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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Die Zu- und Abluftmengen werden nicht angepasst (maximale Fördermengen: Zuluft = 200 m 3 /s, Abluft = 250 m 3 /s).<br />

Die Querschnitte der Lüftungskanäle wurden vom Lötschberg-Basistunnel übernommen. Die lüftungstechnische<br />

Überprüfung der Querschnitte und die Festlegung der in den einzelnen Szenarien effektiv erforderlichen Luftmengen<br />

erfolgen in einer späteren Projektphase.<br />

Für die verschiedenen Betriebsfälle ergeben sich aus den geplanten Anpassungen die folgenden Konsequenzen für<br />

die Lüftung:<br />

- Normalbetrieb: Die Lüftung der Bahntunnelröhren erfolgt wie im genehmigten Projekt primär durch die Kolbenwirkung<br />

der Züge. Ein zusätzlicher, mechanisch unterstützter Luftaustausch ist nur im Bereich der beiden weiter<br />

südlich gelegenen Multifunktionsstellen vorgesehen (Lufttauscherbetrieb).<br />

Für die Räume und Stollen im Bereich der Nothaltestelle Innsbruck wird ein minimaler Luftaustausch mittels einer<br />

Raumlufttechnikanlage sichergestellt. Auf diese Weise sollen auch die technischen Anlagen im Bereich der<br />

Querkaverne gekühlt werden. Die Planung dieser Anlagen erfolgt in einer späteren Projektphase.<br />

- Instandhaltungsbetrieb: Bei Instandhaltungsarbeiten erfolgt die Frischluftzufuhr in die für den Zugbetrieb gesperrten<br />

Abschnitte analog wie im genehmigten Projekt. Abweichungen zum genehmigten Projekt ergeben sich nur<br />

für den Fall, wo die Instandhaltungslüftung bei einer Sperre des Tunnels West mit dem Lufttauscherbetrieb im<br />

Tunnel Ost kombiniert wird. Durch die geänderte Führung der Luftkanäle im Bereich der Nothaltestelle und das<br />

fehlende Tor im Haupttunnel ist in diesem Fall die im genehmigten Projekt vorgesehene Absaugung von<br />

200 m 3 /s nicht mehr möglich.<br />

- Brandbetrieb: Im Brandfall werden alle Türen zur Nothaltestelle automatisch geöffnet. Durch die Luftzufuhr über<br />

den Zugangstunnel Ahrental soll in allen Türquerschnitten schon vor dem Eintreffen des Zuges eine Luftgeschwindigkeit<br />

von mindestens 2,5 m/s erzeugt werden. Gleichzeitig erfolgt wie im genehmigten Projekt eine Absaugung<br />

der Rauchgase über die in der Mitte der Nothaltestelle angeordnete Abluftöffnung.<br />

Baulüftung<br />

Die Baulüftung wird gegenüber dem genehmigten Projekt nicht grundsätzlich verändert. Die detaillierte Planung der<br />

Luftführung erfolgt in einer späteren Projektphase.<br />

Lüftung für die Ausrüstungsphase<br />

Die Belüftung während der Ausrüstungsphase soll gemäß derzeitiger Planung mit den Lüftungsanlagen erfolgen, die<br />

auch für die Betriebsphase genutzt werden. Eine detaillierte Planung erfolgt in einer späteren Projektphase in Abstimmung<br />

mit dem Ausrüstungs- und Logistikkonzept für den Einbau der Bahntechnik.<br />

3.1.8.3 Betriebsprogramm<br />

Durch die Parallelführung der Gleise von Innsbruck Hbf. zum BBT ergeben sich für beide Fahrtrichtungen dieselben<br />

Neigungsverhältnisse. Die Gleise 1/dispari und 2/pari weisen auf eine Länge von ca. 880 m eine Gradiente zwischen<br />

23,2 ‰ und 25,0 ‰, das Gleis 105 auf einer Länge von ca. 780 m eine Gradiente zwischen 21,2 ‰ und 25,0 ‰ auf.<br />

Längsneigungen von bis zu 25 ‰ auch über längere Strecken sind bei den Bahnen der Alpen häufig anzutreffen,<br />

über kürzere Strecken werden sie besonders bei Überwerfungsbauwerken vielfach ausgeführt.<br />

Für bergwärts fahrende Züge ergeben sich Beschränkungen, bedingt durch die<br />

- Zughakengrenzlast und die<br />

- Leistungsfähigkeit der Triebfahrzeuge.<br />

Für talwärts fahrende Züge ergäben sich allenfalls Beschränkungen durch die vorhandene Bremsleistung, was im<br />

ggst. Fall aber wegen der geringen örtlich zulässigen Geschwindigkeit nicht zutrifft.<br />

§31A GUTACHTEN - 92 -

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