2.9 Berechnungen für den Nachweis der EnEV - Christiani
2.9 Berechnungen für den Nachweis der EnEV - Christiani
2.9 Berechnungen für den Nachweis der EnEV - Christiani
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<strong>2.9</strong> <strong>Berechnungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Nachweis</strong> <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong> 249<br />
<strong>2.9</strong> <strong>Berechnungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Nachweis</strong> <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong><br />
Die Energie-Einsparverordnung <strong>EnEV</strong> stellt Anfor<strong>der</strong>ungen sowohl an die bautechnische als auch<br />
an die anlagentechnische Ausführung eines zu errichten<strong>den</strong> Gebäudes. Die Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />
Bautechnik sind erfüllt, wenn <strong>der</strong> zulässige Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende<br />
Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts H ' T, max unterschritten wird.<br />
Der maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf Q" p, max des Gebäudes legt die Mindestanfor<strong>der</strong>ung<br />
an die Anlagentechnik unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vorhan<strong>den</strong>en Bautechnik fest. Daraus<br />
resultiert, dass beim <strong>EnEV</strong> <strong>Nachweis</strong> neben dem in ähnlicher Form schon in <strong>der</strong> WSchVO 95<br />
vorhan<strong>den</strong>en <strong>Nachweis</strong> des baulichen Wärmeschutzes ein zweiter <strong>Nachweis</strong> <strong>für</strong> die effiziente<br />
Bereitstellung des <strong>für</strong> das Gebäude notwendigen Wärmebedarfs <strong>für</strong> Heizung und Warmwasser<br />
erfolgen muss. Die Methodik des <strong>EnEV</strong>-<strong>Nachweis</strong>es ist in Bild 2.5.13 dargestellt. Es unterteilt<br />
die Vorgehensweise – jeweils <strong>für</strong> Bau- und Anlagentechnik – in die Arbeitsschritte „planen“,<br />
„ermitteln“ und „nachweisen“.<br />
Nach Fertigstellung des Gebäudeentwurfs, aus dem die geometrischen Kenngrößen des Gebäudes<br />
ermittelt wer<strong>den</strong>, muss das Konzept <strong>für</strong> <strong>den</strong> Wärmeschutz geplant wer<strong>den</strong>. Neben <strong>den</strong><br />
Wärmedurchgangskoeffizienten <strong>der</strong> Außenbauteile ist auch das Konzept <strong>für</strong> die Wärmebrückenreduzierung<br />
sowie die Luftdichtheit <strong>der</strong> Gebäudehülle festzulegen. Aus <strong>den</strong> Kennwerten<br />
wird <strong>der</strong> mittlere spezifische Wärmedurchgangskoeffizient <strong>der</strong> wärmeübertragen<strong>den</strong> Umfassungsfläche<br />
H T ermittelt und mit dem nach <strong>EnEV</strong> in Abhängigkeit vom Verhältnis A/V e ermittelten<br />
maximal zulässigen Wert H T',max verglichen. Wird die Anfor<strong>der</strong>ung erfüllt, kann <strong>der</strong><br />
Jahres-Heizwärmebedarf als Grundlage <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Nachweis</strong> des Jahres-Primärenergiebedarfs<br />
berechnet wer<strong>den</strong>.<br />
<strong>2.9</strong>.1 Beispiel: <strong>Nachweis</strong> <strong>für</strong> ein Einfamilienhaus mit dem Heizperio<strong>den</strong>bilanzverfahren<br />
Mit <strong>den</strong> zuvor beschriebenen einzelnen Rechenverfahren ist eine Berechnung des Jahres-<br />
Heizwärmebedarfs eines Gebäudes mit normalen Innentemperaturen im Rahmen des „Vereinfachten<br />
Verfahrens“ möglich. In <strong>der</strong> Energie-Einsparverordnung Anlage 1 Tabelle 2 sind die<br />
einzelnen Schritte aufgelistet.<br />
Nachfolgend soll das vereinfachte Verfahren anhand eines Berechnungsbeispieles <strong>für</strong> ein freistehendes,<br />
nicht unterkellertes Einfamilienhaus vorgestellt wer<strong>den</strong> (Bil<strong>der</strong> <strong>2.9</strong>.1 bis <strong>2.9</strong>.7). Grundlage<br />
<strong>für</strong> die nachfolgen<strong>den</strong> Beschreibungen ist die Energieeinsparverordnung in ihrer Fassung vom<br />
November 2007, mit <strong>den</strong> in Tafel <strong>2.9</strong>.1 beschriebenen Höchstwerten sowie die Vornorm DIN<br />
4108-6.<br />
In einzelnen Schritten wird systematisch die Berechnung <strong>der</strong> Energieverluste und Energiegewinne,<br />
sowie <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Anlagenaufwandzahl e p beschrieben.
250 2 Wärmeschutz<br />
Tafel <strong>2.9</strong>.1 Vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarfs<br />
Zeile Zu ermittelnde<br />
Größen<br />
Gleichung<br />
Zu verwen<strong>den</strong>de<br />
Randbedingung<br />
1 2 3<br />
1<br />
Jahres-<br />
Heizwärmebedarf Q h<br />
Q h = 66 (H T + H V ) – 0,95 (Q s +<br />
Q i )<br />
Spezifischer Transmissionswärmeverlust<br />
H T<br />
H T = Σ (F xi U i A i ) + 0,05 A 1 )<br />
2<br />
3<br />
bezogen auf die<br />
Wärmeübertragende<br />
Umfassungsfläche<br />
Spezifischer Lüftungs-Wärmeverlust<br />
H T’ = H T /A<br />
H V = 0,19 V e<br />
H V = 0,163 V e<br />
4 Solare Gewinne Q s Q s = Σ (I s ) j,HP •Σ 0,567 g i A i 2 )<br />
5 Interne Gewinne Q i Q i = 22 A N<br />
Temperatur-Korrekturfaktoren<br />
F xi nach Tabelle 3<br />
ohne Dichtheitsprüfung<br />
nach Anlage 4 Nr. 2<br />
mit Dichtheitsprüfung<br />
nach Anlage 4 Nr. 2<br />
Solare Einstrahlung:<br />
Orientierung Σ (I s ) j.HP<br />
Südost bis Südwest<br />
270 kWh/(m 2 ∙ a)<br />
Nordwest bis Nordost<br />
100 kWh/(m 2 ∙ a)<br />
übrige Richtungen<br />
155 kWh/(m 2 ∙ a)<br />
Dachflächenfenster mit<br />
Neigungen < 30 ° 3 )<br />
225 kWh/(m 2 ∙ a)<br />
Die Fläche <strong>der</strong> Fenster A i mit<br />
<strong>der</strong> Orientierung j (Süd, West,<br />
Ost, Nord und horizontal) ist<br />
nach <strong>den</strong> lichten Fassa<strong>den</strong>öffnungsmaßen<br />
zu ermitteln.<br />
A N : Gebäu<strong>den</strong>utzfläche nach<br />
Nr. 1.4.4<br />
1) Die Wärmedurchgangskoeffizienten <strong>der</strong> Bauteile U i sind nach DIN EN ISO 6946 : 1996-11 und nach DIN<br />
EN ISO 10077-1:2000-11 zu ermitteln o<strong>der</strong> sind technischen Produkt-Spezifikationen (z. B. <strong>für</strong> Dachflächenfenster)<br />
zu entnehmen. Bei an das Erdreich grenzen<strong>den</strong> Bauteilen ist <strong>der</strong> äußere Wärmeübergangswi<strong>der</strong>stand<br />
gleich Null zu setzen.<br />
2) Der Gesamtenergiedurchlassgrad g i (<strong>für</strong> senkrechte Einstrahlung) ist technischen Produkt-Spezifikationen<br />
zu entnehmen o<strong>der</strong> nach DIN EN 410 : 1998-12 zu ermitteln. Beson<strong>der</strong>e energiegewinnende Systeme, wie<br />
z. B. Wintergärten o<strong>der</strong> transparente Wärmedämmung, können im vereinfachten Verfahren keine Berücksichtigung<br />
fin<strong>den</strong>.<br />
3) Dachflächenfenster mit Neigungen ≥ 30 °sind hinsichtlich <strong>der</strong> Orientierung wie senkrechte Fenster zu<br />
behandeln.
<strong>2.9</strong> <strong>Berechnungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Nachweis</strong> <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong> 251<br />
Bild <strong>2.9</strong>.1<br />
Erdgeschoss des<br />
Einfamilienhauses<br />
Bild <strong>2.9</strong>.2<br />
Dachgeschoss des<br />
Einfamilienhauses
[<br />
252 2 Wärmeschutz<br />
Bild <strong>2.9</strong>.3<br />
Querschnitt<br />
des Einfamilienhauses<br />
Bild <strong>2.9</strong>.4<br />
Ansicht Nord<br />
des Einfamilienhauses
<strong>2.9</strong> <strong>Berechnungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Nachweis</strong> <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong> 253<br />
Bild <strong>2.9</strong>.5<br />
Ansicht Sü<strong>den</strong><br />
des Einfamilienhauses<br />
Bild <strong>2.9</strong>.6<br />
Ansicht Ost<br />
des Einfamilienhauses
254 2 Wärmeschutz<br />
Bild <strong>2.9</strong>.7<br />
Ansicht West<br />
des Einfamilienhauses<br />
<strong>2.9</strong>.1.1 Berechnungsschritte des Vereinfachten Verfahrens <strong>für</strong> Wohngebäude<br />
Im Gegensatz zum Monatsbilanzverfahren wer<strong>den</strong> die Rechengleichungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Wärmeschutzund<br />
Primärenergienachweis <strong>für</strong> das Vereinfachte Verfahren <strong>für</strong> Wohngebäude vollständig in <strong>der</strong><br />
Energieeinsparverordnung aufgeführt.<br />
Die <strong>EnEV</strong> stellt zwei energetische Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />
1. Der Jahresprimärenergiebedarf Q p ist zu begrenzen.<br />
Die Begrenzung des <strong>der</strong> Jahresprimärenergiebedarf Q p gilt nicht <strong>für</strong> Wohngebäude, die überwiegend<br />
durch Heizsysteme beheizt wer<strong>den</strong>, <strong>für</strong> die in <strong>der</strong> DIN V 4701-10: 2006-12 keine<br />
Berechnungsregeln angegeben sind. Bei diesen muss ein <strong>Nachweis</strong> <strong>für</strong> die vorhan<strong>den</strong>en<br />
Transmissionswärmeverluste H T geführt wer<strong>den</strong>. Dieser darf max. 76% des zulässigen H T ’<br />
nach Tab. 1 Anlage 1 Spalte 4 <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong> 2007 betragen.<br />
2. Der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust<br />
H T' ist zu begrenzen. Das vereinfachte Verfahren darf nur dann ausgeführt wer<strong>den</strong>,<br />
wenn <strong>der</strong> Fensterflächenanteil des Wohngebäudes ≤ 30% beträgt.<br />
Hinweis: Wohngebäude mit einer Gebäu<strong>den</strong>utzfläche ≤50m² gelten als kleine Wohngebäude<br />
(§ 8 <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong>). Bei diesen Gebäu<strong>den</strong> genügt es, wenn die U- Werte <strong>der</strong> Außenbauteile <strong>den</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> Anlage 3 <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong> entsprechen. Die Anlagentechnik muss dabei <strong>den</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
des Abschnitts 4 <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong> 2007 genügen.<br />
<strong>2.9</strong>.1.2 Prüfung <strong>der</strong> Anwendbarkeit des Berechnungsverfahrens bei<br />
Wohngebäu<strong>den</strong><br />
Zunächst ist eine Prüfung erfor<strong>der</strong>lich, ob die Voraussetzungen <strong>für</strong> das Anwen<strong>den</strong> des Heizperio<strong>den</strong>bilanzverfahren<br />
gegeben sind:
<strong>2.9</strong> <strong>Berechnungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Nachweis</strong> <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong> 255<br />
1.1 Dies bedeutet: Das Gebäude wird zum Wohnen genutzt.<br />
1.2 Sind die Innentemperaturen des Gebäudes ≥ 19 °C?<br />
1.3 Es ist zu überprüfen, ob die For<strong>der</strong>ung erfüllt wird, dass <strong>der</strong> Fensterflächenanteil 30 % nicht<br />
überschreitet.<br />
1.1 Es ist <strong>der</strong> sommerliche Wärmeschutz zu überprüfen, siehe auch Hinweise in DIN 4108-2.<br />
1.4 Es sind die Angaben <strong>der</strong> Planungs- und Ausführungsbeispiele <strong>der</strong> DIN 4108 Bbl. 2 in Planung<br />
und Ausführung einzuhalten, bzw. ist bei abweichen<strong>den</strong> Ausführungen die Gleichwertigkeit<br />
nachzuweisen.<br />
<strong>2.9</strong>.1.3 Ermittlung <strong>der</strong> gebäudespezifischen Daten<br />
Höchstwerte <strong>für</strong> <strong>den</strong> Jahres-Primärenergiebedarfs Q " p und <strong>den</strong> Transmissionswärmeverlust<br />
H '<br />
T .<br />
Ermittlung <strong>der</strong> geometrischen Daten des Gebäudes:<br />
Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> wärmeübertragen<strong>den</strong> Umfassungsfläche A und des hiervon umschlossenen,<br />
beheizten Gebäudevolumens V e gelten die Gebäudeaußenmaße.<br />
Bei <strong>der</strong> Betrachtung wärmetechnischer Eigenschaften von Gebäu<strong>den</strong> sind <strong>der</strong>en geometrische<br />
Daten von grundlegen<strong>der</strong> Bedeutung. Die Ermittlung dieser Informationen steht daher am<br />
Anfang <strong>der</strong> wärmeschutztechnischen <strong>Nachweis</strong>führung.<br />
Zunächst ist die wärmetauschende Umfassungsfläche A festzulegen. Dies ist die Fläche, die<br />
das beheizte Gebäudevolumen gegen die Außenluft o<strong>der</strong> nicht bzw. gering beheizte Gebäudebereiche<br />
abgrenzt. Die Fläche ist aus <strong>den</strong> Außenabmessungen <strong>der</strong> Flächen zu ermitteln und<br />
in m 2 anzugeben. (Abschnitt 2.5.9).<br />
Tafel <strong>2.9</strong>.2 Zusammenstellung <strong>der</strong> Außenwandflächen und Fensterflächen<br />
Länge in m x Höhe in m x Ergebnis in m 2<br />
6,00 3,96 23,76<br />
Außenwand Nord<br />
3,78 3,31 12,51<br />
1,89 2,50 4,73<br />
Fläche Außenwand<br />
Nord gesamt<br />
41,00<br />
0,76 1,01 0,77<br />
Fenster Nord 0,76 1,01 0,77<br />
0,76 1,01 0,77<br />
Fläche Fenster<br />
Nord gesamt<br />
2,30<br />
Haustür Nord 2,51 2,135 5,36<br />
9,03 3,96 35,76<br />
Außenwand West<br />
2,00 2,00 4,00<br />
4,60 2,00 9,20<br />
0,75 3,10 2,33<br />
Fläche Außenwand<br />
West gesamt<br />
51,28<br />
1,26 1,385 1,75<br />
Fenster West 1,26 1,385 1,75<br />
1,26 1,385 1,75<br />
Fläche Fenster<br />
West gesamt<br />
5,24
256 2 Wärmeschutz<br />
Tafel <strong>2.9</strong>.2 Fortsetzung<br />
Länge in m x Höhe in m x Ergebnis in m 2<br />
Außenwand Süd 9,78 3,96 38,73<br />
Fenster Süd<br />
2,01 2,51 5,05<br />
2,01 2,51 5,05<br />
Fläche Fenster<br />
Süd gesamt<br />
10,09<br />
9,03 3,96 35,76<br />
Außenwand Ost<br />
2,00 2,00 4,00<br />
4,60 2,00 9,20<br />
0,75 3,10 2,33<br />
Fläche Außenwand Ost<br />
gesamt<br />
51,28<br />
1,26 1,385 1,75<br />
Fenster Ost<br />
1,26 1,385 1,75<br />
1,26 1,385 1,75<br />
1,26 1,385 1,75<br />
Fläche Fenster<br />
Ost gesamt<br />
6,98<br />
Dach Nord 7,00 2,9 20,30<br />
Dach West 1,75 2,9 5,08<br />
Dach Süd 9,78 2,9 28,36<br />
Dach Ost 1,75 2,9 5,08<br />
Kehlbalkenlage<br />
9,78 4,60 44,99<br />
2,50 1,40 3,50<br />
Fläche Kehlbalkenlage<br />
gesamt<br />
48,49<br />
Bo<strong>den</strong>platte<br />
9,78 9,03 88,31<br />
3,78 0,75 2,84<br />
Fläche Bo<strong>den</strong>platte<br />
gesamt<br />
91,15<br />
Summe A gesamt : 380,74<br />
Die gesamte Fläche <strong>der</strong> wärmeübertragen<strong>den</strong> bzw. wärmetauschen<strong>den</strong> Hüllfläche A AW beträgt =<br />
380,74m 2 .<br />
Die gesamte Fläche <strong>der</strong> darin enthaltenen transparenten Bauteile (Fenster A W und Haustür) beträgt<br />
= 29,97m 2 .<br />
Berechnung des beheizten Gebäudevolumens:<br />
Tafel <strong>2.9</strong>.3 Zusammenstellung des Gebäudevolumens<br />
Länge in m x Breite in m x Höhe in m Ergebnis in m 3<br />
9,78 9,03 3,96 349,72<br />
9,78 2,0 2,0 39,12<br />
9,78 4,6 2 89,98<br />
1,8 1,7 1,9 5,81<br />
1,8 1,3 1,9 4,45<br />
489,08
<strong>2.9</strong> <strong>Berechnungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Nachweis</strong> <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong> 257<br />
Das beheizte Gebäudevolumen V e beträgt 489,08m 3<br />
Das von diesen Flächen umschlossene Volumen ist das beheizte Gebäudevolumen V e (Bruttovolumen),<br />
das in m 3 angegeben wird. Aus <strong>der</strong> wärmetauschen<strong>den</strong> Umfassungsfläche A und dem<br />
beheizten Gebäudevolumen V e wird <strong>der</strong> Quotient A/V e gebildet, <strong>der</strong> ein Maß <strong>für</strong> die Kompaktheit<br />
<strong>der</strong> Gebäudeform ist.<br />
Gebäude mit einem geringen A/V -Verhältnis sind kompakter – d. h. sie weisen pro Volumeneinheit<br />
weniger wärmetauschende Fläche auf- und sind damit bezüglich ihrer Form energetisch<br />
günstiger als Gebäude mit hohem A/V-Wert.<br />
A/V e = 380,74/489,08 = 0,78 m –1 (<strong>2.9</strong>1)<br />
Eine abgeleitete geometrische Gebäudekenngröße ist die Gebäu<strong>den</strong>utzfläche A N . Für Wohngebäude<br />
wird A N im Rahmen <strong>der</strong> Energieeinsparverordnung aus dem beheizten Gebäudevolumen<br />
nach folgen<strong>der</strong> Gleichung berechnet:<br />
A N = 0,32 · V e<br />
A N = 0,32 · 489,08 = 156,51 m 2 (2.5.1)<br />
Ermittlung des Fensterflächenanteils.<br />
Das vereinfachte Verfahren darf <strong>für</strong> Wohngebäude angewendet wer<strong>den</strong>, <strong>der</strong>en Fensterflächenanteil<br />
30 % nicht überschreitet. Der Fensterflächenanteil f errechnet sich nach <strong>der</strong> Gleichung:<br />
f = A W /A W + A AW (<strong>2.9</strong>2)<br />
Hierbei sind: A W : Fläche <strong>der</strong> Fenster<br />
Hierbei sind: A AW : Fläche <strong>der</strong> Außenwände<br />
Wer<strong>den</strong> Dachgeschosse beheizt, sind die Fensterflächen des beheizten Dachgeschosses <strong>der</strong> Fläche<br />
A W hinzuzurechnen und die Flächen <strong>der</strong> wärmeübertragen<strong>den</strong> Dachschrägen <strong>der</strong> Fläche A AW .<br />
Für diese Beispielgebäude errechnet sich <strong>der</strong> Fensterflächenanteil zu:<br />
Fensterfläche A W : 29,97 m 2<br />
Außenwände A AW : 289,59 m 2<br />
Fensterflächenanteil f : 29,97/(29,97 + 259,62) = 0,10 f ≤ 0,30<br />
Ebenfalls ist ein <strong>Nachweis</strong> über <strong>den</strong> Wärmeschutz im Sommer im Sinne <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong> nicht erfor<strong>der</strong>lich,<br />
weil <strong>der</strong> Fensterflächenanteil 15 % nicht überschreitet.<br />
Ermittlung <strong>der</strong> Höchstwerte.<br />
In Abhängigkeit vom A/V e -Verhältnis des Gebäudes wird <strong>der</strong> Höchstwert des auf die Gebäu<strong>den</strong>utzfläche<br />
bezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs Q" p und des spezifischen, auf die wärmeübertragende<br />
Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlustes H ' T ermittelt.<br />
Hierbei ist festzulegen, ob es sich um ein Wohngebäude mit überwiegen<strong>der</strong> Warmwasserbereitung<br />
aus elektrischem Strom handelt, o<strong>der</strong> ob die Warmwasserbereitung durch die Heizungsanlage<br />
erfolgen soll.<br />
Für das Beispielgebäude ergeben sich somit folgende Höchstwerte des Jahres- Primärenergiebedarf<br />
und des spezifischen Transmissionswärmeverlustes in Abhängigkeit von A/V e :
258 2 Wärmeschutz<br />
Tafel <strong>2.9</strong>.4 Max. zulässiger Jahres-Primärenergiebedarf nach <strong>EnEV</strong>, Anlage 1, Tabelle 1<br />
Verhältnis<br />
A/V e<br />
Jahres-Primärenergiebedarf<br />
Q p´´ in kWh/(m² ∙ a)<br />
bezogen auf die Gebäu<strong>den</strong>utzfläche<br />
Wohngebäude<br />
(außer solchen nach Spalte 3)<br />
Wohngebäude mit überwiegen<strong>der</strong><br />
Warmwasserbereitung aus<br />
elektrischem Strom<br />
Spezifischer, auf die wärmeübertragende<br />
Umfassungsfläche<br />
bezogener<br />
Transmissions-Wärmeverlust<br />
H´T in W/(m² ∙ K)<br />
Wohngebäude<br />
1 2 3 4<br />
≤ 0,2 66,00 + 2600/(100+A N<br />
) 83,80 1,05<br />
0,3 73,53 + 2600/(100+A N<br />
) 91,33 0,80<br />
0,4 81,06 + 2600/(100+A N<br />
) 98,86 0,68<br />
0,5 88,58 + 2600/(100+A N<br />
) 106,39 0,60<br />
0,6 96,11 + 2600/(100+A N<br />
) 113,91 0,55<br />
0,7 103,64 + 2600/(100+A N<br />
) 121,44 0,51<br />
0,8 111,17 + 2600/(100+A N<br />
) 128,97 0,49<br />
0,9 118,70 + 2600/(100+A N<br />
) 136,50 0,47<br />
1 126,23 + 2600/(100+A N<br />
) 144,03 0,45<br />
≥1,05 130,00 + 2600/(100+A N<br />
) 147,79 0,44<br />
1.2 Zwischenwerte zu Tabelle 1<br />
Zwischenwerte zu <strong>den</strong> in Tabelle 1 festgelegten Höchstwerten sind nach folgen<strong>den</strong> Gleichungen zu ermitteln:<br />
"<br />
Spalte 2 Q p<br />
= 50,94 + 75,29 ∙ A/Ve + 2600/(100 + AN) in kWh/(m 2 ∙ a)<br />
'<br />
Spalte 3 Q p<br />
= 72,94 + 75,29 ∙ A/Ve in kWh/(m 2 ∙ a)<br />
Spalte 4 H = 0,3 + 0,15/(A/Ve) in W/(m 2 ∙ K)<br />
'<br />
T<br />
1.3 Zuschläge bei Kühlung<br />
Wird bei einem zu errichten<strong>den</strong> Wohngebäude die Raumluft gekühlt, erhöhen sich die Höchstwerte des Jahres-<br />
Primärenergiebedarfs in <strong>den</strong> Spalten 2 und 3 <strong>der</strong> Tabelle 1 wie folgt:<br />
Q "<br />
p,c = Q " p + A N,c / A N ∙ 16,2 kWh/(m²∙a)<br />
mit<br />
Q "<br />
p,c Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs <strong>für</strong> das gekühlte Wohngebäude<br />
A N gekühlter Anteil <strong>der</strong> Gebäu<strong>den</strong>utzfläche A N<br />
Max. zulässiger Jahres- Primärenergiebedarf nach Spalte 2 <strong>der</strong> Tabelle 1, Anlage 1 <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong>:<br />
Vorhan<strong>den</strong>es A/V e = 380,74/489,08 = 0,78 m –1 (<strong>2.9</strong>.1)<br />
Zwischenwerte zu <strong>den</strong> in Tabelle 1 festgelegten max. zulässigen Jahres- Primärenergiebedarf sind<br />
nach <strong>der</strong> Gleichung:<br />
Q "<br />
p = 50,94 + 75,29 · A/V e + 2600/(100 + A N ) in kWh/(m 2 · a) (<strong>2.9</strong>.3)<br />
zu ermitteln.<br />
Für unser Beispielgebäude bedeutet dieses: