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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Die Begutachtung der im Zusammenhang mit den Bauwerken stehenden Bereiche Elektrotechnik, Betrieb und Erhaltung,<br />

Aerodynamik, Lüftungstechnik, Tunnelsicherheit, Geotechnik, Tunnelbau, statisch konstruktiver Ingenieurbau,<br />

Erschütterungs- und Sekundärschallschutz, Entwässerung, Baubetrieb, Bodenmechanik, Wildbach- und Lawinenverbauung,<br />

Wasserbautechnik, Straßenverkehrstechnik, Hydrogeologie, Grund- und Bergwasserschutz, Wassernutzungen,<br />

Lärmschutz, Luft und Klima erfolgt durch die angeführten Fachbereiche.<br />

Baubetrieb, Bodenmechanik, Tunnelbau, Statisch konstruktiver Ingenieurbau<br />

Baubetrieb<br />

Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der für die Errichtung des Projektes vorgeschlagenen Baumethoden insbesondere<br />

die zur Umsetzung der geplanten Methoden und Errichtungskonzepte vorgeschlagenen Bauphasen, die<br />

Bauloseinteilung und die Transportlogistik sowie das den Baulosen zugeteilte Baustelleneinrichtungs- und Ablaufkonzept.<br />

Die im Bauzeitprogramm getroffenen Leistungsansätze und die Ausbruchsmengenermittlung werden hinsichtlich<br />

Plausibilität geprüft.<br />

Bodenmechanik<br />

Die Begutachtung des Fachgebietes Bodenmechanik beinhaltet sämtliche bodenmechanisch relevanten Aspekte.<br />

Dazu gehören die verschiedenen Standsicherheitsuntersuchungen und die Prüfung der Gründungsmaßnahmen auf<br />

Plausibilität. Zudem werden Baugruben- und Böschungssicherungen der Begutachtung unterzogen und, falls vom<br />

Planer angegeben, die Abmessungen der Bauteile überprüft. Weiterhin werden die verwendeten Eingangsparameter<br />

wie z.B. die Bodenkennwerte auf Plausibilität kontrolliert. Zur Verifizierung der Begutachtung werden falls notwendig<br />

unabhängige Vergleichsberechnungen durchgeführt.<br />

Tunnelbau<br />

Im Rahmen des Fachbereiches „Tunnelbau“ erfolgt die Begutachtung der bautechnischen und konstruktiven Ausbildung<br />

der vorliegenden Tunnel- und Stollenbauwerke. Dies beinhaltet die Sicherung beim Vortrieb, die konstruktive<br />

Ausbildung der Abdichtung, der Innenschale (Widerlager, Sohlen und Gewölbe) und des betonbautechnischen Innenausbaues<br />

wie Randwegbeton, Zwischendecken, usw.<br />

Nicht geprüft wurden eisenbahn- und ausrüstungstechnische Belange wie Oberbau, Infrastruktur, Oberleitung usw.,<br />

die hochbau- und ausrüstungstechnischen Belange von Lüftungs- und Technikräumen usw. sowie aerodynamische<br />

und lüftungstechnische Belange.<br />

Statisch konstruktiver Ingenieurbau:<br />

Die Begutachtung des Fachgebietes statisch konstruktiver Ingenieurbau beinhaltet sämtliche Aspekte, die für die<br />

Tragwerksplanung relevant sind. Dazu gehört die Überprüfung der statischen Modelle, der Einwirkungen sowie wesentlicher<br />

Bauteilabmessungen, wie z.B. Spannweiten, Wandhöhen und Querschnittsabmessungen. Es wird dabei<br />

die Tragsicherheit der Bauwerke, die Gebrauchstauglichkeit hinsichtlich zulässiger Verformungen sowie die Machbarkeit<br />

der Bauwerke begutachtet. Weiters werden die verwendeten Baustoffe auf ihre Eignung geprüft. Zur Verifizierung<br />

der Begutachtung werden falls notwendig unabhängige Vergleichsberechnungen durchgeführt.<br />

Ebenfalls Teil des Fachgebietes ist die Begutachtung der Abdichtungsmaßnahmen der Kunst- und Hochbauten.<br />

Nicht Gegenstand des Fachgebietes sind sämtliche bauphysikalischen und hochbautechnischen Aspekte, wie z.B.<br />

Dämmung der Hochbauten hinsichtlich Wärme, Schall und Wasserdampfdiffusion. Weiters werden Lichträume sowie<br />

Sicherheitsabstände nicht im Zuge dieses Fachgebietes überprüft. Das Thema Erschütterung- und Erschütterungsschutz<br />

ist nicht Bestandteil des Fachgebietes.<br />

Wildbach- und Lawinenverbauung sowie Wasserbautechnik<br />

In dem Fachgebiet Wildbach- und Lawinenverbauung sowie Wasserbautechnik werden sämtliche Baumaßnahmen<br />

bei Bau und Betrieb auf Gewässer und die Sicherheit gegen Bedrohungen durch Lawinen behandelt. In diesem<br />

§31A GUTACHTEN - 22 -

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