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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />

Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />

3.2 Prüftabelle TSI SRT<br />

Anforderungen gemäß TSI SRT<br />

ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />

Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung,<br />

Hinweise<br />

Dokumente des<br />

Antragstellers<br />

PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />

Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />

4.5.1 Inspektion des Tunnelzustands (6.2.5) [non-EG] (2013-05-15) erfüllt<br />

Anforderungen TSI SRT:<br />

Diese Spezifikation gilt für alle Tunnel unabhängig von ihrer Länge. Im Instandhaltungsplan,<br />

der durch Abschnitt 4.5.1 der TSI INF HS sowie der künftigen TSI<br />

INF CR festgelegt wird, sind die folgenden zusätzlichen Inspektionsvorschriften<br />

zu beachten:<br />

4.5.1.a Sichtprüfung [non-EG]<br />

Anforderungen TSI SRT:<br />

jährliche vom Infrastrukturbetreiber durchzuführende Sichtprüfungen;<br />

4.5.1.b Inspektion gemäß Instandhaltungsplan [non-EG]<br />

Anforderungen TSI SRT:<br />

ausführliche Inspektionen gemäß dem Instandhaltungsplan des Infrastrukturbetreibers;<br />

4.5.1.c Inspektionen nach Unfällen und Naturereignissen [non-EG]<br />

Anforderungen TSI SRT:<br />

spezielle Inspektionen nach Unfällen und Naturereignissen, die sich auf den<br />

Tunnelzustand ausgewirkt haben könnten;<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Überprüfung der Richtigkeit des Inhalts des Instandhaltungsplanes<br />

mit der RVE Instandhaltungsplan - Konstruktiver<br />

Ingenieurbau.<br />

Nationaler Bezug:<br />

Die Prüfung auf Vorhandensein wird bereits im Rahmen<br />

der EG-Prüfung durchgeführt (siehe Zeile 4.5.1 im<br />

Tabellenbereich EG-Prüfung). Laut TSI 6.2.5 obliegt die<br />

Konformitätsbewertung der Instandhaltung (inhaltliche<br />

Prüfung) der zuständigen nationalen Behörde: nonEG-<br />

Prüfung.<br />

Schnittstellen:<br />

TSI INF HS 4.5.1, TSI INF CR 4.5 Instandhaltungs- und<br />

Wartungsvorschriften (Instandhaltungsplan)<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Überprüfung der Richtigkeit des Inhalts des Instandhaltungsplanes<br />

mit der RVE Instandhaltungsplan - Konstruktiver<br />

Ingenieurbau.<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Überprüfung der Richtigkeit des Inhalts des Instandhaltungsplanes<br />

mit der RVE Instandhaltungsplan - Konstruktiver<br />

Ingenieurbau.<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Überprüfung der Richtigkeit des Inhalts des Instandhaltungsplanes<br />

mit der RVE Instandhaltungsplan - Konstruktiver<br />

Ingenieurbau.<br />

Einreichprojekt<br />

2008<br />

D0118-02167-<br />

V00,<br />

Einreichprojekt<br />

2008<br />

D0118-02167-<br />

V00,<br />

Für den Brenner Basistunnel ist ein Erhaltungskonzept vorhanden, in welchem<br />

die TSI als gesetzliche Grundlage herrangezogen wurde (siehe D0118-<br />

02167 Kap. 3.1).<br />

Nähere Informationen bezüglich Inspektion des Tunnelzustands siehe folgende<br />

Prüfpunkte:<br />

(2013-05-13) erfüllt<br />

In der Anlage 1 sind die Intervalle für die Erhaltungstätigkeiten abgebildet.<br />

Schienen, Schwellen, Schotterbett und das Lichtraumprofil werden 26 mal<br />

pro Jahr mit dem Diagnosezug befahren. Die Hauptuntersuchung von Tunnelbauwerk<br />

mit Gleis erfolgt alle 4 Jahre.<br />

(2013-05-12) erfüllt<br />

Das Erhaltungskonzept entspricht dem aktuellen Stand der Technik und wird<br />

laufend an die geltenden Regelwerke bis zur Fertigstellung des Projekts<br />

angepasst.<br />

Im Erhaltungskonzept sind Störklassen<br />

Vernachlässigbar - Unwichtiger Funktionsausfall<br />

Unkritisch - Unkritischer Ausfall einer Funktion<br />

Kritisch - Kritischer Ausfall einer Funktion<br />

(2013-05-15) erfüllt<br />

Signifikant - Totalausfall<br />

definiert und Szenarien beschrieben, wie mit diesen Störungen strukturiert<br />

umgegangen wird. Für die strukturierte Abwicklung gibt es die Abbildung 10,<br />

welche die Abläufe bei einer Störung in einem Flussdiagramm definieren.<br />

Falls Reparaturen aufschiebbar sind, werden diese im Zuge der Instandhaltung<br />

erledigt. Bei allen anderen Störungen kommt es vor dem Normalbetrieb<br />

zur Einfahrt des Instandhaltungstupps, der Überprüfung vor Ort, Reparaturarbeiten<br />

sowie Freigabe. Erst nach Abhandlung des Ablaufdiagramms kann in<br />

den Normalbetrieb übergegangen werden.<br />

7.2.4 Signifikante Störung<br />

Sofortsperre eines Streckenabschnittes (ein Gleis) aufgrund der Einschränkung<br />

der Betriebstauglichkeit und Sicherheit wegen einer Störung und aufgrund<br />

der nicht aufschiebbaren Störungsbehebung.<br />

Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />

Projektnummer: P2010-004 Seite 12 von 13

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