CVJM Stuttgart e.V.
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Sommerfreizeiten<br />
2014<br />
<strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />
Im Herzen der Stadt - die Stadt im Herzen
Online Anmeldungen<br />
Online Anmeldung:<br />
Alle Informationen finden Sie auch auf<br />
unserer Homepage unter:<br />
http://www.cvjm-stuttgart.de/reisen.html<br />
Selbstverständlich können Sie dort Ihre<br />
Reise auch online buchen.
Freizeitenübersicht<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Ferienbetreuung Pfingstferien 2014<br />
<strong>CVJM</strong>-Haus, <strong>Stuttgart</strong> Stadtmitte ................ 4<br />
Ferienbetreuung Herbstferien 2014<br />
Schulgelände der FES <strong>Stuttgart</strong> ................. 5<br />
Gemeinsamer Urlaub in Österreich<br />
Saalbach-Hinterglemm ............................... 6<br />
Fußballcamp<br />
Sechselberg / Deutschland ......................... 7<br />
Jungscharzeltlager Jungen (9-13 Jahre)<br />
Hörschhof / Deutschland ............................. 8<br />
Jungscharlzeltlager Mädchen (9-13 Jahre)<br />
Hörschhof/ Deutschland .............................. 9<br />
Freizeit für Jugendliche (12-15 Jahre)<br />
Tarnschlucht / Frankreich ............................ 10<br />
Erlebnisreise für Jugendliche (15-18 Jahre)<br />
Unter Brücken .............................................. 11<br />
Geistliche Intensivwoche<br />
Hörschhof / Deutschland ............................ 12<br />
Studienreise zur Offenbarung<br />
Rundreise West-Türkei ................................. 13<br />
Freitzeit der CBKV<br />
Texel ............................................................. 14<br />
Weitere Reisen und Angebote finden Sie unter<br />
http://www.ejw-reisen.de und http://www.ejwbildung.de.<br />
Nutzen Sie die weiteren Angebote des Evangelischen<br />
Jugendwerks Württemberg.
Schulkinder 1. -6. Klasse<br />
vom 10.6. - 20.6.2014<br />
Ferienbetreuung Pfingstferien<br />
<strong>CVJM</strong>-Haus, <strong>Stuttgart</strong>-Mitte<br />
Endlich Ferien - zwar noch<br />
nicht die langen Sommerferien<br />
- aber immerhin 2 Wochen<br />
keine Schule.<br />
Damit bei Dir keine Langeweile<br />
aufkommen kann<br />
laden wir Dich und Deine<br />
Freunde zur Ferienbetreuung<br />
in das <strong>CVJM</strong> in der<br />
<strong>Stuttgart</strong>er Stadtmitte ein.<br />
Unser Haus und die Stadt<br />
bieten viele Möglichkeiten<br />
für coole Ferien.<br />
Es erwartet Dich ein motiviertes Mitarbeiterteam - spannende<br />
Geschichten und natürlich viele andere Aktivitäten, die Dir helfen,<br />
Dich von der Schule zu erholen.<br />
Natürlich werden wir auch in diesem Jahr wieder einen Ausflug<br />
anbieten - im letzten Jahr hatten wir die Feuerwehr besichtigt.<br />
Wohin wir in diesen Jahr gehen werden, wird natürlich nicht<br />
verraten. Wir freuen uns sehr auf Dich und<br />
Freizeit Nr. 1:<br />
Ort:<br />
<strong>CVJM</strong>-Haus, <strong>Stuttgart</strong>-Mitte<br />
Zeit: 10. - 20.6.2014<br />
Montag bis Freitag außer an<br />
Feiertagen<br />
8:00 - 15:30 Uhr<br />
Teilnehmer: min. 15 (Kinder 1.-6. Klasse)<br />
Leitung:<br />
Leistungen:<br />
Anreise:<br />
Preis:<br />
Sommerfreizeiten | 4<br />
Sophie Wolfrum und Team<br />
Mittagessen und<br />
Zwischenmahlzeit,<br />
Programm und Leitung<br />
Private Anreise, Koordination<br />
von Mitfahrgelegenheiten<br />
über den <strong>CVJM</strong> ist möglich<br />
120 € pro Teilnehmer<br />
Wochenweise Anmeldung ist<br />
möglich. (60 € pro Woche)<br />
Deine Freunde.<br />
Der <strong>CVJM</strong> bietet die Ferienbetreuung in<br />
Zusammenarbeit mit der FES <strong>Stuttgart</strong><br />
an. Aber selbstverständlich sind alle Kinder<br />
herzlich dazu eingeladen, die Pfingstferien<br />
mit uns zu verbringen.
Schulkinder 1.-6. Klasse<br />
Ferienbetreuung Herbstferien<br />
Gelände der FES <strong>Stuttgart</strong> vom 27.10. - 31.10.2014<br />
Hast du davon geträumt einmal<br />
die ganze Schule für Dich zu<br />
haben?<br />
Hast Du davon geträumt<br />
einmal in die Schule zu gehen<br />
und nichts lernen zu müssen?<br />
Hast Du schon einmal davon<br />
geträumt, in der Schule nur<br />
Spaß zu haben und gaaaanz viel Zeit zum Spielen, Lachen und<br />
Toben?<br />
Wenn Du davon geträumt hast, kann Dein Traum schnell wahr<br />
werden. Wir laden Dich ein, mit unserem Mitarbeiterteam tolle<br />
Herbstferien auf dem Gelände der FES in <strong>Stuttgart</strong>-Möhringen<br />
zu verbringen. Da die Lehrer zu Hause bleiben, haben wir die<br />
Schule für uns und werden die Zeit richtig genießen.<br />
Wir spielen, singen und lachen. Wir toben und freuen uns<br />
über coole biblische Geschichten.<br />
Sicher werden wir auch einen Ausflug<br />
Freizeit Nr. 2:<br />
machen und gemeinsam einiges<br />
Ort:<br />
FES <strong>Stuttgart</strong><br />
Zeit: 27.10. - 31.10.2014<br />
erleben.<br />
Montag bis Donnerstag<br />
jeweils 8:00 - 15:30 Uhr<br />
Teilnehmer: min. 15 (Kinder 1.-6. Klasse)<br />
Leitung: Andreas Schäffer und Team<br />
Leistungen: Mittagessen und Zwischenmahlzeit,<br />
Programm und Leitung<br />
Anreise: Private Anreise, Koordination<br />
von Mitfahrgelegenheiten über<br />
den <strong>CVJM</strong> ist möglich<br />
Preis:<br />
75 € pro Teilnehmer<br />
Wir freuen uns mit Dir auf schöne, erholsame und aktionsreiche<br />
Herbstferien.<br />
Noch cooler wird es, wenn du einfach Deine Freunde mit<br />
bringst.<br />
Sommerfreizeiten | 5
Familien, Ehepaare...<br />
vom 7.6. - 14.6.2014<br />
Familien , Ehepaare, Alleinstehende<br />
Gemeinsamer Urlaub in Österreich<br />
Freizeit Nr. 3:<br />
Ort: Saalbach-Hinterglemm /<br />
Österreich<br />
Zeit: 7.6 - 14.6.2014<br />
Alter:<br />
Leitung:<br />
Teilnehmer:<br />
Leistungen:<br />
für alle Altergruppen offen<br />
Andreas Schäffer und Team<br />
ab 40 Teilnehmer<br />
Unterkunft in Zimmer<br />
verschiedener Größe mit<br />
Dusche und /WC , Vollpension,<br />
Programm und Leitung<br />
Anreise: Eigene Anreise<br />
Preis: Erwachsene 280 €<br />
Jugendliche bis 17 Jahre: 150 €<br />
Kinder bis 12 Jahre: 120 €<br />
Kinder bis 6 Jahre: 40 €<br />
Kinder bis 2 Jahre frei<br />
Da es Zimmer in verschiedenen Größen gibt, geben<br />
Sie bei der Anmeldung bitte Ihren Wunsch an.<br />
6 | Sommerfreizeiten<br />
In Saalbach - Hinterglemm<br />
im Salzburger Land haben<br />
wir ein kleines Ferienparadies<br />
für unsere Freizeit mit<br />
großer Wiese zum Ballspiele,<br />
hauseigenem Spielplatz<br />
und Riesen-Trampolin gefunden.<br />
Dazu gehört auch ein kleiner<br />
Streichelzoo mit Eseln,<br />
Lämmern, Ziegen und Island-Pferden, die selbstverständlich geritten<br />
werden können.<br />
Auch die nähere Umgebung hat allerhand zu bieten: Wanderwege,<br />
Hochseilgarten, Erlebnisfreibad und weitere Attraktionen für<br />
Familien.<br />
Wir freuen uns über Singles, Familien, Ehepaare, Ältere und Jüngere<br />
- Unser Haus und die Freizeit ist für alle Alters- und Menschen<br />
gruppen offen.<br />
Wir wollen uns eine Woche in der Bergwelt<br />
und der Gemeinschaft erholen und<br />
gemeinsam Urlaub machen. Alle Angebote,<br />
auch die Bibelarbeiten sind freiwillig.<br />
Wir sind sehr dankbar, dass wir mit Rainer<br />
Engelhardt einen Profi-Koch gewinnen<br />
konnten, der uns bekochen wird. Er<br />
ist jedoch auf unsere Mithilfe beim Küchendienst<br />
angewiesen.
Fußballcamp 2014<br />
Freizeitzentrum Sechselberg / Althütte<br />
Fußballer (m/w) 9-16 Jahre<br />
vom 08.06. - 14.6. 2014<br />
Das Fußballcamp ist wieder da.<br />
Wir sind im Freizeitzentrum in<br />
Sechselberg und können dort<br />
auf dem Fußball-Vereinsgelände<br />
trainieren.<br />
Unser großes Trainerteam möchte<br />
euch in diesem Jahr besonders<br />
herausfordern.<br />
Dafür haben wir das Camp in<br />
zwei Altersgruppen aufgeteilt.<br />
Es warten auf dich:<br />
Viel Training, Fußballspiele, Freundschaftsspiele,<br />
Geländespiele, Ausflüge,<br />
Fangesänge, Aktionen und jede Menge<br />
Spaß.<br />
Eure geistliche Fitness wollen wir durch<br />
die Kabinenpredigten trainieren und mit<br />
auf den Fußballplatz nehmen.<br />
Talentschmiede:<br />
Jungs und Mädchen 9-12<br />
Jahre<br />
Profianwärter:<br />
Jungs und Mädchen 13-16<br />
Jahre<br />
Wir freuen und schon riesig, mit dir zusammen diese Woche in<br />
einer genialen Teamgemeinschaft zu erleben.<br />
Euer Trainingsstab<br />
Freizeit Nr. 4:<br />
Ort:<br />
Sechelberg/Althütte<br />
Zeit: 08.06. - 14.6 2014<br />
Alter:<br />
9 - 12 Jahre<br />
Leitung: Stefan Kuhn, Michael Kehrberger,<br />
Simeon Spahr, Jonathan Häfele,<br />
Doro Kuhn und Team<br />
Leistungen: Unterkunft im Haus oder Zelt,<br />
Verpflegung, Versicherung,<br />
Programm und Leitung.<br />
Anreise: Eigene Anreise<br />
Preis :<br />
160 € im Zelt<br />
190 € im Haus<br />
Der <strong>CVJM</strong> bietet diese Freizeit in Kooperation mit den<br />
Apis an .<br />
Sommerfreizeiten | 7
Jungen 9-13 Jahre<br />
vom 3.8. - 9.8.2014<br />
Jungscharzeltlager Jungen<br />
Abenteuer und spannende Geschichten<br />
Freizeit Nr. 5:<br />
Ort:<br />
Hörschhof, Althütte<br />
Zeit: 3.8. - 9.8.2014<br />
Leitung: Andreas Schäffer und Team<br />
Teilnehmer: Jungen 9-13 Jahre<br />
min. 12<br />
Leistungen Unterkunft in Zelten, Vollverpfle<br />
gung, Programm und Leitung<br />
Anreise: Anreise mit dem Fahrrad ab dem<br />
<strong>CVJM</strong>. Gepäck wird transportiert.<br />
Besenwagen für müde Fahrer<br />
steht bereit. Eigene Rückreise<br />
Preis: 149 €<br />
Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr<br />
Antrag auf Zuschuss über den <strong>CVJM</strong> möglich<br />
Uff. Endlich Sommerferien.<br />
Und was gehört zu richtigen Ferien wie die Kerzen zum Adventskranz?<br />
Das Jungscharlager auf<br />
dem Hörschhof.<br />
Mitten im Welzheimer Wald.<br />
Dort wo sich normalerweise<br />
Fuchs und Hase Gute Nacht<br />
sagen, tobt in der Sommerferien<br />
der Bär:<br />
Fußballspielen, Wasserschlachten, Bogenschießen, Lagerfeuer,<br />
spannende Geschichten und vieles vieles mehr machen das<br />
Jungscharlager auf dem Hörschhof aus.<br />
Natürlich werden uns auch Geschichten aus der Bibel in diesen<br />
Tagen begleiten und wir werden im Glauben ganz praktische<br />
Erfahrungen mit Gott machen können.<br />
Natürlich werden wir wieder mit unseren<br />
Fahrrädern zum Hörschhof fahren und<br />
die Räder zu einem Ausflug an einen Badesee<br />
nutzen.<br />
Unser bewährtes<br />
Mitarbeiterteam<br />
freut sich auf viele<br />
alte Hörschhof-<br />
Fans und jede<br />
Menge neue Gesichter.<br />
PS: Noch cooler wird es, wenn du einfach Deine Freunde mitbringst.<br />
8 | Sommerfreizeiten
Mädchen 9-13 Jahre<br />
Jungscharzeltlager Mädchen<br />
Coole Action und jede Menge Spaß<br />
vom 10.8. - 16.8. 2014<br />
Endlich Sommerferien.<br />
Das könnte für Dich eine Woche<br />
voller guter Laune, tollen Mädels,<br />
witzigen Aktionen und jeder Menge<br />
Spaß bedeuten.<br />
Wir wollen dieses Jahr den Hörschhof<br />
mal anders erleben. Es gibt ein<br />
großes Mädels-Sommer-Zeltlager.<br />
Da steht Sterne gucken, Lagerfeuer,<br />
Stockbrot, Nachtgeländespiele<br />
und vieles mehr auf dem Programm.<br />
Du hast noch nie unter freiem Himmel geschlafen?<br />
...dann wird es aber Zeit!<br />
Außerdem gibt es natürlich jede Menge Zeit zum Chillen, kreativ<br />
zu sein, Dich in der Küche auszuprobieren und auch die<br />
Wasserschlachten werden nicht<br />
zu kurz kommen....<br />
Freizeit Nr. 6:<br />
Und das<br />
Beste,<br />
Jesus ist<br />
mit am<br />
Start.<br />
Vormitt<br />
a g s<br />
g i b t<br />
es Geschicht<br />
e n<br />
rund um die Bibel. Was das mit Dir<br />
zu tun hat? Wir wollen es gemeinsam<br />
rausfinden.<br />
Bist Du dabei?<br />
Wir freuen uns sehr auf Dich und Deine Freunde.<br />
Ort:<br />
Hörschhof, Althütte<br />
Zeit : 10.8. - 16.8.2014<br />
Leitung: Sophie Wolfrum und Team<br />
Teilnehmer: Mädchen 9-13 Jahre<br />
min. 12<br />
Anreise: Eigene An- und Abreise<br />
Leistungen: Unterkunft in Zelten,<br />
Verpflegung,<br />
Programm und Leitung<br />
Preis: 159 €<br />
Nichtmitglieder bezahlen<br />
10 € mehr<br />
Antrag auf Zuschuss über <strong>CVJM</strong> möglich.<br />
9 | Sommerfreizeiten
Jugendliche 12-15 Jahre<br />
vom 24.8. - 5.9. 2014<br />
Tarnschlucht Erlebniscamp<br />
Chillen - Leben - Gemeinschaft<br />
Freizeit Nr. 7:<br />
Ort:<br />
Camp Vert, Südfrankreich<br />
Zeit: 24.8. - 5.9.2014<br />
Leitung: Sophie Wolfrum und Team<br />
Teilnehmer: Jugendliche 12-15 Jahre<br />
Mindestens 15 Personen<br />
Leistungen Unterkunft, Vollpension,<br />
Anfahrt per Bus, Auslandskrankenversicherung,<br />
Programm<br />
und Leitung<br />
Preis: 570 €<br />
Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr.<br />
Antrag auf Zuschuss über den <strong>CVJM</strong> möglich.<br />
10 | Sommerfreizeiten<br />
Bonjour Mesdames et Monsieurs,<br />
hier kommt sie, die ultimative Freizeit des Sommers 2014!<br />
Wir machen uns auf in das Land des frischen Baguettes, der<br />
Croisants, des Boule-Spiels und von Arthur le perroquet ...<br />
Sicherlich hast du es bereits<br />
richtig erraten: Es geht<br />
nach Frankreich. Genauer<br />
gesagt nach Südfrankreich<br />
in das Camp „Camp Vert“,<br />
das direkt an der Tarn liegt.<br />
Diese Freizeit ist genau<br />
das Richtige für alle<br />
Abenteurer/-innen(!), für<br />
Action-Fans, Sport-Begeisterte und Am-Liebsten-in-der-<br />
Sonne-Gammler. Wir wollen das Leben genießen und dazu<br />
steht uns die perfekte Location zur Verfügung: Von unserem<br />
Zeltplatz aus sieht man direkt auf die Felsen der Tarnschlucht<br />
und die Tarn, in der man ganz hervorragend<br />
baden kann, fließt sozusagen fast<br />
direkt an unseren 5-6-Personen-Zelten<br />
vorbei. Aber keine Angst: Zu rustikal<br />
wird es nicht: Es gibt ein Küchen-, ein<br />
Aufenthaltszelt und fest installierte Sanitäranlagen.<br />
Uns stehen Kanus und<br />
Mountainbikes zur Verfügung und zusätzlich<br />
gibt es die Möglichkeit, sich im<br />
Seilgarten, beim Canyoning auszuprobieren<br />
(nicht im Preis enthalten, Infos<br />
über Freizeitbrief).<br />
Auf dem Plan stehen natürlich noch<br />
andere Dinge als Action: Die Freizeit<br />
bietet Dir die perfekte Möglichkeit neue Leute und Freunde<br />
kennenzulernen, den ganzen Schul- und sonstigen Stress<br />
einfach mal hinter Dir zu lassen und ein Stück Himmel auf<br />
Erden zu erleben. Dazu wollen wir uns bewusst Zeit für Gott<br />
und sein Wort nehmen.<br />
Wie Du siehst: Das Camp bietet alles, was dein Herz begehrt!<br />
Wir freuen uns auf Dich und einen unvergesslichen Sommer!
Jugendliche 15-18 Jahre<br />
Unter Brücken<br />
Erlebe das Leben, spontan und pur<br />
vom 09.08. – 17.08.14<br />
Hast Du Dir schon mal überlegt, wie es wäre, einfach so durch<br />
Deutschland zu tingeln? Den Schlafsack genau dort auszurollen,<br />
wo du müde wirst? Ganz spontan zu entscheiden, wo Du<br />
bleiben willst und wo nicht, ohne lästige Suche nach Hotels<br />
und dem Warten auf ein Taxi, nur weil man das angeblich so<br />
macht?<br />
Wenn Du Dich fragst, wie es sich<br />
anfühlt, wenn man sich von den<br />
gängigen Vorstellungen löst,<br />
dann bist Du bei „Unter Brücken“<br />
goldrichtig. Wir erleben<br />
auf dieser außergewöhnlichen<br />
Freizeit, wie es ist, mit sehr wenig<br />
Gepäck und ohne Luxus bei<br />
Wind und Sonnenschein zu leben<br />
und zu reisen.<br />
Dazu gelten folgende Grundsätze:<br />
Wir laufen und fahren soweit wir kommen. Der perfekte Ort<br />
ist der, an dem wir sind. Wohin es geht<br />
und wann wir essen, schlafen, reden,<br />
trinken, träumen: Wir entscheiden alle<br />
gemeinsam. Denn „Unter Brücken“ ist<br />
nicht nur eine Freizeit, sondern auch<br />
ein basisdemokratisches Experiment.<br />
Wir sind das Volk!<br />
Bei „Unter Brücken erwarten Dich viele<br />
einzigartige Erlebnisse. Unsere gemeinsame<br />
Zeit wollen wir nutzen, um<br />
mal wirklich abzuklären, was im Leben<br />
zählt. Dazu gehören Brückengespräche,<br />
Bibelzeiten und die persönliche Checkliste<br />
von Lebensinhalt und -ziel. Bist<br />
Du dabei? Dann steig ein ins günstige<br />
Abenteuer! Sag ‚Ja‘ zu einer besonderen<br />
Zeit, die Du aktiv mitgestaltest und<br />
so schnell nicht mehr vergisst.<br />
Am 12.7.2014 findet im <strong>CVJM</strong>-<strong>Stuttgart</strong><br />
ein verbindliches Vortreffen statt.<br />
Freizeit Nr. 8:<br />
Ort:<br />
Unter Brücken<br />
Zeit : 9.8. - 17.8.2014<br />
Leitung: Michael Kehrberger und<br />
Team<br />
Alter:<br />
15-18 Jahre<br />
Unterkunft: Deutschlands Wiesen,<br />
Brücken und Plätze, Nahverkehrszüge oder<br />
das, wofür wir uns gemeinsam entscheiden.<br />
Leistungen: Übernachtungen im Freien<br />
und einige Fahrten<br />
(abhängig vom Reiseziel,<br />
das sich die Gruppe wählt)<br />
Preis: 121 €<br />
Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr<br />
Achtung:<br />
Wir haben keinerlei Luxus!!!<br />
11 | Sommerfreizeiten
Junge Erwachsene<br />
vom 17. - 23.8.2014<br />
Geistliche Intensivwoche<br />
Hörschhof / Althütte<br />
Freizeit Nr. 9:<br />
Ort:<br />
Hörschhof / Althütte<br />
Zeit: 17. - 23.8.2014<br />
Alter:<br />
Junge Erwachsene ab 18 Jahre<br />
Leitung: Markus Witzgall und Team<br />
Leistungen: Unterkunft im Zelt,<br />
Vollverpflegung, Programm<br />
und Leitung<br />
Anreise:<br />
Preis: 45 €<br />
Du fragst Dich, wie Jesus heute Beziehungen leben, welche Fragen<br />
er stellen und welche Antworten er mit Worten und Taten geben<br />
würde? Du willst ihm ähnlicher werden und authentisch Christsein<br />
leben? Dann mach Dich mit uns auf die Suche nach Jesus pur!<br />
Im kommenden Sommer<br />
wollen wir uns eine Woche<br />
Zeit nehmen, um Jesus<br />
Christus mit allen Mitteln<br />
noch besser kennenzulernen<br />
und in Gemeinschaft<br />
mit anderen Freaks für<br />
Jesus zu leben. In bis zu<br />
drei thematischen Einheiten<br />
am Tag wollen wir uns<br />
von biblischen und aktuellen<br />
Geschichten inspirieren lassen, uns austauschen und Gott<br />
mit Liedern und Gebeten Komplimente<br />
Mit eigenem PKW,<br />
Fahrgemeinschaften oder<br />
S-Bahn bis Maubach<br />
machen. Wir wollen herausfinden, wie<br />
wir relevant leben und heute noch einen<br />
Unterschied machen können.<br />
Darüber hinaus dürfen wir uns auf ausgedehnte<br />
Spaziergänge, das Kicken in<br />
der Sommersonne, Wasserschlachten,<br />
Wellness für die Seele und vieles mehr<br />
freuen. Stellt sich nur noch die Frage, ob<br />
Du ein Teil davon sein wirst!?<br />
Die Freizeit beginnt am Sonntag-Abend<br />
mit dem Abendessen um 18.30 Uhr und<br />
endet am darauf folgenden Samstag<br />
nach dem Mittagessen und Putzen gegen<br />
15.30 Uhr. Für unser leibliches Wohl sorgt ein Küchenteam, das<br />
von uns unterstützt wird.<br />
Untergebracht sind wir in Zelten (oder auf dem Trampolin).<br />
12 | Sommerfreizeiten
Studienreise 18+<br />
Auf den Spuren der Offenbarung<br />
8 Tage Rundreise West-Türkei<br />
vom 10.10. - 17.10.2014<br />
Bei dieser Reise folgen<br />
wir der Spur der<br />
7 Sendschreiben der<br />
Offenbarung und werden<br />
einige Stationen<br />
der Missionsreisen des<br />
Apostel Paulus entdecken.<br />
Folgender Reiseverlauf<br />
ist geplant:<br />
1. Tag: Flug von <strong>Stuttgart</strong> Via Istambul nach Izmir<br />
2. Tag: Pergamon und Thyatira<br />
3. Tag: Sardes und Philadelphia<br />
4. Tag: Laodicea und Hierapolis<br />
5. Tag: Milet<br />
6. Tag: Ephesus<br />
7. Tag: Tag am Mittelmeer zur freien<br />
Verfügung<br />
8. Tag: Rückreise nach Deutschland<br />
Es gibt keine Verkaufveranstaltungen,<br />
wie sie sonst häufig bei Türkeireisen.<br />
Dazu ist uns die Zeit zu schade.<br />
Selbstverständlich werden uns die biblischen<br />
Texte der Offenbarung auf<br />
dieser Reise begleiten und wir werden<br />
nach Zugängen zu diesem „Buch mit 7<br />
Siegeln“ suchen.<br />
Auf unserer Rundreise sind wir in 4 verschiedenen<br />
4-5 Sternehotels untergebracht, sodass wir trotz<br />
der Reisestrapazen auch Zeit zur Erholung haben.<br />
Wir führen die Reise in bewährter Zusammenarbeit mit dem<br />
Reisebüro Langjahr durch. Ihre Anmeldung beim <strong>CVJM</strong> werden<br />
wir an das Reisebüro weiterleiten und die Buchung erfolgt<br />
dann direkt über das Reisebüro.<br />
Freizeit Nr. 10:<br />
Ort:<br />
West-Türkei Rundreise<br />
Zeit: 10.10. - 17.10.2014<br />
Leitung: Pfr. Andreas Schäffer und Team<br />
Leistungen: Flug, Transfers, Rundreise, Eintrittsgelder,<br />
Unterbringung in<br />
DZ (4-5 Sternhotels) und<br />
Halbpension. Örtliche Reiseleitung<br />
und Leitung<br />
Teilnehmer: min. 15 Personen<br />
Preis:<br />
899 € im DZ<br />
Einzelzimmerzuschlag: 150 €<br />
Anfrage an den <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong>. die Buchung erfolgt<br />
über das Reisebüro Langjahr in Cleebronn<br />
Den genauen Reiseverlauf und weitere Information finden Sie<br />
auf einem eigenen Prospekt bzw. auf unserer Internetseite.<br />
13 | Sommerfreizeiten
Familien und Ehepaare<br />
vom 22.8. - 5.9. 2014<br />
Gemeinsame Uraubstage<br />
Insel Texel, Holland<br />
Gemeinschaft mit anderen genießen<br />
und zugleich Zeit als Familie<br />
haben.<br />
Zeit haben für das Wort Gottes<br />
– Als Familie oder zusammen<br />
mit anderen etwas erleben – die<br />
Nordsee genießen oder durch<br />
Wald und Dünen wandern –<br />
Freizeit des CBKV<br />
Ort:<br />
Insel Texel, Holland<br />
Zeit : 22. 8. - 5.9.2014<br />
(Verlängerung bis 12.9.2014<br />
möglich)<br />
Leitung: Gerhard und Margret Lieb,<br />
Johannes Lieb<br />
Kosten: 1200 € bis 1350 €; je nach<br />
Ausstattung des Bungalows<br />
Leistungen: Unterbringung in<br />
Ferienbungalows<br />
Anreise: privat<br />
Plätze:<br />
10 Familien<br />
Anmeldung: Gerhard und Margret Lieb<br />
Wagenburgstr. 118<br />
70186 <strong>Stuttgart</strong><br />
Tel. 0711-487712<br />
E-Mail: mg@liebnet.de<br />
über die Insel radeln oder<br />
durch Dörfer bummeln –<br />
ausruhen oder etwas unternehmen…<br />
… wer diese Dinge sucht,<br />
ist bei den gemeinsamen<br />
Urlaubstagen auf der Insel<br />
Texel genau richtig.<br />
Für diese Freizeit gelten nicht die Reisebedingungen<br />
des <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong>, da sie von der eigenen Bungalow und ver-<br />
Jede Familie bewohnt ihren<br />
Christlichen Bäckervereinigung Landesverband sorgt sich dort selbst.<br />
Württemberg angeboten wird.<br />
Die Tage kann jeder nach<br />
Die Anmeldung ist nur über die oben genannte seinen Bedürfnissen gestalten.<br />
Adresse möglich.<br />
Die Insel Texel bietet vielfältige<br />
Möglichkeiten.<br />
Das Zentrum der gemeinsamen Urlaubstage ist das Hören auf<br />
das Wort Gottes in den Bibelarbeiten.<br />
Sommerfreizeiten | 14
Wichtige Hinweise zu Ihrer Reise beim <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong><br />
Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer,<br />
wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten<br />
und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch<br />
die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, mit denen wir Sie über die<br />
beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden<br />
Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />
wirksam einbezogen werden, sind diese Reisebedingungen Bestandteil des mit Ihnen – nachstehend<br />
„TN“ (Teilnehmerin/Teilnehmer) genannt – und uns – nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter)<br />
genannt – abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der<br />
§§651 a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für RV (RWO) und<br />
füllen diese Vorschriften aus.<br />
1. Reiseveranstalter (RV)<br />
1.1 Reiseveranstalter ist der Christlicher Verein Junger Menschen <strong>Stuttgart</strong> e.V., Büchsenstr. 37,<br />
70174, <strong>Stuttgart</strong>.<br />
2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN)<br />
Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm<br />
keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe<br />
angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es<br />
wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen<br />
Unternehmungen sowie am Programm teilnehmen.<br />
3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung<br />
Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung,<br />
die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir<br />
Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer<br />
Reisebedingungen festgelegt.<br />
4. Umfang der Leistungen<br />
Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft,<br />
Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben,<br />
in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung.<br />
Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren<br />
Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,<br />
Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und<br />
bestätigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe der Reisebedingungen<br />
(siehe unter Haftung) von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/Freizeitleiter lediglich vermittelt.<br />
5. Versicherungen<br />
Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der<br />
Spalte „Leistungen“. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils<br />
vorgesehen ist.<br />
6. Fahrt<br />
Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab <strong>Stuttgart</strong> durch. Wird bei<br />
Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als<br />
Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden.<br />
15 | Sommerfreizeiten
Reisebedingungen<br />
Reisebedingungen<br />
für Freizeiten des <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />
7. Reiseausweis<br />
Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis<br />
für den Grenzübertritt erforderlich. Die entsprechenden Reisedokumente müssen ab Ende der Reise<br />
noch für mindestens sechs Monate gültig sein.<br />
8. Zuschüsse<br />
Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche<br />
zwischen sechs und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln<br />
beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils<br />
bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können bei der Anmeldung<br />
angefordert werden.<br />
9. Reisepreissicherung<br />
Die Veranstalter von Pauschalreisen sind gesetzlich verpflichtet, eine so genannte Kundengeldabsicherung,<br />
also eine Versicherung des vom Kunden bezahlten Reisepreises, durchzuführen, und durch<br />
Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines zu dokumentieren. Durch den RV erfolgt deshalb die<br />
Reisepreisabsicherung.<br />
Reisebedingungen:<br />
1. Anmeldung/Vertragsschluss<br />
1.1 Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann (soweit dieser minderjährig ist durch<br />
seine gesetzlichen Vertreter und diese selbst neben dem Minderjährigen), bietet der Teilnehmer (TN) dem<br />
Reiseveranstalter (RV) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und<br />
aller darin und im Reiseprospekt enthaltenen Hinweise verbindlich an. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular<br />
vom Minderjährigen und dem/den beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.<br />
1.2 Der Reisevertrag mit dem TN, und bei Minderjährigen mit seinen gesetzlichen Vertretern, kommt<br />
durch die schriftliche Anmeldebestätigung des RV an den TN und seine gesetzlichen Vertreter zustande.<br />
1.3 Bei elektronischen Buchungen bestätigt der RV unverzüglich den Eingang der Buchungen. Diese<br />
Eingangsbestätigung stellt noch keine Teilnahmebestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf<br />
Zustandekommen des Reisevertrages.<br />
1.3 Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. TN aus dem Raum<br />
<strong>Stuttgart</strong> werden bevorzugt.<br />
2. Leistungen<br />
2.1 Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung<br />
in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung<br />
im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den<br />
„Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen<br />
Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden.<br />
2.2 Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen<br />
sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus<br />
Beweisgründen schriftlich getroffen werden.<br />
2.3 Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften…), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Frei-<br />
Sommerfreizeiten | 16
Anmeldung für Einzelpersonen (bitte Rückseite beachten)<br />
Zur Freizeit Nr.<br />
Teilnehmer:<br />
Vorname<br />
Familienname<br />
Geb.-datum<br />
Straße<br />
PLZ / Ort<br />
Tel.<br />
E-Mail<br />
in<br />
Meine Adresse darf auf eienr Teilnehmerliste<br />
erscheinen: ja nein<br />
Vegetarier: ja nein<br />
Unterbingung: Haus Zelt<br />
Rechnungsempfänger:<br />
(bei Teilnehmern unter 18 Jahren bitte Erziehungsberechtigte<br />
Person angeben)<br />
Vorname:<br />
Nachname:<br />
Geb.-datum<br />
Straße<br />
PLZ/ Ort<br />
Tel.<br />
E-Mail<br />
Unterlagen für einen Zuschuss erwünscht: ja nein<br />
Stgt. Bonuscard-Nr.:<br />
Besondere Hinweise:<br />
Mitglied im <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e. V. ja nein<br />
Anmeldung für Familien (bitte Rückseite beachten)<br />
Zur Freizeit Nr.<br />
in<br />
Bitte geben Sie eine Rechnungsadresse an<br />
Straße<br />
PLZ / Ort<br />
Tel.<br />
Meine Adresse darf auf einer Teilnehmerliste<br />
erscheinen: ja nein<br />
Mitglied im <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> ja nein<br />
Besondere Hinweise<br />
E-Mail<br />
Vegetarier ja nein<br />
Unterlagen für einen Zuschuss erwünscht: ja nein<br />
Stgt. Bonuscard-Nr.:<br />
Familienname Vorname m/w Geb.-datum Beruf / Schule
Das Programm wird von christlichen Inhalten bestimmt. Wer sich anmeldet bekundet<br />
damit seine Bereitschaft, am ganzen Programm teilzunehmen und sich<br />
mit der christlichen Botschaft zu beschäftigen. Die von der jeweiligen Freizeitleitung<br />
festgelegten Regeln für das Zusammenleben sind von den Teilnehmern zu<br />
berücksichtigen. Aus unserem Selbstverständnis heraus vergeben wir an unverheiratete<br />
Paare grundsätzlich keine gemeinsamen Unterkünfte. Im Umgang mit<br />
Alkohol, Tabak etc. ist für uns das Jugendschutzgesetz bindend.<br />
Bitte freimachen!<br />
Die Anzahlung wird nach Erhalt der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheins<br />
überwiesen.<br />
Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angegebene<br />
Person, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, die Reisebedingungen anerkenne<br />
und den Weisungen des verantwortlichen Freizeitleiters, die zum ordnungsgemäßen<br />
Ablauf der Fahrt bzw. Freizeit erteilt werden, jederzeit nachkomme.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
Unterschrift des Teilnehmers<br />
An den<br />
<strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />
Büchsenstraße 37<br />
70174 <strong>Stuttgart</strong><br />
Hinweis nach dem Datenschutzgesetz: Ihre Angaben werden nur im <strong>CVJM</strong> verwendet und<br />
nicht weitergegeben.<br />
Bitte trennen<br />
Das Programm wird von christlichen Inhalten bestimmt. Wer sich anmeldet bekundet<br />
damit seine Bereitschaft, am ganzen Programm teilzunehmen und sich<br />
mit der christlichen Botschaft zu beschäftigen. Die von der jeweiligen Freizeitleitung<br />
festgelegten Regeln für das Zusammenleben sind von den Teilnehmern zu<br />
berücksichtigen. Aus unserem Selbstverständnis heraus vergeben wir an unverheiratete<br />
Paare grundsätzlich keine gemeinsamen Unterkünfte. Im Umgang mit<br />
Alkohol, Tabak etc. ist für uns das Jugendschutzgesetz bindend.<br />
Bitte freimachen!<br />
Die Anzahlung wird nach Erhalt der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheinsüberwiesen.<br />
Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angegebene Person,<br />
deren gesetzlicher Vertreter ich bin, die Reisebedingungen anerkenne und<br />
den Weisungen des verantwortlichen Freizeitleiters, die zum ordnungsgemäßen<br />
Ablauf der Fahrt bzw. Freizeit erteilt werden, jederzeit nachkomme.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Erziehungsberechtigten<br />
Unterschrift des Teilnehmers<br />
Hinweis nach dem Datenschutzgesetz: Ihre Angaben werden nur im <strong>CVJM</strong> verwendet und<br />
nicht weitergegeben.<br />
An den<br />
<strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />
Büchsenstraße 37<br />
70174 <strong>Stuttgart</strong>
Reisebedingungen<br />
zeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die<br />
über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch<br />
dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.<br />
2.4 Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben<br />
werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich.<br />
3. Zahlung<br />
3.1 Soweit der Reiseveranstalter der Pflicht zur Durchführung der sogenannten Kundengeldabsicherung<br />
gem. § 651 k BGB und damit der Pflicht zur Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines unterliegt,<br />
sind die nachfolgend festgelegten Zahlungen erst dann zu leisten, wenn ein Sicherungsschein übergeben<br />
ist.<br />
3.2 Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Teilnahmebestätigung) und Aushändigung des Sicherungsscheins<br />
ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Teilnahmepreises (soweit eine Pflicht zur Kundengeldabsicherung<br />
besteht, jedoch maximal € 300 pro TN) zu leisten.<br />
3.3 Die Restzahlung ist (soweit eine Pflicht zur Kundengeldabsicherung besteht, soweit der Sicherungsschein<br />
übergeben ist) bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise<br />
nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann.<br />
3.4 Vertragsabschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung<br />
des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung<br />
des Sicherungsscheins im Sinne des §651 k BGB, soweit ein solcher zu übergeben ist.<br />
3.5 Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder<br />
vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises<br />
kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung<br />
des Veranstalters.<br />
3.6 Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß<br />
innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten<br />
nach Ziffer 4 belasten.<br />
4. Rücktritt der/des TN<br />
4.1 Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten.<br />
Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung<br />
beim RV.<br />
4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter<br />
Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende<br />
pauschale Entschädigung zu:<br />
Eigenanreise<br />
Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €) vom 44.-35 Tag vor Reiseantritt 50%<br />
ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%<br />
Flugreisen & Schiffsreisen<br />
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 15 % vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20 %<br />
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 45 %<br />
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 60 % am Anreisetag und bei Nichtantritt 90%<br />
Bus- und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %<br />
vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %<br />
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %<br />
ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %<br />
jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.<br />
4.3 Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere<br />
Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezah-<br />
19 | Sommerfreizeiten
Reisebedingungen<br />
lung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 4.4 Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden<br />
Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich<br />
höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen<br />
Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa<br />
ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu<br />
beziffern und zu belegen. 4.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN,<br />
gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.<br />
4.4 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Freizeit ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung<br />
nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der TN zur vollen Bezahlung des Freizeitpreises<br />
verpflichtet bleibt.<br />
4.5 Reiserücktrittskostenversicherung: Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktrittskostenversicherung<br />
eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu dem Sie vor Reisebeginn<br />
jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4.2 unserer Teilnahmebedingungen erheben,<br />
empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese Reiserücktrittskostenversicherung<br />
können Sie preiswert auch mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren.<br />
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung<br />
die von Ihnen beauftragte Versicherungsgesellschaft die Ansprechpartnerin ist.<br />
5. Zuschüsse<br />
Für Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren und für Familien mit geringerem Einkommen kann ein Zuschuss<br />
aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Formulare sind im <strong>CVJM</strong> erhältlich. Zusätzlich<br />
erhalten <strong>Stuttgart</strong>er Teilnehmer, die eine Bonus-Card besitzen, einen weiteren Zuschuss. Besitzer der <strong>Stuttgart</strong>er<br />
FamilienCard können mit dieser im <strong>CVJM</strong> für ihre Freizeit Zahlungen leisten (Mindestbetrag 20,–<br />
Euro pro Person).<br />
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen<br />
6.1 Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen,<br />
nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige<br />
Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit<br />
sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind.<br />
6.2 Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der<br />
Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden.<br />
7. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN<br />
7.1 Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt<br />
zugehen, verpflichtet.<br />
7.2 Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem<br />
RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem<br />
vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN<br />
entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.<br />
7.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen.<br />
Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren<br />
Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten<br />
(Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben<br />
verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe<br />
unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung<br />
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird.<br />
7.4 Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauf-tragte des RV<br />
sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen.<br />
7.5 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der TN innerhalb eines Monats nach<br />
Sommerfreizeiten | 20
Reisebedingungen<br />
dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung<br />
kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen<br />
Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden<br />
an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von<br />
Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte<br />
aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein<br />
Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch<br />
wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.<br />
7.6 Die vom <strong>CVJM</strong> eingesetzten Freizeitleiter sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen des <strong>CVJM</strong> in<br />
diesen Fällen wahrzunehmen.<br />
8. Rücktritt und Kündigung durch den RV<br />
8.1 Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung<br />
des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig<br />
stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen<br />
Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom<br />
RV bevollmächtigt und berechtigt.<br />
8.2 Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige<br />
Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter<br />
Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Be-förderung möglich ist (demnach<br />
z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung<br />
erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten,<br />
gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter.<br />
8.3 Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den<br />
Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen<br />
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den<br />
Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.<br />
8.4 Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl<br />
nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl<br />
ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in<br />
der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der<br />
Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl<br />
nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht<br />
zulässig.<br />
d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen,<br />
wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot<br />
anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise<br />
gegenüber dem RV geltend zu machen.<br />
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen<br />
9.1 Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften,<br />
in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />
vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige<br />
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten<br />
in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)<br />
vorliegen. 9.2 Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich<br />
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.<br />
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung<br />
von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch<br />
informiert hat. 9.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa<br />
21 | Sommerfreizeiten
Reisebedingungen<br />
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei<br />
denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat.<br />
11. Haftung<br />
11.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die<br />
Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />
soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der RV für<br />
einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich<br />
ist.<br />
11.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit<br />
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,<br />
Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum aus-geschriebenen Ausgangsund<br />
Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich<br />
und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden,<br />
so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet<br />
jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise<br />
zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung<br />
während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-,<br />
Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind.<br />
12. Verjährung, Datenschutz<br />
12.1 Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen<br />
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche<br />
auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des<br />
RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.<br />
12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.<br />
12.3 Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes<br />
folgt.<br />
12.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den<br />
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung<br />
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der<br />
Hemmung ein.<br />
12.5 Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst<br />
und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben.<br />
13. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />
13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem RV und dem TN findet ausschließlich<br />
deutsches Recht Anwendung. 13.2 Soweit bei Klagen des TN gegen den RV im Ausland für die Haftung<br />
des RV dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen,<br />
insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des TN ausschließlich deutsches Recht<br />
Anwendung.<br />
13.3 Der TN kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.<br />
13.4 Für Klagen des RV gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend. Für Klagen gegen TN bzw. Vertragspartner<br />
des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts<br />
oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren<br />
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als<br />
Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.<br />
13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,<br />
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen,<br />
Sommerfreizeiten | 22
Reisebedingungen<br />
die auf den Reisevertrag zwischen dem TN und dem RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des<br />
TN ergibt oder<br />
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat<br />
der EU, dem der TN angehört, für den TN günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder<br />
die entsprechenden deutschen Vorschriften.<br />
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, <strong>Stuttgart</strong> 2000-2011<br />
Reiseveranstalter ist der Christlicher Verein Junger Menschen <strong>Stuttgart</strong> e.V. (abgekürzt: <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong>).<br />
Der <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> ist ein eingetragener Verein und eingetragen beim Amtsgericht <strong>Stuttgart</strong>.<br />
23 | Sommerfreizeiten
Der Christliche Verein Junger Menschen<br />
Heute sind in 125 Nationalverbänden<br />
30 Millionen Mitglieder<br />
weltweit miteinander<br />
verbunden.<br />
1844 wurde der Christliche<br />
Verein Junger Menschen -<br />
<strong>CVJM</strong> - von George Williams<br />
in London gegründet. Er hatte<br />
das Ziel, jungen Menschen<br />
in der Großstadt Lebensorientierung<br />
zu geben. Im eigenen<br />
Vereinshaus erfuhren sie Lebenshilfe<br />
und Unterweisung<br />
durch die Bibel. Aus dieser<br />
Idee entstand in wenigen<br />
Jahren eine weltweite Bewegung.<br />
1855 trafen sich in Paris<br />
junge Männer aus verschiedenen<br />
Verbänden und legten<br />
die einheitliche Grundlage für<br />
alle <strong>CVJM</strong>s fest.<br />
Vor über 150 Jahren, 1861<br />
wurde der <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong><br />
gegründet. Das Anliegen war<br />
auch hier, jungen Menschen<br />
Gemeinschaft und christliche<br />
Prägung zu geben. Der<br />
<strong>CVJM</strong> ist offen für Menschen<br />
aus allen sozialen und konfessionellen<br />
Richtungen. Er<br />
ist ein freies Werk mit ca. 550<br />
Mitglieder und Freunden, die<br />
seine Arbeit mittragen und<br />
finanzieren.<br />
Der <strong>CVJM</strong> bietet ein umfangreiches<br />
Angebot für alle Alters-<br />
und Interessengruppen.<br />
Die Aktivitäten werden weitgehend<br />
von ehrenamtlichen<br />
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen<br />
durchgeführt.<br />
Leitender Referent<br />
Pfr. Andreas Schäffer<br />
1. Vorsitzender Thomas Willmann<br />
Stellvertretender Vorsitzender<br />
Michael Reyer<br />
Bürozeiten der Verwaltung Di–Fr: 09:30 - 12:00 Uhr<br />
14:00 - 17:00 Uhr<br />
Bankverbindung<br />
BW-Bank<br />
IBAN: DE46600501010002025461 Konto-Nr. 2 025 461<br />
BIC: SOLADEST BLZ: 600 501 01<br />
E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Ansprechpartner<br />
Claudia Repky/Zentrale Tel. 0711 162 58-0 claudia.repky@cvjm-stuttgart.de<br />
Michael Kehrberger Tel. 0711 162 58-54 michael.kehrberger@cvjm-stuttgart.de<br />
Pfr. Andreas Schäffer Tel. 0711 162 58-40 andreas.schaeffer@cvjm-stuttgart.de<br />
Melanie Reuter Tel. 0711 162 58-41 melanie.reuter@cvjm-stuttgart.de<br />
Markus Witzgall Tel. 0711 162 58-45 markus.witzgall@cvjm-stuttgart.de<br />
Impressum<br />
<strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />
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Homepage www.cvjm-stuttgart.de<br />
Redaktion Andreas Schäffer<br />
Gestaltung Benjamin Obländer<br />
und Andreas Schäffer<br />
Bilder: Titelbild: Anna Boschmann<br />
Seite 2-3: Helga Brunsmann<br />
(jeweils: medienREHvier.de)<br />
Druck: Gemeindebrief Druckerei