EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
allem aufgrund der Inntalautobahn, bestimmt den Immissionspegel an all jenen Immissionspunkten, die nicht direkt<br />
an einer Schienenstreck liegen, wobei auch teilweise erhebliche Grenzwertüberschreitungen vorliegen. Da neben<br />
Mischgebieten auch Wohnnutzung und einige lärmsensible Nutzungen vorliegen, wird dem Gebiet hohe Beeinflussungssensibilität<br />
(Klasse D) zugeordnet.<br />
Prognosezustand Z10 ohne Lärmschutzmaßnahmen<br />
Der Lärm-Prognosezustand Z10 im Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck wird im Technischen Bericht Lärm D0477-<br />
00101, Abschnitt 5.3 beschrieben. Wesentliche Schallquellen sind der Baustellenbetrieb und der generierte Bauverkehr<br />
auf öffentlichen Straßen. Aufgrund der engen Platzverhältnisse sind alle Arbeiten und Geräte entlang des Gleiskorridors<br />
konzentriert. Aus der Baulogistikplanung wurden für die Modellierung alle zum Einsatz vorgesehene Maschinen<br />
und Arbeitsvorgänge entnommen und an mehreren voraussichtlichen Emissionsorten platziert. Während die<br />
Wirkung des Bauverkehrslärms nur gering ist, stellt der eigentliche Baustellenlärm eine starke Lärmquelle dar. Durch<br />
die offene Bauweise und die Verlagerung des Portals in den Bereich Sillschlucht werden die Lärmbelastungen im<br />
Bereich der ursprünglich vorgesehenen Rampen beim Stift Wilten reduziert. Der Baulärm verlagert sich teilweise in<br />
den Bereich Sillschlucht, wobei hier allerdings weniger Wohngebäude betroffen sind. Insgesamt kann in Bezug auf<br />
den Baulärm eine wesentliche Entlastung im Vergleich zum Einreichprojekt 2008 festgestellt werden. Lärmschutzmaßnahmen<br />
sind dennoch unbedingt erforderlich. Die Wirkungsintensität ist hoch (Klasse 4), ebenso die Eingriffserheblichkeit<br />
(Klasse IV).<br />
Prognosezustand Z11 mit Lärmschutzmaßnahmen<br />
Der Lärm-Prognosezustand Z11 im Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck wird im Technischen Bericht Lärm D0477-<br />
00101, Abschnitt 6.4 beschrieben. Bis auf einen sehr kleinen Bereich (Klostergarten Stift Wilten) sowie zwei Wände<br />
zum Schutz der Objekte Klostergasse 6 und 11 sind hier Lärmschutzwände als Maßnahmen kaum sinnvoll, da diese<br />
extrem hoch wären und dennoch nur geringe Wirksamkeit zeigen würden. Es sind daher zusätzlich zur Einhaltung<br />
der Vorgaben im Technischen Bericht Lärm D0477-00101, Abschnitt 6.4 umfangreiche organisatorische Maßnahmen<br />
zu treffen (Einsatz lärmarmer Maschinen und Verfahren, etc.) um die Lärmeinwirkung zu minimieren. Im Unterschied<br />
zum Einreichprojekt 2008 treten aufgrund der Verlagerung des Tunnelportals auch im Bereich Sillschlucht Lärmbelastungen<br />
durch Baulärm auf. Daher werden im Änderungsprojekt zusätzlich bei dem Bürogebäude in der Sillschlucht<br />
(MP_36-In-Vi1) Lärmschutzfenster vorgesehen. Alle Schallschutzfenster sollen vor Baubeginn eingebaut werden. Die<br />
Restbelastung wird insgesamt als mittel eingestuft, die Maßnahmenwirksamkeit jedoch als gering.<br />
Betriebsphase im Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck<br />
Für die Betriebsphase sind die Zustände Z0, Z20 und Z21 relevant.<br />
Ist-Zustand Z0<br />
Siehe Ist-Zustand Z0 in der Bauphase<br />
Prognosezustand Z20 ohne Lärmschutzmaßnahmen<br />
Der Lärm-Prognosezustand Z20 im Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck wird im Technischen Bericht Lärm D0477-<br />
00101, Abschnitt 4.2 beschrieben. Die veränderte Belastung durch Schienenverkehrslärm in diesem Zustand resultiert<br />
aus der generellen Verkehrszunahme auf dem österreichischen Schienennetz und aus dem Verkehr auf den<br />
oberirdischen Neubaustrecken sowie der Änderung der Verkehrsströme durch den Brenner-Basistunnel. Vor allem<br />
aufgrund der nun weitgehend offenen Streckenführung im Vergleich zum Einreichprojekt ist die Zunahme der Lärmbelastung<br />
wesentlich höher als im Einreichprojekt 2008. Die Belastungen durch Schienenverkehrslärm im Untersuchungsgebiet<br />
überschreiten die Grenzwerte im Zustand Z20 erheblich, besonders kritisch ist dabei der Nachtzeitraum.<br />
Allerdings werden die Grenzwerte nun auch tagsüber an wesentlich mehr Gebäuden entlang der Bahntrasse<br />
als im Einreichprojekt 2008 überschritten. Lärmschutzmaßnahmen sind daher jedenfalls erforderlich. Die Wirkungsintensität<br />
wird als hoch (Klasse 4) eingestuft, die Eingriffserheblichkeit ebenfalls (Klasse IV).<br />
§31A GUTACHTEN - 84 -