EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA<br />
Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck<br />
schiebungen einzelner Güterzugtrassen sowie die Anordnung einer zusätzlichen Blockstelle zwischen Abzw Baumkirchen<br />
und Abzw FW 14 gelöst [2].<br />
Die Änderung der Neigungsverhältnisse erfordert im Regelbetrieb keine betrieblichen oder zugförderungstechnischen<br />
Maßnahmen, lediglich im Umleitungsverkehr sind Maßnahmen wie Doppeltraktion oder Teilen von Zügen vorzusehen.<br />
Die Änderungen der sonstigen bahntechnischen Ausrüstung bewirken keine Veränderung des Eisenbahnbetriebes,<br />
das angewandte Betriebsverfahren bleibt gleich.<br />
3.2.4.2 Fachspezifische Beurteilung Arbeitnehmerschutz in der Betriebsphase<br />
Gegenüber dem gutachterlich bewerteten [2] 3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten sowie der Unterlage<br />
für spätere Arbeiten des genehmigten Projekts [3] 4 treten bei der ggst. Projektänderung keine Veränderungen ein.<br />
Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht ist die ggst. Projektänderung daher zur Ausführung geeignet und entspricht den<br />
Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes.<br />
3.2.4.3 Einhaltung der Auflagen aus früheren Verfahren<br />
Das dem Genehmigungsbescheid für das ursprüngliche Projekt [3] zu Grunde liegende Betriebsprogramm wird auch<br />
bei der ggst. Projektänderung eingehalten.<br />
3.2.5 TUNNELSICHERHEIT<br />
3.2.5.1 Definition und Beurteilung Stand der Technik<br />
Der Stand der Technik in der Frage der Sicherheit von Eisenbahntunneln betrifft sämtliche bauliche, betriebliche und<br />
organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und zur Ausmaßminderung bei Eintreten eines kritischen<br />
Ereignisses. Dies betrifft vor allem das Ereignis Brand im Tunnel. Alle diesbezüglichen Überlegungen sind in erster<br />
Linie auf den Schutz und Erhalt menschlichen Lebens ausgerichtet, erst in zweiter Linie auch auf den Schutz der<br />
Infrastruktur und der Umwelt. Zur Vermeidung von Unfällen sind national und international hohe Anforderungen an<br />
die Schienenfahrzeuge definiert. Die einschlägigen Regelwerke sind international erprobt und nicht Gegenstand<br />
dieses Genehmigungsverfahrens. Demgegenüber werden die bauliche Auslegung und die sicherheitstechnische<br />
Ausrüstung der Tunnel im Abschnitt Einfahrt Bahnhof Innsbruck und Einbindung Umfahrung Innsbruck zur Vermeidung<br />
von Schäden sowie zur Schadensausmaßminderung im Änderungsoperat behandelt. Die umfassende Dokumentation<br />
des Tunnelsicherheitskonzeptes für das genehmigte Projekt bleibt bestehen.<br />
Im Zusammenhang mit dem vorrangig verfolgten Personenschutz insbesondere bei einem Brandereignis im Tunnel<br />
konzentrieren sich nach dem Stand der Technik alle Überlegungen auf die Selbstrettung und die Fremdrettung. Sowohl<br />
die baulichen als auch die betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen dienen einer möglichst zügigen und<br />
unbehinderten Selbstrettung aller nicht mobilitätseingeschränkten Personen. Dies setzt ausreichend breite, lückenlose<br />
und stolperfreie Fluchtwege mit ausreichender Notbeleuchtung voraus. Der Fluchtvorgang muss durch geeignete<br />
lüftungstechnische Maßnahmen unterstützt werden, so dass die flüchtenden Personen möglichst unbeschadet in<br />
einen geschützten bzw. sicheren Bereich gelangen. Von Gesundheit wegen oder ereignisbedingt mobilitätseingeschränkte<br />
Personen bedürfen einer möglichst rasch einsetzenden Fremdrettung, was ebenfalls durch entsprechende<br />
bauliche, betriebliche und organisatorische Maßnahmen sichergestellt sein muss. Diese Zusammenhänge sind auf<br />
3 Brenner Basistunnel (BBT) Gutachten gemäß §31a EisbG – Dipl.Ing. Hans Kordina Ziviltechnikgesellschaft für Raumplanung und<br />
Raumordnung GmbH, Wien, März 2008 [2]<br />
4 Brenner Basistunnel – UVP und teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren– Genehmigungsbescheid GZ. BMVIT-220.151/0002-<br />
IV/SCH2/2009 DVR:0000175 [3]<br />
§31A GUTACHTEN - 103 -