01.03.2014 Aufrufe

EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />

Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />

4.2.18.b Isolation [non-EG]<br />

Anforderungen gemäß TSI INF HS<br />

ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Das Gleis muss die notwendige Isolation für die (co dierten) Gleisstromkreise<br />

bieten, die von den Zugor tungsanlagen/Gleisfreimeldeeinrichtungen<br />

verwendet werden. Der geforderte<br />

elektrische Mindestwiderstand beträgt 3 Ω/km. Der Infrastrukturbetreiber<br />

kann einen höheren Widerstandswert verlangen, wenn dies für bestimmte<br />

Systeme der Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalisierung erforderlich<br />

ist. Sofern die Isolation durch das Schienenbefestigungssystem<br />

erfolgt, gilt diese Bedingung als erfüllt, wenn die Bedingungen in Abschnitt<br />

5.3.2 der vorliegenden TSI erfüllt sind.<br />

Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung, Hinweise<br />

Hinweise:<br />

Im Netz der ÖBB erfolgt die Isolation der Gleisstromkreise durch<br />

das Schienenbefesti gungssystem.<br />

Dokumente des Antragstellers<br />

PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />

Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />

(2013-05-14) erfüllt<br />

Die Prüfung der TSI Energie für den gegen ständlichen Abschnitt<br />

wird von der benannten Stelle gesondert durchgeführt.<br />

4.2.19 Lärm und Erschütterungen (6.2.6.6) [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Bei der Bewertung der Umweltverträglichkeit von Vorhaben zum Bau<br />

oder Ausbau von Hochgeschwindigkeitsstrecken sind die Emissionsschallpegel<br />

der Züge, die der TSI Fahrzeuge des Hochgeschwindigkeitsbahnsystems<br />

entsprechen, bei ihrer jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />

zu berücksichtigen.<br />

Bei der Untersuchung müssen auch die anderen auf der Strecke verkehrenden<br />

Züge berücksichtigt werden sowie die tatsächliche Gleisqualität<br />

(2) und die topologischen und geografischen Zwänge. Die erwarteten<br />

Erschütterungen entlang einer neuen oder ausgebauten Infrastruktur bei<br />

der Durchfahrt von Zügen, die der TSI Fahrzeuge des Hochgeschwindig<br />

keitsbahnsystems entsprechen, dürfen die Werte der gültigen einzelstaatlichen<br />

Vorschriften nicht überschreiten.<br />

(2) Es ist zu betonen, dass die tatsächliche Gleisqualität nicht mit der<br />

Qualität des Referenzgleises verwechselt werden darf, das definiert<br />

wurde, um Fahrzeuge im Hinblick auf die Grenzwerte ihrer Fahrgeräusche<br />

bewerten zu können.<br />

Bewertung von Lärm und Erschütterungen: Es ist keine Bewertung durch<br />

die benannte Stelle erforderlich.<br />

Nationaler Bezug:<br />

Feststellung, ob die Anforderungen bezüglich dem Lärm und der<br />

Erschütterungen der nationalen Vorschriften eingehalten werden.<br />

Dies sind insbesondere:<br />

Lärm:<br />

ÖAL-Richtlinie Nr. 3 Blatt 1,<br />

RVS 04.02.11,<br />

ÖAL-Richtlinie Nr. 36 Blatt 1,<br />

ON Regel 305011,<br />

ÖNORM ISO 9613-2,<br />

ÖNORM S 5021-1,<br />

ÖNORM B 8115-2,<br />

ÖNORMEN S 5004 bis 5005,<br />

Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-<br />

Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahn<br />

Erschütterungen:<br />

ÖN S 9001,<br />

ÖNORM ISO 2631-1,<br />

ÖNORM ISO 2631-2,<br />

ÖN S 9012,<br />

ÖN S 9020,<br />

§31a Gutachten Erschütterung: Die Unterlagen „Immissionsschutz vor Erschütterungen<br />

und Sekundärschall“ sind vorhanden. Die Anforderungen<br />

bezüglich der Erschütterungen der nationalen Vorschriften werden<br />

eingehalten.<br />

Lärm: Die Unterlagen „Schalltechnische Untersuchung Technischer<br />

Bericht“ sind vorhanden. Die Anforderungen bezüglich dem Lärm<br />

der nationalen Vorschriften werden eingehalten.<br />

Für das Gutachten gemäß §31a ist eine Stellungnahme bezüglich<br />

Lärm und Erschütterungsschutz abgegeben worden. Die Anforderungen<br />

an den Stand der Technik wurden eingehalten.<br />

RVE 04.02.01 (Entwurf)<br />

4.2.20.3 Nutzbare Bahnsteigbreite [non-EG] (2013-05-14) n.r.<br />

4.2.24 Hektometertafeln [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

In regelmäßigen Abständen entlang des Gleises sind Hektometertafeln<br />

zur Standortbestimmung anzubringen. Hierbei gelten jeweils nationale<br />

Vorschriften.<br />

Nationaler Bezug:<br />

ÖBB ZOV 12<br />

04 Streckenplanung<br />

041 Übergreifende<br />

Dokumente<br />

D0118-02137-V20,<br />

D0469-00001-V21,<br />

Hm-Tafeln und Gleisbezeichnungstafeln werden nach der ÖBB-<br />

Richtlinie ZOV 12 angebracht. Im NBÜ-Bereich erfolgt die Ausführung<br />

der hm-Tafeln mit einem ca. 5cm breiten orangen rückstrahlenden<br />

Streifen oben und unten auf der hm-Tafel gemäß TOV 12<br />

bzw. DV V2.<br />

4.2.26 Ortsfeste Anlagen zur Wartung von Zügen [non-EG] (2013-05-13) n.r.<br />

Im gegenständlichen Abschnitt sind keine ortsfesten Anlagen zur<br />

Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />

Projektnummer: P2010-004 Seite 8 von 13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!