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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

Tunnelsicherheit<br />

Stand der Technik<br />

Das Änderungsoperat zum Projekt Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Einbindung Umfahrung Innsbruck entspricht mit<br />

den vorgelegten Planunterlagen bezüglich der Tunnelsicherheit dem derzeitigen Stand der Technik aus nationaler<br />

und europäisch-internationaler Sicht. Die Erarbeitung der Unterlagen erfolgte in Orientierung an dem genehmigten<br />

Projekt von 2009 und an den TSI-Infrastruktur- sowie den HLAG Richtlinien. Die lückenlose Anordnung und technische<br />

Ausstattung der Fluchtwege in den Streckentunneln entspricht dem heutigen internationalen Standard. Durch<br />

die vorgenommenen Änderungen zur Anbindung Bahnhof Innsbruck und Einbindung Umfahrung Innsbruck werden<br />

im Vergleich zur bereits genehmigten Planung einfachere und kürzere Fluchtwege erreicht und somit die Sicherheit<br />

verbessert.<br />

Arbeitnehmerschutz<br />

Die Unterlagen zum Änderungsoperat Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Einbindung Umfahrung Innsbruck entsprechen<br />

aus Sicht des Fachgebietes Tunnelsicherheit und baulicher Brandschutz sowohl für die Bau- als auch für die<br />

Betriebsphase (Normalbetrieb, Erhaltungsbetrieb, Ereignisfall) in vollem Umfang den Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes.<br />

Aerodynamik und Lüftungstechnik<br />

Das Bauvorhaben entspricht aus Sicht des Fachgebietes Aerodynamik und Lüftungstechnik auch mit den Projektänderungen<br />

dem Stand der Technik im Sinne des §9 EisbG. Die Unterlagen sind aus Sicht des Fachgebietes Aerodynamik<br />

und Lüftungstechnik vollständig und richtig und die vorgesehenen Maßnahmen sind geeignet die Erfordernisse<br />

des Arbeitnehmerschutzes in der Bauphase und im Betrieb zu gewährleisten. Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen<br />

erforderlich<br />

In Bezug auf das Fachgebiet Aerodynamik und Lüftungstechnik kann festgehalten werden, dass die Antragsunterlagen<br />

in sich widerspruchsfrei sind.<br />

Baubetrieb, Bodenmechanik, Tunnelbau, Statisch konstruktiver Ingenieurbau<br />

Die Einreichunterlagen zur Differenzgenehmigung wurden hinsichtlich Baubetrieb, Bodenmechanik, Tunnelbau und<br />

Statisch konstruktive Bauwerke einer fachlichen Begutachtung unterzogen. Es wurden die Projektänderungen sowohl<br />

hinsichtlich der Einbindung in das Gesamtprojekt als auch als eigenständige Objekte betrachtet.<br />

Die vorgestellte Planung entspricht den anerkannten Regeln der Technik, den gültigen Vorschriften und Normen und<br />

erfüllt die Anforderungen im Rahmen des Fachgebiets der Begutachtung.<br />

Stand der Technik<br />

Aus Sicht der Fachbereiche Baubetrieb, Bodenmechanik Tunnelbau, statisch konstruktiver Ingenieurbau ist die<br />

vorliegende Projektänderung zur Einreichung geeignet. Der Stand der Technik wird ohne zusätzlich erforderliche<br />

Maßnahmen bestätigt.<br />

Arbeitnehmerschutz<br />

Die für die Bauphase beschriebenen Änderungen für den Arbeitnehmerschutz durch die vorliegende Projektänderung<br />

sind aus Sicht der Fachbereiche Baubetrieb, Bodenmechanik Tunnelbau, statisch konstruktiver Ingenieurbau<br />

vollständig, nachvollziehbar und plausibel.<br />

Hochbau, Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen<br />

Das Vorhaben entspricht aus der Sicht des Fachgebietes „Hochbau, Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung)<br />

einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen“ dem Stand der Technik und erfüllt die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes.<br />

Die vorgelegten Antragsunterlagen sind aus Sicht des §31a-Gutachters für das Fachgebiet<br />

„Hochbau, Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen“ vollständig<br />

und in sich widerspruchsfrei.<br />

§31A GUTACHTEN - 12 -

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