01.03.2014 Aufrufe

EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

- SiGe-Dokumente gemäß § 5 Arbeitnehmerschutzgesetz für den Abschnitt Innsbruck bis Staatsgrenze (Dokumentennummer<br />

D0118-TB-01899-10)<br />

- Unterlage für spätere Arbeiten gemäß § 8 BauKG für den Abschnitt Innsbruck bis Staatsgrenze (Dokumentennummer<br />

D0118-TB-02183-10)<br />

- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gemäß § Arbeitnehmerschutzgesetz für den Abschnitt Innsbruck bis<br />

Staatsgrenze (Dokumentennummer D0118-TB-02389-10)<br />

- Explosionsschutzdokumente nach § 5 VEXAT (Dokumentennummer D0118-TB-04291-10)<br />

Aus Sicht des Gutachters für Tunnelsicherheit werden mit diesen Unterlagen die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes<br />

der derzeitigen Planungstiefe des Bauvorhabens entsprechend in ausreichendem Maße berücksichtigt und<br />

eingehalten. Darüber hinaus sind im Rahmen der eisenbahnrechtlichen Planung keine zusätzlichen Maßnahmen<br />

erforderlich.<br />

3.2.5.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Zu finden im Bescheid vom 15.04.2009 auf den Seiten 9 – 11. Im Rahmen der Begutachtung des vorliegenden Bauentwurfs<br />

waren keine relevanten Auflagen aus früheren Verfahren zu berücksichtigen.<br />

3.2.6 AERODYNAMIK UND LÜFTUNGSTECHNIK<br />

3.2.6.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />

Definition Stand der Technik<br />

Aerodynamik<br />

Druckkomfort für Reisende<br />

Bezüglich der für den Komfort der Reisenden noch zulässigen, maximalen Druckschwankungen im Innern eines<br />

Zuges gibt es keinen einheitlichen Standard. Vielmehr kommen verschiedene Grenzwerte für maximale Druckdifferenzen<br />

in einem bestimmten Zeitintervall zur Anwendung (Druckkomfortkriterien). Als Richtschnur für Strecken mit<br />

einem hohen Anteil kürzerer Tunnel können die UIC-Kriterien [UIC Kodex 660] herangezogen werden, die ein hohes<br />

Komfortniveau gewährleisten.<br />

Für besonders lange, eingleisige Tunnel werden in der Regel projektspezifische Komfortkriterien definiert, die den<br />

speziellen Gegebenheiten langer Tunnel Rechnung tragen. Für den Brenner Basistunnel wurden keine besonderen<br />

Grenzwerte festgelegt. Stattdessen werden die UIC Komfortkriterien herangezogen, wobei die Situation bei der Ausfahrt<br />

aus dem Tunnel gesondert beurteilt wird.<br />

Traktionsleistung und maximale Geschwindigkeiten<br />

Die maximalen Geschwindigkeiten, die die verschiedenen Zugtypen im Tunnel erreichen sollen, werden auf Grund<br />

der betrieblichen Anforderungen festgelegt.<br />

Zur Überprüfung der beim gewählten Tunnelquerschnitt von den einzelnen Zugtypen im Tunnel erreichbaren Fahrgeschwindigkeiten<br />

werden besondere Rechenansätze / Programme verwendet, die den speziellen Gegebenheiten<br />

langer Bahntunnel, insbesondere dem im Tunnel erhöhten Luftwiderstand und der Wechselwirkung mehrerer, hintereinander<br />

fahrender Züge, Rechnung tragen. Die Qualität der Prognose der maximalen Geschwindigkeit ist allerdings<br />

durch die Güte der Annahmen bestimmt (Gewicht langer Güterzüge, unsichere aerodynamische Eigenschaften von<br />

Güterzügen) und bleibt deshalb beschränkt.<br />

Druck- und Strömungslasten bei Erhaltungsarbeiten<br />

In den Erhaltungsabschnitten sind die Instandhaltungsmannschaften erhöhten Druck- und Strömungslasten ausgesetzt.<br />

Bezüglich der für die Instandhaltungsmannschaften zulässigen Grenzwerte besteht kein einheitlicher Standard.<br />

§31A GUTACHTEN - 106 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!