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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Die gegenüber dem EP 2008 abgeleiteten Veränderungen der Immissionen sind marginal. Bei einigen Prognoseorten<br />

reduzieren sich sogar die prognostizierten Immissionen (z.B. der sekundäre Luftschall in Nr. 10 um 1 dB, in Nr.<br />

15 um 4 dB).<br />

Die Restbelastung für den Teilraum Haupttunnel Abschnitt Mittelgebirgstrasse (Aldrans – Patsch) erfährt keine Änderung<br />

und wird weiterhin als „keine bis sehr gering“ eingestuft.<br />

Der Stand der Technik wird im Technischen Bericht Erschütterungen und sekundärer Luftschall D0477-00201, vollständig<br />

dargestellt. Den vorgelegten Ausführungen ist aus der Sicht des §31a – Gutachters für Erschütterungsschutz<br />

nichts hinzuzufügen.<br />

3.2.13.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />

Für die Beurteilung der Belastungen der ArbeitnehmerInnen wird grundsätzlich die VOLV - Verordnung Lärm und<br />

Vibrationen verwendet. Gemäß den vorliegenden Planunterlagen sind keine ständigen Arbeitsplätze für ArbeitnehmerInnen<br />

im gegenständlichen Projektabschnitt vorgesehen.<br />

3.2.13.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Die Bauarbeiten werden derart geplant und angelegt, dass die Auflagen 1 bis 4 des Genehmigungsbescheids<br />

GZ.BMVIT – 220.151/0002-IV/SCH2/2009 – Brenner Basistunnel UVP und teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren,<br />

15. April 2009 eingehalten werden.<br />

3.2.14 KLIMA UND LUFT<br />

3.2.14.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />

Zur Beurteilung durch Luftschadstoffe sind erprobte und bewährte und fortschrittliche Verfahren zu verwenden, die<br />

auf einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.<br />

Für die Emissionsberechnung werden derzeit in Österreich hauptsächlich die „technische Grundlage – Ermittlung von<br />

diffusen Staubemissionen und Beurteilung der Staubemissionen“ verwendet. Darin finden sich auch Maßnahmen zur<br />

Reduktion der Staubemissionen. Für die Berechnung der Motoremissionen bildete das „Handbuch Emissionsfaktoren<br />

im Straßenverkehr“ eine aktuelle Berechnungsgrundlage.<br />

Für die Ausbreitungsrechnung gibt es eine Vielzahl von Modellen, welche derzeit in Österreich zu Berechnung verwendet<br />

werden. Wesentlich ist, dass für die Berechnung ein Geländeeinfluss berücksichtigt werden kann und unterschiedliche<br />

Arten von Schadstoffquellen wie Punkt- und Linienquellen simuliert werden können. Auch Veröffentlichungen<br />

der Modellergebnisse in Fachzeitschriften sowie eine Verifikation der Rechnungsergebnisse sind für ein<br />

erprobtes Ausbreitungsmodell essentiell.<br />

Gesetzliche Grundlage für die Luftreinhaltung bildet das Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L). Darin werden auch EU-<br />

Richtlinien zur Begrenzung von Luftschadstoffen umgesetzt. Weitere gesetzliche Grundlagen bilden die Tiroler Maßnahmenverordnungen<br />

zum IG-L. Auch eine Verordnung zum UVP-G 2000 findet Eingang in die gesetzlichen Beurteilungsgrundlagen.<br />

Gesetzliche Begrenzung der Luftschadstoffe<br />

Die gesetzliche Grundlage zur Beurteilung der Luftbelastung in Österreich bildet das Immissionsschutzgesetz Luft<br />

(IG-L). Darin sind folgende Grenzwerte definiert:<br />

Luftschadstoff HMW MW8 TMW JMW<br />

Schwefeldioxid 200 *) 120<br />

Kohlenstoffmonoxid 10<br />

Stickstoffdioxid 200 30<br />

§31A GUTACHTEN - 120 -

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