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Mit drei Baugebieten am Start - Neubürger sind ... - Stadt Bruchköbel

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Umwelt, Bau & Verkehr<br />

Änderungen durch die neue Straßenverkehrsordnung<br />

Die Schutzpolizei, der ADAC, die Verkehrsbehörde<br />

des MKK, Hessen Mobil,<br />

die Straßenbauverwaltung sowie<br />

die Feuerwehr und der Bürgermeister der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Bruchköbel</strong> führten <strong>am</strong> 25. Juni 2013<br />

eine Begehung zur Beschilderung im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

durch. Nach Änderungen in der Straßenverkehrsordnung<br />

stellte man fest, dass<br />

einige Beschilderungen durch die neuen gesetzlichen<br />

Bestimmungen entfernt werden<br />

müssen. Ziel ist es, dem Autofahrer mehr<br />

Eigenverantwortung zu übertragen und den<br />

„Schilderwald“ zu lichten.<br />

So ist auf schmalen Straßen das Parken<br />

auch gegenüber von Grundstücksein- und<br />

ausfahrten generell verboten. Wenn in einer<br />

Straße zwischen einem geparkten Fahrzeug<br />

und der gegenüberliegenden Straßenseite<br />

weniger als 3 Meter Restfahrbahnbreite verbleiben,<br />

besteht dort Haltverbot, obwohl keine<br />

Verkehrszeichen aufgestellt <strong>sind</strong>. Diese<br />

Restfahrbahnbreite benötigen gerade Ein-<br />

mind. 3 m<br />

Die ungehinderte Durchfahrt von Rettungs- und Einsatzfahrzeugen<br />

muss immer gewährleistet sein.<br />

satz- und Rettungsfahrzeuge um schnellstmöglich<br />

an die Unfallstelle zu gelangen, da<br />

hier jede Sekunde zählt. Auch Müllfahrzeuge,<br />

Tankwagen oder Paketzusteller benötigen<br />

diesen Platz, um alle Liegenschaften erreichen<br />

zu können.<br />

Auf gekennzeichneten Radfahrwegen gilt generell ein<br />

Parkverbot.<br />

Neu ist auch, dass auf Radfahrer-Schutzstreifen<br />

auch ohne das Halteverbots-Verkehrszeichen<br />

das Parkverbot gilt, die Fahrbahnmarkierung<br />

(Leitlinie mit dem Fahrradsymbol)<br />

reicht aus. Die Verkehrszeichen auf<br />

der Haupt- und Bahnhofstraße in <strong>Bruchköbel</strong><br />

werden daher entfernt.<br />

Wer aus einer Straße über einen abgesenkten<br />

Bordstein in eine andere Straße einfahren<br />

möchte, ist wartepflichtig (z.B. Tilsiter<br />

Straße Einmündung Kinzigheimer Weg). Die<br />

entsprechenden Vorfahrtgewähren-Verkehrs -<br />

zeichen aus der Vergangenheit <strong>sind</strong> nicht<br />

mehr zulässig und werden entfernt. Die Vorfahrtregelung<br />

rechts vor links findet hier keine<br />

Anwendung.<br />

Asphaltdecke „An der Landwehr“ erneuert<br />

Die Schäden an den Fahrbahnrändern<br />

„An der Landwehr“ wurden Anfang<br />

September beseitigt. Die Reparaturmaßnahmen<br />

führte die Firma Darmstädter<br />

GmbH durch. Der Randstreifen der Straße<br />

wurde mit sogenannten Rasengittersteinen<br />

befestigt und der gebrochene Asphalt erneuert.<br />

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