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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- D0118-02389, „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente – Technischer Bericht -Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“<br />

- D0118-01899, „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente – Technischer Bericht (Vorabzug) – SiGe- Dokumente<br />

gemäß Arbeitnehmerschutz“<br />

- D0118-02183, „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente – Technischer Bericht –Unterlage für spätere<br />

Arbeiten“<br />

- D0118-00641, „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente – Schema – Beilage F1“<br />

- D0118-00642, „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente – Schema – Beilage F2“<br />

Definition der Untersuchungsgebiete<br />

Da ein erheblicher Teil der Schienenstrecke des Projektes Brenner-Basistunnel unterirdisch verläuft, sind nur die<br />

oberirdisch wirksamen Schallquellen der Bau- und Betriebsphase zu betrachten. Durch die baulichen Änderungen im<br />

vorliegenden Änderungsprojekt ergeben sich lediglich im Bereich zwischen Bahnhof Innsbruck und dem Hauptportal<br />

des Brenner-Basistunnels (Bereich Sillschlucht) schalltechnisch relevante Änderungen.<br />

Daher wurde die Begutachtung im Vergleich zum Einreichprojekt 2008 auf den Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck<br />

eingeschränkt.<br />

Die schalltechnisch wesentlichen Änderungen gegenüber dem Einreichprojekt 2008 bestehen vor allem in der nun<br />

vorwiegend oberirdischen Streckenführung im Bereich Innsbruck, den dadurch reduzierten Baulärmbelastungen und<br />

in der Erhöhung der möglichen Fahrtgeschwindigkeiten im Betrieb.<br />

Schalltechnische Auswirkungen des Änderungsprojektes<br />

Die Auswirkungen der Projektdurchführung gemäß des Änderungsprojektes wurden sowohl für Bauphase wie auch<br />

für die Betriebsphase gemäß der zuvor dargestellten Methodik analysiert und sind im Technischen Bericht Lärm<br />

D0477-00101 sowie in den zugehörigen Lärmkarten dokumentiert. Da die Ermittlung der Vorbelastung dazu unbedingt<br />

notwendig ist, wurde schon im Einreichprojekt 2008 die Belastung im Ausgangszustand Z0 festgestellt und<br />

durch Messungen untermauert. Durch Prognoserechnungen wurden die Zustände Z1 für die Bauphase und Z2 für<br />

die Betriebsphase simuliert. In der Betriebsphase wurde der Auslegungsfall betrachtet, um dem Vorsorgegedanken<br />

Rechnung zu tragen. Da Lärmschutzmaßnahmen die zu erwartenden Emissionen verändern, ist es notwendig, die<br />

Varianten mit und ohne Lärmschutzmaßnahmen zu betrachten, um deren Wirksamkeit einzuschätzen. Daher unterteilt<br />

sich die Prognose der Bauphase in die Zustände Z10 (ohne Lärmschutzmaßnahmen) und Z11 (mit Lärmschutzmaßnahmen).<br />

Analog werden die Zustände Z20 (ohne Lärmschutzmaßnahmen) und Z21 (mit Lärmschutzmaßnahmen)<br />

für die Betriebsphase definiert.<br />

Bauphase im Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck<br />

Für die Bauphase sind die Zustände Z0, Z10 und Z11 relevant.<br />

Ist-Zustand Z0<br />

Der Lärm-Istzustand Z0 im Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck wird im Technischen Bericht Lärm D0477-00101,<br />

Abschnitt 4.2 beschrieben. Dieser Bereich liegt im städtischen Gebiet und ist von einer hohen Lärmvorbelastung aus<br />

mehreren Quellen betroffen. Dazu zählen die Straßenverkehrslärm der Inntalautobahn und der städtischen Hauptverkehrsstraßen,<br />

Schienenverkehrslärm der bestehenden ÖBB-Gleise und des Frachtenbahnhofes, Fluglärm, Veranstaltungslärm<br />

von Sportarealen sowie allgemeiner Stadtlärm. Das führt auch zu stark ortsabhängigen Vorbelastungen.<br />

Es wurden schon im Einreichprojekt 2008 umfangreiche Schallmessungen zur Beweissicherung durchgeführt.<br />

Die Vorbelastung resultiert vor allem aus dem Lärm der Autobahn, der Hauptverkehrsstraßen und dem vorhandenen<br />

Schienenverkehr. Besonders negativ fällt hier die so genannte Konzettkurve auf, deren Gleis aber seit den<br />

Messungen saniert wurde. Was den Schienenverkehrslärm betrifft, ergeben sich derzeit nur an wenigen maßgeblichen<br />

Immissionspunkten Überschreitungen der Grenzwerte für Bestandsstrecken. Der Straßenverkehrslärm, vor<br />

§31A GUTACHTEN - 83 -

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