EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
3.2.7.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />
Im Rahmen der Begutachtung des vorliegenden Bauentwurfs waren keine relevanten Auflagen aus früheren Verfahren<br />
zu berücksichtigen.<br />
3.2.8 BAUBETRIEB, BODENMECHANIK, TUNNELBAU, STATISCH KONSTRUKTIVER<br />
INGENIEURBAU<br />
3.2.8.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />
Der Stand der Technik entsprechend der Definition des §9b EisbG 57 idgF ist der auf den einschlägigen wissenschaftlichen<br />
Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher technologischer Verfahren, Einrichtungen,<br />
Bau- und Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erwiesen und erprobt ist.<br />
Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen, Bau- oder<br />
Betriebsweisen heranzuziehen und die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Aufwand für die nach der vorgesehenen<br />
Betriebsform erforderlichen technischen Maßnahmen und dem dadurch bewirkten Nutzen für die jeweils zu schützenden<br />
Interessen zu berücksichtigen.<br />
Die für die Errichtung des Projektes vorgeschlagenen Verfahren, Methoden und Abläufe sind ausreichend dokumentiert<br />
und nachvollziehbar. Die zur Umsetzung der geplanten Methoden und Errichtungskonzepte vorgeschlagenen<br />
Bauphasen und die beschriebene Transportlogistik sowie das den Baulosen zugeteilte Baustelleneinrichtungs- und<br />
Ablaufkonzept stellen eine mögliche Projektumsetzung dar, welche im Rahmen der erforderlichen Tätigkeiten unter<br />
wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten optimiert wurde. Die im Bauzeitprogramm getroffenen Leistungsansätze<br />
und die Ausbruchsmengenermittlung wurden hinsichtlich Plausibilität geprüft und aus Sicht des momentanen<br />
Projektstandes als zutreffend und nachvollziehbar eingestuft. Die vorgeschlagenen Methoden zur Baugrubensicherung<br />
sind machbar und werden in den weiteren Projektphasen verfeinert.<br />
Insgesamt wird somit die im Befund beschriebene Baudurchführung als dem Stand der Technik entsprechend beurteilt<br />
3.2.8.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />
Die Antragsunterlagen sind aus Sicht des Gutachters für die Betriebsphase hinsichtlich Arbeitnehmerschutz vollständig<br />
und plausibel.<br />
3.2.8.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />
Im Rahmen der Begutachtung des vorliegenden Bauentwurfs waren keine relevanten Auflagen aus früheren Verfahren<br />
zu berücksichtigen.<br />
3.2.9 WILDBACH- UND LAWINENVERBAUUNG SOWIE WASSERBAUTECHNIK<br />
3.2.9.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />
Der Stand der Technik wird wie im Gemeinschaftsgutachten vom März 2008 definiert.<br />
Die Widerlager und der südliche Pfeiler der Eisenbahnüberführung Silltal liegen außerhalb des Abflussbereiches der<br />
Sill. Der nördliche Pfeiler liegt im Abflußprofil der Sill, ist jedoch so situiert, dass keine Verklausungsgefahr besteht.<br />
Durch die elliptische Form des Pfeilers ist eine strömungsgünstige Gestaltung gegeben. Es ist durchwegs ein Freibord<br />
von min. 1,0 m vorhanden. Durch die Fundierung der Pfeiler und Widerlager auf Pfählen ist eine Sicherheit<br />
gegen Auskolkung gewährleistet. Die Sicherung der Böschungen im Bereich der Pfeiler und Widerlager mit entsprechenden<br />
Wasserbausteinen ergeben eine ausreichende Sicherheit.<br />
§31A GUTACHTEN - 112 -