

Hannover, Dr. E. Schrader: <strong>Die</strong> Landschaften Niedersachsens, Ein<br />

Topographischer Altlas, 1957)<br />

- Abbildung: Nutzungen (nach ALK)<br />

- Abbildung: Tourismus- und Erholungsinfrastruktur


Anhang <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 151/12 - Ortsteil Südfelde -<br />

Abbildung: Topographische Struktur im Bereich des Endmoränenzuges <strong>Damme</strong>r Berge<br />

Quelle: unmaßstäblicher Auszug aus Topographischer Karte 1:100.000, abgedruckt in Nds. Landesvermessungsamt<br />

Hannover, Dr. E. Schrader: <strong>Die</strong> Landschaften Niedersachsens, Ein Topographischer Altlas, 1957


Nutzung nach ALK<br />

1100 Gebäude- und Freifläche öffentliche Zwecke<br />

1300 Gebäude- und Freifläche Wohnen<br />

1400 Gebäude- und Freifläche Handel und <strong>Die</strong>nstl.<br />

1700 Gebäude- und Freifläche Gewerbe/Industrie<br />

2500 Gebäude und Freiflächezu Versorgungsanlagen<br />

2700 Gebäude- und Freifläche Land- und Forstwirtschaft<br />

4200 Grünanlage<br />

5100 Straße<br />

5200 Weg<br />

5400 Bahngelände<br />

6100 Ackerland (allgemein)<br />

6200 Grünland (allgemein)<br />

6500 Moor<br />

7100 Laubwald<br />

7300 Mischwald<br />

7400 Gehölz<br />

8400 Bach<br />

5100<br />

8500 Graben<br />

8800 Teich, Weiher<br />

Geltungsbereich B-Plan<br />

Bebauungsplan Nr. 12<br />

ALK - Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen<br />

Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2011<br />

±<br />

1:15.000<br />

Meter<br />

0 50 100 200 300 400

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!