EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
Bei einem Ereignis wird durch die offenen Fluchttüren eine Strömungsgeschwindigkeit vom Sicherheitskorridor in den<br />
Bahntunnel von mindestens 2 m/s eingestellt (bei 2 gleichzeitig offenen Türen). Die Höhe des Überdrucks kann durch<br />
die Klappen am Ende des Sicherheitskorridors noch angepasst werden. Die Förderleistung der beiden Ventilatoren<br />
von je 40 m 3 /s wird beibehalten.<br />
Im Normalbetrieb wird das gesamte Fluchtsystem (Rettungsstollen Tulfes inkl. der beiden anschließenden Sicherheitskorridore)<br />
kontinuierlich gespült. Die Abfuhr der in diesen Bereichen anfallenden Abwärme (ca. 3 kW pro Nische)<br />
erfolgt mit der Betriebslüftung, mit der in beide Sicherheitskorridore eine Luftmenge von ca. 18 m 3 /s gefördert werden<br />
soll. Bei einem Brand in einer diesen Nischen sind seitens der Lüftung keine besonderen Maßnahmen vorgesehen.<br />
Die Lüftung des kurzen Abschnittes zwischen dem Entwässerungsstollen und den Schleuse in den befahrbaren<br />
Rampen erfolgt bei Bedarf durch Belüftungsrohre, durch die Luft aus dem Bewässerungsstollen in den Bereich der<br />
Schleuse geführt wird und von da wieder zurück in den Entwässerungsstollen strömt. Die Situierung und die Dimensionierung<br />
der entsprechenden Lüftungsanlagen werden in einer folgenden Projektphase festgelegt.<br />
Überleitstelle<br />
Die Nothaltestelle und die Überleitstelle werden voneinander örtlich getrennt. Auf Grund dieser Entkoppelung wird die<br />
Überleitstelle gut 800 m nach Süden verschoben. Die Funktion und die Geometrie der Überleitstelle bleiben unverändert.<br />
Die beiden Verbindungstunnel der Überleitstelle werden wie im genehmigten Projekt mit Bahntunneltoren ausgerüstet.<br />
Die drei im genehmigten Projekt vorgesehenen Tore in den Hauptröhren entfallen.<br />
Nothaltestelle und Zugangsbauwerke Ahrental<br />
Die Nothaltestelle wird neu analog der Nothaltestelle Ferden des Löschbergbasistunnels gestaltet. Der ursprünglich<br />
geplante Längsversatz der Nothaltestellen und die damit verbundene Entflechtung von Nothaltestelle und Wartebereich<br />
entfallen. Der Wartebereich wird neu zwischen den beiden Bahntunnelröhren angeordnet. Die Verbindung zur<br />
Nothaltestelle erfolgt über je 6 Verbindungsstollen, die mit einer Fluchttüre ausgerüstet werden Der Wartebereich ist<br />
über den Zugang Ahrental von außen erreichbar.<br />
Der Zugang Ahrental wird sowohl in Bezug auf die Trassierung als auch in Bezug auf die Querschnittsgestaltung<br />
angepasst. Das im Zugang angeordnete Lüftungsbauwerk bleibt unverändert.<br />
Betriebslüftung<br />
Bei der Betriebslüftung werden die Fälle Normalbetrieb, Instandhaltungsbetrieb und Brandbetrieb unterschieden. Die<br />
Luftführung wird durch die Projektoptimierung wie folgt verändert:<br />
- Führung der Zuluft: Die Zuluft wird im unteren Teil des befahrbaren Zugangstunnels Ahrental in den Bereich der<br />
Nothaltestelle geführt.<br />
Neu wird am Ende des Wartebereichs ein Entlastungsstollen erstellt, über den die Zuluft in die Gegenröhre abgeführt<br />
werden kann, ohne dass dazu Fluchttüren geöffnet werden müssen. Die im genehmigten Projekt in den<br />
Abschlüssen der Fluchtstollen vorgesehenen, saklierbaren Öffnungen mit Rückschlagsklappe entfallen.<br />
- Führung der Abluft: Die Abluft aus der Nothaltestelle erfolgt wie im genehmigten Projekt über eine einzelne Abluftöffnung<br />
in der Mitte der Nothaltestelle 1 .<br />
Der Abluftkanal liegt neu direkt über dem Warteraum. Damit ergibt sich im Brandfall ein zusätzlicher Energieeintrag<br />
in den Warteraum.<br />
1 In einer weiteren Projektphase sollen die Auswirkungen zusätzlicher Abluftöffnungen auf die Qualität der Entrauchung<br />
geprüft werden. Aus diesem Grund sind in den vorgelegten Plänen der Nothaltestelle weitere Abluftkanäle<br />
eingezeichnet. Für das gegenständliche Gutachten wird davon ausgegangen, dass diese Kanäle gegenüber dem<br />
Bahntunnel luftdicht verschlossen sind und nicht genutzt werden.<br />
§31A GUTACHTEN - 91 -