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CVJM Stuttgart e.V.

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Sommerfreizeiten<br />

2014<br />

<strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />

Im Herzen der Stadt - die Stadt im Herzen


Online Anmeldungen<br />

Online Anmeldung:<br />

Alle Informationen finden Sie auch auf<br />

unserer Homepage unter:<br />

http://www.cvjm-stuttgart.de/reisen.html<br />

Selbstverständlich können Sie dort Ihre<br />

Reise auch online buchen.


Freizeitenübersicht<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Ferienbetreuung Pfingstferien 2014<br />

<strong>CVJM</strong>-Haus, <strong>Stuttgart</strong> Stadtmitte ................ 4<br />

Ferienbetreuung Herbstferien 2014<br />

Schulgelände der FES <strong>Stuttgart</strong> ................. 5<br />

Gemeinsamer Urlaub in Österreich<br />

Saalbach-Hinterglemm ............................... 6<br />

Fußballcamp<br />

Sechselberg / Deutschland ......................... 7<br />

Jungscharzeltlager Jungen (9-13 Jahre)<br />

Hörschhof / Deutschland ............................. 8<br />

Jungscharlzeltlager Mädchen (9-13 Jahre)<br />

Hörschhof/ Deutschland .............................. 9<br />

Freizeit für Jugendliche (12-15 Jahre)<br />

Tarnschlucht / Frankreich ............................ 10<br />

Erlebnisreise für Jugendliche (15-18 Jahre)<br />

Unter Brücken .............................................. 11<br />

Geistliche Intensivwoche<br />

Hörschhof / Deutschland ............................ 12<br />

Studienreise zur Offenbarung<br />

Rundreise West-Türkei ................................. 13<br />

Freitzeit der CBKV<br />

Texel ............................................................. 14<br />

Weitere Reisen und Angebote finden Sie unter<br />

http://www.ejw-reisen.de und http://www.ejwbildung.de.<br />

Nutzen Sie die weiteren Angebote des Evangelischen<br />

Jugendwerks Württemberg.


Schulkinder 1. -6. Klasse<br />

vom 10.6. - 20.6.2014<br />

Ferienbetreuung Pfingstferien<br />

<strong>CVJM</strong>-Haus, <strong>Stuttgart</strong>-Mitte<br />

Endlich Ferien - zwar noch<br />

nicht die langen Sommerferien<br />

- aber immerhin 2 Wochen<br />

keine Schule.<br />

Damit bei Dir keine Langeweile<br />

aufkommen kann<br />

laden wir Dich und Deine<br />

Freunde zur Ferienbetreuung<br />

in das <strong>CVJM</strong> in der<br />

<strong>Stuttgart</strong>er Stadtmitte ein.<br />

Unser Haus und die Stadt<br />

bieten viele Möglichkeiten<br />

für coole Ferien.<br />

Es erwartet Dich ein motiviertes Mitarbeiterteam - spannende<br />

Geschichten und natürlich viele andere Aktivitäten, die Dir helfen,<br />

Dich von der Schule zu erholen.<br />

Natürlich werden wir auch in diesem Jahr wieder einen Ausflug<br />

anbieten - im letzten Jahr hatten wir die Feuerwehr besichtigt.<br />

Wohin wir in diesen Jahr gehen werden, wird natürlich nicht<br />

verraten. Wir freuen uns sehr auf Dich und<br />

Freizeit Nr. 1:<br />

Ort:<br />

<strong>CVJM</strong>-Haus, <strong>Stuttgart</strong>-Mitte<br />

Zeit: 10. - 20.6.2014<br />

Montag bis Freitag außer an<br />

Feiertagen<br />

8:00 - 15:30 Uhr<br />

Teilnehmer: min. 15 (Kinder 1.-6. Klasse)<br />

Leitung:<br />

Leistungen:<br />

Anreise:<br />

Preis:<br />

Sommerfreizeiten | 4<br />

Sophie Wolfrum und Team<br />

Mittagessen und<br />

Zwischenmahlzeit,<br />

Programm und Leitung<br />

Private Anreise, Koordination<br />

von Mitfahrgelegenheiten<br />

über den <strong>CVJM</strong> ist möglich<br />

120 € pro Teilnehmer<br />

Wochenweise Anmeldung ist<br />

möglich. (60 € pro Woche)<br />

Deine Freunde.<br />

Der <strong>CVJM</strong> bietet die Ferienbetreuung in<br />

Zusammenarbeit mit der FES <strong>Stuttgart</strong><br />

an. Aber selbstverständlich sind alle Kinder<br />

herzlich dazu eingeladen, die Pfingstferien<br />

mit uns zu verbringen.


Schulkinder 1.-6. Klasse<br />

Ferienbetreuung Herbstferien<br />

Gelände der FES <strong>Stuttgart</strong> vom 27.10. - 31.10.2014<br />

Hast du davon geträumt einmal<br />

die ganze Schule für Dich zu<br />

haben?<br />

Hast Du davon geträumt<br />

einmal in die Schule zu gehen<br />

und nichts lernen zu müssen?<br />

Hast Du schon einmal davon<br />

geträumt, in der Schule nur<br />

Spaß zu haben und gaaaanz viel Zeit zum Spielen, Lachen und<br />

Toben?<br />

Wenn Du davon geträumt hast, kann Dein Traum schnell wahr<br />

werden. Wir laden Dich ein, mit unserem Mitarbeiterteam tolle<br />

Herbstferien auf dem Gelände der FES in <strong>Stuttgart</strong>-Möhringen<br />

zu verbringen. Da die Lehrer zu Hause bleiben, haben wir die<br />

Schule für uns und werden die Zeit richtig genießen.<br />

Wir spielen, singen und lachen. Wir toben und freuen uns<br />

über coole biblische Geschichten.<br />

Sicher werden wir auch einen Ausflug<br />

Freizeit Nr. 2:<br />

machen und gemeinsam einiges<br />

Ort:<br />

FES <strong>Stuttgart</strong><br />

Zeit: 27.10. - 31.10.2014<br />

erleben.<br />

Montag bis Donnerstag<br />

jeweils 8:00 - 15:30 Uhr<br />

Teilnehmer: min. 15 (Kinder 1.-6. Klasse)<br />

Leitung: Andreas Schäffer und Team<br />

Leistungen: Mittagessen und Zwischenmahlzeit,<br />

Programm und Leitung<br />

Anreise: Private Anreise, Koordination<br />

von Mitfahrgelegenheiten über<br />

den <strong>CVJM</strong> ist möglich<br />

Preis:<br />

75 € pro Teilnehmer<br />

Wir freuen uns mit Dir auf schöne, erholsame und aktionsreiche<br />

Herbstferien.<br />

Noch cooler wird es, wenn du einfach Deine Freunde mit<br />

bringst.<br />

Sommerfreizeiten | 5


Familien, Ehepaare...<br />

vom 7.6. - 14.6.2014<br />

Familien , Ehepaare, Alleinstehende<br />

Gemeinsamer Urlaub in Österreich<br />

Freizeit Nr. 3:<br />

Ort: Saalbach-Hinterglemm /<br />

Österreich<br />

Zeit: 7.6 - 14.6.2014<br />

Alter:<br />

Leitung:<br />

Teilnehmer:<br />

Leistungen:<br />

für alle Altergruppen offen<br />

Andreas Schäffer und Team<br />

ab 40 Teilnehmer<br />

Unterkunft in Zimmer<br />

verschiedener Größe mit<br />

Dusche und /WC , Vollpension,<br />

Programm und Leitung<br />

Anreise: Eigene Anreise<br />

Preis: Erwachsene 280 €<br />

Jugendliche bis 17 Jahre: 150 €<br />

Kinder bis 12 Jahre: 120 €<br />

Kinder bis 6 Jahre: 40 €<br />

Kinder bis 2 Jahre frei<br />

Da es Zimmer in verschiedenen Größen gibt, geben<br />

Sie bei der Anmeldung bitte Ihren Wunsch an.<br />

6 | Sommerfreizeiten<br />

In Saalbach - Hinterglemm<br />

im Salzburger Land haben<br />

wir ein kleines Ferienparadies<br />

für unsere Freizeit mit<br />

großer Wiese zum Ballspiele,<br />

hauseigenem Spielplatz<br />

und Riesen-Trampolin gefunden.<br />

Dazu gehört auch ein kleiner<br />

Streichelzoo mit Eseln,<br />

Lämmern, Ziegen und Island-Pferden, die selbstverständlich geritten<br />

werden können.<br />

Auch die nähere Umgebung hat allerhand zu bieten: Wanderwege,<br />

Hochseilgarten, Erlebnisfreibad und weitere Attraktionen für<br />

Familien.<br />

Wir freuen uns über Singles, Familien, Ehepaare, Ältere und Jüngere<br />

- Unser Haus und die Freizeit ist für alle Alters- und Menschen<br />

gruppen offen.<br />

Wir wollen uns eine Woche in der Bergwelt<br />

und der Gemeinschaft erholen und<br />

gemeinsam Urlaub machen. Alle Angebote,<br />

auch die Bibelarbeiten sind freiwillig.<br />

Wir sind sehr dankbar, dass wir mit Rainer<br />

Engelhardt einen Profi-Koch gewinnen<br />

konnten, der uns bekochen wird. Er<br />

ist jedoch auf unsere Mithilfe beim Küchendienst<br />

angewiesen.


Fußballcamp 2014<br />

Freizeitzentrum Sechselberg / Althütte<br />

Fußballer (m/w) 9-16 Jahre<br />

vom 08.06. - 14.6. 2014<br />

Das Fußballcamp ist wieder da.<br />

Wir sind im Freizeitzentrum in<br />

Sechselberg und können dort<br />

auf dem Fußball-Vereinsgelände<br />

trainieren.<br />

Unser großes Trainerteam möchte<br />

euch in diesem Jahr besonders<br />

herausfordern.<br />

Dafür haben wir das Camp in<br />

zwei Altersgruppen aufgeteilt.<br />

Es warten auf dich:<br />

Viel Training, Fußballspiele, Freundschaftsspiele,<br />

Geländespiele, Ausflüge,<br />

Fangesänge, Aktionen und jede Menge<br />

Spaß.<br />

Eure geistliche Fitness wollen wir durch<br />

die Kabinenpredigten trainieren und mit<br />

auf den Fußballplatz nehmen.<br />

Talentschmiede:<br />

Jungs und Mädchen 9-12<br />

Jahre<br />

Profianwärter:<br />

Jungs und Mädchen 13-16<br />

Jahre<br />

Wir freuen und schon riesig, mit dir zusammen diese Woche in<br />

einer genialen Teamgemeinschaft zu erleben.<br />

Euer Trainingsstab<br />

Freizeit Nr. 4:<br />

Ort:<br />

Sechelberg/Althütte<br />

Zeit: 08.06. - 14.6 2014<br />

Alter:<br />

9 - 12 Jahre<br />

Leitung: Stefan Kuhn, Michael Kehrberger,<br />

Simeon Spahr, Jonathan Häfele,<br />

Doro Kuhn und Team<br />

Leistungen: Unterkunft im Haus oder Zelt,<br />

Verpflegung, Versicherung,<br />

Programm und Leitung.<br />

Anreise: Eigene Anreise<br />

Preis :<br />

160 € im Zelt<br />

190 € im Haus<br />

Der <strong>CVJM</strong> bietet diese Freizeit in Kooperation mit den<br />

Apis an .<br />

Sommerfreizeiten | 7


Jungen 9-13 Jahre<br />

vom 3.8. - 9.8.2014<br />

Jungscharzeltlager Jungen<br />

Abenteuer und spannende Geschichten<br />

Freizeit Nr. 5:<br />

Ort:<br />

Hörschhof, Althütte<br />

Zeit: 3.8. - 9.8.2014<br />

Leitung: Andreas Schäffer und Team<br />

Teilnehmer: Jungen 9-13 Jahre<br />

min. 12<br />

Leistungen Unterkunft in Zelten, Vollverpfle<br />

gung, Programm und Leitung<br />

Anreise: Anreise mit dem Fahrrad ab dem<br />

<strong>CVJM</strong>. Gepäck wird transportiert.<br />

Besenwagen für müde Fahrer<br />

steht bereit. Eigene Rückreise<br />

Preis: 149 €<br />

Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr<br />

Antrag auf Zuschuss über den <strong>CVJM</strong> möglich<br />

Uff. Endlich Sommerferien.<br />

Und was gehört zu richtigen Ferien wie die Kerzen zum Adventskranz?<br />

Das Jungscharlager auf<br />

dem Hörschhof.<br />

Mitten im Welzheimer Wald.<br />

Dort wo sich normalerweise<br />

Fuchs und Hase Gute Nacht<br />

sagen, tobt in der Sommerferien<br />

der Bär:<br />

Fußballspielen, Wasserschlachten, Bogenschießen, Lagerfeuer,<br />

spannende Geschichten und vieles vieles mehr machen das<br />

Jungscharlager auf dem Hörschhof aus.<br />

Natürlich werden uns auch Geschichten aus der Bibel in diesen<br />

Tagen begleiten und wir werden im Glauben ganz praktische<br />

Erfahrungen mit Gott machen können.<br />

Natürlich werden wir wieder mit unseren<br />

Fahrrädern zum Hörschhof fahren und<br />

die Räder zu einem Ausflug an einen Badesee<br />

nutzen.<br />

Unser bewährtes<br />

Mitarbeiterteam<br />

freut sich auf viele<br />

alte Hörschhof-<br />

Fans und jede<br />

Menge neue Gesichter.<br />

PS: Noch cooler wird es, wenn du einfach Deine Freunde mitbringst.<br />

8 | Sommerfreizeiten


Mädchen 9-13 Jahre<br />

Jungscharzeltlager Mädchen<br />

Coole Action und jede Menge Spaß<br />

vom 10.8. - 16.8. 2014<br />

Endlich Sommerferien.<br />

Das könnte für Dich eine Woche<br />

voller guter Laune, tollen Mädels,<br />

witzigen Aktionen und jeder Menge<br />

Spaß bedeuten.<br />

Wir wollen dieses Jahr den Hörschhof<br />

mal anders erleben. Es gibt ein<br />

großes Mädels-Sommer-Zeltlager.<br />

Da steht Sterne gucken, Lagerfeuer,<br />

Stockbrot, Nachtgeländespiele<br />

und vieles mehr auf dem Programm.<br />

Du hast noch nie unter freiem Himmel geschlafen?<br />

...dann wird es aber Zeit!<br />

Außerdem gibt es natürlich jede Menge Zeit zum Chillen, kreativ<br />

zu sein, Dich in der Küche auszuprobieren und auch die<br />

Wasserschlachten werden nicht<br />

zu kurz kommen....<br />

Freizeit Nr. 6:<br />

Und das<br />

Beste,<br />

Jesus ist<br />

mit am<br />

Start.<br />

Vormitt<br />

a g s<br />

g i b t<br />

es Geschicht<br />

e n<br />

rund um die Bibel. Was das mit Dir<br />

zu tun hat? Wir wollen es gemeinsam<br />

rausfinden.<br />

Bist Du dabei?<br />

Wir freuen uns sehr auf Dich und Deine Freunde.<br />

Ort:<br />

Hörschhof, Althütte<br />

Zeit : 10.8. - 16.8.2014<br />

Leitung: Sophie Wolfrum und Team<br />

Teilnehmer: Mädchen 9-13 Jahre<br />

min. 12<br />

Anreise: Eigene An- und Abreise<br />

Leistungen: Unterkunft in Zelten,<br />

Verpflegung,<br />

Programm und Leitung<br />

Preis: 159 €<br />

Nichtmitglieder bezahlen<br />

10 € mehr<br />

Antrag auf Zuschuss über <strong>CVJM</strong> möglich.<br />

9 | Sommerfreizeiten


Jugendliche 12-15 Jahre<br />

vom 24.8. - 5.9. 2014<br />

Tarnschlucht Erlebniscamp<br />

Chillen - Leben - Gemeinschaft<br />

Freizeit Nr. 7:<br />

Ort:<br />

Camp Vert, Südfrankreich<br />

Zeit: 24.8. - 5.9.2014<br />

Leitung: Sophie Wolfrum und Team<br />

Teilnehmer: Jugendliche 12-15 Jahre<br />

Mindestens 15 Personen<br />

Leistungen Unterkunft, Vollpension,<br />

Anfahrt per Bus, Auslandskrankenversicherung,<br />

Programm<br />

und Leitung<br />

Preis: 570 €<br />

Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr.<br />

Antrag auf Zuschuss über den <strong>CVJM</strong> möglich.<br />

10 | Sommerfreizeiten<br />

Bonjour Mesdames et Monsieurs,<br />

hier kommt sie, die ultimative Freizeit des Sommers 2014!<br />

Wir machen uns auf in das Land des frischen Baguettes, der<br />

Croisants, des Boule-Spiels und von Arthur le perroquet ...<br />

Sicherlich hast du es bereits<br />

richtig erraten: Es geht<br />

nach Frankreich. Genauer<br />

gesagt nach Südfrankreich<br />

in das Camp „Camp Vert“,<br />

das direkt an der Tarn liegt.<br />

Diese Freizeit ist genau<br />

das Richtige für alle<br />

Abenteurer/-innen(!), für<br />

Action-Fans, Sport-Begeisterte und Am-Liebsten-in-der-<br />

Sonne-Gammler. Wir wollen das Leben genießen und dazu<br />

steht uns die perfekte Location zur Verfügung: Von unserem<br />

Zeltplatz aus sieht man direkt auf die Felsen der Tarnschlucht<br />

und die Tarn, in der man ganz hervorragend<br />

baden kann, fließt sozusagen fast<br />

direkt an unseren 5-6-Personen-Zelten<br />

vorbei. Aber keine Angst: Zu rustikal<br />

wird es nicht: Es gibt ein Küchen-, ein<br />

Aufenthaltszelt und fest installierte Sanitäranlagen.<br />

Uns stehen Kanus und<br />

Mountainbikes zur Verfügung und zusätzlich<br />

gibt es die Möglichkeit, sich im<br />

Seilgarten, beim Canyoning auszuprobieren<br />

(nicht im Preis enthalten, Infos<br />

über Freizeitbrief).<br />

Auf dem Plan stehen natürlich noch<br />

andere Dinge als Action: Die Freizeit<br />

bietet Dir die perfekte Möglichkeit neue Leute und Freunde<br />

kennenzulernen, den ganzen Schul- und sonstigen Stress<br />

einfach mal hinter Dir zu lassen und ein Stück Himmel auf<br />

Erden zu erleben. Dazu wollen wir uns bewusst Zeit für Gott<br />

und sein Wort nehmen.<br />

Wie Du siehst: Das Camp bietet alles, was dein Herz begehrt!<br />

Wir freuen uns auf Dich und einen unvergesslichen Sommer!


Jugendliche 15-18 Jahre<br />

Unter Brücken<br />

Erlebe das Leben, spontan und pur<br />

vom 09.08. – 17.08.14<br />

Hast Du Dir schon mal überlegt, wie es wäre, einfach so durch<br />

Deutschland zu tingeln? Den Schlafsack genau dort auszurollen,<br />

wo du müde wirst? Ganz spontan zu entscheiden, wo Du<br />

bleiben willst und wo nicht, ohne lästige Suche nach Hotels<br />

und dem Warten auf ein Taxi, nur weil man das angeblich so<br />

macht?<br />

Wenn Du Dich fragst, wie es sich<br />

anfühlt, wenn man sich von den<br />

gängigen Vorstellungen löst,<br />

dann bist Du bei „Unter Brücken“<br />

goldrichtig. Wir erleben<br />

auf dieser außergewöhnlichen<br />

Freizeit, wie es ist, mit sehr wenig<br />

Gepäck und ohne Luxus bei<br />

Wind und Sonnenschein zu leben<br />

und zu reisen.<br />

Dazu gelten folgende Grundsätze:<br />

Wir laufen und fahren soweit wir kommen. Der perfekte Ort<br />

ist der, an dem wir sind. Wohin es geht<br />

und wann wir essen, schlafen, reden,<br />

trinken, träumen: Wir entscheiden alle<br />

gemeinsam. Denn „Unter Brücken“ ist<br />

nicht nur eine Freizeit, sondern auch<br />

ein basisdemokratisches Experiment.<br />

Wir sind das Volk!<br />

Bei „Unter Brücken erwarten Dich viele<br />

einzigartige Erlebnisse. Unsere gemeinsame<br />

Zeit wollen wir nutzen, um<br />

mal wirklich abzuklären, was im Leben<br />

zählt. Dazu gehören Brückengespräche,<br />

Bibelzeiten und die persönliche Checkliste<br />

von Lebensinhalt und -ziel. Bist<br />

Du dabei? Dann steig ein ins günstige<br />

Abenteuer! Sag ‚Ja‘ zu einer besonderen<br />

Zeit, die Du aktiv mitgestaltest und<br />

so schnell nicht mehr vergisst.<br />

Am 12.7.2014 findet im <strong>CVJM</strong>-<strong>Stuttgart</strong><br />

ein verbindliches Vortreffen statt.<br />

Freizeit Nr. 8:<br />

Ort:<br />

Unter Brücken<br />

Zeit : 9.8. - 17.8.2014<br />

Leitung: Michael Kehrberger und<br />

Team<br />

Alter:<br />

15-18 Jahre<br />

Unterkunft: Deutschlands Wiesen,<br />

Brücken und Plätze, Nahverkehrszüge oder<br />

das, wofür wir uns gemeinsam entscheiden.<br />

Leistungen: Übernachtungen im Freien<br />

und einige Fahrten<br />

(abhängig vom Reiseziel,<br />

das sich die Gruppe wählt)<br />

Preis: 121 €<br />

Nichtmitglieder bezahlen 10 € mehr<br />

Achtung:<br />

Wir haben keinerlei Luxus!!!<br />

11 | Sommerfreizeiten


Junge Erwachsene<br />

vom 17. - 23.8.2014<br />

Geistliche Intensivwoche<br />

Hörschhof / Althütte<br />

Freizeit Nr. 9:<br />

Ort:<br />

Hörschhof / Althütte<br />

Zeit: 17. - 23.8.2014<br />

Alter:<br />

Junge Erwachsene ab 18 Jahre<br />

Leitung: Markus Witzgall und Team<br />

Leistungen: Unterkunft im Zelt,<br />

Vollverpflegung, Programm<br />

und Leitung<br />

Anreise:<br />

Preis: 45 €<br />

Du fragst Dich, wie Jesus heute Beziehungen leben, welche Fragen<br />

er stellen und welche Antworten er mit Worten und Taten geben<br />

würde? Du willst ihm ähnlicher werden und authentisch Christsein<br />

leben? Dann mach Dich mit uns auf die Suche nach Jesus pur!<br />

Im kommenden Sommer<br />

wollen wir uns eine Woche<br />

Zeit nehmen, um Jesus<br />

Christus mit allen Mitteln<br />

noch besser kennenzulernen<br />

und in Gemeinschaft<br />

mit anderen Freaks für<br />

Jesus zu leben. In bis zu<br />

drei thematischen Einheiten<br />

am Tag wollen wir uns<br />

von biblischen und aktuellen<br />

Geschichten inspirieren lassen, uns austauschen und Gott<br />

mit Liedern und Gebeten Komplimente<br />

Mit eigenem PKW,<br />

Fahrgemeinschaften oder<br />

S-Bahn bis Maubach<br />

machen. Wir wollen herausfinden, wie<br />

wir relevant leben und heute noch einen<br />

Unterschied machen können.<br />

Darüber hinaus dürfen wir uns auf ausgedehnte<br />

Spaziergänge, das Kicken in<br />

der Sommersonne, Wasserschlachten,<br />

Wellness für die Seele und vieles mehr<br />

freuen. Stellt sich nur noch die Frage, ob<br />

Du ein Teil davon sein wirst!?<br />

Die Freizeit beginnt am Sonntag-Abend<br />

mit dem Abendessen um 18.30 Uhr und<br />

endet am darauf folgenden Samstag<br />

nach dem Mittagessen und Putzen gegen<br />

15.30 Uhr. Für unser leibliches Wohl sorgt ein Küchenteam, das<br />

von uns unterstützt wird.<br />

Untergebracht sind wir in Zelten (oder auf dem Trampolin).<br />

12 | Sommerfreizeiten


Studienreise 18+<br />

Auf den Spuren der Offenbarung<br />

8 Tage Rundreise West-Türkei<br />

vom 10.10. - 17.10.2014<br />

Bei dieser Reise folgen<br />

wir der Spur der<br />

7 Sendschreiben der<br />

Offenbarung und werden<br />

einige Stationen<br />

der Missionsreisen des<br />

Apostel Paulus entdecken.<br />

Folgender Reiseverlauf<br />

ist geplant:<br />

1. Tag: Flug von <strong>Stuttgart</strong> Via Istambul nach Izmir<br />

2. Tag: Pergamon und Thyatira<br />

3. Tag: Sardes und Philadelphia<br />

4. Tag: Laodicea und Hierapolis<br />

5. Tag: Milet<br />

6. Tag: Ephesus<br />

7. Tag: Tag am Mittelmeer zur freien<br />

Verfügung<br />

8. Tag: Rückreise nach Deutschland<br />

Es gibt keine Verkaufveranstaltungen,<br />

wie sie sonst häufig bei Türkeireisen.<br />

Dazu ist uns die Zeit zu schade.<br />

Selbstverständlich werden uns die biblischen<br />

Texte der Offenbarung auf<br />

dieser Reise begleiten und wir werden<br />

nach Zugängen zu diesem „Buch mit 7<br />

Siegeln“ suchen.<br />

Auf unserer Rundreise sind wir in 4 verschiedenen<br />

4-5 Sternehotels untergebracht, sodass wir trotz<br />

der Reisestrapazen auch Zeit zur Erholung haben.<br />

Wir führen die Reise in bewährter Zusammenarbeit mit dem<br />

Reisebüro Langjahr durch. Ihre Anmeldung beim <strong>CVJM</strong> werden<br />

wir an das Reisebüro weiterleiten und die Buchung erfolgt<br />

dann direkt über das Reisebüro.<br />

Freizeit Nr. 10:<br />

Ort:<br />

West-Türkei Rundreise<br />

Zeit: 10.10. - 17.10.2014<br />

Leitung: Pfr. Andreas Schäffer und Team<br />

Leistungen: Flug, Transfers, Rundreise, Eintrittsgelder,<br />

Unterbringung in<br />

DZ (4-5 Sternhotels) und<br />

Halbpension. Örtliche Reiseleitung<br />

und Leitung<br />

Teilnehmer: min. 15 Personen<br />

Preis:<br />

899 € im DZ<br />

Einzelzimmerzuschlag: 150 €<br />

Anfrage an den <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong>. die Buchung erfolgt<br />

über das Reisebüro Langjahr in Cleebronn<br />

Den genauen Reiseverlauf und weitere Information finden Sie<br />

auf einem eigenen Prospekt bzw. auf unserer Internetseite.<br />

13 | Sommerfreizeiten


Familien und Ehepaare<br />

vom 22.8. - 5.9. 2014<br />

Gemeinsame Uraubstage<br />

Insel Texel, Holland<br />

Gemeinschaft mit anderen genießen<br />

und zugleich Zeit als Familie<br />

haben.<br />

Zeit haben für das Wort Gottes<br />

– Als Familie oder zusammen<br />

mit anderen etwas erleben – die<br />

Nordsee genießen oder durch<br />

Wald und Dünen wandern –<br />

Freizeit des CBKV<br />

Ort:<br />

Insel Texel, Holland<br />

Zeit : 22. 8. - 5.9.2014<br />

(Verlängerung bis 12.9.2014<br />

möglich)<br />

Leitung: Gerhard und Margret Lieb,<br />

Johannes Lieb<br />

Kosten: 1200 € bis 1350 €; je nach<br />

Ausstattung des Bungalows<br />

Leistungen: Unterbringung in<br />

Ferienbungalows<br />

Anreise: privat<br />

Plätze:<br />

10 Familien<br />

Anmeldung: Gerhard und Margret Lieb<br />

Wagenburgstr. 118<br />

70186 <strong>Stuttgart</strong><br />

Tel. 0711-487712<br />

E-Mail: mg@liebnet.de<br />

über die Insel radeln oder<br />

durch Dörfer bummeln –<br />

ausruhen oder etwas unternehmen…<br />

… wer diese Dinge sucht,<br />

ist bei den gemeinsamen<br />

Urlaubstagen auf der Insel<br />

Texel genau richtig.<br />

Für diese Freizeit gelten nicht die Reisebedingungen<br />

des <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong>, da sie von der eigenen Bungalow und ver-<br />

Jede Familie bewohnt ihren<br />

Christlichen Bäckervereinigung Landesverband sorgt sich dort selbst.<br />

Württemberg angeboten wird.<br />

Die Tage kann jeder nach<br />

Die Anmeldung ist nur über die oben genannte seinen Bedürfnissen gestalten.<br />

Adresse möglich.<br />

Die Insel Texel bietet vielfältige<br />

Möglichkeiten.<br />

Das Zentrum der gemeinsamen Urlaubstage ist das Hören auf<br />

das Wort Gottes in den Bibelarbeiten.<br />

Sommerfreizeiten | 14


Wichtige Hinweise zu Ihrer Reise beim <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong><br />

Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer,<br />

wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten<br />

und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch<br />

die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, mit denen wir Sie über die<br />

beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden<br />

Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />

wirksam einbezogen werden, sind diese Reisebedingungen Bestandteil des mit Ihnen – nachstehend<br />

„TN“ (Teilnehmerin/Teilnehmer) genannt – und uns – nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter)<br />

genannt – abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der<br />

§§651 a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für RV (RWO) und<br />

füllen diese Vorschriften aus.<br />

1. Reiseveranstalter (RV)<br />

1.1 Reiseveranstalter ist der Christlicher Verein Junger Menschen <strong>Stuttgart</strong> e.V., Büchsenstr. 37,<br />

70174, <strong>Stuttgart</strong>.<br />

2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN)<br />

Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm<br />

keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe<br />

angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es<br />

wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen<br />

Unternehmungen sowie am Programm teilnehmen.<br />

3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung<br />

Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung,<br />

die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir<br />

Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer<br />

Reisebedingungen festgelegt.<br />

4. Umfang der Leistungen<br />

Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft,<br />

Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben,<br />

in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung.<br />

Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren<br />

Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,<br />

Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und<br />

bestätigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe der Reisebedingungen<br />

(siehe unter Haftung) von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/Freizeitleiter lediglich vermittelt.<br />

5. Versicherungen<br />

Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der<br />

Spalte „Leistungen“. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils<br />

vorgesehen ist.<br />

6. Fahrt<br />

Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab <strong>Stuttgart</strong> durch. Wird bei<br />

Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als<br />

Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden.<br />

15 | Sommerfreizeiten


Reisebedingungen<br />

Reisebedingungen<br />

für Freizeiten des <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />

7. Reiseausweis<br />

Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis<br />

für den Grenzübertritt erforderlich. Die entsprechenden Reisedokumente müssen ab Ende der Reise<br />

noch für mindestens sechs Monate gültig sein.<br />

8. Zuschüsse<br />

Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche<br />

zwischen sechs und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln<br />

beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils<br />

bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können bei der Anmeldung<br />

angefordert werden.<br />

9. Reisepreissicherung<br />

Die Veranstalter von Pauschalreisen sind gesetzlich verpflichtet, eine so genannte Kundengeldabsicherung,<br />

also eine Versicherung des vom Kunden bezahlten Reisepreises, durchzuführen, und durch<br />

Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines zu dokumentieren. Durch den RV erfolgt deshalb die<br />

Reisepreisabsicherung.<br />

Reisebedingungen:<br />

1. Anmeldung/Vertragsschluss<br />

1.1 Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann (soweit dieser minderjährig ist durch<br />

seine gesetzlichen Vertreter und diese selbst neben dem Minderjährigen), bietet der Teilnehmer (TN) dem<br />

Reiseveranstalter (RV) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und<br />

aller darin und im Reiseprospekt enthaltenen Hinweise verbindlich an. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular<br />

vom Minderjährigen und dem/den beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.<br />

1.2 Der Reisevertrag mit dem TN, und bei Minderjährigen mit seinen gesetzlichen Vertretern, kommt<br />

durch die schriftliche Anmeldebestätigung des RV an den TN und seine gesetzlichen Vertreter zustande.<br />

1.3 Bei elektronischen Buchungen bestätigt der RV unverzüglich den Eingang der Buchungen. Diese<br />

Eingangsbestätigung stellt noch keine Teilnahmebestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf<br />

Zustandekommen des Reisevertrages.<br />

1.3 Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. TN aus dem Raum<br />

<strong>Stuttgart</strong> werden bevorzugt.<br />

2. Leistungen<br />

2.1 Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung<br />

in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung<br />

im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den<br />

„Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen<br />

Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden.<br />

2.2 Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen<br />

sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus<br />

Beweisgründen schriftlich getroffen werden.<br />

2.3 Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften…), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Frei-<br />

Sommerfreizeiten | 16


Anmeldung für Einzelpersonen (bitte Rückseite beachten)<br />

Zur Freizeit Nr.<br />

Teilnehmer:<br />

Vorname<br />

Familienname<br />

Geb.-datum<br />

Straße<br />

PLZ / Ort<br />

Tel.<br />

E-Mail<br />

in<br />

Meine Adresse darf auf eienr Teilnehmerliste<br />

erscheinen: ja nein<br />

Vegetarier: ja nein<br />

Unterbingung: Haus Zelt<br />

Rechnungsempfänger:<br />

(bei Teilnehmern unter 18 Jahren bitte Erziehungsberechtigte<br />

Person angeben)<br />

Vorname:<br />

Nachname:<br />

Geb.-datum<br />

Straße<br />

PLZ/ Ort<br />

Tel.<br />

E-Mail<br />

Unterlagen für einen Zuschuss erwünscht: ja nein<br />

Stgt. Bonuscard-Nr.:<br />

Besondere Hinweise:<br />

Mitglied im <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e. V. ja nein<br />

Anmeldung für Familien (bitte Rückseite beachten)<br />

Zur Freizeit Nr.<br />

in<br />

Bitte geben Sie eine Rechnungsadresse an<br />

Straße<br />

PLZ / Ort<br />

Tel.<br />

Meine Adresse darf auf einer Teilnehmerliste<br />

erscheinen: ja nein<br />

Mitglied im <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> ja nein<br />

Besondere Hinweise<br />

E-Mail<br />

Vegetarier ja nein<br />

Unterlagen für einen Zuschuss erwünscht: ja nein<br />

Stgt. Bonuscard-Nr.:<br />

Familienname Vorname m/w Geb.-datum Beruf / Schule


Das Programm wird von christlichen Inhalten bestimmt. Wer sich anmeldet bekundet<br />

damit seine Bereitschaft, am ganzen Programm teilzunehmen und sich<br />

mit der christlichen Botschaft zu beschäftigen. Die von der jeweiligen Freizeitleitung<br />

festgelegten Regeln für das Zusammenleben sind von den Teilnehmern zu<br />

berücksichtigen. Aus unserem Selbstverständnis heraus vergeben wir an unverheiratete<br />

Paare grundsätzlich keine gemeinsamen Unterkünfte. Im Umgang mit<br />

Alkohol, Tabak etc. ist für uns das Jugendschutzgesetz bindend.<br />

Bitte freimachen!<br />

Die Anzahlung wird nach Erhalt der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheins<br />

überwiesen.<br />

Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angegebene<br />

Person, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, die Reisebedingungen anerkenne<br />

und den Weisungen des verantwortlichen Freizeitleiters, die zum ordnungsgemäßen<br />

Ablauf der Fahrt bzw. Freizeit erteilt werden, jederzeit nachkomme.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

Unterschrift des Teilnehmers<br />

An den<br />

<strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />

Büchsenstraße 37<br />

70174 <strong>Stuttgart</strong><br />

Hinweis nach dem Datenschutzgesetz: Ihre Angaben werden nur im <strong>CVJM</strong> verwendet und<br />

nicht weitergegeben.<br />

Bitte trennen<br />

Das Programm wird von christlichen Inhalten bestimmt. Wer sich anmeldet bekundet<br />

damit seine Bereitschaft, am ganzen Programm teilzunehmen und sich<br />

mit der christlichen Botschaft zu beschäftigen. Die von der jeweiligen Freizeitleitung<br />

festgelegten Regeln für das Zusammenleben sind von den Teilnehmern zu<br />

berücksichtigen. Aus unserem Selbstverständnis heraus vergeben wir an unverheiratete<br />

Paare grundsätzlich keine gemeinsamen Unterkünfte. Im Umgang mit<br />

Alkohol, Tabak etc. ist für uns das Jugendschutzgesetz bindend.<br />

Bitte freimachen!<br />

Die Anzahlung wird nach Erhalt der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheinsüberwiesen.<br />

Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angegebene Person,<br />

deren gesetzlicher Vertreter ich bin, die Reisebedingungen anerkenne und<br />

den Weisungen des verantwortlichen Freizeitleiters, die zum ordnungsgemäßen<br />

Ablauf der Fahrt bzw. Freizeit erteilt werden, jederzeit nachkomme.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Erziehungsberechtigten<br />

Unterschrift des Teilnehmers<br />

Hinweis nach dem Datenschutzgesetz: Ihre Angaben werden nur im <strong>CVJM</strong> verwendet und<br />

nicht weitergegeben.<br />

An den<br />

<strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />

Büchsenstraße 37<br />

70174 <strong>Stuttgart</strong>


Reisebedingungen<br />

zeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die<br />

über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch<br />

dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.<br />

2.4 Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben<br />

werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich.<br />

3. Zahlung<br />

3.1 Soweit der Reiseveranstalter der Pflicht zur Durchführung der sogenannten Kundengeldabsicherung<br />

gem. § 651 k BGB und damit der Pflicht zur Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines unterliegt,<br />

sind die nachfolgend festgelegten Zahlungen erst dann zu leisten, wenn ein Sicherungsschein übergeben<br />

ist.<br />

3.2 Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Teilnahmebestätigung) und Aushändigung des Sicherungsscheins<br />

ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Teilnahmepreises (soweit eine Pflicht zur Kundengeldabsicherung<br />

besteht, jedoch maximal € 300 pro TN) zu leisten.<br />

3.3 Die Restzahlung ist (soweit eine Pflicht zur Kundengeldabsicherung besteht, soweit der Sicherungsschein<br />

übergeben ist) bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise<br />

nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann.<br />

3.4 Vertragsabschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung<br />

des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung<br />

des Sicherungsscheins im Sinne des §651 k BGB, soweit ein solcher zu übergeben ist.<br />

3.5 Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder<br />

vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises<br />

kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung<br />

des Veranstalters.<br />

3.6 Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß<br />

innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten<br />

nach Ziffer 4 belasten.<br />

4. Rücktritt der/des TN<br />

4.1 Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten.<br />

Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung<br />

beim RV.<br />

4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter<br />

Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende<br />

pauschale Entschädigung zu:<br />

Eigenanreise<br />

Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €) vom 44.-35 Tag vor Reiseantritt 50%<br />

ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%<br />

Flugreisen & Schiffsreisen<br />

Bis 30 Tage vor Reiseantritt 15 % vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20 %<br />

vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 45 %<br />

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 60 % am Anreisetag und bei Nichtantritt 90%<br />

Bus- und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 %<br />

vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %<br />

vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %<br />

ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %<br />

jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.<br />

4.3 Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere<br />

Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezah-<br />

19 | Sommerfreizeiten


Reisebedingungen<br />

lung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 4.4 Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden<br />

Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich<br />

höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen<br />

Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa<br />

ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu<br />

beziffern und zu belegen. 4.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN,<br />

gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.<br />

4.4 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Freizeit ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung<br />

nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der TN zur vollen Bezahlung des Freizeitpreises<br />

verpflichtet bleibt.<br />

4.5 Reiserücktrittskostenversicherung: Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktrittskostenversicherung<br />

eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu dem Sie vor Reisebeginn<br />

jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4.2 unserer Teilnahmebedingungen erheben,<br />

empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese Reiserücktrittskostenversicherung<br />

können Sie preiswert auch mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren.<br />

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung<br />

die von Ihnen beauftragte Versicherungsgesellschaft die Ansprechpartnerin ist.<br />

5. Zuschüsse<br />

Für Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren und für Familien mit geringerem Einkommen kann ein Zuschuss<br />

aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Formulare sind im <strong>CVJM</strong> erhältlich. Zusätzlich<br />

erhalten <strong>Stuttgart</strong>er Teilnehmer, die eine Bonus-Card besitzen, einen weiteren Zuschuss. Besitzer der <strong>Stuttgart</strong>er<br />

FamilienCard können mit dieser im <strong>CVJM</strong> für ihre Freizeit Zahlungen leisten (Mindestbetrag 20,–<br />

Euro pro Person).<br />

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen<br />

6.1 Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen,<br />

nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige<br />

Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit<br />

sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind.<br />

6.2 Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der<br />

Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden.<br />

7. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN<br />

7.1 Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt<br />

zugehen, verpflichtet.<br />

7.2 Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem<br />

RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem<br />

vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN<br />

entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.<br />

7.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen.<br />

Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren<br />

Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten<br />

(Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben<br />

verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe<br />

unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung<br />

des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird.<br />

7.4 Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauf-tragte des RV<br />

sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen.<br />

7.5 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der TN innerhalb eines Monats nach<br />

Sommerfreizeiten | 20


Reisebedingungen<br />

dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung<br />

kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen<br />

Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden<br />

an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von<br />

Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte<br />

aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein<br />

Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch<br />

wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.<br />

7.6 Die vom <strong>CVJM</strong> eingesetzten Freizeitleiter sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen des <strong>CVJM</strong> in<br />

diesen Fällen wahrzunehmen.<br />

8. Rücktritt und Kündigung durch den RV<br />

8.1 Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung<br />

des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig<br />

stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen<br />

Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom<br />

RV bevollmächtigt und berechtigt.<br />

8.2 Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige<br />

Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter<br />

Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Be-förderung möglich ist (demnach<br />

z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung<br />

erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten,<br />

gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter.<br />

8.3 Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den<br />

Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen<br />

Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den<br />

Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.<br />

8.4 Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl<br />

nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl<br />

ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in<br />

der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der<br />

Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl<br />

nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht<br />

zulässig.<br />

d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen,<br />

wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot<br />

anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise<br />

gegenüber dem RV geltend zu machen.<br />

9. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen<br />

9.1 Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften,<br />

in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />

vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige<br />

anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten<br />

in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)<br />

vorliegen. 9.2 Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich<br />

notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.<br />

Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung<br />

von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch<br />

informiert hat. 9.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa<br />

21 | Sommerfreizeiten


Reisebedingungen<br />

durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei<br />

denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat.<br />

11. Haftung<br />

11.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die<br />

Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />

soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der RV für<br />

einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich<br />

ist.<br />

11.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit<br />

Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,<br />

Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum aus-geschriebenen Ausgangsund<br />

Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich<br />

und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden,<br />

so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet<br />

jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise<br />

zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung<br />

während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-,<br />

Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind.<br />

12. Verjährung, Datenschutz<br />

12.1 Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen<br />

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche<br />

auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des<br />

RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.<br />

12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.<br />

12.3 Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes<br />

folgt.<br />

12.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den<br />

Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung<br />

der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der<br />

Hemmung ein.<br />

12.5 Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst<br />

und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben.<br />

13. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />

13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem RV und dem TN findet ausschließlich<br />

deutsches Recht Anwendung. 13.2 Soweit bei Klagen des TN gegen den RV im Ausland für die Haftung<br />

des RV dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen,<br />

insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des TN ausschließlich deutsches Recht<br />

Anwendung.<br />

13.3 Der TN kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.<br />

13.4 Für Klagen des RV gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend. Für Klagen gegen TN bzw. Vertragspartner<br />

des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts<br />

oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren<br />

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als<br />

Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.<br />

13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,<br />

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen,<br />

Sommerfreizeiten | 22


Reisebedingungen<br />

die auf den Reisevertrag zwischen dem TN und dem RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des<br />

TN ergibt oder<br />

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat<br />

der EU, dem der TN angehört, für den TN günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder<br />

die entsprechenden deutschen Vorschriften.<br />

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, <strong>Stuttgart</strong> 2000-2011<br />

Reiseveranstalter ist der Christlicher Verein Junger Menschen <strong>Stuttgart</strong> e.V. (abgekürzt: <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong>).<br />

Der <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> ist ein eingetragener Verein und eingetragen beim Amtsgericht <strong>Stuttgart</strong>.<br />

23 | Sommerfreizeiten


Der Christliche Verein Junger Menschen<br />

Heute sind in 125 Nationalverbänden<br />

30 Millionen Mitglieder<br />

weltweit miteinander<br />

verbunden.<br />

1844 wurde der Christliche<br />

Verein Junger Menschen -<br />

<strong>CVJM</strong> - von George Williams<br />

in London gegründet. Er hatte<br />

das Ziel, jungen Menschen<br />

in der Großstadt Lebensorientierung<br />

zu geben. Im eigenen<br />

Vereinshaus erfuhren sie Lebenshilfe<br />

und Unterweisung<br />

durch die Bibel. Aus dieser<br />

Idee entstand in wenigen<br />

Jahren eine weltweite Bewegung.<br />

1855 trafen sich in Paris<br />

junge Männer aus verschiedenen<br />

Verbänden und legten<br />

die einheitliche Grundlage für<br />

alle <strong>CVJM</strong>s fest.<br />

Vor über 150 Jahren, 1861<br />

wurde der <strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong><br />

gegründet. Das Anliegen war<br />

auch hier, jungen Menschen<br />

Gemeinschaft und christliche<br />

Prägung zu geben. Der<br />

<strong>CVJM</strong> ist offen für Menschen<br />

aus allen sozialen und konfessionellen<br />

Richtungen. Er<br />

ist ein freies Werk mit ca. 550<br />

Mitglieder und Freunden, die<br />

seine Arbeit mittragen und<br />

finanzieren.<br />

Der <strong>CVJM</strong> bietet ein umfangreiches<br />

Angebot für alle Alters-<br />

und Interessengruppen.<br />

Die Aktivitäten werden weitgehend<br />

von ehrenamtlichen<br />

Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen<br />

durchgeführt.<br />

Leitender Referent<br />

Pfr. Andreas Schäffer<br />

1. Vorsitzender Thomas Willmann<br />

Stellvertretender Vorsitzender<br />

Michael Reyer<br />

Bürozeiten der Verwaltung Di–Fr: 09:30 - 12:00 Uhr<br />

14:00 - 17:00 Uhr<br />

Bankverbindung<br />

BW-Bank<br />

IBAN: DE46600501010002025461 Konto-Nr. 2 025 461<br />

BIC: SOLADEST BLZ: 600 501 01<br />

E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Ansprechpartner<br />

Claudia Repky/Zentrale Tel. 0711 162 58-0 claudia.repky@cvjm-stuttgart.de<br />

Michael Kehrberger Tel. 0711 162 58-54 michael.kehrberger@cvjm-stuttgart.de<br />

Pfr. Andreas Schäffer Tel. 0711 162 58-40 andreas.schaeffer@cvjm-stuttgart.de<br />

Melanie Reuter Tel. 0711 162 58-41 melanie.reuter@cvjm-stuttgart.de<br />

Markus Witzgall Tel. 0711 162 58-45 markus.witzgall@cvjm-stuttgart.de<br />

Impressum<br />

<strong>CVJM</strong> <strong>Stuttgart</strong> e.V.<br />

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Telefon 07 11 162 58-0<br />

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E-Mail info@cvjm-stuttgart.de<br />

Homepage www.cvjm-stuttgart.de<br />

Redaktion Andreas Schäffer<br />

Gestaltung Benjamin Obländer<br />

und Andreas Schäffer<br />

Bilder: Titelbild: Anna Boschmann<br />

Seite 2-3: Helga Brunsmann<br />

(jeweils: medienREHvier.de)<br />

Druck: Gemeindebrief Druckerei

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