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Sitzung vom 15.07.2013

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Niederschrift<br />

über die<br />

085. <strong>Sitzung</strong><br />

des<br />

Marktgemeinderates Waal<br />

Protokollgenehmigung<br />

<strong>Sitzung</strong>stag: 15. Juli 2013<br />

<strong>Sitzung</strong>sbeginn: 20.00 Uhr<br />

<strong>Sitzung</strong>sort: <strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses<br />

Das Protokoll des öffentlichen Teils der<br />

84. <strong>Sitzung</strong> des Gemeinderates <strong>vom</strong> 24. Juni 2013<br />

(<strong>Sitzung</strong>seinladung <strong>vom</strong> 13. Juni 2013)<br />

dass jedem Mitglied zugestellt wurde, wird vollinhaltlich<br />

genehmigt.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />

TOP 1a<br />

Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der Fahrsiloanlage<br />

auf FlNr. 78/3, Gemarkung Emmenhausen, Flurstr. 5; Bauherr:<br />

Balser Biogas GbR, Flurstr. 3, 86875 Waal-Emmenhausen<br />

Beschluss:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />

TOP 1b<br />

Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines<br />

Geschäftshauses mit Betriebsleiterwohnung auf FlNr. 550/3,<br />

Gemarkung Waal, Nähe Gewerbestraße; Bauherrn: Josef Deiner<br />

und Christine Hohenadl-Deiner, Sonnenbichl 6, 86875 Waal<br />

Beschluss:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.<br />

Der Ausnahme zur Errichtung einer Betriebsleiterwohnung wird<br />

zugestimmt.<br />

Auf die Emissionen des in der Nähe befindlichen Sportplatzes wird<br />

hingewiesen.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0


Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />

<strong>15.07.2013</strong><br />

TOP 1c<br />

Förmliche Bauvoranfrage zur Errichtung eines<br />

landwirtschaftlichen Betriebes für 100 Milchziegen auf FlNr.<br />

1956, Gemarkung Waal, Waalhauptener Feld; Antragsteller:<br />

Stefan und Katrin Schneider, Theaterstr. 11, 86875 Waal<br />

Beschluss:<br />

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 10 gegen den Beschluss: 4<br />

TOP 2<br />

Bebauungsplan Theaterstraße<br />

Architekt Rohrmoser erklärt, dass die Straßenführung machbar ist.<br />

Der Entwurf ist soweit genehmigt. Der Umweltbericht wird gerade<br />

erstellt.<br />

Architekt Rohrmoser stellt die Häusertypen vor. Anschließend wird<br />

die Satzung zum Bebauungsplan „Theaterstraße“ vorgestellt:<br />

In der Fassung, die dem Gemeinderat vorliegt, ist bei § 2 Abs. 1<br />

angegeben, dass pro Grundstück Nebengebäude und Garagen bis zu<br />

insgesamt 90 m² erlaubt sind. Bisher waren immer 70 m² für<br />

Nebengebäude und Zufahrten erlaubt.<br />

Der Vorschlag der Verwaltung lautet deshalb:<br />

§ 2<br />

Maß der baulichen Nutzung<br />

(1) Das Maß der baulichen Nutzung wird festgelegt durch die<br />

Grundfläche als Höchstmaß pro Wohnhaus und Grundstück.<br />

Grundstücke bis 600 m² maximal 130 m² Grundfläche<br />

Grundstücke bis 650 m² maximal 140 m² Grundfläche<br />

Grundstücke über 650 m² maximal 150 m² Grundfläche<br />

Beschluss:<br />

Die maximale Grundfläche für Garagen und Nebenanlagen darf<br />

60 m² nicht übersteigen. Für Zufahrten und Stellplätze darf<br />

die maximale Grundfläche 50 m² nicht übersteigen.<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 2 Abs.<br />

1 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />

- 2 -


Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />

<strong>15.07.2013</strong><br />

Bei § 2 Abs. 3 beim Haustyp 1 wird empfohlen, die Wandhöhe auf<br />

4,50 m zu erhöhen.<br />

(3) Hauptgebäude<br />

Typ 1 I + D<br />

Die Wandhöhe beträgt maximal 4,5 m.<br />

Die Firsthöhe darf 8,60 m nicht überschreiten.<br />

Die Dachneigung in den Baugebieten wird wie folgt<br />

festgesetzt:<br />

I + D DN 35 – 42°<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 2 Abs.<br />

3 zu Typ 1 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 12 gegen den Beschluss: 2<br />

Typ 2 II<br />

Die Wandhöhe beträgt maximal 6,1 m.<br />

Die Firsthöhe darf 8,60 m nicht überschreiten.<br />

Die Dachneigung in den Baugebieten wird wie folgt<br />

festgesetzt:<br />

II DN 16 – 22°<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 2 Abs.<br />

3 zu Typ 2 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 13 gegen den Beschluss: 1<br />

(4) Nebengebäude<br />

Die Dachneigung beträgt 16 – 42°, wobei die Dachneigung<br />

nicht höher als die des Hauptdaches sein darf. Sollte der<br />

Giebel auf der Grenze stehen, ist nur eine Dachneigung bis<br />

zu 20 ° erlaubt.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 2 Abs.<br />

4 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />

(5) In Wohngebäuden sind maximal zwei Wohneinheiten erlaubt.<br />

Beschluss:<br />

- 3 -


Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />

<strong>15.07.2013</strong><br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 2 Abs.<br />

5 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />

§ 3<br />

Bauweise und Baugrenzen<br />

(1) Es gilt die offene Bauweise gemäß § 22 BauNVO.<br />

(2) Unabhängig von den im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen<br />

sind die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen nach Art. 6<br />

der BayBO einzuhalten.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 3 Abs.<br />

1 und 2 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />

§ 4<br />

Verkehrsflächen<br />

(1) Grundstückszufahrten sind nur im Garagenbereich zulässig.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 4 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />

§ 5<br />

Garagen, Stellplätze, Nebengebäude<br />

(1) Diese baulichen Anlagen dürfen nur innerhalb der im Plan<br />

gekennzeichneten Flächen und innerhalb der mit der Baugrenze<br />

gebildeten überbaubaren Flächen errichtet werden.<br />

Ausgenommen davon sind die Stellplätze sowie ein<br />

Nebengebäude (keine Garage) bis zu 12 m² Grundfläche. Die<br />

Fläche dieses Nebengebäudes ist bei der zulässigen<br />

Grundfläche § 2 Abs. 1 der Satzung zu berücksichtigen.<br />

(2) Garagen und Nebengebäude, die an einer gemeinsamen<br />

Grundstücksgrenze zusammengebaut werden, sind in Dachdeckung<br />

und Dachneigung sowie in Trauf- und Firsthöhe einander<br />

anzugleichen.<br />

- 4 -


Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />

<strong>15.07.2013</strong><br />

(3) Die Stauzone vor der Garage zur jeweiligen Grenze muss<br />

mindestens 5,00 m betragen.<br />

(4) Überdachte Stellplätze und Carports sind zulässig und sind<br />

wie Garagen zu behandeln.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 5 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />

§ 6<br />

Gebäude<br />

(1) Die Oberkante des Rohfußbodens des Erdgeschosses darf nicht<br />

mehr als 30 cm über dem äußeren Fahrbahnrand der<br />

öffentlichen Verkehrsfläche liegen (dem Eingang zugeordnet).<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 6 Abs.<br />

1 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 13 gegen den Beschluss: 1<br />

(2) Die Außenflächen der Gebäude sind als Verputzflächen oder in<br />

Holz auszuführen. Es sind weiße, graue oder erdige Farben zu<br />

verwenden. Holzhäuser in Rundstammbauweise werden<br />

ausgeschlossen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 6 Abs.<br />

2 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 10 gegen den Beschluss: 4<br />

(3) Die Einzelhäuser sind länger als breit auszuführen. Die<br />

längere Gebäudeseite muss parallel zur Hauptfirstrichtung<br />

verlaufen. Das Gebäude muss um mindestens 10 % länger als<br />

breit sein.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 6 Abs.<br />

3 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 9 gegen den Beschluss: 5<br />

- 5 -


Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />

<strong>15.07.2013</strong><br />

§ 7<br />

Dächer<br />

(1) Sämtliche Satteldächer sind symmetrisch auszuführen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />

1 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 8 gegen den Beschluss: 6<br />

(2) Die Dachneigung gilt als Mindest- und Höchstmaß.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />

2 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 13 gegen den Beschluss: 1<br />

(3) Dachvorsprünge dürfen am Ortgang maximal 0,80 cm und an der<br />

Traufe 1,0 m betragen. Das Mindestmaß des Dachvorsprungs<br />

beträgt am Ortgang mindestens 0,30 cm und an der Traufe 0,50<br />

cm.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />

3 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 10 gegen den Beschluss: 4<br />

(4) Dacheinschnitte sind unzulässig.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />

4 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 12 gegen den Beschluss: 2<br />

(5) Die Dächer sind mit naturroten, braunen, anthrazitfarbenen<br />

oder rotbraunen Dachziegeln oder Dachpfannen zu decken.<br />

Beschluss:<br />

- 6 -


Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />

<strong>15.07.2013</strong><br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />

5 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 12 gegen den Beschluss: 2<br />

(6) Zwerchgiebel und Gauben sind nur bei Typ 1 erlaubt.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />

6 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 12 gegen den Beschluss: 2<br />

(7) Zwerchgiebel sind nur auf einer Seite des Gebäudes bis zu<br />

1/3 der Hauslänge gestattet. Die Dachneigung ist dem<br />

Hauptgebäude anzugleichen. Der First des Zwerchgiebels muss<br />

mindestens 0,50 m unter dem First des Hauptgebäudes liegen.<br />

Der Abstand zur jeweiligen Außenwand muss jeweils mindestens<br />

2,50 m betragen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />

7 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 11 gegen den Beschluss: 3<br />

(8) Dachgauben sind bis zu einer Gesamtlänge von 1/3 der<br />

Hauslänge und ab einer Dachneigung des Hauptgebäudes von 35°<br />

erlaubt. Der Abstand untereinander beträgt mindestens 1,50<br />

m, der Abstand von der Außenwand beträgt mindestens 2,50 m.<br />

Der First der Gaube muss mindestens 1,0 m unter dem First<br />

des Hauptgebäudes liegen. Die Breite einer Gaube darf 1,60 m<br />

(Rohbaumaß) nicht überschreiten.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />

8 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 10 gegen den Beschluss: 4<br />

(9) Die gesamte Länge der Dachaufbauten (Dachgauben und<br />

Zwerchgiebel) darf 1/3 der Dachlänge nicht überschreiten.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />

9 zu.<br />

- 7 -


Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />

<strong>15.07.2013</strong><br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 8 gegen den Beschluss: 6<br />

(10) Eine Aufständerung von Solarenergieanlagen und<br />

Sonnenkollektoren ist nicht zulässig.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />

10 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 13 gegen den Beschluss: 1<br />

§ 8<br />

Grünflächen und Freiflächengestaltung<br />

(1) Die zu pflanzenden Laubbäume und Büsche sind spätestens bei<br />

Fertigstellung der Baumaßnahme zu pflanzen.<br />

(2) Je 300 m² Baugründstück ist bzw. sind mindestens ein<br />

hochwüchsiger Laub- oder zwei Obstbäume zu pflanzen und zu<br />

unterhalten. Als Heckenbepflanzung sind nur Laubgehölze<br />

erlaubt (siehe Bepflanzungsvorschlag in der Begründung).<br />

(3) Die Garageneinfahrten, Park- und Stellplätze sind als<br />

befestigte Vegetationsflächen (Schotterrasen,<br />

Rasengittersteine, Pflasterrasen) oder in<br />

wasserdurchlässigem Verbundspflaster durchzuführen.<br />

(4) Die Gesamtzaunhöhe darf 1,20 m nicht überschreiten. Sockel<br />

sind nicht erlaubt.<br />

Maschendrahtzäune sind nur zwischen den Grundstücken<br />

zulässig.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 8 zu.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />

§ 9<br />

Versorgungsleitungen<br />

(1) Sämtliche Versorgungsleitungen sind sowohl in öffentlichen<br />

als auch in privaten Grundstücken unterirdisch zu verlegen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 9 zu.<br />

- 8 -


Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />

<strong>15.07.2013</strong><br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />

Gemeinderätin Bartholl ist der Meinung, dass eine ökologische<br />

Bauleitplanung gemacht werden soll, in der Vorgaben zur<br />

Regenwassernutzung etc. geregelt werden.<br />

Der Umweltausschuss sollte dies klären. Nach reger Diskussion<br />

über dieses Thema stellt Gemeinderätin Bartholl folgenden Antrag:<br />

Der Umweltausschuss soll sich mit der ökologischen Planung<br />

beschäftigen und die Bauleitplanung wird vorerst zurückgestellt.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu, dass der Umweltausschuss<br />

sich mit der ökologischen Planung beschäftigt und vorerst die<br />

Planung gestoppt wird.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 3 gegen den Beschluss: 11<br />

Anschließend wird der geplante Bauabschnitt dem Gemeinderat<br />

vorgestellt:<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Bauabschnitt, wie auf dem Plan<br />

gekennzeichnet, zu.<br />

- 9 -


Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />

<strong>15.07.2013</strong><br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 13 gegen den Beschluss: 1<br />

TOP 3<br />

Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Windkraft für<br />

die Gemeinden Fuchstal, Reichling und Vilgertshofen sowie<br />

eines Teilflächennutzungsplanes für die Gemeinden Apfeldorf,<br />

Denklingen, Kinsau, Rott und den Markt Dießen am Ammersee;<br />

Frühzeitige Beteiligung des Marktes Waal gem. § 4 Abs. 1<br />

BauGB<br />

Beschluss:<br />

Der Markt Waal hat keine Einwände oder Bedenken geben die<br />

geplanten Teilflächennutzungspläne.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />

TOP 4<br />

Weitere Vorgehensweise zum Thema Errichtung einer Zufahrt<br />

Erpftinger Straße zum Grundstück FlNr. 14/4, Gemarkung<br />

Bronnen und bestehender Brücke Erpftinger Straße zu Angerweg<br />

über Dorfbach Bronnen<br />

Beschluss:<br />

Der Marktgemeinderat beschließt, dass unter den vorstehenden<br />

Voraussetzungen der Errichtung der privaten Grundstückszufahrt<br />

durch den Einbau eines Durchlasses zugestimmt wird.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />

TOP 5<br />

Singoldufer – Ausbau der Seitenstreifen an Singoldstraße und<br />

Ritter-von-Herkomer-Straße in Waal<br />

Beschluss:<br />

Der Marktgemeinderat stimmt dem Ausbau entlang der westlichen<br />

Singoldstraße zu.<br />

Ein Ausbau der östlichen Seite der Singoldstraße ist zurzeit<br />

nicht notwendig.<br />

- 10 -


Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />

<strong>15.07.2013</strong><br />

Entlang der westlichen Seite der Ritter-von-Herkomer-Straße wird<br />

der Straßenrand durch Kies ausgebessert. Das Bachufer im Bereich<br />

der Brücke zum Hopfenweg wird durch große Flussbausteine<br />

gesichert.<br />

Bei den Parkbuchten bzw. Parkstreifen an der östlichen Seite der<br />

Ritter-von-Herkomer-Straße sollen vorerst Musterflächen von<br />

Granitsteinen, Betonsteinen und Rasengittersteinen ausgelegt und<br />

dazugehörende Preisangebote eingeholt werden.<br />

Nach erneuter Ortsbesichtigung erfolgt eine Entscheidung des<br />

Gemeinderates für diese Flächen.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />

TOP 6<br />

Sanierung der Turnhalle Waal;<br />

Auftragsvergabe<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt, dass die ersten drei Bürgermeister<br />

die Berechtigung erhalten, die Aufträge zur Sanierung der<br />

Turnhalle Waal jeweils an den günstigsten Bieter zu vergeben.<br />

Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />

Bekanntgaben, Wünsche und Anregungen<br />

Punkt 1<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2013;<br />

Prüfung durch das Landratsamt Ostallgäu<br />

Das Schreiben des Landratsamtes Ostallgäu <strong>vom</strong> 12.06.2013 wurde<br />

jedem Gemeinderat ausgehändigt.<br />

Anwesend: 14<br />

Punkt 2<br />

Informationen zu den Ausschreibungsergebnissen der<br />

Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in<br />

Bayern (2014-2016)<br />

- 11 -


Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />

<strong>15.07.2013</strong><br />

Das Informationsschreiben des Bayer. Gemeindetags <strong>vom</strong> 04. Juli<br />

2013 bezüglich der Bündelausschreibungen für die kommunale<br />

Strombeschaffung wird jedem Gemeinderat per E-Mail übersandt.<br />

Anwesend: 14<br />

- 12 -

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