EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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01.03.2014 Aufrufe

AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck Lärmschutz Aus dem vorliegenden Änderungsprojekt ergeben sich im Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck Reduktionen und Verlagerungen der Baulärmimmissionen sowie Erhöhungen der Lärmimmissionen in der Betriebsphase. Aus den begutachteten Unterlagen geht hervor, dass diese Veränderungen schalltechnisch analysiert und die Lärmschutzmaßnahmen den veränderten Erfordernissen angepasst wurden. Dabei wurden die relevanten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen sowie die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes beachtet und eine dem Stand der Technik entsprechende Methodik und Vorgangsweise gewählt. Aus fachspezifischer Sicht des Bereiches Lärmschutz entspricht das Bauvorhaben dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes. Erschütterungs- und Sekundärschallschutz Die in den Technischen Berichten Erschütterungen und sekundärer Luftschall D0477-00201 und D0792-02377 dargestellten Prognosen der Erschütterungs- und Sekundärschallimmissionen erscheint vollständig und plausibel. Betreffend die Änderung Einfahrt Bahnhof Innsbruck ist Folgendes festzustellen. Mit den vorgegebenen Maßnahmen können an den Prognoseorten für den wahrscheinlichsten Fall die Grenzwerte vor allem für den sekundären Luftschall in den exponierten Gebäuden nicht eingehalten werden. Gegenüber der Ist- Situation wird jedoch bei allen Prognoseorten eine Verbesserung der Belastung bezüglich der Erschütterungen und des sekundären Luftschalls erreicht. Bei oberirdischer Streckenführung spielt der sekundäre Luftschall in Kombination mit dem Direktschall der Zugsvorbeifahrten nur eine untergeordnete Rolle. Die vorgesehenen Maßnahmen an der offenen Streckenführung entsprechen den anerkannten Regeln der Technik. Sie reduzieren die Erschütterungsbelastung im Mittel um 50% und den Pegel des sekundären Luftschalls um bis zu 7 dBA. Die Maßnahmen werden als „gut wirksam“ und die Restbelastung als „mittel“ eingestuft. Gegenüber dem genehmigten Projekt ergibt sich durch das Änderungsprojekt keine geänderte Restbelastung. Hinsichtlich der Änderung Einbindung Umfahrung Innsbruck wird festgestellt, dass die gegenüber dem EP 2008 abgeleiteten Veränderungen der Immissionen marginal sind. Bei einigen Prognoseorten reduzieren sich sogar die prognostizierten Immissionen. Durch die vorgesehenen Erschütterungsschutzmaßnahmen kann die Restbelastung auf „keine bis sehr gering“ abgesenkt werden. Den vorgelegten Ausführungen ist aus der Sicht des § 31a- Gutachters für das Fachgebiet Erschütterungs- und Sekundärschallschutz nichts hinzuzufügen. Das Bauvorhaben entspricht dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes. Eine beantragte Abweichungen vom Stand der Technik gemäß §31f liegt nicht vor. Aus der Sicht des Fachgebietes Erschütterungs- und Sekundärschallschutz bestehen keine Bedenken gegen die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung. Interoperabilität Die gegenständlichen Entwurfsunterlagen entsprechen derzeit den Anforderungen der Prüfpunkte der non-EG- Prüfung der TSI Infrastruktur und TSI Sicherheit in Eisenbahntunneln (TSI SRT). Zum Abschluss dieser Prüfpunkte werden aber teilweise Unterlagen benötigt, die in dieser Detailtiefe noch nicht vorliegen. Der Abschluss der Prüfung erfolgt daher zu einem späteren Zeitpunkt. §31A GUTACHTEN - 14 -

AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck Klima und Luft Für den Aspekt der Luftreinhaltung ist das Projekt Brennerbasistunnel im Bereich Innsbruck-Wilten und Sillschlucht generell besonders hinsichtlich der Bauphase als erheblicher Eingriff zu werten, der im Genehmigungsbescheid eingehend gewürdigt wurde und mit Auflagen zur Emissionsminderung und zur Immissionskontrolle belegt wurde. Diese Vorgaben bleiben auch nach der Projektänderung aktuell. Die geplante Änderung der Trassenführung einschließlich der Nebenanlagen stellt für den Aspekt Luft und Klima sowohl in der Bauphase als auch in der Betriebsphase eine Entlastung dar, welche sich für die nächstliegenden Anrainer in verringerten Schadstoffimmissionen und in einer durch die Projektvereinfachung verkürzten Bauzeit auswirkt. In der Betriebsphase sind die luftreinhaltetechnischen Auswirkungen auf die Umgebung voraussichtlich nicht erheblich. In der Sillschlucht ist mit einer Erhöhung der Immissionen durch Bau und Betrieb zu rechnen Wenn die geplanten Maßnahmen der Emissionsminderung im Zusammenhang mit dem Baubetrieb gemäß Bescheid 2009 auch für die Projektänderung angewendet werden, ist in der Sillschlucht in der Bauphase mit keiner wesentlichen Änderung der Immissionslage im Vergleich zum Hauptprojekt zu rechnen. §31A GUTACHTEN - 15 -

AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Lärmschutz<br />

Aus dem vorliegenden Änderungsprojekt ergeben sich im Bereich Einfahrt Bahnhof Innsbruck Reduktionen und Verlagerungen<br />

der Baulärmimmissionen sowie Erhöhungen der Lärmimmissionen in der Betriebsphase. Aus den begutachteten<br />

Unterlagen geht hervor, dass diese Veränderungen schalltechnisch analysiert und die Lärmschutzmaßnahmen<br />

den veränderten Erfordernissen angepasst wurden. Dabei wurden die relevanten Gesetze, Verordnungen,<br />

Richtlinien und Normen sowie die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes beachtet und eine dem Stand der<br />

Technik entsprechende Methodik und Vorgangsweise gewählt.<br />

Aus fachspezifischer Sicht des Bereiches Lärmschutz entspricht das Bauvorhaben dem Stand der Technik unter<br />

Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen<br />

auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes.<br />

Erschütterungs- und Sekundärschallschutz<br />

Die in den Technischen Berichten Erschütterungen und sekundärer Luftschall D0477-00201 und D0792-02377 dargestellten<br />

Prognosen der Erschütterungs- und Sekundärschallimmissionen erscheint vollständig und plausibel.<br />

Betreffend die Änderung Einfahrt Bahnhof Innsbruck ist Folgendes festzustellen.<br />

Mit den vorgegebenen Maßnahmen können an den Prognoseorten für den wahrscheinlichsten Fall die Grenzwerte<br />

vor allem für den sekundären Luftschall in den exponierten Gebäuden nicht eingehalten werden. Gegenüber der Ist-<br />

Situation wird jedoch bei allen Prognoseorten eine Verbesserung der Belastung bezüglich der Erschütterungen und<br />

des sekundären Luftschalls erreicht. Bei oberirdischer Streckenführung spielt der sekundäre Luftschall in Kombination<br />

mit dem Direktschall der Zugsvorbeifahrten nur eine untergeordnete Rolle. Die vorgesehenen Maßnahmen an der<br />

offenen Streckenführung entsprechen den anerkannten Regeln der Technik. Sie reduzieren die Erschütterungsbelastung<br />

im Mittel um 50% und den Pegel des sekundären Luftschalls um bis zu 7 dBA. Die Maßnahmen werden als „gut<br />

wirksam“ und die Restbelastung als „mittel“ eingestuft. Gegenüber dem genehmigten Projekt ergibt sich durch das<br />

Änderungsprojekt keine geänderte Restbelastung.<br />

Hinsichtlich der Änderung Einbindung Umfahrung Innsbruck wird festgestellt, dass die gegenüber dem EP 2008<br />

abgeleiteten Veränderungen der Immissionen marginal sind. Bei einigen Prognoseorten reduzieren sich sogar die<br />

prognostizierten Immissionen. Durch die vorgesehenen Erschütterungsschutzmaßnahmen kann die Restbelastung<br />

auf „keine bis sehr gering“ abgesenkt werden. Den vorgelegten Ausführungen ist aus der Sicht des § 31a- Gutachters<br />

für das Fachgebiet Erschütterungs- und Sekundärschallschutz nichts hinzuzufügen.<br />

Das Bauvorhaben entspricht dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes<br />

der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn<br />

einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes.<br />

Eine beantragte Abweichungen vom Stand der Technik gemäß §31f liegt nicht vor.<br />

Aus der Sicht des Fachgebietes Erschütterungs- und Sekundärschallschutz bestehen keine Bedenken gegen die<br />

Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung.<br />

Interoperabilität<br />

Die gegenständlichen Entwurfsunterlagen entsprechen derzeit den Anforderungen der Prüfpunkte der non-EG-<br />

Prüfung der TSI Infrastruktur und TSI Sicherheit in Eisenbahntunneln (TSI SRT). Zum Abschluss dieser Prüfpunkte<br />

werden aber teilweise Unterlagen benötigt, die in dieser Detailtiefe noch nicht vorliegen. Der Abschluss der Prüfung<br />

erfolgt daher zu einem späteren Zeitpunkt.<br />

§31A GUTACHTEN - 14 -

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