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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Einwirkungen von Seitenwind<br />

Gemäß TSI ist die Seitenwindsicherheit für einen auf einer interoperablen Strecke fahrenden interoperablen Zug<br />

unter den kritischsten Betriebsbedingungen zu gewährleisten. Bestimmendes Element für die Seitenwindsicherheit ist<br />

die Oberleitung (TSI: 4.2.17 Einwirken von Seitenwind).<br />

Elektrische Kenndaten<br />

In der TSI Infrastruktur sind unter diesem Prüfpunkt Anforderungen an den Schutz vor Stromschlag und an die notwendige<br />

Isolation für die Gleisstromkreise gestellt. Dieser Prüfpunkt stellt eine Schnittstelle zum Teilsystem Energie<br />

dar (TSI: 4.2.18 Elektrische Kenndaten).<br />

Hektometertafeln<br />

Gemäß TSI sind in regelmäßigen Abständen entlang des Gleises Hektometertafeln zur Standortbestimmung anzubringen.<br />

Hierbei gelten jeweils nationale Vorschriften (TSI: 4.2.24 Hektometertafeln).<br />

Schotterflug<br />

Nationale Normengrundlage für diesen Prüfpunkt der TSI bildet die RVE 05.00.02 Bettungsquerschnitte. Gemäß<br />

Kapitel 9 dieser RVE ist das Schotterbett ab einer Fahrgeschwindigkeit von 200 km/h zur Vermeidung von Schotterflug<br />

abzusenken. Die maximale Geschwindigkeit im Bereich mit Schotterbett beträgt 160 km/h<br />

(TSI: 4.2.27 Schotterflug).<br />

Instandhaltungsvorschriften: Instandhaltungsplan<br />

Es ist zu prüfen, ob ein Instandhaltungsplan vorliegt, der zumindest die folgenden Angaben enthält:<br />

- einen Satz von Grenzwerten;<br />

- eine Aufstellung zu den Verfahrensweisen, zur fachlichen Kompetenz des Personals sowie zur für das Personal<br />

notwendigen persönlichen Sicherheitsausrüstung;<br />

- die Regeln, die zum Schutz für die im oder am Gleis arbeitenden Personen anzuwenden sind;<br />

- die Mittel, mit denen die Einhaltung der Betriebswerte überprüft wird;<br />

- die Maßnahmen (Verringerung der Geschwindigkeit, Instandsetzungsfristen), die bei Überschreitung der vorgeschriebenen<br />

Werte zu ergreifen sind<br />

in Bezug auf die folgenden Elemente:<br />

- Gleisüberhöhung, siehe 4.2.7;<br />

- Gleislagequalität, siehe 4.2.10;<br />

- Weichen und Kreuzungen, siehe 4.2.12;<br />

- Bahnsteigkante, siehe 4.2.20;<br />

- Inspektion des Zustands von Tunneln gemäß den Anforderungen der TSI „Sicherheit in Eisenbahntunneln“.<br />

- Gleisbogenhalbmesser von Nebengleisen, siehe 4.2.25.3.<br />

(TSI: 4.5.1 und 4.5.2 Instandhaltungsvorschriften: Instandhaltungsplan und Instandhaltungsanforderungen).<br />

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz<br />

Die Einhaltung nationaler Gesetze und Normen bezüglich der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz<br />

sind gemäß TSI Infrastruktur zu überprüfen (TSI: 4.7 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz).<br />

Infrastrukturregister<br />

Das Infrastrukturregister (RINF) ist gemäß Beschluss der Kommission 2011/633/EU vom 15. September 2011 dem<br />

technischen Dossier am Ende der EG-Prüfung beizulegen. Die für das gegenständliche Projekt anzuwendenden<br />

§31A GUTACHTEN - 95 -

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