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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Die für Erhaltungsarbeiten in den Tunnelöhren des BBT vorgesehenen Gleissperren („Erhaltungsfenster“) sind im<br />

Betriebsprogramm [1] vorgesehen.<br />

Im Bereich der Abzw FW 14 erfolgt die Abzweigung in Richtung BBT Im Zuge der ggst. Projektänderung nicht mehr<br />

kreuzungsfrei. Züge von Baumkirchen Richtung BBT fahren im Regelfall über die Weichen 304, 302 und 303 in den<br />

Verbindungstunnel Ost, Züge von Gärberbach Richtung Baumkirchen über die Weichen 303, 302 und 301 im Umfahrungstunnel.<br />

Für den Auslegungsfall ist in der Abzw FW 14 die folgende Anzahl von Zügen in den o.g. Relationen vorgesehen:<br />

Abzw Baumkirchen - BBT<br />

Abzw Gärberbach – Abzw Baumkirchen<br />

Tag Nacht Gesamt Tag Nacht Gesamt<br />

GV FG 58 52 110 35 2 37<br />

NG/DZ 0 0 0 2 0 2<br />

Gesamt 58 52 110 37 2 39<br />

Legende:<br />

GV<br />

FG<br />

NG/DZ<br />

Tabelle 2:<br />

Güterverkehr<br />

Ferngüterzug<br />

Nahgüterzug/Dienstzug<br />

Anzahl der in der Abzw FW 14 niveaugleich kreuzenden Züge im Auslegungsfall<br />

Im Auslegungsfall sind dies lt. Betriebsprogramm [1] innerhalb von 24 Stunden Richtung BBT 110 Züge sowie von<br />

Gärberbach 39 Züge, innerhalb einer Stunde lt. Tagesganglinie Richtung BBT höchstens 9 Züge und von Gärberbach<br />

höchstens 4 Züge. Die sich aus der Überschneidung der Trassen ergebenden Konflikte werden durch geringfügige<br />

Verschiebungen einzelner Güterzugtrassen sowie durch die Anordnung einer zusätzlichen Blockstelle zwischen<br />

der Abzw Baumkirchen und der Abzw FW 14 gelöst [2], welche eine Harmonisierung der Zugfolge- und Kreuzungszeiten<br />

bewirkt.<br />

3.1.9 INTEROPERABILITÄT<br />

3.1.9.1 TSI INF HS<br />

Bei folgenden Prüfpunkten der TSI Infrastruktur ist die Einhaltung der Interoperabilität zu prüfen:<br />

Gleislagequalität und Grenzwerte für Einzelfehler<br />

Gemäß TSI muss der Infrastrukturbetreiber geeignete Schwellenwerte für Soforteingriffe und Eingriffe sowie Auslösewerte<br />

für die Parameter Pfeilhöhe, Längshöhe, Verwindung und Spurweite festlegen. (TSI: 4.2.10 Gleislagequalität<br />

und Grenzwerte für Einzelfehler).<br />

Die Grenzwerte sind im Erhaltungskonzept des genehmigten Projektes definiert und bleiben weiterhin aufrecht.<br />

Weichen und Kreuzungen<br />

Folgende Weichenformen sind für den Einbau geplant: Form 60E1 EW 500-1:12, 60E1 EW 500-1:14, 60E1 EW<br />

1200-1:18.5, und 60E1 2600/1600-1:24. (TSI: 4.2.12 Weichen und Kreuzungen).<br />

Für die geplanten Weichentypen sind EG-Konformitätserklärungen vorhanden und es ist auch geplant, nur Weichen<br />

mit gültigen EG-Konformitätserklärungen einzubauen.<br />

Gesamtsteifigkeit des Gleises<br />

Als Schiene kommt die Form 60E1 auf Spannbetonschwellen mit einer mindestens 55 cm starken Schotterbettung<br />

bzw. eine Feste Fahrbahn zur Anwendung. (TSI: 4.2.15 Gesamtsteifigkeit des Gleises).<br />

Es werden für die Schienen, Schwellen und Schwellenbefestigung Komponenten mit Konformitätserklärungen eingesetzt.<br />

§31A GUTACHTEN - 94 -

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