EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />
Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />
Anforderungen gemäß TSI INF HS<br />
ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />
Spurweite - Einzelfehler - Nennwert/Spitzenwert, unter Berücksichtigung<br />
der in 4.2.10.4.2 festgelegten Grenzwerte<br />
Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung, Hinweise<br />
Dokumente des Antragstellers<br />
PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />
Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />
Mittlere Spurweite über 100m - Nennwert/Mittelwert, unter Berücksichtigung<br />
der in 4.2.9.3.1 festgelegten Grenzwerte.<br />
Bei der Festlegung dieser Grenzwerte muss der Infrastrukturbetreiber<br />
die Grenzwerte für die Gleislagequalität berücksichtigen, die als Grundlage<br />
für die Abnahme der Fahrzeuge dienen. Die Anforderungen für die<br />
Abnahme der Fahrzeuge sind in der TSI Fahrzeuge des Hochgeschwindigkeitsbahnsystems<br />
festgelegt.<br />
Der Infrastrukturbetreiber muss auch die Auswirkungen von kombiniert<br />
auftretenden Einzelfehlern berücksichtigen.<br />
Die vom Infrastrukturbetreiber festgelegten Soforteingriffs- und Eingriffsschwellen<br />
sowie Auslösewerte sind in dem Instandhaltungsplan zu<br />
erfassen, der in Abschnitt 4.5.1 dieser TSI vorgeschrieben wird.<br />
4.2.10.4 Soforteingriffsschwellen [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />
Anforderungen TSI INF HS:<br />
Gleisverwindung - Einzelfehler - Nullwert/Spitzenwert:<br />
Die Gleisverwindung ist definiert als die Differenz zwischen zwei in<br />
einem festgelegten Abstand ermittelten gegenseitigen Höhenlagen und<br />
wird in der Regel als Neigung zwischen den beiden Stellen angegeben,<br />
an denen die gegenseitigen Höhenlagen gemessen werden.<br />
Für die Regelspurweite beträgt der Abstand zwischen den Messstellen<br />
1500 mm.<br />
Der Grenzwert für die Gleisverwindung ist eine Funktion der angewandten<br />
Messbasis (l) nach der folgenden Formel:<br />
Verwindungsgrenzwert = (20/l + 3)<br />
wobei l die Messbasis (in m) und 1,3 m ≤ l ≤ 20 m<br />
und die folgenden Höchstwerte gelten:<br />
7 mm/m für Strecken, die für Geschwindigkeiten ≤ 200km/h ausgelegt<br />
sind<br />
5 mm/m für Strecken, die für Geschwindigkeiten > 200km/h ausgelegt<br />
sind<br />
Diagramm siehe TSI S.26<br />
Der Infrastrukturbetreiber muss im Instandhaltungsplan die Länge der<br />
Messbasis angeben, die zur Ermittlung<br />
der Gleisverwindung verwendet wird, damit die Erfüllung dieser Anforderung<br />
geprüft werden kann. Die<br />
Auswertung der Messdaten muss eine Basis von 3 m beinhalten.<br />
Spurweite - Einzelfehler - Nennwert/Spitzenwert:<br />
Tabelle siehe TSI S.26<br />
Für die in 4.2.9.3.1 festgelegte mittlere Spurweite gelten zusätzliche<br />
Anforderungen.<br />
4.2.12.1 Vorrichtungen zur Erkennung der Lage und zum Verschluss beweglicher Teile [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />
Anforderungen TSI INF HS:<br />
Die Zungen von Weichen und Kreuzungsweichen sowie bewegliche<br />
Hinweise:<br />
Instandhaltungsplan der ÖBB: ÖBB Dienstbehelf IS 2 Instandhaltungsplan,<br />
Teil 1: Oberbauanlagen<br />
Abgrenzung:<br />
Keine Prüftätigkeit, wenn eine gültige EG-<br />
Einreichprojekt 2008<br />
D0118-02167-V00,<br />
04 Streckenplanung<br />
041 Übergreifende<br />
Die Grenzwerte sind im Erhaltunsgkonzept des genehmigten Projektes<br />
definiert und bleiben weiterhin aufrecht.<br />
Es werden nur Weichen mit EG-Konformitätserklärung eingebaut.<br />
Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />
Projektnummer: P2010-004 Seite 5 von 13