EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
Auf eine Neu-Beurteilung der Baulüftung und der Lüftung während der Ausrüstungsphase kann auf Grund der geringen<br />
Auswirkungen der Änderungen (Einfahrt Bahnhof Innsbruck) bzw. der in einer weiteren Projektphase vorgesehenen<br />
Planungsschritte im Bereich der Multifunktionsstellen St. Jodok und Trens ebenfalls verzichtet werden.<br />
Hochbau, Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen<br />
Die vorhandenen Planunterlagen und technischen Berichte wurden auf oberirdische Bauwerke und in den Tunnelbauten<br />
vorgesehene Lüftungs- und Technikräume überprüft, die eine Begutachtung des Fachgebietes „Hochbau,<br />
Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen“ erfordern.<br />
Das hinsichtlich Hochbau, Gebäudeausrüstung und statisch konstruktiver Fragestellungen zu begutachtende Funktionsgebäude<br />
in der Sillschlucht wurde anhand der vorliegenden Planunterlagen und technischen Berichte in Bezug<br />
auf die Erfordernisse der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit, des Brandschutzes, der Hygiene, der Gesundheit<br />
und des Umweltschutzes sowie der Nutzungssicherheit überprüft. Eine Überprüfung des Funktionsgebäudes<br />
in Bezug auf Erschütterungs- und Sekundärschallschutz wurde im Gutachten zum Fachgebiet „Hochbau, Gebäudeausrüstung<br />
(Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen“ nicht durchgeführt, da<br />
dies Gegenstand anderer Fachgebiete ist.<br />
Die Beurteilung der baulichen Anlagen im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes erfolgte vor<br />
allem auf Basis des von der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau in Kooperation mit dem Verkehrsarbeitsinspektorat<br />
erarbeiteten Schwerpunktkonzepts „Eisenbahnanlagen“ (R10).<br />
Aus hochbautechnischer Sicht zu begutachtende Bauwerke wurden entsprechend dem im Schwerpunktkonzept<br />
„Eisenbahnanlagen“ (R10) enthaltenen Modul „Hochbau“ unter besonderer Berücksichtigung der im 2. und 6. Abschnitt<br />
des ArbeitnehmerInnenschutzgeseztes (AschG), im 1. bis 5. Abschnitt der Arbeitsstättenverordnung (AstV)<br />
sowie im 1,2. und 5. Abschnitt in der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) enthaltenen Vorgaben bewertet.<br />
Die Begutachtung der Bauwerke im Hinblick auf Arbeitnehmerschutzbestimmungen gemäß der Verordnung<br />
Lärm und Vibration (VOLV) erfolgt separat in den Ausführungen des Fachgebiete „Lärmschutz“ sowie „Erschütterungen<br />
und Sekundärschallschutz“, die Begutachtung der Bauwerke im Hinblick auf Arbeitnehmerschutzbestimmungen<br />
gemäß Elektroschutzverordnung (ESV) erfolgt im Fachgebietes „Energie“ .<br />
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, Unterlage für spätere Arbeiten sowie das Explosionsschutzdokument<br />
wurden aus hochbautechnischer Sicht entsprechend dem im Schwerpunktkonzept „Eisenbahnanlagen“ (R10)<br />
enthaltenen Modul „Allgemeines“ begutachtet.<br />
Die Prüfung der vorliegenden Projektunterlagen erfolgte aus hochbautechnischer Sicht in Bezug auf Plausibilität und<br />
die Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen.<br />
Baubetrieb, Bodenmechanik, Tunnelbau, Statisch konstruktiver Ingenieurbau<br />
Zu Beginn der Begutachtung stand jeweils eine Einführung in das Projekt durch den Bauwerber. Im Anschluss wurden<br />
die Unterlagen durch den Projektwerber zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen wurden im Rahmen der Prüfung<br />
entsprechend den Fachbereichen geprüft. Die Anmerkungen wurden in schriftlicher Form (Anmerkungen in den Unterlagen)<br />
an den Bauwerber und den Planer übermittelt und auch besprochen. Der Planer und der Bauwerber hatten<br />
die Möglichkeit die Anmerkungen in der weiteren Planung zu berücksichtigen oder die vorgelegte Planung zu begründen.<br />
Zur Vereinfachung der Überarbeitung und zur Vermeidung von Missverständnissen fanden weitere Projektbesprechungen<br />
statt, in welchen die offenen Punkte abgeklärt wurden. Nach Überarbeitung der Unterlagen erfolgte<br />
eine weitere Prüfung durch den §31a Gutachter.<br />
Die Prüfung erfolgte hinsichtlich Plausibilität, Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit. Weiters wurde die Übereinstimmung<br />
mit den gültigen Gesetzen, Normen und Richtlinien kontrolliert. Zur Nachvollziehbarkeit der in der Planung<br />
angegebenen Abmessungen und zur Beurteilung der Machbarkeit und Standsicherheit wurden unabhängige Vergleichsberechnungen<br />
durchgeführt. Zusätzlich erfolgten, z.B. zur Kontrolle der Lichträume zeichnerische Überprü-<br />
§31A GUTACHTEN - 27 -