EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
Die Begutachtung der im Zusammenhang mit den Bauwerken stehenden Bereiche Elektrotechnik, Betrieb und Erhaltung,<br />
Aerodynamik, Lüftungstechnik, Tunnelsicherheit, Geotechnik, Tunnelbau, statisch konstruktiver Ingenieurbau,<br />
Erschütterungs- und Sekundärschallschutz, Entwässerung, Baubetrieb, Bodenmechanik, Wildbach- und Lawinenverbauung,<br />
Wasserbautechnik, Straßenverkehrstechnik, Hydrogeologie, Grund- und Bergwasserschutz, Wassernutzungen,<br />
Lärmschutz, Luft und Klima erfolgt durch die angeführten Fachbereiche.<br />
Baubetrieb, Bodenmechanik, Tunnelbau, Statisch konstruktiver Ingenieurbau<br />
Baubetrieb<br />
Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der für die Errichtung des Projektes vorgeschlagenen Baumethoden insbesondere<br />
die zur Umsetzung der geplanten Methoden und Errichtungskonzepte vorgeschlagenen Bauphasen, die<br />
Bauloseinteilung und die Transportlogistik sowie das den Baulosen zugeteilte Baustelleneinrichtungs- und Ablaufkonzept.<br />
Die im Bauzeitprogramm getroffenen Leistungsansätze und die Ausbruchsmengenermittlung werden hinsichtlich<br />
Plausibilität geprüft.<br />
Bodenmechanik<br />
Die Begutachtung des Fachgebietes Bodenmechanik beinhaltet sämtliche bodenmechanisch relevanten Aspekte.<br />
Dazu gehören die verschiedenen Standsicherheitsuntersuchungen und die Prüfung der Gründungsmaßnahmen auf<br />
Plausibilität. Zudem werden Baugruben- und Böschungssicherungen der Begutachtung unterzogen und, falls vom<br />
Planer angegeben, die Abmessungen der Bauteile überprüft. Weiterhin werden die verwendeten Eingangsparameter<br />
wie z.B. die Bodenkennwerte auf Plausibilität kontrolliert. Zur Verifizierung der Begutachtung werden falls notwendig<br />
unabhängige Vergleichsberechnungen durchgeführt.<br />
Tunnelbau<br />
Im Rahmen des Fachbereiches „Tunnelbau“ erfolgt die Begutachtung der bautechnischen und konstruktiven Ausbildung<br />
der vorliegenden Tunnel- und Stollenbauwerke. Dies beinhaltet die Sicherung beim Vortrieb, die konstruktive<br />
Ausbildung der Abdichtung, der Innenschale (Widerlager, Sohlen und Gewölbe) und des betonbautechnischen Innenausbaues<br />
wie Randwegbeton, Zwischendecken, usw.<br />
Nicht geprüft wurden eisenbahn- und ausrüstungstechnische Belange wie Oberbau, Infrastruktur, Oberleitung usw.,<br />
die hochbau- und ausrüstungstechnischen Belange von Lüftungs- und Technikräumen usw. sowie aerodynamische<br />
und lüftungstechnische Belange.<br />
Statisch konstruktiver Ingenieurbau:<br />
Die Begutachtung des Fachgebietes statisch konstruktiver Ingenieurbau beinhaltet sämtliche Aspekte, die für die<br />
Tragwerksplanung relevant sind. Dazu gehört die Überprüfung der statischen Modelle, der Einwirkungen sowie wesentlicher<br />
Bauteilabmessungen, wie z.B. Spannweiten, Wandhöhen und Querschnittsabmessungen. Es wird dabei<br />
die Tragsicherheit der Bauwerke, die Gebrauchstauglichkeit hinsichtlich zulässiger Verformungen sowie die Machbarkeit<br />
der Bauwerke begutachtet. Weiters werden die verwendeten Baustoffe auf ihre Eignung geprüft. Zur Verifizierung<br />
der Begutachtung werden falls notwendig unabhängige Vergleichsberechnungen durchgeführt.<br />
Ebenfalls Teil des Fachgebietes ist die Begutachtung der Abdichtungsmaßnahmen der Kunst- und Hochbauten.<br />
Nicht Gegenstand des Fachgebietes sind sämtliche bauphysikalischen und hochbautechnischen Aspekte, wie z.B.<br />
Dämmung der Hochbauten hinsichtlich Wärme, Schall und Wasserdampfdiffusion. Weiters werden Lichträume sowie<br />
Sicherheitsabstände nicht im Zuge dieses Fachgebietes überprüft. Das Thema Erschütterung- und Erschütterungsschutz<br />
ist nicht Bestandteil des Fachgebietes.<br />
Wildbach- und Lawinenverbauung sowie Wasserbautechnik<br />
In dem Fachgebiet Wildbach- und Lawinenverbauung sowie Wasserbautechnik werden sämtliche Baumaßnahmen<br />
bei Bau und Betrieb auf Gewässer und die Sicherheit gegen Bedrohungen durch Lawinen behandelt. In diesem<br />
§31A GUTACHTEN - 22 -