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4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a - Bundesministerium der Finanzen

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- 22 -<br />

b Ergänzende Informatio<br />

nen<br />

C — „R“, wenn die Kennziffer für den<br />

Grund <strong>der</strong> Beanstandung 0 lautet<br />

Machen Sie ergänzende Angaben zum Empfang <strong>der</strong> verbrauchsteuerpflichtigen Waren.<br />

an..350<br />

— „O“, wenn die Kennziffer für den<br />

Grund <strong>der</strong> Beanstandung 3, 4<br />

o<strong>der</strong> 5 lautet<br />

(siehe Feld 7.1.a)<br />

c<br />

Ergänzende Informatio<br />

nen_LNG<br />

C R, wenn das betreffende Textfeld ver<br />

wendet wird<br />

Geben Sie für die in dieser Datengruppe verwendete Sprache den in Anhang II Codeliste 1 genannten<br />

Sprachencode an.<br />

a2

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