EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ... EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

01.03.2014 Aufrufe

AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck - Baudynamische Einflüsse: es wird auf das §31a Gutachten zum genehmigten Projekt 2008 verwiesen. Die baudynamischen Einflüsse wurden im Technischen Bericht Erschütterungsschutz D0118-02377, Absatz 4.3.2 dargestellt. Die Ausführungen stehen im Einklang mit der RVE 04.02.02, Absatz 3.3. - Richtlinien, Beurteilungsverfahren und Grenzwerte (siehe Absatz 3.2.1 in [1]) - Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen und Körperschall (siehe Absatz 4.3.1.1 in [1]) Die Methodik wird wie folgt beschrieben: - Erschütterungsproblematik (siehe Absatz 3.3.2 in [1]) - Methode zur Erschütterungsuntersuchung (siehe Absatz 3.3.4 in [1]) Der Untersuchungsraum für die Projektänderung Einfahrt Bahnhof Innsbruck beschränkt sich auf den Teilraum Portalbereich Innsbruck/ Sillschlucht, da sich im Teilraum „Haupttunnel Abschnitt Mittelgebirgstrasse (Aldrans bis Patsch)“ zwischen dem Portal des Haupttunnels in der Sillschlucht bis zum Ende des Untersuchungsraums bei Projektkilometer 4,6+32,002 gegenüber dem ursprünglichen Projekt keine Änderungen bezüglich Immissionen und Erschütterungsschutzmaßnahmen ergeben. Grundsätzlich bildet die Erschütterungs- und Körperschallprognose das Kernstück der Untersuchungen und folgt der Übertragungskette Emissionsspektrum – Tunnel/ Untergrund – Fundament – Gebäudedecke – Mensch. Die einzelnen Glieder der Übertragungskette wurden durch Transferspektren dargestellt, welche nach Möglichkeit aus in – situ Messungen gewonnen wurden. Betreffend die Betriebsphase wird die folgende Beurteilung nach dem Stand der Technik vorgenommen. Die Linienführung der Bestandsstrecke vom Hbf. Innsbruck Richtung Brenner wird grundsätzlich beibehalten, jedoch in ihrer Lage teilweise leicht verschoben. Die Änderung der Gleislage führt für einige exponierte Gebäude an der Klostergasse gegenüber dem genehmigten Projekt zu einer Entlastung der Sekundärschalleinwirkungen. Die Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit im dreispurigen Bereich von 80 km/ h auf 100 km/ h ist aber mit einer leichten Erhöhung der Erschütterungsbelastung verbunden. Im Änderungsprojekt verändern sich Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit für die Betriebsphase gegenüber dem genehmigten Projekt kaum und werden als hoch eingestuft. Im Änderungsprojekt werden in Innsbruck alle Gleise bis zur Verknüpfung mit den Bestandsgleisen an der Oberfläche geführt. Die Masse-Feder-Systeme des genehmigten Projektes entfallen deshalb in diesem Abschnitt. Im Bereich der Siedlungsflächen werden am Fahrweg Unterschottermatten auf einer Betonplatte bzw. auf zementstabilisiertem Untergrund vorgesehen: Anmerkung: die Kilometrierung für alle Gleise ist bezogen auf Zufahrt Ost (Gleis 3). - Zufahrt Ost (Gleis 3) und Zufahrt West (Gleis 1) vom Hauptbahnhof Richtung Portal Basistunnel: km 1,28 – km 1,68 (Länge je 400 m) - Zufahrt West (Gleis 1) und Gleis 2 vom Hauptbahnhof Richtung Portal der Bestandsstrecke Richtung Brenner: km 1,28 – km 1,68 (Länge je 400 m, wobei Gleis 1 bis zur Abzweigung bei km 1,6 schon für Gleis Richtung Basistunnel gerechnet wurde) - Verbindung Frachtbahnhof bis zur Verknüpfung mit Gleis 3: km 1,27 – km 1,43 (Länge 160 m)Mit den vorgegebenen Maßnahmen können an den Prognoseorten für den wahrscheinlichsten Fall die Grenzwerte vor allem für den sekundären Luftschall in den exponierten Gebäuden nicht eingehalten werden. Gegenüber der Ist-Situation wird jedoch bei allen Prognoseorten eine Verbesserung der Belastung bezüglich der Erschütterungen und des sekundären Luftschalls erreicht. Bei oberirdischer Streckenführung spielt der sekundäre Luftschall in Kombination mit dem Direktschall der Zugsvorbeifahrten nur eine untergeordnete Rolle. Die vorgesehenen Maßnahmen an der offenen Streckenführung entsprechen den anerkannten Regeln der Technik. Sie reduzieren die Erschütterungsbelastung im Mittel um 50% und den Pegel des sekundären Luftschalls um bis zu 7 dBA. Die Maßnahmen werden als „gut wirksam“ und die Restbelastung als „mittel“ eingestuft. Gegenüber dem genehmigten Projekt §31A GUTACHTEN - 118 -

AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck 2008 ergibt sich durch das Änderungsprojekt keine geänderte Restbelastung. Nach heutigem Wissensstand sind im Teilraum Portalbereich Innsbruck/ Sillschlucht keine Transmissionsmessungen erforderlich. Etwa sechs Monate nach Inbetriebnahme der Strecke wird in ausgewählten Gebäuden eine Kontrollmessung der Immissionswerte erfolgen, um die Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen. Betreffend die Bauphase wird die folgende Beurteilung nach dem Stand der Technik vorgenommen. Gegenüber dem genehmigten Projekt vereinfachen sich die Bauabläufe und die Baustellen liegen zum Teil wesentlich weiter von den Gebäuden an der Klostergasse entfernt. Die Wirkungsintensität verringert sich im Änderungsprojekt vor allem bei den Gebäuden im Bereich Klostergasse und Bergiselareal. Im Untersuchungsraum Portalbereich Innsbruck/ Sillschlucht wird die Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit für die Bauphase auch im Änderungsprojekt im Allgemeinen als mittel, bei den exponiertesten Gebäuden als hoch, aber nicht mehr als sehr hoch wie im bereits genehmigten Projekt von 2008, eingestuft. Vor Beginn der Bauarbeiten werden alle Gebäude in einem Streifen von 100 m beidseits der Trasse (offene Streckenführung), bis in 250 m Abstand von Tunnel und Stollen mit Sprengvortrieb, sowie in einem Streifen von 50 m Breite rund um Baustelleneinrichtungen und Zu- und Abfahrtswege von einem Fachmann beweisgesichert. Während der Bauzeit wird der Bau von einem baudynamischen Messprogramm begleitet und der Ablauf der Bauarbeiten so gesteuert, dass die Erschütterungsgrenzwerte eingehalten werden. Die Änderungen betreffend die Einbindung der Umfahrung Innsbruck werden im Technischen Bericht Erschütterungen und sekundärer Luftschall D0792-002377 [2] dargestellt. Für das Änderungsoperat Einbindung Umfahrung Innsbruck des Vorhabens Brenner Basistunnel wird nur auf den Teilraum Haupttunnel Abschnitt Mittelgebirgstrasse (Aldrans – Patsch) eingegangen. Die Verbindungstunnel zur Umfahrung Innsbruck wurden in horizontaler und vertikaler Lage verändert. Die maximal zulässige Fahrgeschwindigkeit in den Verbindungstunneln wurde nun gegenüber dem genehmigten Projekt von 120 km/ h auf 140 km/ h angehoben. Diese Änderungen machen eine Neuberechnung und Neubeurteilung der Immissionsprognosen bezüglich Erschütterungen und sekundärem Luftschall ohne und mit Erschütterungsschutzmaßnahmen für die Betriebssituationen Z20 und Z21 notwendig. Für die Bauphase ergibt sich keine Änderung. Die Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen erfolgt im Absatz 1.2.2 in [2]. Infolge der Lageänderung der Verbindungstunnel wurden zwei Prognoseorte neu festgelegt (Nr. 13: Bahnhofweg 21, Aldrans und Nr. 25: Kralbergweg 29, Lans). Die Lage der Prognoseorte zur Ermittlung der Auswirkungen bezüglich der Erschütterungen und des sekundären Luftschalls für die Betriebsphase im Haupttunnel ist in Abbildung 1 in [2] dargestellt. In Tabelle 1 werden die aktualisierten Prognoseresultate für die Betriebssituation Z20 ohne Maßnahmen sowie in Klammern die Änderungen gegenüber dem EP 2008 dargestellt. Die gegenüber dem EP 2008 abgeleiteten Veränderungen sind marginal. Betreffend die Erschütterungen ergibt sich für Nr. 12 die größte Änderung, nämlich eine Abnahme um 0,01. Hinsichtlich des sekundären Luftschalls ergeben sich für Nr. 11 und 15 Abnahmen um 1 dB und für Nr. 12 eine Zunahme um 1 dB. Die Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit für den Teilraum Haupttunnel Abschnitt Mittelgebirgsterasse (Aldrans – Patsch) erfahren deshalb keine Änderung und werden weiterhin als „mittel“ bzw. „gering“ eingestuft. In den beiden Röhren des BBT-Haupttunnels ist unverändert als Erschütterungsschutzmaßnahme am Fahrweg ein leichtes Masse – Feder – System vom Typ II oder III (Weströhre km 2,90 – km 4,65 und Oströhre km 2,90 – km 4,60) vorgesehen. In den Röhren der Verbindungstunnel zur Umfahrung Innsbruck wird als Erschütterungsschutzmaßnahme am Fahrweg ein leichtes Masse – Feder – System vom Typ II oder III bei Fester Fahrbahn (Weströhre km 10,58 – km 13,70; Oströhre km 10,58 – km 13,50) bzw. eine Unterschottermatte bei Schotterfahrbahn (West- und Oströhre km 10,01 – km 10,58) vorgesehen. Der Übergang von der Schotterfahrbahn der Umfahrung Innsbruck zur Festen Fahrbahn in den Verbindungsröhren befindet sich nun beim Beginn der neuen Röhre der Verbindungstunnel. Einen Überblick über die Erschütterungsschutzmaßpnahmen am Gleis bietet die Abbildung 2 in [2]. §31A GUTACHTEN - 119 -

AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

2008 ergibt sich durch das Änderungsprojekt keine geänderte Restbelastung. Nach heutigem Wissensstand sind<br />

im Teilraum Portalbereich Innsbruck/ Sillschlucht keine Transmissionsmessungen erforderlich. Etwa sechs Monate<br />

nach Inbetriebnahme der Strecke wird in ausgewählten Gebäuden eine Kontrollmessung der Immissionswerte<br />

erfolgen, um die Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen. Betreffend die Bauphase wird die folgende Beurteilung<br />

nach dem Stand der Technik vorgenommen. Gegenüber dem genehmigten Projekt vereinfachen sich<br />

die Bauabläufe und die Baustellen liegen zum Teil wesentlich weiter von den Gebäuden an der Klostergasse<br />

entfernt. Die Wirkungsintensität verringert sich im Änderungsprojekt vor allem bei den Gebäuden im Bereich<br />

Klostergasse und Bergiselareal.<br />

Im Untersuchungsraum Portalbereich Innsbruck/ Sillschlucht wird die Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit<br />

für die Bauphase auch im Änderungsprojekt im Allgemeinen als mittel, bei den exponiertesten Gebäuden als<br />

hoch, aber nicht mehr als sehr hoch wie im bereits genehmigten Projekt von 2008, eingestuft. Vor Beginn der<br />

Bauarbeiten werden alle Gebäude in einem Streifen von 100 m beidseits der Trasse (offene Streckenführung),<br />

bis in 250 m Abstand von Tunnel und Stollen mit Sprengvortrieb, sowie in einem Streifen von 50 m Breite rund<br />

um Baustelleneinrichtungen und Zu- und Abfahrtswege von einem Fachmann beweisgesichert. Während der<br />

Bauzeit wird der Bau von einem baudynamischen Messprogramm begleitet und der Ablauf der Bauarbeiten so<br />

gesteuert, dass die Erschütterungsgrenzwerte eingehalten werden.<br />

Die Änderungen betreffend die Einbindung der Umfahrung Innsbruck werden im Technischen Bericht Erschütterungen<br />

und sekundärer Luftschall D0792-002377 [2] dargestellt.<br />

Für das Änderungsoperat Einbindung Umfahrung Innsbruck des Vorhabens Brenner Basistunnel wird nur auf den<br />

Teilraum Haupttunnel Abschnitt Mittelgebirgstrasse (Aldrans – Patsch) eingegangen.<br />

Die Verbindungstunnel zur Umfahrung Innsbruck wurden in horizontaler und vertikaler Lage verändert. Die maximal<br />

zulässige Fahrgeschwindigkeit in den Verbindungstunneln wurde nun gegenüber dem genehmigten Projekt von<br />

120 km/ h auf 140 km/ h angehoben. Diese Änderungen machen eine Neuberechnung und Neubeurteilung der Immissionsprognosen<br />

bezüglich Erschütterungen und sekundärem Luftschall ohne und mit Erschütterungsschutzmaßnahmen<br />

für die Betriebssituationen Z20 und Z21 notwendig.<br />

Für die Bauphase ergibt sich keine Änderung.<br />

Die Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen erfolgt im Absatz 1.2.2 in [2]. Infolge der Lageänderung der<br />

Verbindungstunnel wurden zwei Prognoseorte neu festgelegt (Nr. 13: Bahnhofweg 21, Aldrans und Nr. 25: Kralbergweg<br />

29, Lans). Die Lage der Prognoseorte zur Ermittlung der Auswirkungen bezüglich der Erschütterungen und<br />

des sekundären Luftschalls für die Betriebsphase im Haupttunnel ist in Abbildung 1 in [2] dargestellt.<br />

In Tabelle 1 werden die aktualisierten Prognoseresultate für die Betriebssituation Z20 ohne Maßnahmen sowie in<br />

Klammern die Änderungen gegenüber dem EP 2008 dargestellt. Die gegenüber dem EP 2008 abgeleiteten Veränderungen<br />

sind marginal. Betreffend die Erschütterungen ergibt sich für Nr. 12 die größte Änderung, nämlich eine Abnahme<br />

um 0,01. Hinsichtlich des sekundären Luftschalls ergeben sich für Nr. 11 und 15 Abnahmen um 1 dB und für<br />

Nr. 12 eine Zunahme um 1 dB.<br />

Die Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit für den Teilraum Haupttunnel Abschnitt Mittelgebirgsterasse<br />

(Aldrans – Patsch) erfahren deshalb keine Änderung und werden weiterhin als „mittel“ bzw. „gering“ eingestuft.<br />

In den beiden Röhren des BBT-Haupttunnels ist unverändert als Erschütterungsschutzmaßnahme am Fahrweg ein<br />

leichtes Masse – Feder – System vom Typ II oder III (Weströhre km 2,90 – km 4,65 und Oströhre km 2,90 – km 4,60)<br />

vorgesehen.<br />

In den Röhren der Verbindungstunnel zur Umfahrung Innsbruck wird als Erschütterungsschutzmaßnahme am Fahrweg<br />

ein leichtes Masse – Feder – System vom Typ II oder III bei Fester Fahrbahn (Weströhre km 10,58 – km 13,70;<br />

Oströhre km 10,58 – km 13,50) bzw. eine Unterschottermatte bei Schotterfahrbahn (West- und Oströhre km 10,01 –<br />

km 10,58) vorgesehen. Der Übergang von der Schotterfahrbahn der Umfahrung Innsbruck zur Festen Fahrbahn in<br />

den Verbindungsröhren befindet sich nun beim Beginn der neuen Röhre der Verbindungstunnel. Einen Überblick<br />

über die Erschütterungsschutzmaßpnahmen am Gleis bietet die Abbildung 2 in [2].<br />

§31A GUTACHTEN - 119 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!