Ausschreibungsunterlagen "Holzbringung 2014-2015"
Ausschreibungsunterlagen "Holzbringung 2014-2015"
Ausschreibungsunterlagen "Holzbringung 2014-2015"
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Bewerbungsbedingungen<br />
Vergabe einer Vereinbarung <strong>Holzbringung</strong> ohne Entastungsgerät im Zuständigkeitsbereich<br />
des Landesbetriebs ForstBW<br />
Achtung! Bitte lesen Sie die Bewerbungsbedingungen sowie alle beigefügten<br />
Anlagen vollständig und aufmerksam durch! Nur so können formelle<br />
Fehler, die bei der Öffnung und Bewertung der Angebote zu einem<br />
Ausschluß führen müssen, vermieden werden! Sollten Sie weitere Fragen<br />
haben, wenden Sie sich bitte an die Vergabestelle!<br />
I. Allgemeine Informationen<br />
1. Beschreibung des Auftrags<br />
a) Allgemeine Beschreibung<br />
Forstliche Dienstleistungen der <strong>Holzbringung</strong><br />
Im Rahmen der ausgeschriebenen Vereinbarungen sind auf Einzelabruf im Zuständigkeitsbereich<br />
der Unteren Forstbehörde Breisgau- Hochschwarzwald Holzrückung<br />
im Ausführungszeitraum durchzuführen. Ein Entastungsgerät (Astab) ist verbindlich<br />
vorzuhalten. In der Regel wird im integrierten Verfahren gearbeitet.<br />
b) Einzelbeschreibung der Auftragnehmerpflichten<br />
Die einzelnen Verpflichtungen des Auftragnehmers ergeben sich aus der beiliegenden<br />
Rahmenvereinbarung Holzrückung sowie den Qualitätsanforderungen im<br />
Staatsforstbetrieb Baden-Württemberg Holzrücken.<br />
Die konkreten Leistungsanforderungen für die einzelnen Lose sind in der Leistungsbeschreibung<br />
(Losverzeichnis) beschrieben.<br />
Details zu konkreten Hiebsmaßnahmen werden jeweils vom zuständigen Staatswald-Dienstbezirksleiter<br />
im schriftlichen Arbeitsauftrag (s. Muster-Arbeitsauftrag)<br />
angegeben.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich biologisch abbaubare Hydraulik-<br />
und Sägekettenöle verwendet werden dürfen und ständig ein Ölbindemittel<br />
("Notfall-Set") mitgeführt werden muss. Der Auftraggeber behält sich<br />
vor, dies jederzeit durch Stichproben zu überprüfen.<br />
Bewerbungsbedingungen für die für die Vergabe einer Rahmenvereinbarung
2<br />
2. <strong>Ausschreibungsunterlagen</strong><br />
Die <strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> bestehen aus:<br />
• diesen Bewerbungsbedingungen,<br />
• dem Angebotsschreiben zur Abgabe bei der Vergabestelle<br />
• dem Formblatt mit Preisangebot: „Rücketabelle FWJ <strong>2014</strong>-2015 LKBH“<br />
• der Leistungsbeschreibungen (Losverzeichnis),<br />
• der Rahmenvereinbarung Holzrückung,<br />
• den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landesforstverwaltung Baden-<br />
Württemberg über die Ausführung von Forstbetriebsarbeiten ("AGB-F") in der<br />
jeweils aktuellen Fassung,<br />
• den Allgemeinen Qualitätsanforderungen und die Qualitätsanforderungen Holzrückung<br />
im Staatsforstbetrieb Baden-Württemberg,<br />
• dem Vordruck für die Kennzeichnung des Umschlags, in dem das Angebot eingereicht<br />
werden soll<br />
Diese Unterlagen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteile. Dem Angebot ist außerdem<br />
die Vergabebekanntmachung zugrunde zu legen.<br />
3. Aufteilung des Auftrags in Lose<br />
Im Einzelnen erfolgt die in beiliegender Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis)<br />
näher beschriebene Losaufteilung.<br />
In der Ausschreibung „Holzrücken“ können fallweise auch Lose mit Entastungsgerät<br />
vorkommen. In diesem Falle gilt der abgefragte Zuschlagsstücksatz.<br />
Deswegen können nur Angebote von Firmen berücksichtigt werden, die ein Entastungsgerät<br />
verfügbar haben.<br />
Angebote können sowohl für ein Los als auch für mehrere Lose abgegeben werden.<br />
Einem Bieter werden<br />
maximal 2 der Lose 1.1 bis 1.9 (Ausschreibung Rücken)<br />
zugeschlagen. Werden mehr als 2 Lose erfolgreich beboten werden die zwei Lose<br />
mit der größten Menge zugeschlagen.
3<br />
4. Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung<br />
Bei allen Losen wird je Los eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen.<br />
5. Laufzeit der Rahmenvereinbarung<br />
Der Vertragslaufzeit ist bei allen Losen vom 01.03.<strong>2014</strong> bis 31.12.2015.<br />
Die Vertragspartner können den Vertrag zweimalig einvernehmlich um jeweils 1 Jahr<br />
verlängern. Die Verlängerung bedarf der Schriftform. Sie muss spätestens 3 Monate<br />
vor Ablauf des Vertrages in wechselseitig unterzeichneter Form vorliegen.<br />
Im Falle einer zum Verlängerungszeitpunkt vorhandenen FSC-Zertifizierung des<br />
Staatswaldes Baden-Württemberg können Verträge ausschließlich nur bei Vorlage<br />
einer von FSC anerkannten Unternehmerzertifizierung (RAL, DFSZ, KFP plus oder<br />
ähnliche) verlängert werden.<br />
6. Nebenangebote<br />
Nebenangebote sind nicht zugelassen.<br />
7. Zulässige Bieterkonstellationen<br />
Am Vergabeverfahren können nur Einzelbieter teilnehmen. Bietergemeinschaften<br />
sind nicht zugelassen.<br />
8. Unterauftragnehmer<br />
Der Einsatz von Unterauftragnehmern (Subunternehmern) ist unter einvernehmlicher<br />
Absprache zulässig.<br />
9. Eignungsnachweise<br />
Die Bieter haben zur Überprüfung ihrer Eignung die folgenden Erklärungen, Nachweise<br />
und Unterlagen (Eignungsnachweise) vorzulegen.<br />
a) Persönliche Lage des Bieters<br />
• Erklärung des Bieters, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,<br />
Beiträgen und Abgaben nachgekommen ist und die gewerberechtlichen Voraussetzungen<br />
für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt.<br />
• Erklärung des Bieters, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren<br />
oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die<br />
Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist<br />
und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
4<br />
• Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; bei Bietern, die<br />
ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, Angabe des für sie<br />
zuständigen Versicherungsträgers.<br />
• Erklärung, dass wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten<br />
zwei Jahren in Bezug auf die Tätigkeit des Unternehmens keine Freiheitsstrafe<br />
von mehr als drei Monaten, keine Geldstrafe von mehr als 90-Tagessätzen und<br />
keine Geldbuße von mehr als € 2.500 verhängt worden ist.<br />
b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit<br />
• Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe<br />
der Haftungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Es werden<br />
nur solche Bieter als geeignet angesehen, die über eine Betriebshaftpflichtversicherung<br />
mit einer Haftungssumme von mindestens € 2.000.000 für<br />
Personenschäden, mindestens € 1.000.000 für Sachschäden und mindestens €<br />
100.000 für Vermögensschäden verfügen.<br />
c) Technische Leistungsfähigkeit<br />
• Nachweis eines vom PEFC Deutschland e.V. anerkannten Dienstleistungszertifikats<br />
für die Betriebsarbeit Holzrückung (Deutsches Forst-Service-Zertifikat<br />
(DFSZ), RAL-Gütezeichen "Wald- und Landschaftspflege" oder gleichwertige<br />
Zertifikate).<br />
• Auflistung aller bei der Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen eingesetzten<br />
Mitarbeiter, mit Angabe ihrer Tätigkeit im Betrieb und ihrer beruflichen Qualifikation.<br />
• Erklärung des Bieters, dass vor Ort ein Ansprechpartner ständig zur Verfügung<br />
steht, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.<br />
• Detaillierte Bestandsliste von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen. Mit Angaben<br />
zu:<br />
vvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvvv<br />
Alter / Baujahr, bisheriger Laufleistung sowie einer technischen Kurzbeschreibung<br />
(Modell, Leistung, ggf. Kran/Zange, Winde(n), Seillänge, Bereifung, Zusatzausrüstung,).<br />
Hinweis:<br />
Die geforderten Erklärungen, Nachweise, Referenzen oder Unterlagen sind vollständig<br />
mit dem Angebot zu machen bzw. vorzulegen. Bei Nachweisen und Unterlagen<br />
sind einfache Kopien ausreichend.
5<br />
10. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen<br />
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an<br />
einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.<br />
Zur Bekämpfung von Einschränkungen oder Verfälschungen des Wettbewerbs hat<br />
der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu erteilen, ob und auf welcher Art er<br />
wirtschaftlich und/oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.<br />
II. Verfahren<br />
1. Vergabeverfahren<br />
Die Vergabe findet im Wege der öffentlichen Ausschreibung gemäß § 1 EG Abs. 3<br />
i.V.m. § 3 Abs. 1 VOL/A statt.<br />
2. Verfahrenssprache<br />
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das Angebot ist komplett in deutscher Sprache<br />
abzufassen.<br />
3. Formale Vorgaben für die Angebotserstellung<br />
Für das Angebot ist das beiliegende Angebotsformular vollständig auszufüllen. Dem<br />
Angebot sind außerdem die geforderten Eignungsnachweise (Ziffer I. 9.) beizufügen.<br />
Bei der Abgabe von unterschiedlichen Angeboten für einzelne oder mehrere Lose ist<br />
das beiliegende Angebotsformular für jedes unterschiedliche Angebot beizufügen.<br />
und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.<br />
Das Angebot muss die Preise und die in den <strong>Ausschreibungsunterlagen</strong> geforderten<br />
Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten.<br />
Änderungen an den dem Angebot beizufügenden Anlagen sind unzulässig und führen<br />
zum Ausschluss des Angebots. Etwaige Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen<br />
müssen dokumentenecht und zweifelsfrei sein.
6<br />
4. Zuschlagskriterien<br />
Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis. Der Zuschlag wird auf das preislich günstigste<br />
Angebot (Angebotsendpreis) losweise erteilt.<br />
Ermittelung des Angebotsendpreises Ausschreibungen Holzrücken:<br />
- Bei jedem Angebotslos ist für alle aufgeführten Stückmassebereiche folgender<br />
Gewichtungsfaktor in Prozent gegeben:<br />
0,31- 0,57 5%<br />
0,58- 1,10 20%<br />
1,11-2,00 60%<br />
über 2,00 15%<br />
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf einen Vollzug in dieser Verteilung<br />
besteht nicht!<br />
Die Stücksätze werden mit o.g, Gewichtungsfaktor verrechnet, die Einzelwerte<br />
aus den Verfahren gelöst / integriert werden gleichwertig gemittelt.<br />
- Die Angebotspreis des Entastungsgerätes wird mit dem beim Los angegebenen<br />
Prozentsatz multipiziert.<br />
- Aus den gewichteten Tabellenwerten und gegebenenfalls dem Preis des Entastungsgerätes<br />
ergibt sich der Angebotsendpreis je Fm.<br />
- Der Umfang der Zeitlohnstunden soll erstens möglichst gering gehalten werden<br />
und ist zweitens zum jetzigen Zeitpunkt der Hiebsplanung oft nur bedingt einschätzbar.<br />
Daher werden die angebotenen Zeitlohnsätze bei der Bewertung<br />
nicht bewertet. Sollte der sich aus der Stückmasse-Tabelle ergebende Angebotsendpreis<br />
bei zwei oder mehreren Bietern gleich hoch sein, wird der Zeitlohnsatz<br />
als Entscheidungskriterium herangezogen.<br />
- Bei preislich identischen Angebotsendpreisen und Zeitlohnsätzen (Maschinensatz)<br />
entscheidet das Los.
7<br />
5. Angebotsfrist und Terminplan<br />
a) Angebotsfrist<br />
Angebote müssen schriftlich und in einem mit dem beiliegenden Aufkleber versehenen<br />
verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bis spätestens am<br />
13.02.<strong>2014</strong> um 23:30 Uhr<br />
bei der Vergabestelle vorliegen.<br />
Für Angebote, die auf dem Postweg gesendet werden, gilt ausschließlich folgende<br />
Postadresse:<br />
Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg<br />
Betriebsteil Breisgau- Hochschwarzwald<br />
FBZ Kirchzarten<br />
Ottenstraße 6<br />
79199 Kirchzarten<br />
Eine persönliche Abgabe der Angebote ist montags bis donnerstags in der Zeit von<br />
08.00 Uhr bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr, unter folgender Adresse möglich:<br />
Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg<br />
Betriebsteil Breisgau- Hochschwarzwald<br />
FBZ Kirchzarten<br />
Ottenstraße 6<br />
79199 Kirchzarten<br />
Verspätet eingegangene Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
8<br />
Angebotsaufkleber:<br />
<strong>Ausschreibungsunterlagen</strong>!<br />
Nicht öffnen, sondern ungeöffnet<br />
dem Empfänger zuleiten!<br />
- Sofort zustellen -<br />
Angebotsfrist (Datum/Uhrzeit): 13.02.<strong>2014</strong> 23:30<br />
Angebot für: <strong>Holzbringung</strong> <strong>2014</strong>-2015<br />
Absender:<br />
Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg<br />
Betriebsteil Breisgau- Hochschwarzwald<br />
FBZ Kirchzarten<br />
Ottenstraße 6<br />
79199 Kirchzarten<br />
Bitte schneiden Sie den Angebotsaufkleber aus und kleben diesen auf den<br />
verschlossenen Briefumschlag!
9<br />
b) Terminplan<br />
Es ist der folgende Terminplan vorgesehen:<br />
Anforderung von Unterlagen<br />
Beantwortung von Bieterfragen bis<br />
Angebotsfrist<br />
bis 06.02.<strong>2014</strong>. bis 12.00 Uhr<br />
bis 13.02.<strong>2014</strong>. bis 12.00 Uhr<br />
bis 13.02.<strong>2014</strong>. bis 23:30 Uhr<br />
Öffnung der Angebote am 17.02.<strong>2014</strong>. um 10:00<br />
Auftragsvergabe vorgesehen bis 27.02.<strong>2014</strong><br />
Bindefrist bis 27.04.<strong>2014</strong><br />
Die Vergabestelle behält sich Änderungen an diesem Terminplan vor. Diese werden<br />
den Bietern gegebenenfalls unverzüglich mitgeteilt.<br />
6. Bindefrist<br />
Die Bieter haben sich mit Abgabe ihres Angebots bis zum 27.04.<strong>2014</strong> an dieses zu<br />
binden.<br />
Sollte aufgrund unvorhergesehener Verzögerungen eine Verlängerung der Zuschlags-<br />
und Bindefrist notwendig werden, wird sich die Vergabestelle gegebenenfalls<br />
kurzfristig mit den Bietern in Verbindung setzen.<br />
7. Angemessenheit der Preise<br />
Auf Angebote mit unangemessen hohen oder niedrigen Preisen darf der Zuschlag<br />
nicht erteilt werden (§ 16 Abs. 6 VOL/A).<br />
Die Bieter haben der Vergabestelle auf Verlangen die erforderlichen Belege, insbesondere<br />
die Grundlagen ihrer Kalkulation, vorzulegen, wenn diese eine Vorlage zur<br />
Überprüfung der Angemessenheit der Preise verlangt. Bei Nichtvorlage wird das<br />
Angebot ausgeschlossen.<br />
8. Informationen und Bekanntmachungen<br />
a) Bieterinformation<br />
Alle Bieter, die den Zuschlag nach Wertung der eingegangenen Angebote nicht erhalten<br />
sollen, werden nach Maßgabe des § 101a GWB spätestens 15 Kalendertage<br />
vor Zuschlagserteilung / Vertragsschluss in Schriftform über den Namen des für den<br />
Zuschlag vorgesehenen Bieters und den Grund für ihre Nichtberücksichtigung informiert.<br />
Gleichzeitig erhält der für den Zuschlag vorgesehene Bieter eine entsprechende<br />
Information, ohne dass hiermit bereits ein Abschluss der Rahmenvereinbarung<br />
verbunden wäre.<br />
b) Bekanntmachung der Auftragserteilung<br />
Mit der Abgabe ihres Angebots erklären sich die Bieter damit einverstanden, dass<br />
ihr Name und der vereinbarte Gesamtpreis nach Maßgabe des § 23 EG VOL/A<br />
i.V.m. Anhang III zur Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 bekannt gegeben werden. So-
10<br />
fern nach Ansicht des Bieters gewichtige Interessen gegen eine solche Veröffentlichung<br />
sprechen, geben die Bieter diese in ihrem Angebot an.<br />
9. Kosten der Angebotserstellung<br />
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Angebotserstellung und der Teilnahme<br />
am Ausschreibungsverfahren einschließlich der Teilnahme an evtl. Informationsveranstaltung<br />
werden nicht vergütet.<br />
IV. Vertraulichkeit der Informationen<br />
1. Geheimhaltung<br />
Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren<br />
überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der Vergabestelle nicht für andere<br />
Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.<br />
Das vom Bieter beschäftigte Personal ist entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten.<br />
Dies gilt auch für das Personal von Unterauftragnehmern.<br />
Bieter, die den Auftrag nicht erhalten, müssen der Vergabestelle auf Verlangen<br />
sämtliche Unterlagen (einschließlich angefertigter Abschriften und Kopien) zurückgeben.<br />
2. Kennzeichnung von Geschäftsgeheimnissen<br />
Die Bieter haben sämtliche Angebotsbestandteile, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse<br />
beinhalten, deutlich (z.B. durch Aufdruck oder mittels Stempel) zu kennzeichnen.<br />
Die Vergabestelle wird im Fall eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden<br />
Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen, so dass<br />
diese von der Vergabekammer gegebenenfalls zur Akteneinsicht freigegeben werden<br />
(§ 111 Abs. 3 GWB).<br />
V. Zuständige Vergabekammer<br />
Vergabekammer Baden-Württemberg<br />
beim Regierungspräsidium Karlsruhe<br />
76247 Karlsruhe<br />
Dienstgebäude:<br />
Karl-Friedrich-Straße 17 Telefon: 0721/926-4049<br />
76133 Karlsruhe Telefax: 0721/926-3985<br />
VI. Zustimmungserklärung des Bieters<br />
Mit der Abgabe des Angebots stimmt der Bieter diesen Bewerbungsbedingungen in vollem<br />
Umfang ohne Änderungen zu.
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald<br />
Ottenstraße 6, 79199 Kirchzarten<br />
Fachbereich 510, Forstbezirk Kirchzarten<br />
Stefan Lehmann<br />
Ottenstraße 6, 79199 Kirchzarten<br />
Zimmernummer: 4<br />
Telefon: 0761 2187-5163<br />
Telefax: 0761 2187-75163<br />
E-Mail: stefan.lehmann@lkbh.de<br />
Losverzeichnis<br />
<strong>Holzbringung</strong><br />
Ausschreibung <strong>Holzbringung</strong> im Staatswald des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald<br />
Beschreibung: Rücken des Holzes vom Ort der Fällung bzw. Aufarbeitung zur LKW-befahrbaren<br />
Waldstraße mittles Forstsepzialschlepper . Ein Entastungsgerät (Astab) ist verbindlich in den<br />
gekennzeichneten Losen vorzuhalten. Bitte beachten Sie weitere Hinweise in den<br />
Bewerbungsbedingungen.<br />
Ausführungszeitraum: 01.03.<strong>2014</strong> bis 31.12.2015<br />
- Los 1.1: Revier 3 – Sirnitz: 70% Astab 700 - 1000fm pro Jahr<br />
- Los 1.2: Revier 3 – Sirnitz: 70% Astab 700 - 900fm pro Jahr<br />
- Los 1.3: Revier 11 – Kaiserstuhl: 700 - 900fm pro Jahr<br />
- Los 1.4 : Revier 22 – Prälatenwald: 50% Astab 1200 -1800fm pro Jahr<br />
Los 1.5 : Revier 22 – Prälatenwald: 50% Astab<br />
800 -1200fm pro Jahr<br />
Los 1.6 : Reviere 31 -37– FBZ Kirchzarten Rotte Süd<br />
70% Astab<br />
3500 -5100fm pro Jahr<br />
- Los 1.7 : Revier 51 – Hinterzarten: 70% Astab 800- 1200fm pro Jahr<br />
nur Forstspezialsschlepper mit 6-Rad-Technik zugelassen<br />
- Los 1.8 : Revier 61 – Äule: 90% Astab 1600- 2400fm pro Jahr<br />
nur Forstspezialsschlepper mit 6-Rad-Technik zugelassen<br />
- Los 1.9: Revier 62 – Schluchsee: 90% Astab 3300- 5100fm pro Jahr<br />
nur Forstspezialsschlepper mit 6-Rad-Technik zugelassen
Firma:<br />
Anschrift:<br />
____________________<br />
____________________<br />
____________________<br />
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald<br />
Ottenstraße 6, 79199 Kirchzarten<br />
Fachbereich 510, Forstbezirk Kirchzarten<br />
Stefan Lehmann<br />
Ottenstraße 6, 79199 Kirchzarten<br />
Zimmernummer: 4<br />
Telefon: 0761 2187-5163<br />
Telefax: 0761 2187-75163<br />
E-Mail: stefan.lehmann@lkbh.de<br />
Ausschreibung: Rücken des Holzes vom Ort der Fällung bzw. Aufarbeitung zur LKW-befahrbaren<br />
Waldstraße mittles Forstsepzialschlepper. Ein Entastungsgerät (Astab) ist verbindlich in den<br />
gekennzeichneten Losen vorzuhalten.<br />
- Los 1.1: Revier 3 – Sirnitz: Astab 700 - 1000fm pro Jahr<br />
- Los 1.2: Revier 3 – Sirnitz: Astab 700 - 900fm pro Jahr<br />
- Los 1.3: Revier 11 – Kaiserstuhl: 700 - 900fm pro Jahr<br />
- Los 1.4 : Revier 22 – Prälatenwald: Astab 1200 -1800fm pro Jahr<br />
Los 1.5 : Revier 22 – Prälatenwald: Astab<br />
800 -1200fm pro Jahr<br />
Los 1.6 : Reviere 31 -37– FBZ Kirchzarten Rotte Süd<br />
3500 -5100fm pro Jahr<br />
- Los 1.7 : Revier 51 – Hinterzarten: Astab 800- 1200fm pro Jahr<br />
- Los 1.8 : Revier 61 – Äule: Astab 1600- 2400fm pro Jahr<br />
- Los 1.9: Revier 62 – Schluchsee: Astab 3300- 5100fm pro Jahr<br />
Bitte Preisangebot in allen grauen Feldern in anhängender Tabelle.<br />
Weitere Zahlungsbedingungen (Skonto etc.): ____________________________________<br />
Hiermit bestätige ich rechtsverbindlich die Richtigkeit meines Angebots und akzeptiere die Vorgaben der<br />
Bewerbungsbestimmgungen.<br />
_________________________________________________________________________________<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift (Stempel)
Rücketabelle Holzrücken<br />
Preisangebot von:<br />
_______________________________________________<br />
(Firma, Ort)<br />
Preisangebot für Angebotslos(e) Nr.:<br />
_______________________________<br />
Mittlere Stückmasse Fm<br />
Grundvergütung ohne Astab<br />
gelöst<br />
Stücksatz (Hiebsebene)<br />
integriert<br />
0,11 - 0,30 * €/Fm €/Fm<br />
0,31 - 0,57 €/Fm €/Fm<br />
0,58 - 1,10 €/Fm €/Fm<br />
1,11 - 2,00 €/Fm €/Fm<br />
über 2,00 €/Fm €/Fm<br />
Energieholz €/Fm €/Fm<br />
Maschinenstundensatz<br />
€/h<br />
(Fahrer + Maschine)<br />
* Die Bringung von Schwachholzsortimenten im Stückmasse-bereich bis 0,30 Fm mit Rückeschleppern ist in der Regel<br />
unwirtschaftlich und auf Ausnahmefälle beschränkt. Der Bereich ist hauptsächlich der Vollständigkeit halber aufgeführt.<br />
Zuschläge<br />
Merkmal Ausprägung Zuschlag<br />
Mittlere einfache Fahrentfernung über 200 bis 350 m 5 %<br />
über 350 m 10 %<br />
Rückeweg bergauf über 10 % Steigung 5 %<br />
Mittlere Beizugsentfernung 21 - 40 m 5 %<br />
41 - 60 m 20 %<br />
über 60 m 35 %<br />
Beizug am Hang Hangneigung über 50 % 15 %<br />
Sortenvielfalt über 8 Sorten 8 %<br />
Verwendung von Bodenschutzbändern 10 %<br />
Einsatz von Entastungsgerät (Astab)<br />
€/fm<br />
Für das Fertigrücken vorgelieferter Sortimente wird die 5-fache Stückmasse angesetzt.<br />
Abschläge<br />
Merkmal Ausprägung Abschlag<br />
Bestandesschonung über 10% Rückeschäden - 20 %<br />
Alle Preise sind Nettopreise.<br />
Die Abrechnung erfolgt zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer.<br />
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7
Rahmenvereinbarung<br />
Holzrückung / Holzernte<br />
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt!<br />
§ 1 Vertragsgegenstand<br />
(1) Vertragsgegenstand ist die Übernahme der Holzrückung / Holzernte aus den Waldbeständen<br />
an die Waldstraße einschließlich Polterung sowie die Übernahme im Zusammenhang<br />
mit diesen Leistungen anfallender Tätigkeiten auf Einzelabruf.<br />
(2) Der Mengenrahmen der Angebotslose definiert eine Mindestmenge der auszuführenden<br />
Holzrückung, auf die der Auftragnehmer einen Anspruch hat und eine Maximalmenge<br />
der auszuführenden Holzrückung, auf deren Vollzug der Auftraggeber einen<br />
Anspruch hat.<br />
(3) Einsatzort ist der Staatswald im Zuständigkeitsbereich der Unteren Forstbehörde im<br />
Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald.<br />
§ 2 Vertragspflichten des Unternehmers<br />
(1) In Ausführung dieses Vertrags übernimmt der Unternehmer für den im zugeschlagenen<br />
Angebotslos angegebenen Gesamtumfang jeweils auf entsprechenden vorherigen<br />
Einzelabruf durch die Untere Forstbehörde und entsprechend ihrer jeweiligen<br />
Einzelanforderungen die folgenden Leistungen:<br />
- Rückung bestimmter Mengen Holz unter Beachtung der für jede einzelne<br />
Maßnahme anhand des schriftlichen Arbeitsauftrages getroffenen Vereinbarungen<br />
(s.u. § 3) unter Einhaltung der in den „Qualitätsanforderungen im<br />
Staatsforstbetrieb Baden-Württemberg - Holzrücken - (einschließlich Tragschlepper)“<br />
vorgegebenen Qualitätsstandards (beigefügt).<br />
- Bereitstellung des im jeweiligen Angebotslos angeforderten Maschinentyps<br />
(Forstspezialschlepper mit Kran) während der gesamten Arbeitsmaßnahme.<br />
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des betreffenden Dienstbezirksleiters.<br />
- Die Arbeitsaufnahme hat nach Abruf des zuständigen Dienstbezirksleiters innerhalb<br />
der im Angebotslos angegebenen Frist zu erfolgen. Der Arbeitsbeginn<br />
wird im Arbeitsauftrag definiert. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des betreffenden<br />
Dienstbezirksleiters.<br />
- Hiebsweise Abrechnung: Rechnungserstellung und Rechnungslegung nach erfolgter<br />
Leistung.<br />
- Das Integrierte Arbeitsverfahren gemeinsam mit den Waldarbeitern des Landkreises<br />
gehört im Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald zum Standard. Daher<br />
hat der Unternehmer (im Bedarfsfall) in folgenden Fällen Mitarbeit zu leisten:<br />
a) Zufallbringen von Hängern<br />
b) Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht<br />
c) Einhaltung der UVV und Gewährleistung der Rettungskette<br />
d) Umsetzung von Waldarbeiterwagen<br />
Der Unternehmer hat ganzjährig mit einem Verzug von maximal 3 Tagen<br />
der zugewiesenen Rotte zur Verfügung zu stehen.
Der Unternehmer hat täglich für Arbeitsbesprechungen zur Verfügung zu<br />
stehen.<br />
(2) Der Unternehmer benennt der Unteren Forstbehörde mit Abschluss dieses Vertrags<br />
einen für die Vertragsabwicklung bei ihm zuständigen Ansprechpartner mit den erforderlichen<br />
Kontaktdaten (Adresse, Rufnummer, Telefax, E-Mail u. a.). Änderungen wird<br />
er der Unteren Forstbehörde unverzüglich mitteilen.<br />
(3) Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landesforstverwaltung<br />
Baden-Württemberg für die Ausführung von Forstbetriebsarbeiten (AGB-F), sowie<br />
die Qualitätsanforderungen im Staatsforstbetrieb Baden-Württemberg in der aktuellen<br />
Version. Etwaige, darüber hinaus gehende Vereinbarungen dieses Vertrags bleiben<br />
davon unberührt.<br />
(4) Nach Abschluß der Rücke-Arbeiten sind Äste, Reisig und sonstige im Zusammenhang<br />
mit der Bringung entstandenen Verunreinigungen von Fahr- und Maschinenwegen zu<br />
beseitigen, Gräben und Böschungen sind gereinigt (Aufwand ist im Angebotspreis<br />
einkalkuliert).<br />
(5) Der Einsatz von Subunternehmern ist nicht vorgesehenen. Er ist nur in begründeten<br />
Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Genehmigung durch den zuständigen<br />
Dienstbezirksleiter und dem Ansprechpartner der UFB zulässig.<br />
§ 3 Vertragspflichten des Auftraggebers<br />
(1) In Ausführung dieses Vertrages hat die Untere Forstbehörde im Gegenzug folgendes<br />
bereit- bzw. sicherzustellen:<br />
- Schriftliche Arbeitsaufträge mit folgendem Inhalt: Ort der Rückung, Arbeitsbeginn,<br />
Arbeitsende, Polterplätzen, Restriktionen, Sortimente mit getrennter Polterung.<br />
Der schriftliche Arbeitsauftrag ist dem Unternehmer spätestens eine<br />
Kalenderwoche vor Arbeitsbeginn auszuhändigen, in Ausnahmefällen (z.B.<br />
kurzfristiger Abruf bei vorübergehender Befahrbarkeit im Weichbodengebiet in<br />
Frostperioden) spätestens 2 Tage vor Arbeitsbeginn.<br />
- ungehinderten Zugang zu den im schriftlichen Arbeitsauftrag genannten Waldflächen;<br />
geographische Besonderheiten und/oder Bodenbeschaffenheiten sowie<br />
etwaige Restriktionen bezüglich der Aufarbeitung werden erfasst, dokumentiert<br />
und vor Arbeitsbeginn zwischen dem zuständigen Dienstbezirksleiter<br />
und dem Unternehmer besprochen.<br />
- zeitnahe Holzaufnahme und Maßermittlung.<br />
- Bereitstellung eines Rettungsplans für das gesamte Einsatzgebiet des Unternehmers<br />
(2) Die UFB benennt dem Unternehmer mit Abschluss dieses Vertrags einen Ansprechpartner<br />
für die Koordinierung einschließlich der erforderlichen Kontaktdaten (Adresse,<br />
Rufnummer, Telefax, E-Mail u. a.). Änderungen wird sie dem Unternehmer unverzüglich<br />
mitteilen.<br />
§ 4 Vergütung/Kosten
(1) Dem Unternehmer steht eine nach Maßgabe der zugeschlagenen Angebotspreise<br />
gestaffelte und auf dieser Grundlage für jeden Einzelfall gesondert zu berechnende<br />
Vergütung zu. Als Abrechnungsbasis dienen die beigefügte Stückmasse-Tabelle und<br />
die jeweiligen Zuschläge des „Abrechnungsgrundlage für Rückeleistungen des Landratsamtes<br />
BHS“.<br />
(2) Vor jedem neuen Hieb/Einsatz werden die entsprechenden Zuschläge anhand der<br />
Zuschlagstabelle zwischen dem Unternehmer und dem Dienstbezirksleiter vereinbart<br />
und dokumentiert.<br />
(3) Abrechnungseinheit ist jeweils die mittlere Stückmasse eines gesamten Hiebes, bzw.<br />
eines gesamten Arbeitsabschnittes. Maßgeblich für die Abrechnungsmenge ist die<br />
Holzliste. Wenn sich die Auftragsmenge auf mehrere Holzlisten verteilt, ist für die Abrechnung<br />
die durchschnittliche mittlere Stückmasse aus allen betroffenen Holzlisten<br />
zu ermitteln (Gesamtmenge geteilt durch Gesamtstückzahl). Für die Sortimente, die<br />
nach Werkmaß verkauft werden erfolgt auch die Abrechnung der Dienstleistungen<br />
nach Werkmaß.<br />
Kann das Werksmaß nicht binnen 3 Monaten nach Arbeitsende ermittelt werden, wird<br />
das Waldmaß als Abrechnungsgrundlage herangezogen. Der Unternehmer ist nach<br />
Arbeitsende und bis zur abschließenden Ermittlung der Abrechnungsgrundlage berechtigt,<br />
einen Abschlag in Höhe von max. 80 % der Waldmaß-Menge zu verlangen.<br />
Falls nachträglich einzuteilende Rohschäfte gerückt werden, errechnet sich die mittlere<br />
Stückmasse wie folgt: Gesamtmenge der aus den Rohschäften stammenden Sorten<br />
/ Stückzahl der Rohschäfte. Die Stückzahl der Rohschäfte entspricht der Stückzahl<br />
der Erdstammabschnitte.<br />
(4) Für die im Zusammenhang mit der Hiebsmaßnahme anfallenden Nebenarbeiten im<br />
Zeitlohn wird nach Abstimmung mit dem zuständigen Dienstbezirksleiter der im Angebot<br />
angegebene Stundensatz (Fahrer und Maschine) angewendet.<br />
(5) Mit den Grundvergütungssätzen sind folgende Arbeitsinhalte abgedeckt:<br />
- Mittlere einfache Fahrentfernung bis 200 m<br />
- Rückeweg eben, bergab oder bergauf bis einschließlich 10 % Steigung<br />
- Mittlere Beizugsentfernung eben/bergauf bis 20 m<br />
- Beizug im Hang mit Hangneigung bis 50 %<br />
- Mittlerer Beizug bergab (Seilauszug bergauf) bis 20 m<br />
- Bis zu 8 verschiedene Sortimente<br />
- Integriertes Arbeitsverfahren gemeinsam mit der vom Auftraggeber genannten<br />
Arbeitsgruppe<br />
- Naturverjüngung auf einem Großteil der Fläche<br />
- Beseitigung von Reisig/Astmaterial von Fahr- und Maschinenwegen nach Arbeitsende<br />
(6) Für alle Bedingungen, die über die unter Abs. 5 genannten hinausgehen, werden entsprechende<br />
Zuschläge vergeben, wobei folgende Kriterien berücksichtigt werden:<br />
- Sortenvielfalt: Es werden nur Sorten (Lose) mit unterschiedlicher Aushaltung angerechnet.<br />
Sie müssen mindestens 5 Stücke umfassen; kleinere Lose und Einzelstämme<br />
bleiben unberücksichtigt.
Besondere Erschwernisse: Werden nach besonderer Prüfung im Einzelfall im Zeitlohn<br />
vergütet (besonders zufälliger Hiebsanfall).<br />
(7) Werden nach dem Einsatz vom zuständigen Dienstbezirksleiter gravierende Mängel<br />
festgestellt, kann er einen Abschlag von bis zu 20 % auf die Gesamtkosten (Stücksatz<br />
+ Zuschläge) geben. Als gravierende Mängel gelten insbesondere:<br />
a) Fahren im Bestand außerhalb vorgegebener Rückegassen<br />
b) Mangelhafte Polterung/Sortentrennung oder vergessene Stücke im Schlag, sofern<br />
diese Mängel nicht durch Nacharbeit behoben werden<br />
c) Verstöße gegen die UVV<br />
d) Vermeidbare Schäden am verbleibenden Bestand, insbesondere an markierten<br />
Z-Bäumen<br />
e) Vermeidbare Schäden an planmäßigen Naturverjüngungen und Pflanzungen<br />
Vorgesehene Abschläge sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Feststellung des<br />
Mangels mitzuteilen und schriftlich zu begründen.<br />
(8) Jeder Vertragspartner trägt die mit seiner Tätigkeit verbundenen Kosten und Auslagen<br />
selbst.<br />
§ 5 Informations- und Berichtspflichten<br />
Durchführung<br />
(1) Die Vertragsparteien werden sich über Fortgang und Ergebnisse der Arbeiten gegenseitig<br />
unterrichten. Sie werden sich alle Daten, die für ihre Arbeiten im Rahmen der<br />
Zusammenarbeit benötigt werden, zur Verfügung stellen.<br />
(2) Der Auftragehmer verpflichtet sich, zur Erbringung der Leistungen nur solche Mitarbeiter<br />
einzusetzen, die über die für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung notwendigen<br />
Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.<br />
§ 6 Vertraulichkeit/Geheimhaltung<br />
(1) Die Vertragsparteien behandeln alle gegenseitig zugänglich gemachten Informationen<br />
technischer und geschäftlicher Art sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich.<br />
Die gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dokumentationen und Datenträger<br />
sind sorgfältig zu behandeln. Befinden sich solche zum Zeitpunkt des Vertragsendes<br />
noch im Besitz der jeweils anderen Partei, sind sie je nach Abstimmung<br />
zurückzugeben oder zu vernichten. Sie sind unter Berücksichtigung der Verpflichtung<br />
zur vertraulichen Behandlung bis Vertragsende aufzubewahren, unter Verschluß zu<br />
halten und nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Vorhabens zu verwenden.<br />
(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung gilt auch nach Vertragsende<br />
noch für eine Dauer von zwei Jahren.<br />
(3) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß den Absätzen (1) und (2) entfällt, soweit<br />
es sich um Informationen handelt, die sich die Vertragsparteien zwar mitgeteilt haben,<br />
die aber,<br />
- dem Mitteilungsempfänger schon zuvor nachweislich bekannt waren oder<br />
- der Öffentlichkeit schon zuvor bekannt oder allgemein zugänglich waren oder<br />
- der Öffentlichkeit nachträglich ohne Mitwirkung oder Verschulden des Mitteilungsempfängers<br />
bekannt oder allgemein zugänglich wurden oder
- im Wesentlichen Informationen entsprechen, die dem Mitteilungsempfänger zu<br />
irgendeinem Zeitpunkt schon vor Vertragsabschluß offenbart oder zugänglich gemacht<br />
wurden.<br />
(4) Die Vertragspartner behandeln Informationen über Erkenntnisse, die gemeinsam erarbeitet<br />
wurden, vertraulich. Dies gilt ebenso für ihre Mitarbeiter und etwaige Unterauftragnehmern.<br />
Mit Vertragsende ist jeder Vertragspartner nur hinsichtlich der Verwendung<br />
seiner eigenen Information frei.<br />
§ 7 Vertragsstrafe/Nichterfüllung<br />
(1) Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen § 2 Abs. (1) 2. Spiegelstrich wird bei einer<br />
durch den Unternehmer zu vertretenden Verspätung des Arbeitsbeginns eine Vertragsstrafe<br />
in Höhe von € 100,00 (in Worten: EURO einhundert) je Tag der Verspätung<br />
gegenüber dem Auftraggeber fällig.<br />
(2) Bei einer durch den Unternehmer zu vertretenden Unterbrechung der aufgenommenen<br />
Arbeit von länger als 2 Kalenderwochen, wird ab dem 15. Tag der Unterbrechung<br />
eine Vertragsstrafe gemäß § 7 Abs. 1 fällig.<br />
(3) Eine Vertragsstrafe nach Abs. (1) kann auch nach Vertragsende geltend gemacht<br />
werden.<br />
(4) Erfüllt der Auftragnehmer die ihm übertragenen Arbeiten aus Gründen, die er selbst zu<br />
vertreten hat, auch nach wiederholter Aufforderung nicht oder unvollständig, kann der<br />
Auftraggeber die Arbeiten durch Dritte durchführen lassen. Sofern dadurch Mehrkosten<br />
für den Auftraggeber entstehen, sind diese vom Auftragnehmer zu begleichen.<br />
§ 8 Kündigung aus wichtigem Grund<br />
(1) Jeder Vertragspartner kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 6 Kalenderwochen<br />
schriftlich kündigen, wenn die Aufrechterhaltung des Vertrags für ihn unzumutbar<br />
geworden ist und er den Vertragspartner über sein Ausscheiden vorher mit einer Frist<br />
von 14 Tagen informiert hat. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Vertragspartner<br />
zugegangen ist. Die Beweislast für den Zugang trägt der Kündigende.<br />
(2) Für den Fall, dass die Vertragspartner einvernehmlich feststellen, dass das mit dem<br />
Vorhaben verfolgte Ziel nicht erreicht werden kann und damit die Grundlage für den<br />
vorliegenden Vertrag entfällt, werden sich die Vertragspartner über das weitere Vorgehen<br />
verständigen und gegebenenfalls eine gesonderte Vereinbarung darüber treffen.<br />
§ 9 Höhere Gewalt<br />
(1) Beim Vorliegen eines Falles höherer Gewalt (im Bereich der Forstwirtschaft in der<br />
Regel Naturereignisse, insbesondere Sturmereignisse von überregionaler Bedeutung)<br />
können sich Auftraggeber und Auftragnehmer gegenseitig von der vollständigen oder<br />
teilweisen Erfüllung ihrer sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten freistellen.<br />
§ 10 Vertragslaufzeit<br />
(1) Der Vertragslaufzeit ist bei allen Losen vom 01.03.<strong>2014</strong> bis 31.12.2015.<br />
(2) Die Vertragspartner können den Vertrag zweimalig einvernehmlich um jeweils 1 Jahr<br />
verlängern. Die Verlängerung bedarf der Schriftform. Sie muss spätestens 3 Monate<br />
vor Ablauf des Vertrages in wechselseitig unterzeichneter Form vorliegen.
(3) Im Falle einer zum Verlängerungszeitpunkt vorhandenen FSC-Zertifizierung des<br />
Staatswaldes Baden-Württemberg können Verträge ausschließlich nur bei Vorlage einer<br />
von FSC anerkannten Unternehmerzertifizierung (RAL, DFSZ, KFP plus oder ähnliche)<br />
verlängert werden.<br />
§ 12 Sonstiges<br />
(1) Mit diesem Vertrag wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Der Unternehmer wird nicht<br />
in den Staatsforstbetrieb eingegliedert. Er wird selbständig und eigenverantwortlich tätig.<br />
Eine Fürsorgeverpflichtung der Unteren Forstbehörde besteht nicht.<br />
(2) Im Falle von zufälligen Kalamitätsholzanfällen (z.B. Borkenkäfer, Sturm, Trockenschäden)<br />
und in sonstigen holzmarktbedingten Sondersituationen (z.B. sehr starke Nachfrage<br />
nach bestimmten Baumarten/Sortimenten) kann die Untere Forstbehörde den<br />
planmäßigen Frischholzeinschlag einschränken bzw. einstellen, oder innerhalb der<br />
Staatswald-Dienstbezirke umverteilen.<br />
In diesen Fällen ist die Untere Forstbehörde berechtigt, die Rückeeinsätze im Rahmen<br />
dieses Vertrages innerhalb des Landkreises umzudisponieren.<br />
(3) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landesforstverwaltung für die<br />
Ausführung von Forstbetriebsarbeiten (AGB-F), außer in den Punkten, die in dieser<br />
Vereinbarung abweichend festgelegt sind; diese gelten vorrangig.
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