EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
- SiGe-Dokumente gemäß § 5 Arbeitnehmerschutzgesetz für den Abschnitt Innsbruck bis Staatsgrenze (Dokumentennummer<br />
D0118-TB-01899-10)<br />
- Unterlage für spätere Arbeiten gemäß § 8 BauKG für den Abschnitt Innsbruck bis Staatsgrenze (Dokumentennummer<br />
D0118-TB-02183-10)<br />
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gemäß § Arbeitnehmerschutzgesetz für den Abschnitt Innsbruck bis<br />
Staatsgrenze (Dokumentennummer D0118-TB-02389-10)<br />
- Explosionsschutzdokumente nach § 5 VEXAT (Dokumentennummer D0118-TB-04291-10)<br />
Aus Sicht des Gutachters für Tunnelsicherheit werden mit diesen Unterlagen die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes<br />
der derzeitigen Planungstiefe des Bauvorhabens entsprechend in ausreichendem Maße berücksichtigt und<br />
eingehalten. Darüber hinaus sind im Rahmen der eisenbahnrechtlichen Planung keine zusätzlichen Maßnahmen<br />
erforderlich.<br />
3.2.5.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />
Zu finden im Bescheid vom 15.04.2009 auf den Seiten 9 – 11. Im Rahmen der Begutachtung des vorliegenden Bauentwurfs<br />
waren keine relevanten Auflagen aus früheren Verfahren zu berücksichtigen.<br />
3.2.6 AERODYNAMIK UND LÜFTUNGSTECHNIK<br />
3.2.6.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />
Definition Stand der Technik<br />
Aerodynamik<br />
Druckkomfort für Reisende<br />
Bezüglich der für den Komfort der Reisenden noch zulässigen, maximalen Druckschwankungen im Innern eines<br />
Zuges gibt es keinen einheitlichen Standard. Vielmehr kommen verschiedene Grenzwerte für maximale Druckdifferenzen<br />
in einem bestimmten Zeitintervall zur Anwendung (Druckkomfortkriterien). Als Richtschnur für Strecken mit<br />
einem hohen Anteil kürzerer Tunnel können die UIC-Kriterien [UIC Kodex 660] herangezogen werden, die ein hohes<br />
Komfortniveau gewährleisten.<br />
Für besonders lange, eingleisige Tunnel werden in der Regel projektspezifische Komfortkriterien definiert, die den<br />
speziellen Gegebenheiten langer Tunnel Rechnung tragen. Für den Brenner Basistunnel wurden keine besonderen<br />
Grenzwerte festgelegt. Stattdessen werden die UIC Komfortkriterien herangezogen, wobei die Situation bei der Ausfahrt<br />
aus dem Tunnel gesondert beurteilt wird.<br />
Traktionsleistung und maximale Geschwindigkeiten<br />
Die maximalen Geschwindigkeiten, die die verschiedenen Zugtypen im Tunnel erreichen sollen, werden auf Grund<br />
der betrieblichen Anforderungen festgelegt.<br />
Zur Überprüfung der beim gewählten Tunnelquerschnitt von den einzelnen Zugtypen im Tunnel erreichbaren Fahrgeschwindigkeiten<br />
werden besondere Rechenansätze / Programme verwendet, die den speziellen Gegebenheiten<br />
langer Bahntunnel, insbesondere dem im Tunnel erhöhten Luftwiderstand und der Wechselwirkung mehrerer, hintereinander<br />
fahrender Züge, Rechnung tragen. Die Qualität der Prognose der maximalen Geschwindigkeit ist allerdings<br />
durch die Güte der Annahmen bestimmt (Gewicht langer Güterzüge, unsichere aerodynamische Eigenschaften von<br />
Güterzügen) und bleibt deshalb beschränkt.<br />
Druck- und Strömungslasten bei Erhaltungsarbeiten<br />
In den Erhaltungsabschnitten sind die Instandhaltungsmannschaften erhöhten Druck- und Strömungslasten ausgesetzt.<br />
Bezüglich der für die Instandhaltungsmannschaften zulässigen Grenzwerte besteht kein einheitlicher Standard.<br />
§31A GUTACHTEN - 106 -