Mit drei Baugebieten am Start - Neubürger sind ... - Stadt Bruchköbel
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Umwelt, Bau & Verkehr<br />
Änderungen durch die neue Straßenverkehrsordnung<br />
Die Schutzpolizei, der ADAC, die Verkehrsbehörde<br />
des MKK, Hessen Mobil,<br />
die Straßenbauverwaltung sowie<br />
die Feuerwehr und der Bürgermeister der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Bruchköbel</strong> führten <strong>am</strong> 25. Juni 2013<br />
eine Begehung zur Beschilderung im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
durch. Nach Änderungen in der Straßenverkehrsordnung<br />
stellte man fest, dass<br />
einige Beschilderungen durch die neuen gesetzlichen<br />
Bestimmungen entfernt werden<br />
müssen. Ziel ist es, dem Autofahrer mehr<br />
Eigenverantwortung zu übertragen und den<br />
„Schilderwald“ zu lichten.<br />
So ist auf schmalen Straßen das Parken<br />
auch gegenüber von Grundstücksein- und<br />
ausfahrten generell verboten. Wenn in einer<br />
Straße zwischen einem geparkten Fahrzeug<br />
und der gegenüberliegenden Straßenseite<br />
weniger als 3 Meter Restfahrbahnbreite verbleiben,<br />
besteht dort Haltverbot, obwohl keine<br />
Verkehrszeichen aufgestellt <strong>sind</strong>. Diese<br />
Restfahrbahnbreite benötigen gerade Ein-<br />
mind. 3 m<br />
Die ungehinderte Durchfahrt von Rettungs- und Einsatzfahrzeugen<br />
muss immer gewährleistet sein.<br />
satz- und Rettungsfahrzeuge um schnellstmöglich<br />
an die Unfallstelle zu gelangen, da<br />
hier jede Sekunde zählt. Auch Müllfahrzeuge,<br />
Tankwagen oder Paketzusteller benötigen<br />
diesen Platz, um alle Liegenschaften erreichen<br />
zu können.<br />
Auf gekennzeichneten Radfahrwegen gilt generell ein<br />
Parkverbot.<br />
Neu ist auch, dass auf Radfahrer-Schutzstreifen<br />
auch ohne das Halteverbots-Verkehrszeichen<br />
das Parkverbot gilt, die Fahrbahnmarkierung<br />
(Leitlinie mit dem Fahrradsymbol)<br />
reicht aus. Die Verkehrszeichen auf<br />
der Haupt- und Bahnhofstraße in <strong>Bruchköbel</strong><br />
werden daher entfernt.<br />
Wer aus einer Straße über einen abgesenkten<br />
Bordstein in eine andere Straße einfahren<br />
möchte, ist wartepflichtig (z.B. Tilsiter<br />
Straße Einmündung Kinzigheimer Weg). Die<br />
entsprechenden Vorfahrtgewähren-Verkehrs -<br />
zeichen aus der Vergangenheit <strong>sind</strong> nicht<br />
mehr zulässig und werden entfernt. Die Vorfahrtregelung<br />
rechts vor links findet hier keine<br />
Anwendung.<br />
Asphaltdecke „An der Landwehr“ erneuert<br />
Die Schäden an den Fahrbahnrändern<br />
„An der Landwehr“ wurden Anfang<br />
September beseitigt. Die Reparaturmaßnahmen<br />
führte die Firma Darmstädter<br />
GmbH durch. Der Randstreifen der Straße<br />
wurde mit sogenannten Rasengittersteinen<br />
befestigt und der gebrochene Asphalt erneuert.<br />
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