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2.9 Berechnungen für den Nachweis der EnEV - Christiani

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<strong>2.9</strong> <strong>Berechnungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Nachweis</strong> <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong> 249<br />

<strong>2.9</strong> <strong>Berechnungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Nachweis</strong> <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong><br />

Die Energie-Einsparverordnung <strong>EnEV</strong> stellt Anfor<strong>der</strong>ungen sowohl an die bautechnische als auch<br />

an die anlagentechnische Ausführung eines zu errichten<strong>den</strong> Gebäudes. Die Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />

Bautechnik sind erfüllt, wenn <strong>der</strong> zulässige Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende<br />

Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts H ' T, max unterschritten wird.<br />

Der maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf Q" p, max des Gebäudes legt die Mindestanfor<strong>der</strong>ung<br />

an die Anlagentechnik unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vorhan<strong>den</strong>en Bautechnik fest. Daraus<br />

resultiert, dass beim <strong>EnEV</strong> <strong>Nachweis</strong> neben dem in ähnlicher Form schon in <strong>der</strong> WSchVO 95<br />

vorhan<strong>den</strong>en <strong>Nachweis</strong> des baulichen Wärmeschutzes ein zweiter <strong>Nachweis</strong> <strong>für</strong> die effiziente<br />

Bereitstellung des <strong>für</strong> das Gebäude notwendigen Wärmebedarfs <strong>für</strong> Heizung und Warmwasser<br />

erfolgen muss. Die Methodik des <strong>EnEV</strong>-<strong>Nachweis</strong>es ist in Bild 2.5.13 dargestellt. Es unterteilt<br />

die Vorgehensweise – jeweils <strong>für</strong> Bau- und Anlagentechnik – in die Arbeitsschritte „planen“,<br />

„ermitteln“ und „nachweisen“.<br />

Nach Fertigstellung des Gebäudeentwurfs, aus dem die geometrischen Kenngrößen des Gebäudes<br />

ermittelt wer<strong>den</strong>, muss das Konzept <strong>für</strong> <strong>den</strong> Wärmeschutz geplant wer<strong>den</strong>. Neben <strong>den</strong><br />

Wärmedurchgangskoeffizienten <strong>der</strong> Außenbauteile ist auch das Konzept <strong>für</strong> die Wärmebrückenreduzierung<br />

sowie die Luftdichtheit <strong>der</strong> Gebäudehülle festzulegen. Aus <strong>den</strong> Kennwerten<br />

wird <strong>der</strong> mittlere spezifische Wärmedurchgangskoeffizient <strong>der</strong> wärmeübertragen<strong>den</strong> Umfassungsfläche<br />

H T ermittelt und mit dem nach <strong>EnEV</strong> in Abhängigkeit vom Verhältnis A/V e ermittelten<br />

maximal zulässigen Wert H T',max verglichen. Wird die Anfor<strong>der</strong>ung erfüllt, kann <strong>der</strong><br />

Jahres-Heizwärmebedarf als Grundlage <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Nachweis</strong> des Jahres-Primärenergiebedarfs<br />

berechnet wer<strong>den</strong>.<br />

<strong>2.9</strong>.1 Beispiel: <strong>Nachweis</strong> <strong>für</strong> ein Einfamilienhaus mit dem Heizperio<strong>den</strong>bilanzverfahren<br />

Mit <strong>den</strong> zuvor beschriebenen einzelnen Rechenverfahren ist eine Berechnung des Jahres-<br />

Heizwärmebedarfs eines Gebäudes mit normalen Innentemperaturen im Rahmen des „Vereinfachten<br />

Verfahrens“ möglich. In <strong>der</strong> Energie-Einsparverordnung Anlage 1 Tabelle 2 sind die<br />

einzelnen Schritte aufgelistet.<br />

Nachfolgend soll das vereinfachte Verfahren anhand eines Berechnungsbeispieles <strong>für</strong> ein freistehendes,<br />

nicht unterkellertes Einfamilienhaus vorgestellt wer<strong>den</strong> (Bil<strong>der</strong> <strong>2.9</strong>.1 bis <strong>2.9</strong>.7). Grundlage<br />

<strong>für</strong> die nachfolgen<strong>den</strong> Beschreibungen ist die Energieeinsparverordnung in ihrer Fassung vom<br />

November 2007, mit <strong>den</strong> in Tafel <strong>2.9</strong>.1 beschriebenen Höchstwerten sowie die Vornorm DIN<br />

4108-6.<br />

In einzelnen Schritten wird systematisch die Berechnung <strong>der</strong> Energieverluste und Energiegewinne,<br />

sowie <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Anlagenaufwandzahl e p beschrieben.


250 2 Wärmeschutz<br />

Tafel <strong>2.9</strong>.1 Vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarfs<br />

Zeile Zu ermittelnde<br />

Größen<br />

Gleichung<br />

Zu verwen<strong>den</strong>de<br />

Randbedingung<br />

1 2 3<br />

1<br />

Jahres-<br />

Heizwärmebedarf Q h<br />

Q h = 66 (H T + H V ) – 0,95 (Q s +<br />

Q i )<br />

Spezifischer Transmissionswärmeverlust<br />

H T<br />

H T = Σ (F xi U i A i ) + 0,05 A 1 )<br />

2<br />

3<br />

bezogen auf die<br />

Wärmeübertragende<br />

Umfassungsfläche<br />

Spezifischer Lüftungs-Wärmeverlust<br />

H T’ = H T /A<br />

H V = 0,19 V e<br />

H V = 0,163 V e<br />

4 Solare Gewinne Q s Q s = Σ (I s ) j,HP •Σ 0,567 g i A i 2 )<br />

5 Interne Gewinne Q i Q i = 22 A N<br />

Temperatur-Korrekturfaktoren<br />

F xi nach Tabelle 3<br />

ohne Dichtheitsprüfung<br />

nach Anlage 4 Nr. 2<br />

mit Dichtheitsprüfung<br />

nach Anlage 4 Nr. 2<br />

Solare Einstrahlung:<br />

Orientierung Σ (I s ) j.HP<br />

Südost bis Südwest<br />

270 kWh/(m 2 ∙ a)<br />

Nordwest bis Nordost<br />

100 kWh/(m 2 ∙ a)<br />

übrige Richtungen<br />

155 kWh/(m 2 ∙ a)<br />

Dachflächenfenster mit<br />

Neigungen < 30 ° 3 )<br />

225 kWh/(m 2 ∙ a)<br />

Die Fläche <strong>der</strong> Fenster A i mit<br />

<strong>der</strong> Orientierung j (Süd, West,<br />

Ost, Nord und horizontal) ist<br />

nach <strong>den</strong> lichten Fassa<strong>den</strong>öffnungsmaßen<br />

zu ermitteln.<br />

A N : Gebäu<strong>den</strong>utzfläche nach<br />

Nr. 1.4.4<br />

1) Die Wärmedurchgangskoeffizienten <strong>der</strong> Bauteile U i sind nach DIN EN ISO 6946 : 1996-11 und nach DIN<br />

EN ISO 10077-1:2000-11 zu ermitteln o<strong>der</strong> sind technischen Produkt-Spezifikationen (z. B. <strong>für</strong> Dachflächenfenster)<br />

zu entnehmen. Bei an das Erdreich grenzen<strong>den</strong> Bauteilen ist <strong>der</strong> äußere Wärmeübergangswi<strong>der</strong>stand<br />

gleich Null zu setzen.<br />

2) Der Gesamtenergiedurchlassgrad g i (<strong>für</strong> senkrechte Einstrahlung) ist technischen Produkt-Spezifikationen<br />

zu entnehmen o<strong>der</strong> nach DIN EN 410 : 1998-12 zu ermitteln. Beson<strong>der</strong>e energiegewinnende Systeme, wie<br />

z. B. Wintergärten o<strong>der</strong> transparente Wärmedämmung, können im vereinfachten Verfahren keine Berücksichtigung<br />

fin<strong>den</strong>.<br />

3) Dachflächenfenster mit Neigungen ≥ 30 °sind hinsichtlich <strong>der</strong> Orientierung wie senkrechte Fenster zu<br />

behandeln.


<strong>2.9</strong> <strong>Berechnungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Nachweis</strong> <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong> 251<br />

Bild <strong>2.9</strong>.1<br />

Erdgeschoss des<br />

Einfamilienhauses<br />

Bild <strong>2.9</strong>.2<br />

Dachgeschoss des<br />

Einfamilienhauses


[<br />

252 2 Wärmeschutz<br />

Bild <strong>2.9</strong>.3<br />

Querschnitt<br />

des Einfamilienhauses<br />

Bild <strong>2.9</strong>.4<br />

Ansicht Nord<br />

des Einfamilienhauses


<strong>2.9</strong> <strong>Berechnungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Nachweis</strong> <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong> 253<br />

Bild <strong>2.9</strong>.5<br />

Ansicht Sü<strong>den</strong><br />

des Einfamilienhauses<br />

Bild <strong>2.9</strong>.6<br />

Ansicht Ost<br />

des Einfamilienhauses


254 2 Wärmeschutz<br />

Bild <strong>2.9</strong>.7<br />

Ansicht West<br />

des Einfamilienhauses<br />

<strong>2.9</strong>.1.1 Berechnungsschritte des Vereinfachten Verfahrens <strong>für</strong> Wohngebäude<br />

Im Gegensatz zum Monatsbilanzverfahren wer<strong>den</strong> die Rechengleichungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Wärmeschutzund<br />

Primärenergienachweis <strong>für</strong> das Vereinfachte Verfahren <strong>für</strong> Wohngebäude vollständig in <strong>der</strong><br />

Energieeinsparverordnung aufgeführt.<br />

Die <strong>EnEV</strong> stellt zwei energetische Anfor<strong>der</strong>ungen.<br />

1. Der Jahresprimärenergiebedarf Q p ist zu begrenzen.<br />

Die Begrenzung des <strong>der</strong> Jahresprimärenergiebedarf Q p gilt nicht <strong>für</strong> Wohngebäude, die überwiegend<br />

durch Heizsysteme beheizt wer<strong>den</strong>, <strong>für</strong> die in <strong>der</strong> DIN V 4701-10: 2006-12 keine<br />

Berechnungsregeln angegeben sind. Bei diesen muss ein <strong>Nachweis</strong> <strong>für</strong> die vorhan<strong>den</strong>en<br />

Transmissionswärmeverluste H T geführt wer<strong>den</strong>. Dieser darf max. 76% des zulässigen H T ’<br />

nach Tab. 1 Anlage 1 Spalte 4 <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong> 2007 betragen.<br />

2. Der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust<br />

H T' ist zu begrenzen. Das vereinfachte Verfahren darf nur dann ausgeführt wer<strong>den</strong>,<br />

wenn <strong>der</strong> Fensterflächenanteil des Wohngebäudes ≤ 30% beträgt.<br />

Hinweis: Wohngebäude mit einer Gebäu<strong>den</strong>utzfläche ≤50m² gelten als kleine Wohngebäude<br />

(§ 8 <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong>). Bei diesen Gebäu<strong>den</strong> genügt es, wenn die U- Werte <strong>der</strong> Außenbauteile <strong>den</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Anlage 3 <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong> entsprechen. Die Anlagentechnik muss dabei <strong>den</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

des Abschnitts 4 <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong> 2007 genügen.<br />

<strong>2.9</strong>.1.2 Prüfung <strong>der</strong> Anwendbarkeit des Berechnungsverfahrens bei<br />

Wohngebäu<strong>den</strong><br />

Zunächst ist eine Prüfung erfor<strong>der</strong>lich, ob die Voraussetzungen <strong>für</strong> das Anwen<strong>den</strong> des Heizperio<strong>den</strong>bilanzverfahren<br />

gegeben sind:


<strong>2.9</strong> <strong>Berechnungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Nachweis</strong> <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong> 255<br />

1.1 Dies bedeutet: Das Gebäude wird zum Wohnen genutzt.<br />

1.2 Sind die Innentemperaturen des Gebäudes ≥ 19 °C?<br />

1.3 Es ist zu überprüfen, ob die For<strong>der</strong>ung erfüllt wird, dass <strong>der</strong> Fensterflächenanteil 30 % nicht<br />

überschreitet.<br />

1.1 Es ist <strong>der</strong> sommerliche Wärmeschutz zu überprüfen, siehe auch Hinweise in DIN 4108-2.<br />

1.4 Es sind die Angaben <strong>der</strong> Planungs- und Ausführungsbeispiele <strong>der</strong> DIN 4108 Bbl. 2 in Planung<br />

und Ausführung einzuhalten, bzw. ist bei abweichen<strong>den</strong> Ausführungen die Gleichwertigkeit<br />

nachzuweisen.<br />

<strong>2.9</strong>.1.3 Ermittlung <strong>der</strong> gebäudespezifischen Daten<br />

Höchstwerte <strong>für</strong> <strong>den</strong> Jahres-Primärenergiebedarfs Q " p und <strong>den</strong> Transmissionswärmeverlust<br />

H '<br />

T .<br />

Ermittlung <strong>der</strong> geometrischen Daten des Gebäudes:<br />

Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> wärmeübertragen<strong>den</strong> Umfassungsfläche A und des hiervon umschlossenen,<br />

beheizten Gebäudevolumens V e gelten die Gebäudeaußenmaße.<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung wärmetechnischer Eigenschaften von Gebäu<strong>den</strong> sind <strong>der</strong>en geometrische<br />

Daten von grundlegen<strong>der</strong> Bedeutung. Die Ermittlung dieser Informationen steht daher am<br />

Anfang <strong>der</strong> wärmeschutztechnischen <strong>Nachweis</strong>führung.<br />

Zunächst ist die wärmetauschende Umfassungsfläche A festzulegen. Dies ist die Fläche, die<br />

das beheizte Gebäudevolumen gegen die Außenluft o<strong>der</strong> nicht bzw. gering beheizte Gebäudebereiche<br />

abgrenzt. Die Fläche ist aus <strong>den</strong> Außenabmessungen <strong>der</strong> Flächen zu ermitteln und<br />

in m 2 anzugeben. (Abschnitt 2.5.9).<br />

Tafel <strong>2.9</strong>.2 Zusammenstellung <strong>der</strong> Außenwandflächen und Fensterflächen<br />

Länge in m x Höhe in m x Ergebnis in m 2<br />

6,00 3,96 23,76<br />

Außenwand Nord<br />

3,78 3,31 12,51<br />

1,89 2,50 4,73<br />

Fläche Außenwand<br />

Nord gesamt<br />

41,00<br />

0,76 1,01 0,77<br />

Fenster Nord 0,76 1,01 0,77<br />

0,76 1,01 0,77<br />

Fläche Fenster<br />

Nord gesamt<br />

2,30<br />

Haustür Nord 2,51 2,135 5,36<br />

9,03 3,96 35,76<br />

Außenwand West<br />

2,00 2,00 4,00<br />

4,60 2,00 9,20<br />

0,75 3,10 2,33<br />

Fläche Außenwand<br />

West gesamt<br />

51,28<br />

1,26 1,385 1,75<br />

Fenster West 1,26 1,385 1,75<br />

1,26 1,385 1,75<br />

Fläche Fenster<br />

West gesamt<br />

5,24


256 2 Wärmeschutz<br />

Tafel <strong>2.9</strong>.2 Fortsetzung<br />

Länge in m x Höhe in m x Ergebnis in m 2<br />

Außenwand Süd 9,78 3,96 38,73<br />

Fenster Süd<br />

2,01 2,51 5,05<br />

2,01 2,51 5,05<br />

Fläche Fenster<br />

Süd gesamt<br />

10,09<br />

9,03 3,96 35,76<br />

Außenwand Ost<br />

2,00 2,00 4,00<br />

4,60 2,00 9,20<br />

0,75 3,10 2,33<br />

Fläche Außenwand Ost<br />

gesamt<br />

51,28<br />

1,26 1,385 1,75<br />

Fenster Ost<br />

1,26 1,385 1,75<br />

1,26 1,385 1,75<br />

1,26 1,385 1,75<br />

Fläche Fenster<br />

Ost gesamt<br />

6,98<br />

Dach Nord 7,00 2,9 20,30<br />

Dach West 1,75 2,9 5,08<br />

Dach Süd 9,78 2,9 28,36<br />

Dach Ost 1,75 2,9 5,08<br />

Kehlbalkenlage<br />

9,78 4,60 44,99<br />

2,50 1,40 3,50<br />

Fläche Kehlbalkenlage<br />

gesamt<br />

48,49<br />

Bo<strong>den</strong>platte<br />

9,78 9,03 88,31<br />

3,78 0,75 2,84<br />

Fläche Bo<strong>den</strong>platte<br />

gesamt<br />

91,15<br />

Summe A gesamt : 380,74<br />

Die gesamte Fläche <strong>der</strong> wärmeübertragen<strong>den</strong> bzw. wärmetauschen<strong>den</strong> Hüllfläche A AW beträgt =<br />

380,74m 2 .<br />

Die gesamte Fläche <strong>der</strong> darin enthaltenen transparenten Bauteile (Fenster A W und Haustür) beträgt<br />

= 29,97m 2 .<br />

Berechnung des beheizten Gebäudevolumens:<br />

Tafel <strong>2.9</strong>.3 Zusammenstellung des Gebäudevolumens<br />

Länge in m x Breite in m x Höhe in m Ergebnis in m 3<br />

9,78 9,03 3,96 349,72<br />

9,78 2,0 2,0 39,12<br />

9,78 4,6 2 89,98<br />

1,8 1,7 1,9 5,81<br />

1,8 1,3 1,9 4,45<br />

489,08


<strong>2.9</strong> <strong>Berechnungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Nachweis</strong> <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong> 257<br />

Das beheizte Gebäudevolumen V e beträgt 489,08m 3<br />

Das von diesen Flächen umschlossene Volumen ist das beheizte Gebäudevolumen V e (Bruttovolumen),<br />

das in m 3 angegeben wird. Aus <strong>der</strong> wärmetauschen<strong>den</strong> Umfassungsfläche A und dem<br />

beheizten Gebäudevolumen V e wird <strong>der</strong> Quotient A/V e gebildet, <strong>der</strong> ein Maß <strong>für</strong> die Kompaktheit<br />

<strong>der</strong> Gebäudeform ist.<br />

Gebäude mit einem geringen A/V -Verhältnis sind kompakter – d. h. sie weisen pro Volumeneinheit<br />

weniger wärmetauschende Fläche auf- und sind damit bezüglich ihrer Form energetisch<br />

günstiger als Gebäude mit hohem A/V-Wert.<br />

A/V e = 380,74/489,08 = 0,78 m –1 (<strong>2.9</strong>1)<br />

Eine abgeleitete geometrische Gebäudekenngröße ist die Gebäu<strong>den</strong>utzfläche A N . Für Wohngebäude<br />

wird A N im Rahmen <strong>der</strong> Energieeinsparverordnung aus dem beheizten Gebäudevolumen<br />

nach folgen<strong>der</strong> Gleichung berechnet:<br />

A N = 0,32 · V e<br />

A N = 0,32 · 489,08 = 156,51 m 2 (2.5.1)<br />

Ermittlung des Fensterflächenanteils.<br />

Das vereinfachte Verfahren darf <strong>für</strong> Wohngebäude angewendet wer<strong>den</strong>, <strong>der</strong>en Fensterflächenanteil<br />

30 % nicht überschreitet. Der Fensterflächenanteil f errechnet sich nach <strong>der</strong> Gleichung:<br />

f = A W /A W + A AW (<strong>2.9</strong>2)<br />

Hierbei sind: A W : Fläche <strong>der</strong> Fenster<br />

Hierbei sind: A AW : Fläche <strong>der</strong> Außenwände<br />

Wer<strong>den</strong> Dachgeschosse beheizt, sind die Fensterflächen des beheizten Dachgeschosses <strong>der</strong> Fläche<br />

A W hinzuzurechnen und die Flächen <strong>der</strong> wärmeübertragen<strong>den</strong> Dachschrägen <strong>der</strong> Fläche A AW .<br />

Für diese Beispielgebäude errechnet sich <strong>der</strong> Fensterflächenanteil zu:<br />

Fensterfläche A W : 29,97 m 2<br />

Außenwände A AW : 289,59 m 2<br />

Fensterflächenanteil f : 29,97/(29,97 + 259,62) = 0,10 f ≤ 0,30<br />

Ebenfalls ist ein <strong>Nachweis</strong> über <strong>den</strong> Wärmeschutz im Sommer im Sinne <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong> nicht erfor<strong>der</strong>lich,<br />

weil <strong>der</strong> Fensterflächenanteil 15 % nicht überschreitet.<br />

Ermittlung <strong>der</strong> Höchstwerte.<br />

In Abhängigkeit vom A/V e -Verhältnis des Gebäudes wird <strong>der</strong> Höchstwert des auf die Gebäu<strong>den</strong>utzfläche<br />

bezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs Q" p und des spezifischen, auf die wärmeübertragende<br />

Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlustes H ' T ermittelt.<br />

Hierbei ist festzulegen, ob es sich um ein Wohngebäude mit überwiegen<strong>der</strong> Warmwasserbereitung<br />

aus elektrischem Strom handelt, o<strong>der</strong> ob die Warmwasserbereitung durch die Heizungsanlage<br />

erfolgen soll.<br />

Für das Beispielgebäude ergeben sich somit folgende Höchstwerte des Jahres- Primärenergiebedarf<br />

und des spezifischen Transmissionswärmeverlustes in Abhängigkeit von A/V e :


258 2 Wärmeschutz<br />

Tafel <strong>2.9</strong>.4 Max. zulässiger Jahres-Primärenergiebedarf nach <strong>EnEV</strong>, Anlage 1, Tabelle 1<br />

Verhältnis<br />

A/V e<br />

Jahres-Primärenergiebedarf<br />

Q p´´ in kWh/(m² ∙ a)<br />

bezogen auf die Gebäu<strong>den</strong>utzfläche<br />

Wohngebäude<br />

(außer solchen nach Spalte 3)<br />

Wohngebäude mit überwiegen<strong>der</strong><br />

Warmwasserbereitung aus<br />

elektrischem Strom<br />

Spezifischer, auf die wärmeübertragende<br />

Umfassungsfläche<br />

bezogener<br />

Transmissions-Wärmeverlust<br />

H´T in W/(m² ∙ K)<br />

Wohngebäude<br />

1 2 3 4<br />

≤ 0,2 66,00 + 2600/(100+A N<br />

) 83,80 1,05<br />

0,3 73,53 + 2600/(100+A N<br />

) 91,33 0,80<br />

0,4 81,06 + 2600/(100+A N<br />

) 98,86 0,68<br />

0,5 88,58 + 2600/(100+A N<br />

) 106,39 0,60<br />

0,6 96,11 + 2600/(100+A N<br />

) 113,91 0,55<br />

0,7 103,64 + 2600/(100+A N<br />

) 121,44 0,51<br />

0,8 111,17 + 2600/(100+A N<br />

) 128,97 0,49<br />

0,9 118,70 + 2600/(100+A N<br />

) 136,50 0,47<br />

1 126,23 + 2600/(100+A N<br />

) 144,03 0,45<br />

≥1,05 130,00 + 2600/(100+A N<br />

) 147,79 0,44<br />

1.2 Zwischenwerte zu Tabelle 1<br />

Zwischenwerte zu <strong>den</strong> in Tabelle 1 festgelegten Höchstwerten sind nach folgen<strong>den</strong> Gleichungen zu ermitteln:<br />

"<br />

Spalte 2 Q p<br />

= 50,94 + 75,29 ∙ A/Ve + 2600/(100 + AN) in kWh/(m 2 ∙ a)<br />

'<br />

Spalte 3 Q p<br />

= 72,94 + 75,29 ∙ A/Ve in kWh/(m 2 ∙ a)<br />

Spalte 4 H = 0,3 + 0,15/(A/Ve) in W/(m 2 ∙ K)<br />

'<br />

T<br />

1.3 Zuschläge bei Kühlung<br />

Wird bei einem zu errichten<strong>den</strong> Wohngebäude die Raumluft gekühlt, erhöhen sich die Höchstwerte des Jahres-<br />

Primärenergiebedarfs in <strong>den</strong> Spalten 2 und 3 <strong>der</strong> Tabelle 1 wie folgt:<br />

Q "<br />

p,c = Q " p + A N,c / A N ∙ 16,2 kWh/(m²∙a)<br />

mit<br />

Q "<br />

p,c Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs <strong>für</strong> das gekühlte Wohngebäude<br />

A N gekühlter Anteil <strong>der</strong> Gebäu<strong>den</strong>utzfläche A N<br />

Max. zulässiger Jahres- Primärenergiebedarf nach Spalte 2 <strong>der</strong> Tabelle 1, Anlage 1 <strong>der</strong> <strong>EnEV</strong>:<br />

Vorhan<strong>den</strong>es A/V e = 380,74/489,08 = 0,78 m –1 (<strong>2.9</strong>.1)<br />

Zwischenwerte zu <strong>den</strong> in Tabelle 1 festgelegten max. zulässigen Jahres- Primärenergiebedarf sind<br />

nach <strong>der</strong> Gleichung:<br />

Q "<br />

p = 50,94 + 75,29 · A/V e + 2600/(100 + A N ) in kWh/(m 2 · a) (<strong>2.9</strong>.3)<br />

zu ermitteln.<br />

Für unser Beispielgebäude bedeutet dieses:

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