Sitzung vom 15.07.2013
Sitzung vom 15.07.2013
Sitzung vom 15.07.2013
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Niederschrift<br />
über die<br />
085. <strong>Sitzung</strong><br />
des<br />
Marktgemeinderates Waal<br />
Protokollgenehmigung<br />
<strong>Sitzung</strong>stag: 15. Juli 2013<br />
<strong>Sitzung</strong>sbeginn: 20.00 Uhr<br />
<strong>Sitzung</strong>sort: <strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses<br />
Das Protokoll des öffentlichen Teils der<br />
84. <strong>Sitzung</strong> des Gemeinderates <strong>vom</strong> 24. Juni 2013<br />
(<strong>Sitzung</strong>seinladung <strong>vom</strong> 13. Juni 2013)<br />
dass jedem Mitglied zugestellt wurde, wird vollinhaltlich<br />
genehmigt.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />
TOP 1a<br />
Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der Fahrsiloanlage<br />
auf FlNr. 78/3, Gemarkung Emmenhausen, Flurstr. 5; Bauherr:<br />
Balser Biogas GbR, Flurstr. 3, 86875 Waal-Emmenhausen<br />
Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />
TOP 1b<br />
Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines<br />
Geschäftshauses mit Betriebsleiterwohnung auf FlNr. 550/3,<br />
Gemarkung Waal, Nähe Gewerbestraße; Bauherrn: Josef Deiner<br />
und Christine Hohenadl-Deiner, Sonnenbichl 6, 86875 Waal<br />
Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.<br />
Der Ausnahme zur Errichtung einer Betriebsleiterwohnung wird<br />
zugestimmt.<br />
Auf die Emissionen des in der Nähe befindlichen Sportplatzes wird<br />
hingewiesen.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0
Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />
<strong>15.07.2013</strong><br />
TOP 1c<br />
Förmliche Bauvoranfrage zur Errichtung eines<br />
landwirtschaftlichen Betriebes für 100 Milchziegen auf FlNr.<br />
1956, Gemarkung Waal, Waalhauptener Feld; Antragsteller:<br />
Stefan und Katrin Schneider, Theaterstr. 11, 86875 Waal<br />
Beschluss:<br />
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 10 gegen den Beschluss: 4<br />
TOP 2<br />
Bebauungsplan Theaterstraße<br />
Architekt Rohrmoser erklärt, dass die Straßenführung machbar ist.<br />
Der Entwurf ist soweit genehmigt. Der Umweltbericht wird gerade<br />
erstellt.<br />
Architekt Rohrmoser stellt die Häusertypen vor. Anschließend wird<br />
die Satzung zum Bebauungsplan „Theaterstraße“ vorgestellt:<br />
In der Fassung, die dem Gemeinderat vorliegt, ist bei § 2 Abs. 1<br />
angegeben, dass pro Grundstück Nebengebäude und Garagen bis zu<br />
insgesamt 90 m² erlaubt sind. Bisher waren immer 70 m² für<br />
Nebengebäude und Zufahrten erlaubt.<br />
Der Vorschlag der Verwaltung lautet deshalb:<br />
§ 2<br />
Maß der baulichen Nutzung<br />
(1) Das Maß der baulichen Nutzung wird festgelegt durch die<br />
Grundfläche als Höchstmaß pro Wohnhaus und Grundstück.<br />
Grundstücke bis 600 m² maximal 130 m² Grundfläche<br />
Grundstücke bis 650 m² maximal 140 m² Grundfläche<br />
Grundstücke über 650 m² maximal 150 m² Grundfläche<br />
Beschluss:<br />
Die maximale Grundfläche für Garagen und Nebenanlagen darf<br />
60 m² nicht übersteigen. Für Zufahrten und Stellplätze darf<br />
die maximale Grundfläche 50 m² nicht übersteigen.<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 2 Abs.<br />
1 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />
- 2 -
Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />
<strong>15.07.2013</strong><br />
Bei § 2 Abs. 3 beim Haustyp 1 wird empfohlen, die Wandhöhe auf<br />
4,50 m zu erhöhen.<br />
(3) Hauptgebäude<br />
Typ 1 I + D<br />
Die Wandhöhe beträgt maximal 4,5 m.<br />
Die Firsthöhe darf 8,60 m nicht überschreiten.<br />
Die Dachneigung in den Baugebieten wird wie folgt<br />
festgesetzt:<br />
I + D DN 35 – 42°<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 2 Abs.<br />
3 zu Typ 1 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 12 gegen den Beschluss: 2<br />
Typ 2 II<br />
Die Wandhöhe beträgt maximal 6,1 m.<br />
Die Firsthöhe darf 8,60 m nicht überschreiten.<br />
Die Dachneigung in den Baugebieten wird wie folgt<br />
festgesetzt:<br />
II DN 16 – 22°<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 2 Abs.<br />
3 zu Typ 2 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 13 gegen den Beschluss: 1<br />
(4) Nebengebäude<br />
Die Dachneigung beträgt 16 – 42°, wobei die Dachneigung<br />
nicht höher als die des Hauptdaches sein darf. Sollte der<br />
Giebel auf der Grenze stehen, ist nur eine Dachneigung bis<br />
zu 20 ° erlaubt.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 2 Abs.<br />
4 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />
(5) In Wohngebäuden sind maximal zwei Wohneinheiten erlaubt.<br />
Beschluss:<br />
- 3 -
Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />
<strong>15.07.2013</strong><br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 2 Abs.<br />
5 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />
§ 3<br />
Bauweise und Baugrenzen<br />
(1) Es gilt die offene Bauweise gemäß § 22 BauNVO.<br />
(2) Unabhängig von den im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen<br />
sind die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen nach Art. 6<br />
der BayBO einzuhalten.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 3 Abs.<br />
1 und 2 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />
§ 4<br />
Verkehrsflächen<br />
(1) Grundstückszufahrten sind nur im Garagenbereich zulässig.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 4 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />
§ 5<br />
Garagen, Stellplätze, Nebengebäude<br />
(1) Diese baulichen Anlagen dürfen nur innerhalb der im Plan<br />
gekennzeichneten Flächen und innerhalb der mit der Baugrenze<br />
gebildeten überbaubaren Flächen errichtet werden.<br />
Ausgenommen davon sind die Stellplätze sowie ein<br />
Nebengebäude (keine Garage) bis zu 12 m² Grundfläche. Die<br />
Fläche dieses Nebengebäudes ist bei der zulässigen<br />
Grundfläche § 2 Abs. 1 der Satzung zu berücksichtigen.<br />
(2) Garagen und Nebengebäude, die an einer gemeinsamen<br />
Grundstücksgrenze zusammengebaut werden, sind in Dachdeckung<br />
und Dachneigung sowie in Trauf- und Firsthöhe einander<br />
anzugleichen.<br />
- 4 -
Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />
<strong>15.07.2013</strong><br />
(3) Die Stauzone vor der Garage zur jeweiligen Grenze muss<br />
mindestens 5,00 m betragen.<br />
(4) Überdachte Stellplätze und Carports sind zulässig und sind<br />
wie Garagen zu behandeln.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 5 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />
§ 6<br />
Gebäude<br />
(1) Die Oberkante des Rohfußbodens des Erdgeschosses darf nicht<br />
mehr als 30 cm über dem äußeren Fahrbahnrand der<br />
öffentlichen Verkehrsfläche liegen (dem Eingang zugeordnet).<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 6 Abs.<br />
1 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 13 gegen den Beschluss: 1<br />
(2) Die Außenflächen der Gebäude sind als Verputzflächen oder in<br />
Holz auszuführen. Es sind weiße, graue oder erdige Farben zu<br />
verwenden. Holzhäuser in Rundstammbauweise werden<br />
ausgeschlossen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 6 Abs.<br />
2 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 10 gegen den Beschluss: 4<br />
(3) Die Einzelhäuser sind länger als breit auszuführen. Die<br />
längere Gebäudeseite muss parallel zur Hauptfirstrichtung<br />
verlaufen. Das Gebäude muss um mindestens 10 % länger als<br />
breit sein.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 6 Abs.<br />
3 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 9 gegen den Beschluss: 5<br />
- 5 -
Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />
<strong>15.07.2013</strong><br />
§ 7<br />
Dächer<br />
(1) Sämtliche Satteldächer sind symmetrisch auszuführen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />
1 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 8 gegen den Beschluss: 6<br />
(2) Die Dachneigung gilt als Mindest- und Höchstmaß.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />
2 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 13 gegen den Beschluss: 1<br />
(3) Dachvorsprünge dürfen am Ortgang maximal 0,80 cm und an der<br />
Traufe 1,0 m betragen. Das Mindestmaß des Dachvorsprungs<br />
beträgt am Ortgang mindestens 0,30 cm und an der Traufe 0,50<br />
cm.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />
3 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 10 gegen den Beschluss: 4<br />
(4) Dacheinschnitte sind unzulässig.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />
4 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 12 gegen den Beschluss: 2<br />
(5) Die Dächer sind mit naturroten, braunen, anthrazitfarbenen<br />
oder rotbraunen Dachziegeln oder Dachpfannen zu decken.<br />
Beschluss:<br />
- 6 -
Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />
<strong>15.07.2013</strong><br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />
5 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 12 gegen den Beschluss: 2<br />
(6) Zwerchgiebel und Gauben sind nur bei Typ 1 erlaubt.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />
6 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 12 gegen den Beschluss: 2<br />
(7) Zwerchgiebel sind nur auf einer Seite des Gebäudes bis zu<br />
1/3 der Hauslänge gestattet. Die Dachneigung ist dem<br />
Hauptgebäude anzugleichen. Der First des Zwerchgiebels muss<br />
mindestens 0,50 m unter dem First des Hauptgebäudes liegen.<br />
Der Abstand zur jeweiligen Außenwand muss jeweils mindestens<br />
2,50 m betragen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />
7 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 11 gegen den Beschluss: 3<br />
(8) Dachgauben sind bis zu einer Gesamtlänge von 1/3 der<br />
Hauslänge und ab einer Dachneigung des Hauptgebäudes von 35°<br />
erlaubt. Der Abstand untereinander beträgt mindestens 1,50<br />
m, der Abstand von der Außenwand beträgt mindestens 2,50 m.<br />
Der First der Gaube muss mindestens 1,0 m unter dem First<br />
des Hauptgebäudes liegen. Die Breite einer Gaube darf 1,60 m<br />
(Rohbaumaß) nicht überschreiten.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />
8 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 10 gegen den Beschluss: 4<br />
(9) Die gesamte Länge der Dachaufbauten (Dachgauben und<br />
Zwerchgiebel) darf 1/3 der Dachlänge nicht überschreiten.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />
9 zu.<br />
- 7 -
Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />
<strong>15.07.2013</strong><br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 8 gegen den Beschluss: 6<br />
(10) Eine Aufständerung von Solarenergieanlagen und<br />
Sonnenkollektoren ist nicht zulässig.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 7 Abs.<br />
10 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 13 gegen den Beschluss: 1<br />
§ 8<br />
Grünflächen und Freiflächengestaltung<br />
(1) Die zu pflanzenden Laubbäume und Büsche sind spätestens bei<br />
Fertigstellung der Baumaßnahme zu pflanzen.<br />
(2) Je 300 m² Baugründstück ist bzw. sind mindestens ein<br />
hochwüchsiger Laub- oder zwei Obstbäume zu pflanzen und zu<br />
unterhalten. Als Heckenbepflanzung sind nur Laubgehölze<br />
erlaubt (siehe Bepflanzungsvorschlag in der Begründung).<br />
(3) Die Garageneinfahrten, Park- und Stellplätze sind als<br />
befestigte Vegetationsflächen (Schotterrasen,<br />
Rasengittersteine, Pflasterrasen) oder in<br />
wasserdurchlässigem Verbundspflaster durchzuführen.<br />
(4) Die Gesamtzaunhöhe darf 1,20 m nicht überschreiten. Sockel<br />
sind nicht erlaubt.<br />
Maschendrahtzäune sind nur zwischen den Grundstücken<br />
zulässig.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 8 zu.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />
§ 9<br />
Versorgungsleitungen<br />
(1) Sämtliche Versorgungsleitungen sind sowohl in öffentlichen<br />
als auch in privaten Grundstücken unterirdisch zu verlegen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Regelung des § 9 zu.<br />
- 8 -
Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />
<strong>15.07.2013</strong><br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />
Gemeinderätin Bartholl ist der Meinung, dass eine ökologische<br />
Bauleitplanung gemacht werden soll, in der Vorgaben zur<br />
Regenwassernutzung etc. geregelt werden.<br />
Der Umweltausschuss sollte dies klären. Nach reger Diskussion<br />
über dieses Thema stellt Gemeinderätin Bartholl folgenden Antrag:<br />
Der Umweltausschuss soll sich mit der ökologischen Planung<br />
beschäftigen und die Bauleitplanung wird vorerst zurückgestellt.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu, dass der Umweltausschuss<br />
sich mit der ökologischen Planung beschäftigt und vorerst die<br />
Planung gestoppt wird.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 3 gegen den Beschluss: 11<br />
Anschließend wird der geplante Bauabschnitt dem Gemeinderat<br />
vorgestellt:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Bauabschnitt, wie auf dem Plan<br />
gekennzeichnet, zu.<br />
- 9 -
Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />
<strong>15.07.2013</strong><br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 13 gegen den Beschluss: 1<br />
TOP 3<br />
Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes Windkraft für<br />
die Gemeinden Fuchstal, Reichling und Vilgertshofen sowie<br />
eines Teilflächennutzungsplanes für die Gemeinden Apfeldorf,<br />
Denklingen, Kinsau, Rott und den Markt Dießen am Ammersee;<br />
Frühzeitige Beteiligung des Marktes Waal gem. § 4 Abs. 1<br />
BauGB<br />
Beschluss:<br />
Der Markt Waal hat keine Einwände oder Bedenken geben die<br />
geplanten Teilflächennutzungspläne.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />
TOP 4<br />
Weitere Vorgehensweise zum Thema Errichtung einer Zufahrt<br />
Erpftinger Straße zum Grundstück FlNr. 14/4, Gemarkung<br />
Bronnen und bestehender Brücke Erpftinger Straße zu Angerweg<br />
über Dorfbach Bronnen<br />
Beschluss:<br />
Der Marktgemeinderat beschließt, dass unter den vorstehenden<br />
Voraussetzungen der Errichtung der privaten Grundstückszufahrt<br />
durch den Einbau eines Durchlasses zugestimmt wird.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />
TOP 5<br />
Singoldufer – Ausbau der Seitenstreifen an Singoldstraße und<br />
Ritter-von-Herkomer-Straße in Waal<br />
Beschluss:<br />
Der Marktgemeinderat stimmt dem Ausbau entlang der westlichen<br />
Singoldstraße zu.<br />
Ein Ausbau der östlichen Seite der Singoldstraße ist zurzeit<br />
nicht notwendig.<br />
- 10 -
Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />
<strong>15.07.2013</strong><br />
Entlang der westlichen Seite der Ritter-von-Herkomer-Straße wird<br />
der Straßenrand durch Kies ausgebessert. Das Bachufer im Bereich<br />
der Brücke zum Hopfenweg wird durch große Flussbausteine<br />
gesichert.<br />
Bei den Parkbuchten bzw. Parkstreifen an der östlichen Seite der<br />
Ritter-von-Herkomer-Straße sollen vorerst Musterflächen von<br />
Granitsteinen, Betonsteinen und Rasengittersteinen ausgelegt und<br />
dazugehörende Preisangebote eingeholt werden.<br />
Nach erneuter Ortsbesichtigung erfolgt eine Entscheidung des<br />
Gemeinderates für diese Flächen.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />
TOP 6<br />
Sanierung der Turnhalle Waal;<br />
Auftragsvergabe<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt, dass die ersten drei Bürgermeister<br />
die Berechtigung erhalten, die Aufträge zur Sanierung der<br />
Turnhalle Waal jeweils an den günstigsten Bieter zu vergeben.<br />
Anwesend: 14 für den Beschluss: 14 gegen den Beschluss: 0<br />
Bekanntgaben, Wünsche und Anregungen<br />
Punkt 1<br />
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
2013;<br />
Prüfung durch das Landratsamt Ostallgäu<br />
Das Schreiben des Landratsamtes Ostallgäu <strong>vom</strong> 12.06.2013 wurde<br />
jedem Gemeinderat ausgehändigt.<br />
Anwesend: 14<br />
Punkt 2<br />
Informationen zu den Ausschreibungsergebnissen der<br />
Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in<br />
Bayern (2014-2016)<br />
- 11 -
Niederschrift über die 085. <strong>Sitzung</strong> des Marktgemeinderates Waal <strong>vom</strong><br />
<strong>15.07.2013</strong><br />
Das Informationsschreiben des Bayer. Gemeindetags <strong>vom</strong> 04. Juli<br />
2013 bezüglich der Bündelausschreibungen für die kommunale<br />
Strombeschaffung wird jedem Gemeinderat per E-Mail übersandt.<br />
Anwesend: 14<br />
- 12 -