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EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...

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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />

Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />

schiebungen einzelner Güterzugtrassen sowie die Anordnung einer zusätzlichen Blockstelle zwischen Abzw Baumkirchen<br />

und Abzw FW 14 gelöst [2].<br />

Die Änderung der Neigungsverhältnisse erfordert im Regelbetrieb keine betrieblichen oder zugförderungstechnischen<br />

Maßnahmen, lediglich im Umleitungsverkehr sind Maßnahmen wie Doppeltraktion oder Teilen von Zügen vorzusehen.<br />

Die Änderungen der sonstigen bahntechnischen Ausrüstung bewirken keine Veränderung des Eisenbahnbetriebes,<br />

das angewandte Betriebsverfahren bleibt gleich.<br />

3.2.4.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />

Gegenüber dem gutachterlich bewerteten [2] 3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten sowie der Unterlage<br />

für spätere Arbeiten des genehmigten Projekts [3] 4 treten bei der ggst. Projektänderung keine Veränderungen ein.<br />

Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht ist die ggst. Projektänderung daher zur Ausführung geeignet und entspricht den<br />

Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes.<br />

3.2.4.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />

Das dem Genehmigungsbescheid für das ursprüngliche Projekt [3] zu Grunde liegende Betriebsprogramm wird auch<br />

bei der ggst. Projektänderung eingehalten.<br />

3.2.5 TUNNELSICHERHEIT<br />

3.2.5.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />

Der Stand der Technik in der Frage der Sicherheit von Eisenbahntunneln betrifft sämtliche bauliche, betriebliche und<br />

organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und zur Ausmaßminderung bei Eintreten eines kritischen<br />

Ereignisses. Dies betrifft vor allem das Ereignis Brand im Tunnel. Alle diesbezüglichen Überlegungen sind in erster<br />

Linie auf den Schutz und Erhalt menschlichen Lebens ausgerichtet, erst in zweiter Linie auch auf den Schutz der<br />

Infrastruktur und der Umwelt. Zur Vermeidung von Unfällen sind national und international hohe Anforderungen an<br />

die Schienenfahrzeuge definiert. Die einschlägigen Regelwerke sind international erprobt und nicht Gegenstand<br />

dieses Genehmigungsverfahrens. Demgegenüber werden die bauliche Auslegung und die sicherheitstechnische<br />

Ausrüstung der Tunnel im Abschnitt Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Einbindung Umfahrung Innsbruck zur Vermeidung<br />

von Schäden sowie zur Schadensausmaßminderung im Änderungsoperat behandelt. Die umfassende Dokumentation<br />

des Tunnelsicherheitskonzeptes für das genehmigte Projekt bleibt bestehen.<br />

Im Zusammenhang mit dem vorrangig verfolgten Personenschutz insbesondere bei einem Brandereignis im Tunnel<br />

konzentrieren sich nach dem Stand der Technik alle Überlegungen auf die Selbstrettung und die Fremdrettung. Sowohl<br />

die baulichen als auch die betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen dienen einer möglichst zügigen und<br />

unbehinderten Selbstrettung aller nicht mobilitätseingeschränkten Personen. Dies setzt ausreichend breite, lückenlose<br />

und stolperfreie Fluchtwege mit ausreichender Notbeleuchtung voraus. Der Fluchtvorgang muss durch geeignete<br />

lüftungstechnische Maßnahmen unterstützt werden, so dass die flüchtenden Personen möglichst unbeschadet in<br />

einen geschützten bzw. sicheren Bereich gelangen. Von Gesundheit wegen oder ereignisbedingt mobilitätseingeschränkte<br />

Personen bedürfen einer möglichst rasch einsetzenden Fremdrettung, was ebenfalls durch entsprechende<br />

bauliche, betriebliche und organisatorische Maßnahmen sichergestellt sein muss. Diese Zusammenhänge sind auf<br />

3 Brenner Basistunnel (BBT) Gutachten gemäß §31a EisbG – Dipl.Ing. Hans Kordina Ziviltechnikgesellschaft für Raumplanung und<br />

Raumordnung GmbH, Wien, März 2008 [2]<br />

4 Brenner Basistunnel – UVP und teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren– Genehmigungsbescheid GZ. BMVIT-220.151/0002-<br />

IV/SCH2/2009 DVR:0000175 [3]<br />

§31A GUTACHTEN - 103 -

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