EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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01.03.2014 Aufrufe

Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105 Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost 3. Prüftabellen 3.1 Prüftabellen TSI INF HS Anforderungen gemäß TSI INF HS ZU BEWERTENDE MERKMALE Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung, Hinweise Dokumente des Antragstellers PROJEKTBEWERTUNG PHASE E Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte 4.2.10 Gleislagequalität und Grenzwerte für Einzelfehler [non-EG] (2013-05-14) erfüllt 4.2.10.1 Einführung [non-EG] (2013-05-14) erfüllt Anforderungen TSI INF HS: Die Gleislagequalität und die Grenzwerte für Einzelfehler sind wichtige Parameter für die Infrastruktur, die im Rahmen der Definition der Schnittstelle Fahrzeug - Gleis benötigt werden. Die Gleislagequalität steht in direktem Zusammenhang mit: der Sicherheit gegen Entgleisen der Bewertung eines Fahrzeugs bei Abnahmeprüfungen Arbeitsanweisung: Die Bewertung dieses Parameters erfolgt in den folgenden Unterpunkten. Die Bewertung dieses Parameters erfolgt in den folgenden Unterpunkten. der Dauerfestigkeit von Radsätzen und Drehgestellen. Die Anforderungen des Abschnitts 4.2.10 gelten für Strecken der Kategorien I, II und III. 4.2.10.2 Begriffsbestimmungen [non-EG] (2013-05-14) erfüllt Anforderungen TSI INF HS: Soforteingriffsschwelle (Immediate Action Limit - IAL): bezieht sich Arbeitsanweisung: Die Bewertung dieses Parameters erfolgt in den folgenden Unterpunkten. Die Bewertung dieses Parameters erfolgt in den folgenden Unterpunkten. auf den Wert, bei dessen Überschreitung der Infrastrukturbetreiber Maßnahmen ergreift, um das Risiko von Entgleisungen auf ein annehmbares Maß zu reduzieren. Dies kann erfolgen, indem entweder die Strecke geschlossen, die örtlich zulässige Geschwindigkeit reduziert oder die Gleisgeometrie korrigiert wird. Eingriffsschwelle (Intervention Limit - IL): bezieht sich auf den Wert, bei dessen Überschreitung korrektive Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, um zu verhindern, dass die Soforteingriffsschwelle vor der nächsten Inspektion erreicht wird. Auslösewert (Alert Limit - AL): bezieht sich auf den Wert, bei dessen Überschreitung der Zustand der Gleisgeometrie analysiert und im Rahmen der regulär geplanten Instandhaltungsarbeiten berücksichtigt werden muss. 4.2.10.3 Soforteingriffs- und Eingriffsschwellen und Auslösewert [non-EG] (2013-05-15) erfüllt Anforderungen TSI INF HS: Der Infrastrukturbetreiber muss geeignete Schwellenwerte für Soforteingriffe und Eingriffe sowie Auslösewerte für die folgenden Parameter festlegen: Pfeilhöhe (Richtung) - Standardabweichungen (nur Auslösewert) Längshöhe - Standardabweichungen (nur Auslösewert) Pfeilhöhe (Richtung) - Einzelfehler - Mittelwert/Spitzenwert Längshöhe - Einzelfehler - Mittelwert/Spitzenwert Gleisverwindung - Einzelfehler - Nullwert/Spitzenwert, unter Berücksichtigung der in 4.2.10.4.1 festgelegten Grenzwerte Hinweise: Instandhaltungsplan der ÖBB: ÖBB Dienstbehelf IS 2 Instandhaltungsplan, Teil 1: Oberbauanlagen Einreichprojekt 2008 D0118-02167-V00, Die Grenzwerte sind im Erhaltungskonzept des genehmigten Projektes definiert und bleiben weiterhin aufrecht. Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013 Projektnummer: P2010-004 Seite 4 von 13

Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105 Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost Anforderungen gemäß TSI INF HS ZU BEWERTENDE MERKMALE Spurweite - Einzelfehler - Nennwert/Spitzenwert, unter Berücksichtigung der in 4.2.10.4.2 festgelegten Grenzwerte Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung, Hinweise Dokumente des Antragstellers PROJEKTBEWERTUNG PHASE E Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte Mittlere Spurweite über 100m - Nennwert/Mittelwert, unter Berücksichtigung der in 4.2.9.3.1 festgelegten Grenzwerte. Bei der Festlegung dieser Grenzwerte muss der Infrastrukturbetreiber die Grenzwerte für die Gleislagequalität berücksichtigen, die als Grundlage für die Abnahme der Fahrzeuge dienen. Die Anforderungen für die Abnahme der Fahrzeuge sind in der TSI Fahrzeuge des Hochgeschwindigkeitsbahnsystems festgelegt. Der Infrastrukturbetreiber muss auch die Auswirkungen von kombiniert auftretenden Einzelfehlern berücksichtigen. Die vom Infrastrukturbetreiber festgelegten Soforteingriffs- und Eingriffsschwellen sowie Auslösewerte sind in dem Instandhaltungsplan zu erfassen, der in Abschnitt 4.5.1 dieser TSI vorgeschrieben wird. 4.2.10.4 Soforteingriffsschwellen [non-EG] (2013-05-14) erfüllt Anforderungen TSI INF HS: Gleisverwindung - Einzelfehler - Nullwert/Spitzenwert: Die Gleisverwindung ist definiert als die Differenz zwischen zwei in einem festgelegten Abstand ermittelten gegenseitigen Höhenlagen und wird in der Regel als Neigung zwischen den beiden Stellen angegeben, an denen die gegenseitigen Höhenlagen gemessen werden. Für die Regelspurweite beträgt der Abstand zwischen den Messstellen 1500 mm. Der Grenzwert für die Gleisverwindung ist eine Funktion der angewandten Messbasis (l) nach der folgenden Formel: Verwindungsgrenzwert = (20/l + 3) wobei l die Messbasis (in m) und 1,3 m ≤ l ≤ 20 m und die folgenden Höchstwerte gelten: 7 mm/m für Strecken, die für Geschwindigkeiten ≤ 200km/h ausgelegt sind 5 mm/m für Strecken, die für Geschwindigkeiten > 200km/h ausgelegt sind Diagramm siehe TSI S.26 Der Infrastrukturbetreiber muss im Instandhaltungsplan die Länge der Messbasis angeben, die zur Ermittlung der Gleisverwindung verwendet wird, damit die Erfüllung dieser Anforderung geprüft werden kann. Die Auswertung der Messdaten muss eine Basis von 3 m beinhalten. Spurweite - Einzelfehler - Nennwert/Spitzenwert: Tabelle siehe TSI S.26 Für die in 4.2.9.3.1 festgelegte mittlere Spurweite gelten zusätzliche Anforderungen. 4.2.12.1 Vorrichtungen zur Erkennung der Lage und zum Verschluss beweglicher Teile [non-EG] (2013-05-14) erfüllt Anforderungen TSI INF HS: Die Zungen von Weichen und Kreuzungsweichen sowie bewegliche Hinweise: Instandhaltungsplan der ÖBB: ÖBB Dienstbehelf IS 2 Instandhaltungsplan, Teil 1: Oberbauanlagen Abgrenzung: Keine Prüftätigkeit, wenn eine gültige EG- Einreichprojekt 2008 D0118-02167-V00, 04 Streckenplanung 041 Übergreifende Die Grenzwerte sind im Erhaltunsgkonzept des genehmigten Projektes definiert und bleiben weiterhin aufrecht. Es werden nur Weichen mit EG-Konformitätserklärung eingebaut. Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013 Projektnummer: P2010-004 Seite 5 von 13

Strecke: Brenner non EG Prüfpunkte Gleis 1, 2, 3, 103, 105<br />

Projekttitel: Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Umfahrungstunnel Innsbruck Streckenkategorie II Verbindungstunnel West und Ost<br />

3. Prüftabellen<br />

3.1 Prüftabellen TSI INF HS<br />

Anforderungen gemäß TSI INF HS<br />

ZU BEWERTENDE MERKMALE<br />

Arbeitsanweisung, Schnittstellen, Abgrenzung, Hinweise<br />

Dokumente des Antragstellers<br />

PROJEKTBEWERTUNG PHASE E<br />

Prüfdatum, Erfüllung der Anforderungen, Eckwerte<br />

4.2.10 Gleislagequalität und Grenzwerte für Einzelfehler [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />

4.2.10.1 Einführung [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Die Gleislagequalität und die Grenzwerte für Einzelfehler sind wichtige<br />

Parameter für die Infrastruktur, die im Rahmen der Definition der<br />

Schnittstelle Fahrzeug - Gleis benötigt werden. Die Gleislagequalität<br />

steht in direktem Zusammenhang mit:<br />

der Sicherheit gegen Entgleisen<br />

der Bewertung eines Fahrzeugs bei Abnahmeprüfungen<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Die Bewertung dieses Parameters erfolgt in den folgenden Unterpunkten.<br />

Die Bewertung dieses Parameters erfolgt in den folgenden Unterpunkten.<br />

der Dauerfestigkeit von Radsätzen und Drehgestellen.<br />

Die Anforderungen des Abschnitts 4.2.10 gelten für Strecken der Kategorien<br />

I, II und III.<br />

4.2.10.2 Begriffsbestimmungen [non-EG] (2013-05-14) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Soforteingriffsschwelle (Immediate Action Limit - IAL): bezieht sich<br />

Arbeitsanweisung:<br />

Die Bewertung dieses Parameters erfolgt in den folgenden Unterpunkten.<br />

Die Bewertung dieses Parameters erfolgt in den folgenden Unterpunkten.<br />

auf den Wert, bei dessen Überschreitung der Infrastrukturbetreiber<br />

Maßnahmen ergreift, um das Risiko von Entgleisungen auf ein annehmbares<br />

Maß zu reduzieren. Dies kann erfolgen, indem entweder die<br />

Strecke geschlossen, die örtlich zulässige Geschwindigkeit reduziert<br />

oder die Gleisgeometrie korrigiert wird.<br />

Eingriffsschwelle (Intervention Limit - IL): bezieht sich auf den Wert,<br />

bei dessen Überschreitung korrektive Instandhaltungsmaßnahmen<br />

durchgeführt werden müssen, um zu verhindern, dass die Soforteingriffsschwelle<br />

vor der nächsten Inspektion erreicht wird.<br />

Auslösewert (Alert Limit - AL): bezieht sich auf den Wert, bei dessen<br />

Überschreitung der Zustand der Gleisgeometrie analysiert und im Rahmen<br />

der regulär geplanten Instandhaltungsarbeiten berücksichtigt werden<br />

muss.<br />

4.2.10.3 Soforteingriffs- und Eingriffsschwellen und Auslösewert [non-EG] (2013-05-15) erfüllt<br />

Anforderungen TSI INF HS:<br />

Der Infrastrukturbetreiber muss geeignete Schwellenwerte für Soforteingriffe<br />

und Eingriffe sowie Auslösewerte für die folgenden Parameter<br />

festlegen:<br />

Pfeilhöhe (Richtung) - Standardabweichungen (nur Auslösewert)<br />

Längshöhe - Standardabweichungen (nur Auslösewert)<br />

Pfeilhöhe (Richtung) - Einzelfehler - Mittelwert/Spitzenwert<br />

Längshöhe - Einzelfehler - Mittelwert/Spitzenwert<br />

Gleisverwindung - Einzelfehler - Nullwert/Spitzenwert, unter Berücksichtigung<br />

der in 4.2.10.4.1 festgelegten Grenzwerte<br />

Hinweise:<br />

Instandhaltungsplan der ÖBB: ÖBB Dienstbehelf IS 2 Instandhaltungsplan,<br />

Teil 1: Oberbauanlagen<br />

Einreichprojekt 2008<br />

D0118-02167-V00,<br />

Die Grenzwerte sind im Erhaltungskonzept des genehmigten Projektes<br />

definiert und bleiben weiterhin aufrecht.<br />

Allgemeines IOP-Prüfheft V 3.0, Teilbereich Infrastruktur, Teilsystem TSI INF HS, TSI SRT Stand: 17.05.2013<br />

Projektnummer: P2010-004 Seite 4 von 13

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