EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />
Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />
Anforderungen gemäß TSI INF HS<br />
ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />
fristen), die bei Überschreitung der vorgeschriebenen Werte zu ergreifen<br />
sind<br />
in Bezug auf die folgenden Elemente:<br />
Gleisüberhöhung, siehe 4.2.7;<br />
Gleislagequalität, siehe 4.2.10;<br />
Weichen und Kreuzungen, siehe 4.2.12;<br />
Bahnsteigkante, siehe 4.2.20;<br />
Inspektion des Zustands von Tunneln gemäß den Anforderungen der<br />
TSI „Sicherheit in Eisenbahntunneln“.<br />
Gleisbogenhalbmesser von Nebengleisen, siehe 4.2.25.3.<br />
Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung, Hinweise<br />
Dokumente des Antragstellers<br />
PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />
Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />
Gleisverwindung:<br />
V > 160 km/h: Höchstverwindung 5 mm, Längsbasis 3 m<br />
V < 160 km/h: Höchstverwindung 7 mm, Längsbasis 3 m<br />
Spurweite (4.3.3.10):<br />
Gerade und Gleisbögen R > 10 000 m: Mittlere Spurweite über<br />
100 m: 1 433 - 1 442 mm<br />
Gleisbögen R < 10 000 m: Mittlere Spurweite über 100 m: 1 433 -<br />
1 445 mm<br />
Weichen und Kreuzungen (4.2.12):<br />
Spurweite im Herzstückbereich: A1, A2, A3, A4: Nennwert: 1435;<br />
Toleranzen beim Entwurf: +2/-1 mm; Toleranzen im Betrieb: +5/-2<br />
mm<br />
Breite der Führungsrillen: Nennwert 40 mm; Toleranzen beim<br />
Entwurf +0.5/-0.5 mm; Toleranzen im Betrieb: siehe Anmerkung<br />
Spurweite im Herzstückbereich: C1, C2, C3, C4: Nennwert: 1395;<br />
Toleranzen beim Entwurf: +0.5/-0.5 mm; Toleranzen im Betrieb:<br />
≥ 1393 mm<br />
Flügelschienenabstand: B1, B2: Nennwert: 1355; Toleranzen<br />
beim Entwurf: ≤ 1356 mm; Toleranzen im Betrieb: ≤ 1356 mm<br />
Höhenüberstand H des Radlenkers: Nennwert - Weichen 0≤H≤60<br />
- Kreuzungen 45≤H≤60; Toleranzen beim Entwurf: +2/-1 mm; Toleranzen<br />
im Betrieb: +10 mm<br />
Anmerkung: Die Nennweite für Führungsrillen, Herzstückleitweite<br />
und Flügelschienenabstand entsprechen Entwurfwerten für Weichen-<br />
und Kreuzungsherzstücke und richten sich nach bereits<br />
bestehenden Weichen und Kreuzungen. In allen Fällen müssen der<br />
Mindestwert für Herzstückleitweiten und der Höchstwert für Flügelschienenabstände<br />
eingehalten werden.<br />
Die Maßnahmen bei Überschreitung der vorgeschriebenen Werte<br />
sind die sofortige Verringerung der Geschwindigkeit und die Programmierung<br />
einer Instandsetzungsfrist. Die Geschwindigkeitsverringerung<br />
ist dergestalt, dass der Bereich der zulässigen Geschwindigkeit<br />
von den Grenzwerten knapp über den tatsächlich gemessenen<br />
Werten abhängt. Auf der Grundlage der Messungen muss die<br />
Entwicklung der Geometriefehler des Gleises bewertet werden. Die<br />
Instandsetzung muss vorgesehen werden, wenn die Grenzwerte für<br />
eine lokale zulässige Geschwindigkeit unter 160 Km/h erreicht<br />
werden. Falls die gemessenen Grenzwerte nur eine Geschwindigkeit<br />
unter 120 Km/h zulassen, muss der Grund dieser Verringerung<br />
gesucht und der gesamte betroffene Abschnitt einer Instandhaltung<br />
unterzogen werden.<br />
Bahnsteigkante (4.2.20):<br />
Im Projektgebiet ist kein Bahnsteig ausgeführt.<br />
Inspektion des Zustands von Tunneln gemäß den Anforderungen<br />
der TSI "Sicherheit in Eisenbahntunneln":<br />
Für die Bestimmung des Schienenzustands sind Inspektionen alle<br />
12 Monate mit einer Toleranz von 1 Monat vorgesehen.<br />
Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />
Projektnummer: P2010-004 Seite 10 von 13