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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Während der Phase Baugrubenerrichtung ist es nicht ausgeschlossen, dass die Restbelastung kurzfristig für einzelne<br />

Gebäude als mittel eingestuft werden muss.<br />

Die Beweissicherung und begleitende Kontrolle für die Betriebsphase wird im Technischen Bericht Erschütterungen<br />

und sekundärer Luftschall D0477-00201, Absatz 4.4.1 beschrieben. Nach heutigem Wissensstand sind im Teilraum<br />

Portalbereich Innsbruck/ Sillschlucht keine Transmissionsmessungen erforderlich. Etwa sechs Monate nach Inbetriebnahme<br />

der Strecke wird in ausgewählten Gebäuden eine Kontrollmessung der Immissionswerte erfolgen, um die<br />

Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen. Die Frist von sechs Monaten dient dazu, die Messung bei bereits eingefahrenem<br />

Fahrweg durchzuführen.<br />

Die Beweissicherung und die begleitende Kontrolle für die Bauphase ist im Technischen Bericht Erschütterungen und<br />

sekundärer Luftschall D0477-00201, Absatz 4.4.2 beschrieben. Vor Beginn der Bauarbeiten werden alle Gebäude in<br />

einem Streifen von 100 m beidseits der Trasse (offene Streckenführung), bis in 250 m Abstand von Tunnel und Stollen<br />

mit Sprengvortrieb, sowie in einem Streifen von 50 m Breite rund um Baustelleneinrichtungen und Zu- und Abfahrtswege<br />

von einem Fachmann beweisgesichert.<br />

Während der Bauzeit wird der Bau von einem baudynamischen Messprogramm begleitet und der Ablauf der Bauarbeiten<br />

so gesteuert, dass die Erschütterungsgrenzwerte eingehalten werden (siehe auch Absatz 4.3.1.2). Die Änderungen<br />

betreffend die Einbindung der Umfahrung Innsbruck werden im Technischen Bericht Erschütterungen und<br />

sekundärer Luftschall D0792-002377 [2] dargestellt.<br />

Für das Änderungsoperat Einbindung Umfahrung Innsbruck des Vorhabens Brenner Basistunnel wird nur auf den<br />

Teilraum Haupttunnel Abschnitt Mittelgebirgstrasse (Aldrans – Patsch) eingegangen.<br />

Die Verbindungstunnel zur Umfahrung Innsbruck wurden in horizontaler und vertikaler Lage verändert. Die maximal<br />

zulässige Fahrgeschwindigkeit in den Verbindungstunneln wurde nun gegenüber dem genehmigten Projekt von<br />

120 km/ h auf 140 km/ h angehoben. Diese Änderungen machen eine Neuberechnung und Neubeurteilung der Immissionsprognosen<br />

bezüglich Erschütterungen und sekundärem Luftschall ohne und mit Erschütterungsschutzmaßnahmen<br />

für die Betriebssituationen Z20 und Z21 notwendig.<br />

Für die Bauphase ergibt sich keine Änderung.<br />

Die Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen erfolgt im Absatz 1.2.2 in [2]. Infolge der Lageänderung der<br />

Verbindungstunnel wurden zwei Prognoseorte neu festgelegt (Nr. 13: Bahnhofweg 21, Aldrans und Nr. 25: Kralbergweg<br />

29, Lans). Die Lage der Prognoseorte zur Ermittlung der Auswirkungen bezüglich der Erschütterungen und<br />

des sekundären Luftschalls für die Betriebsphase im Haupttunnel ist in Abbildung 1 in [2] dargestellt.<br />

In Tabelle 1 werden die aktualisierten Prognoseresultate für die Betriebssituation Z20 ohne Maßnahmen sowie in<br />

Klammern die Änderungen gegenüber dem EP 2008 dargestellt. Die gegenüber dem EP 2008 abgeleiteten Veränderungen<br />

sind marginal. Betreffend die Erschütterungen ergibt sich für Nr. 12 die größte Änderung, nämlich eine Abnahme<br />

um 0,01. Hinsichtlich des sekundären Luftschalls ergeben sich für Nr. 11 und 15 Abnahmen um 1 dB und für<br />

Nr. 12 eine Zunahme um 1 dB.<br />

Die Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit für den Teilraum Haupttunnel Abschnitt Mittelgebirgsterasse<br />

(Aldrans – Patsch) erfahren deshalb keine Änderung und werden weiterhin als „mittel“ bzw. „gering“ eingestuft.<br />

Die Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der Auswirkungen wird im Absatz<br />

1.2.3 in [2] dargestellt.<br />

In Tabelle 2 werden die aktualisierten Prognoseresultate für die Betriebssituation Z21 mit Maßnahmen sowie in<br />

Klammern die Änderungen gegenüber dem EP 2008 dargestellt.<br />

In den beiden Röhren des BBT-Haupttunnels ist unverändert als Erschütterungsschutzmaßnahme am Fahrweg ein<br />

leichtes Masse – Feder – System vom Typ II oder III (Weströhre km 2,90 – km 4,65 und Oströhre km 2,90 – km 4,60)<br />

vorgesehen.<br />

In den Röhren der Verbindungstunnel zur Umfahrung Innsbruck wird als Erschütterungsschutzmaßnahme am Fahrweg<br />

ein leichtes Masse – Feder – System vom Typ II oder III bei Fester Fahrbahn (Weströhre km 10,58 – km 13,70;<br />

Oströhre km 10,58 – km 13,50) bzw. eine Unterschottermatte bei Schotterfahrbahn (West- und Oströhre km 10,01 –<br />

§31A GUTACHTEN - 75 -

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