Auftragsbekanntmachung - Beratungsleistungen im Rahmen von ...
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Abschnitt III : Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben<br />
III.1) Bedingungen für den Auftrag:<br />
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: (falls zutreffend)<br />
_____<br />
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen<br />
Vorschriften:<br />
_____<br />
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: (falls zutreffend)<br />
_____<br />
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: (falls zutreffend)<br />
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen : ja nein<br />
(falls ja) Darlegung der besonderen Bedingungen:<br />
a) Neutralität<br />
Hohe Anforderungen bestehen an die Neutralität des zu beauftragenden Unternehmens. Diese Anforderungen<br />
gelten auch für möglicherweise <strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> des Auftrags mit dem Unternehmen kooperierende Dritte (z.B.<br />
Unternehmen/Institutionen). Diese Unabhängigkeit ist nachzuweisen, indem die Eigentumsverhältnisse<br />
dargelegt werden und Auskunft über institutionelle oder personelle Verflechtungen mit strom- oder<br />
gaswirtschaftlichen Unternehmen oder Verbänden sowie Netzbetreibern gegeben wird. Darüber hinaus sind die<br />
in den letzten fünf Jahren für strom- und gaswirtschaftliche Unternehmen oder Verbände sowie Netzbetreibern<br />
erfolgten Beratungsaufträge, Gutachten oder ähnliche Schriften sowie die entsprechenden Auftraggeber zu<br />
benennen. Ferner ist die Finanzierung des Bewerbers durch Drittmittel und vergleichbare Zuwendungen aus der<br />
Strom- und Gaswirtschaft darzulegen.<br />
Zudem hat der Bieter darzulegen, ob und wenn ja, in welchem Umfang, er vorhabenunabhängige<br />
<strong>Beratungsleistungen</strong> für die Vorhabenträger zur allgemeinen Vorbereitung der Bundesfachplanung (z.B.<br />
Erstellung des Musterantrages) erbracht hat oder absehbar erbringen wird. Der Bieter hat ebenfalls darzulegen,<br />
für welche Vorhaben nach dem BBPlG und für welchen Auftraggeber er derzeit in diesem <strong>Rahmen</strong> tätig ist oder<br />
absehbar tätig sein wird. Bei erfolgtem Zuschlag besteht für die Dauer des Auftrags eine Informationspflicht<br />
seitens des Auftragnehmers gegenüber der BNetzA bzgl. <strong>Beratungsleistungen</strong> für Übertragungsnetzbetreiber,<br />
soweit sie Vorhaben des BBPlG betreffen. Zur Vermeidung eines Interessenkonflikts bei dem Auftragnehmer, ist<br />
es ihm untersagt, sobald er die BNetzA für ein konkretes Vorhaben berät, für dieses Vorhaben Dritte zu beraten.<br />
Bestehen begründete Zweifel an der uneingeschränkten Unabhängigkeit und Neutralität des zu<br />
beauftragenden Unternehmens oder sind Interessenkonflikte mit anderen Tätigkeiten des zu beauftragenden<br />
Unternehmens nicht auszuschließen, führt dies unabhängig <strong>von</strong> der sonstigen Bewertung des Angebots zur<br />
Nichtberücksichtigung des Bewerbers.<br />
b) Fachliche Expertise<br />
Der Bieter sollte über fundierte raumordnerische und umweltfachliche Expertise <strong>im</strong> Zusammenhang mit der<br />
Durchführung <strong>von</strong> Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren für Infrastrukturprojekte verfügen und diese<br />
<strong>im</strong> <strong>Rahmen</strong> des Angebots nachweisen.<br />
c) Ressourcenverfügbarkeit<br />
Der Bieter muss hinreichend verdeutlichen, dass er aufgrund seiner personellen, sachlichen und<br />
organisatorischen Ressourcen mit entsprechender Expertise in der Lage ist, die einzelnen Leistungsabfragen<br />
der BNetzA in vollem Umfang und <strong>im</strong> jeweils vorgegebenen Zeitraum auch bei Leistungsspitzen (z.B. der<br />
Prüfung mehrerer Vorhaben gleichzeitig) durchführen zu können. Hierzu sind die Lebensläufe der seitens<br />
DE Standardformular 02 - <strong>Auftragsbekanntmachung</strong> 6 / 17