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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

1.2 FACHBEREICHSBEZOGENE AUSSAGEN<br />

In den folgenden Kapiteln werden die zusammenfassenden fachgebietsbezogenen Aussagen dargestellt.<br />

Infrastruktur<br />

Die Planungsunterlagen wurden auf die Einhaltung aller relevanten Normen und Vorschriften hin überprüft. Die Planung<br />

entspricht durch die Verwendung der in Österreich gültigen und zum Teil durch gesetzliche Vorgaben verbindlichen<br />

Normen dem Stand der Technik. Es kann daher festgestellt werden, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes<br />

der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn<br />

für dieses Projekt aus eisenbahnbautechnischer Sicht gegeben ist.<br />

Der vorliegende Bauentwurf des Einreichprojektes wurde gemäß § 31a EisbG anhand der angeführten Prüfungsunterlagen<br />

und der angeführten Regelwerke hinsichtlich den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes<br />

der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn<br />

einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes (insbesondere § 92 bis 94 ASchg) geprüft und zur Ausführung<br />

für geeignet befunden.<br />

Elektrotechnik<br />

Zusammenfassend kann für das Fachgebiet Elektrotechnik festgestellt werden, das der vorliegende Bauentwurf als<br />

Differenzeinreichung zum Bauentwurf aus 2008 zur Ausführung geeignet ist und dem Stand der Technik, der Sicherheit<br />

und Ordnung des Betriebs der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des<br />

Verkehrs auf der Eisenbahn entspricht. Der vorgelegte Entwurf ist unter Berücksichtigung des Bauentwurfs 2008 aus<br />

fachspezifischer Sicht vollständig, widerspruchsfrei und plausibel.<br />

Für die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes, insbesondere unter Berücksichtigung der Richtlinie R10 der Versicherung<br />

für Eisenbahnen und Bergbau und den damit verbundenen Gesetzen und Verordnungen wird auf das Einreichprojekt<br />

2008 verwiesen. Es wurden keine geänderten Arbeitnehmerschutzdokumente vorgelegt. Auf Grund der vorliegenden<br />

technischen Dokumentation zur Differenzgenehmigung kann festgestellt werden, dass die Aussagen aus<br />

dem §31a Gutachten zur Einreichung 2008 weiterhin ihre Gültigkeit haben.<br />

Sicherungstechnik<br />

Aus fachspezifischer Sicht werden die Anforderungen an die Sicherheit gemäß dem Stand der Technik, der Sicherheit<br />

und Ordnung des Betriebs der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des<br />

Verkehrs auf der Eisenbahn eingehalten. Die Anforderungen an den Arbeitsschutz werden entsprechend berücksichtigt.<br />

Bei der Prüfung festgestellte Unklarheiten konnten beseitigt werden, und es ergeben sich keine zusätzlichen Auflagen<br />

oder Maßnahmen, die einzuhalten sind.<br />

Betrieb und Erhaltung<br />

Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht werden bei der ggst. Projektänderung eine Gleis- und Weichenkonfiguration ausgeführt<br />

sowie ein Betriebsverfahren angewandt, welche die Abwicklung des vorgesehenen Betriebsprogramms ermöglichen.<br />

Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht ist die ggst. Projektänderung zur Ausführung geeignet und entspricht<br />

- dem Stand der Technik<br />

- der Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes<br />

- den Anforderungen des Betriebes von Schienenfahrzeugen<br />

§31A GUTACHTEN - 11 -

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