EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />
Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />
3.2 Prüftabelle TSI SRT<br />
Anforderungen gemäß TSI SRT<br />
ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />
Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung,<br />
Hinweise<br />
Dokumente des<br />
Antragstellers<br />
PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />
Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />
4.5.1 Inspektion des Tunnelzustands (6.2.5) [non-EG] (2013-05-15) erfüllt<br />
Anforderungen TSI SRT:<br />
Diese Spezifikation gilt für alle Tunnel unabhängig von ihrer Länge. Im Instandhaltungsplan,<br />
der durch Abschnitt 4.5.1 der TSI INF HS sowie der künftigen TSI<br />
INF CR festgelegt wird, sind die folgenden zusätzlichen Inspektionsvorschriften<br />
zu beachten:<br />
4.5.1.a Sichtprüfung [non-EG]<br />
Anforderungen TSI SRT:<br />
jährliche vom Infrastrukturbetreiber durchzuführende Sichtprüfungen;<br />
4.5.1.b Inspektion gemäß Instandhaltungsplan [non-EG]<br />
Anforderungen TSI SRT:<br />
ausführliche Inspektionen gemäß dem Instandhaltungsplan des Infrastrukturbetreibers;<br />
4.5.1.c Inspektionen nach Unfällen und Naturereignissen [non-EG]<br />
Anforderungen TSI SRT:<br />
spezielle Inspektionen nach Unfällen und Naturereignissen, die sich auf den<br />
Tunnelzustand ausgewirkt haben könnten;<br />
Arbeitsanweisung:<br />
Überprüfung der Richtigkeit des Inhalts des Instandhaltungsplanes<br />
mit der RVE Instandhaltungsplan - Konstruktiver<br />
Ingenieurbau.<br />
Nationaler Bezug:<br />
Die Prüfung auf Vorhandensein wird bereits im Rahmen<br />
der EG-Prüfung durchgeführt (siehe Zeile 4.5.1 im<br />
Tabellenbereich EG-Prüfung). Laut TSI 6.2.5 obliegt die<br />
Konformitätsbewertung der Instandhaltung (inhaltliche<br />
Prüfung) der zuständigen nationalen Behörde: nonEG-<br />
Prüfung.<br />
Schnittstellen:<br />
TSI INF HS 4.5.1, TSI INF CR 4.5 Instandhaltungs- und<br />
Wartungsvorschriften (Instandhaltungsplan)<br />
Arbeitsanweisung:<br />
Überprüfung der Richtigkeit des Inhalts des Instandhaltungsplanes<br />
mit der RVE Instandhaltungsplan - Konstruktiver<br />
Ingenieurbau.<br />
Arbeitsanweisung:<br />
Überprüfung der Richtigkeit des Inhalts des Instandhaltungsplanes<br />
mit der RVE Instandhaltungsplan - Konstruktiver<br />
Ingenieurbau.<br />
Arbeitsanweisung:<br />
Überprüfung der Richtigkeit des Inhalts des Instandhaltungsplanes<br />
mit der RVE Instandhaltungsplan - Konstruktiver<br />
Ingenieurbau.<br />
Einreichprojekt<br />
2008<br />
D0118-02167-<br />
V00,<br />
Einreichprojekt<br />
2008<br />
D0118-02167-<br />
V00,<br />
Für den Brenner Basistunnel ist ein Erhaltungskonzept vorhanden, in welchem<br />
die TSI als gesetzliche Grundlage herrangezogen wurde (siehe D0118-<br />
02167 Kap. 3.1).<br />
Nähere Informationen bezüglich Inspektion des Tunnelzustands siehe folgende<br />
Prüfpunkte:<br />
(2013-05-13) erfüllt<br />
In der Anlage 1 sind die Intervalle für die Erhaltungstätigkeiten abgebildet.<br />
Schienen, Schwellen, Schotterbett und das Lichtraumprofil werden 26 mal<br />
pro Jahr mit dem Diagnosezug befahren. Die Hauptuntersuchung von Tunnelbauwerk<br />
mit Gleis erfolgt alle 4 Jahre.<br />
(2013-05-12) erfüllt<br />
Das Erhaltungskonzept entspricht dem aktuellen Stand der Technik und wird<br />
laufend an die geltenden Regelwerke bis zur Fertigstellung des Projekts<br />
angepasst.<br />
Im Erhaltungskonzept sind Störklassen<br />
Vernachlässigbar - Unwichtiger Funktionsausfall<br />
Unkritisch - Unkritischer Ausfall einer Funktion<br />
Kritisch - Kritischer Ausfall einer Funktion<br />
(2013-05-15) erfüllt<br />
Signifikant - Totalausfall<br />
definiert und Szenarien beschrieben, wie mit diesen Störungen strukturiert<br />
umgegangen wird. Für die strukturierte Abwicklung gibt es die Abbildung 10,<br />
welche die Abläufe bei einer Störung in einem Flussdiagramm definieren.<br />
Falls Reparaturen aufschiebbar sind, werden diese im Zuge der Instandhaltung<br />
erledigt. Bei allen anderen Störungen kommt es vor dem Normalbetrieb<br />
zur Einfahrt des Instandhaltungstupps, der Überprüfung vor Ort, Reparaturarbeiten<br />
sowie Freigabe. Erst nach Abhandlung des Ablaufdiagramms kann in<br />
den Normalbetrieb übergegangen werden.<br />
7.2.4 Signifikante Störung<br />
Sofortsperre eines Streckenabschnittes (ein Gleis) aufgrund der Einschränkung<br />
der Betriebstauglichkeit und Sicherheit wegen einer Störung und aufgrund<br />
der nicht aufschiebbaren Störungsbehebung.<br />
Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />
Projektnummer: P2010-004 Seite 12 von 13