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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />

Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />

Anforderungen gemäß TSI INF HS<br />

ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />

Spurweite - Einzelfehler - Nennwert/Spitzenwert, unter Berücksichtigung<br />

der in 4.2.10.4.2 festgelegten Grenzwerte<br />

Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung, Hinweise<br />

Dokumente des Antragstellers<br />

PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />

Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />

Mittlere Spurweite über 100m - Nennwert/Mittelwert, unter Berücksichtigung<br />

der in 4.2.9.3.1 festgelegten Grenzwerte.<br />

Bei der Festlegung dieser Grenzwerte muss der Infrastrukturbetreiber<br />

die Grenzwerte für die Gleislagequalität berücksichtigen, die als Grundlage<br />

für die Abnahme der Fahrzeuge dienen. Die Anforderungen für die<br />

Abnahme der Fahrzeuge sind in der TSI Fahrzeuge des Hochgeschwindigkeitsbahnsystems<br />

festgelegt.<br />

Der Infrastrukturbetreiber muss auch die Auswirkungen von kombiniert<br />

auftretenden Einzelfehlern berücksichtigen.<br />

Die vom Infrastrukturbetreiber festgelegten Soforteingriffs- und Eingriffsschwellen<br />

sowie Auslösewerte sind in dem Instandhaltungsplan zu<br />

erfassen, der in Abschnitt 4.5.1 dieser TSI vorgeschrieben wird.<br />

4.2.10.4 Soforteingriffsschwellen [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Gleisverwindung - Einzelfehler - Nullwert/Spitzenwert:<br />

Die Gleisverwindung ist definiert als die Differenz zwischen zwei in<br />

einem festgelegten Abstand ermittelten gegenseitigen Höhenlagen und<br />

wird in der Regel als Neigung zwischen den beiden Stellen angegeben,<br />

an denen die gegenseitigen Höhenlagen gemessen werden.<br />

Für die Regelspurweite beträgt der Abstand zwischen den Messstellen<br />

1500 mm.<br />

Der Grenzwert für die Gleisverwindung ist eine Funktion der angewandten<br />

Messbasis (l) nach der folgenden Formel:<br />

Verwindungsgrenzwert = (20/l + 3)<br />

wobei l die Messbasis (in m) und 1,3 m ≤ l ≤ 20 m<br />

und die folgenden Höchstwerte gelten:<br />

7 mm/m für Strecken, die für Geschwindigkeiten ≤ 200km/h ausgelegt<br />

sind<br />

5 mm/m für Strecken, die für Geschwindigkeiten > 200km/h ausgelegt<br />

sind<br />

Diagramm siehe TSI S.26<br />

Der Infrastrukturbetreiber muss im Instandhaltungsplan die Länge der<br />

Messbasis angeben, die zur Ermittlung<br />

der Gleisverwindung verwendet wird, damit die Erfüllung dieser Anforderung<br />

geprüft werden kann. Die<br />

Auswertung der Messdaten muss eine Basis von 3 m beinhalten.<br />

Spurweite - Einzelfehler - Nennwert/Spitzenwert:<br />

Tabelle siehe TSI S.26<br />

Für die in 4.2.9.3.1 festgelegte mittlere Spurweite gelten zusätzliche<br />

Anforderungen.<br />

4.2.12.1 Vorrichtungen zur Erkennung der Lage und zum Verschluss beweglicher Teile [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Die Zungen von Weichen und Kreuzungsweichen sowie bewegliche<br />

Hinweise:<br />

Instandhaltungsplan der ÖBB: ÖBB Dienstbehelf IS 2 Instandhaltungsplan,<br />

Teil 1: Oberbauanlagen<br />

Abgrenzung:<br />

Keine Prüftätigkeit, wenn eine gültige EG-<br />

Einreichprojekt 2008<br />

D0118-02167-V00,<br />

04 Streckenplanung<br />

041 Übergreifende<br />

Die Grenzwerte sind im Erhaltunsgkonzept des genehmigten Projektes<br />

definiert und bleiben weiterhin aufrecht.<br />

Es werden nur Weichen mit EG-Konformitätserklärung eingebaut.<br />

Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />

Projektnummer: P2010-004 Seite 5 von 13

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