01.03.2014 Aufrufe

EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- die Überprüfung der Grenzwerteinhaltung im Prognosefall ohne Lärmschutzmaßnahmen,<br />

- die Dimensionierung von effektiven und wirtschaftlichen Lärmschutzmaßnahmen und<br />

- den Nachweis der Wirkung der Lärmschutzmaßnahmen durch Prognoseberechnungen und Messungen.<br />

Bei all diesen Schritten ist sowohl schalltechnische Sachkenntnis wie auch Kenntnis der anzuwendenden Dokumente,<br />

Methoden und Verfahren notwendig. Im Rahmen dieses Gutachtens wird die fachgerechte Anwendung dieser<br />

anhand der vorliegenden Dokumentation überprüft.<br />

Erschütterungs- und Sekundärschallschutz<br />

Das Thema Erschütterung wird im Technischen Bericht [1] „Erschütterungen und sekundärer Luftschall“, D0477 –<br />

00201, Rev. 21, Adrian Egger, 02.05.2011 (1 00 000 – AU 000 000 – 00 – D0477 – KTB – 00201 – 21) behandelt.<br />

Die erschütterungstechnische Bearbeitung befasst sich mit zwei Fragestellungen:<br />

- die Einwirkungen bezüglich Erschütterungen und Sekundärschall aus dem Betrieb der Strecke, die vor allem das<br />

Wohlbefinden der Anrainer betreffen<br />

- die Erschütterungseinwirkungen durch den Bau der Strecke, die vor allem den Schutz der Gebäude vor Schäden<br />

betreffen, wobei aber auch Wohlbefindenskriterien einzuhalten sind (auch betreffend Sekundärschall).<br />

Die Grenzwerte werden in Absatz 3.2.1 in [1] behandelt (3.2.1.1 Arbeitnehmerschutz, 3.2.1.2 Betriebsphase, 3.2.1.3a<br />

Bauphase/ Schutz von Bauwerken, 3.2.1.3b Bauphase/ Schutz des Menschen (Erschütterungen und sekundärer<br />

Luftschall)).<br />

Für die Bewertung der Betriebsphase wird für den Schutz des Menschen die ÖNorm S 9012 (Ausgabe 1996) jedoch<br />

ohne Kapitel 6 und 7 herangezogen. Für die Beurteilung gelten spezielle Grenzwerte, da die Zulaufstrecke im Unterinntal<br />

Anforderungen stellt, von denen nicht abgewichen werden darf (siehe folgender Absatz).<br />

Die Bemessungsziele für die Betriebsphase sind in der RVS/RVE 04.02.02 „Prognose von Erschütterungen und<br />

Sekundärschall“ geregelt. Hierbei wird das Schutzniveau von der Art der Baumaßnahme abhängig gemacht. Der Bau<br />

des Brenner Basistunnel ist (überwiegend) ein Neubau, daher ist grundsätzlich in Gebieten ohne Vorbelastung ein<br />

guter Immissionsschutz gemäß ÖNorm S 9012 erforderlich. Die Anforderungen der Norm werden aber aus regionalen<br />

Gründen (BEG: Projekt Unterinntalbahn) verschärft (siehe Protokoll Nr. 353 über die Besprechung vom<br />

20.09.2007). Bezüglich der Erschütterungen wird gebietsunabhängig für die Tages- und Nachtnutzung K B,S 0,1<br />

festgelegt. Bei Einhaltung von K B,S 0,1 spielt K r im Normalfall für die Bewertung eine untergeordnete Rolle.<br />

Betreffend den Sekundärschall wird L A,max,m 25 dBA für alle Wohnnutzungen festgelegt. Für Gebiete, die nicht unter<br />

allgemeine Wohnnutzung fallen, gilt ein um 5 dBA erhöhter Pegel, für Gebäude mit reiner Tagnutzung ein um 10 dBA<br />

erhöhter Pegel, jeweils bezogen auf eine normierte Nachhallzeit von 0,5 sec. Bei Einhaltung von L A,max,m 25 dBA<br />

spielt L a,eq im Normalfall für die Bewertung eine untergeordnete Rolle.<br />

Die Umrechnung der Erschütterungen in den Sekundärschall erfolgt über die Korrelation nach Grütz et al. (2006).<br />

Diese Methode liegt gegenüber der Methode nach der RVE 04.02.01 auf der sicheren Seite.<br />

Die ÖNorm S 9012 gilt speziell für Schienenverkehrsimmissionen. Der Zugsverkehr wird in Zugsgruppen unterteilt<br />

(Schnellzüge, Regionalzüge, Güterzüge, Dienstzüge).<br />

2010 ist die ÖNorm S 9012 in einer neuen Fassung herausgekommen. Gemäß dem internationalen Trend wurde<br />

hinsichtlich der Bewertung von der Schwinggeschwindigkeit auf die Schwingbeschleunigung gewechselt. Obwohl die<br />

Beurteilungsgrößen und Richtwerte nun anders bezeichnet werden, ergeben sich für das Projekt der BBT keine Änderungen,<br />

da die alten K B,max -Werte mittels eines konstanten Faktors in die neuen E max – Werte umgerechnet werden<br />

können. Zur direkten Vergleichbarkeit der Resultate des Änderungsprojekts mit denjenigen des genehmigten<br />

Projekts 2008 wird deshalb der Bezug auf die Fassung der ÖNorm S 9012 von 1996 belassen.<br />

§31A GUTACHTEN - 29 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!