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Vereinnahmung des Entgelts in der vorläufigen Insolvenzverwaltung

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Seite 4 <strong>vorläufigen</strong> Insolvenzverfahren ist e<strong>in</strong>e erneute Berichtigung <strong>der</strong> Steuerbeträge nach § 17 Abs. 2<br />

Nr. 1 Satz 2 UStG durchzuführen. 9 Die Berichtigung ist für den Voranmeldungszeitraum<br />

September 00 vorzunehmen. 10 Die hieraus resultierende Umsatzsteuer <strong>in</strong> Höhe von 9.500 € stellt<br />

mit Eröffnung <strong>des</strong> Insolvenzverfahrens e<strong>in</strong>e sonstige Masseverb<strong>in</strong>dlichkeit nach § 55 Abs. 4<br />

InsO dar, da es sich <strong>in</strong>soweit um Verb<strong>in</strong>dlichkeiten <strong>des</strong> U aus dem Steuerschuldverhältnis<br />

handelt, die von e<strong>in</strong>em schwachen <strong>vorläufigen</strong> Insolvenzverwalter o<strong>der</strong> vom Schuldner mit<br />

Zustimmung e<strong>in</strong>es schwachen <strong>vorläufigen</strong> Insolvenzverwalters begründet worden s<strong>in</strong>d.“<br />

3. Die bisherigen Absätze 14 und 15 werden die neuen Absätze 15 und 16.<br />

Die Grundsätze dieses Schreibens s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> allen offenen Fällen anzuwenden.<br />

Dieses Schreiben wird im Bun<strong>des</strong>steuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für e<strong>in</strong>e<br />

Übergangszeit auf den Internetseiten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>m<strong>in</strong>isteriums <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzen<br />

(http://www.bun<strong>des</strong>f<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium.de) unter <strong>der</strong> Rubrik Themen - Steuern - Steuerarten -<br />

Umsatzsteuer - Umsatzsteuer-Anwendungserlass zum Herunterladen bereit.<br />

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