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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

3.2.1.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Im Rahmen der Begutachtung des vorliegenden Bauentwurfs waren keine relevanten Auflagen aus früheren Verfahren<br />

zu berücksichtigen.<br />

3.2.2 ELEKTROTECHNIK<br />

3.2.2.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />

Definition Stand der Technik<br />

§ 9b EisbG: „Der Stand der Technik im Sinne dieses Bundesgesetzes ist der auf den einschlägigen wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher technologischer Verfahren, Einrichtungen, Bauund<br />

Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erwiesen und erprobt ist. Bei der Bestimmung des Standes der<br />

Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen, Bau- oder Betriebsweisen heranzuziehen und die<br />

Verhältnismäßigkeit zwischen dem Aufwand für die nach der vorgesehenen Betriebsform erforderlichen technischen<br />

Maßnahmen und dem dadurch bewirkten Nutzen für die jeweils zu schützenden Interessen zu berücksichtigen.“<br />

Anlagen die entsprechend den aktuellen Regeln der Technik geplant und errichtet werden, entsprechen dem Stand<br />

der Technik. Werden Lösungen gewählt, die nicht den Regeln der Technik entsprechen, kann der Stand der Technik<br />

auch durch den Nachweis einer entsprechenden Funktion und Sicherheit sichergestellt werden. Die Beurteilung des<br />

Projektes erfolgt entsprechend dem Detaillierungsgrad des Projektes.<br />

Traktionsstromanlage<br />

Die Auslegung des Energiesystems und die Einhaltung von Spannungs- und Frequenzgrenzwerten wurden bereits<br />

im §31 a Gutachten zum EB Verfahren 2008 bewertet. Die Planung geht davon aus, dass sich durch die Projektänderung<br />

keine Änderungen des Energiesystems ergeben. Der Bericht Aerodynamik, Klima, Lüftung kommt zum<br />

Schluss, dass sich durch die Projektänderungen an der Traktionsleistung nichts ändert, eine Neubewertung kann<br />

daher entfallen. Die Erfüllung der Kriterien der TSI Energie und somit auch die Kriterien des Standards ÖVE /<br />

ÖNORM EN 50388 werden durch die Planung mit Bezug auf die Planung 2008 bestätigt. Die Auslegung des Energiesystems<br />

entspricht dem Stand der Technik.<br />

Das einpolige Ersatzschaltbild zeigt, dass die Strecke von drei Schaltgerüsten versorgt wird, daher ist die Fortsetzung<br />

der Energieversorgung auch bei Störung eines Einspeisepunkts möglich. Dies entspricht damit dem Stand der<br />

Technik.<br />

Die Einstellung der Schutzeinrichtungen erfolgt entsprechend den Vorgaben für die Koordination des elektrischen<br />

Schutzes zwischen Unterwerk und Fahrzeug. Die zu erwartenden Kurzschlussströme erfüllen ebenfalls die Grenzwerte<br />

der europäischen Spezifikationen.<br />

Traktionsstromversorgung Einfahrt Bahnhof Innsbruck<br />

Aus elektrotechnischer Sicht gibt keine grundsätzlichen Änderungen gegenüber dem genehmigten Projekt. Auf<br />

Grund der neuen Gleisachsen und der geänderten Leistungsanforderungen wird ein neuer Schaltposten errichtet.<br />

Der bereits in der Einreichung 2008 festgestellte Stand der Technik wird davon nicht berührt.<br />

Neuanaordnung der Traktionsstromanlagen in der Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Auf Grund des Entfalls der Querschläge in der Umfahrung Innsbruck werden die Anlagen in dafür geschaffenen Nischen<br />

angeordnet. Die Anordnung der Schaltposten, Erdungsschalter und Systemtrennstrecken in den Nischen wird<br />

im Änderungsoperat dargestellt. Die Anlagenkomponenten werden gegenüber dem genehmigten Projekt nicht verändert.<br />

Der Stand der Technik wird weiterhin eingehalten.<br />

§31A GUTACHTEN - 98 -

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