EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
1.2 FACHBEREICHSBEZOGENE AUSSAGEN<br />
In den folgenden Kapiteln werden die zusammenfassenden fachgebietsbezogenen Aussagen dargestellt.<br />
Infrastruktur<br />
Die Planungsunterlagen wurden auf die Einhaltung aller relevanten Normen und Vorschriften hin überprüft. Die Planung<br />
entspricht durch die Verwendung der in Österreich gültigen und zum Teil durch gesetzliche Vorgaben verbindlichen<br />
Normen dem Stand der Technik. Es kann daher festgestellt werden, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes<br />
der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn<br />
für dieses Projekt aus eisenbahnbautechnischer Sicht gegeben ist.<br />
Der vorliegende Bauentwurf des Einreichprojektes wurde gemäß § 31a EisbG anhand der angeführten Prüfungsunterlagen<br />
und der angeführten Regelwerke hinsichtlich den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes<br />
der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn<br />
einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes (insbesondere § 92 bis 94 ASchg) geprüft und zur Ausführung<br />
für geeignet befunden.<br />
Elektrotechnik<br />
Zusammenfassend kann für das Fachgebiet Elektrotechnik festgestellt werden, das der vorliegende Bauentwurf als<br />
Differenzeinreichung zum Bauentwurf aus 2008 zur Ausführung geeignet ist und dem Stand der Technik, der Sicherheit<br />
und Ordnung des Betriebs der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des<br />
Verkehrs auf der Eisenbahn entspricht. Der vorgelegte Entwurf ist unter Berücksichtigung des Bauentwurfs 2008 aus<br />
fachspezifischer Sicht vollständig, widerspruchsfrei und plausibel.<br />
Für die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes, insbesondere unter Berücksichtigung der Richtlinie R10 der Versicherung<br />
für Eisenbahnen und Bergbau und den damit verbundenen Gesetzen und Verordnungen wird auf das Einreichprojekt<br />
2008 verwiesen. Es wurden keine geänderten Arbeitnehmerschutzdokumente vorgelegt. Auf Grund der vorliegenden<br />
technischen Dokumentation zur Differenzgenehmigung kann festgestellt werden, dass die Aussagen aus<br />
dem §31a Gutachten zur Einreichung 2008 weiterhin ihre Gültigkeit haben.<br />
Sicherungstechnik<br />
Aus fachspezifischer Sicht werden die Anforderungen an die Sicherheit gemäß dem Stand der Technik, der Sicherheit<br />
und Ordnung des Betriebs der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des<br />
Verkehrs auf der Eisenbahn eingehalten. Die Anforderungen an den Arbeitsschutz werden entsprechend berücksichtigt.<br />
Bei der Prüfung festgestellte Unklarheiten konnten beseitigt werden, und es ergeben sich keine zusätzlichen Auflagen<br />
oder Maßnahmen, die einzuhalten sind.<br />
Betrieb und Erhaltung<br />
Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht werden bei der ggst. Projektänderung eine Gleis- und Weichenkonfiguration ausgeführt<br />
sowie ein Betriebsverfahren angewandt, welche die Abwicklung des vorgesehenen Betriebsprogramms ermöglichen.<br />
Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht ist die ggst. Projektänderung zur Ausführung geeignet und entspricht<br />
- dem Stand der Technik<br />
- der Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes<br />
- den Anforderungen des Betriebes von Schienenfahrzeugen<br />
§31A GUTACHTEN - 11 -