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Leitfaden für die Vergabe von öffentlichen ... - Bau-, Verkehrs

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Wie ist der Rechtsschutz geregelt?<br />

Anfechtbare Verfügungen …<br />

A. ….wenn <strong>die</strong> Schwellenwerte des Einladungsverfahrens oder <strong>die</strong> tieferen<br />

kommunalen Schwellenwerte erreicht werden:<br />

> Ausschreibung<br />

> Auswahl der Anbietenden im selektiven Verfahren<br />

> Ausschluss <strong>von</strong> Anbietenden vom Verfahren<br />

> Abbruch des Verfahrens<br />

> Zuschlag<br />

> Widerruf des Zuschlags<br />

B. … unabhängig <strong>von</strong> Schwellenwerten:<br />

> Ausschluss <strong>von</strong> künftigen Beschaffungsverfahren nach Art. 8 Abs. 2 ÖBG<br />

> Entscheid, einen Auftrag oberhalb der Schwellenwerte nach Art. 6 Abs. 1 Bst. a<br />

ÖBG freihändig zu vergeben<br />

Zweistufiges Beschwerdeverfahren<br />

Kantonaler Rechtsschutz<br />

Kommunaler Rechtsschutz<br />

Zuschlag<br />

Zuschlag<br />

Beschwerde innert 10 Tagen bei der<br />

sachlich zuständigen Direktion<br />

Beschwerde innert 10 Tagen beim<br />

örtlichen zuständigen<br />

Regierungsstatthalteramt<br />

Beschwerdeentscheid der Direktion<br />

Beschwerdeentscheid des<br />

Regierungsstatthalteramtes<br />

Beschwerde innert 10 Tagen beim<br />

Verwaltungsgericht<br />

Beschwerde innert 10 Tagen beim<br />

Verwaltungsgericht<br />

Entscheid des Verwaltungsgerichts<br />

Entscheid des Verwaltungsgerichts

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