EISENBAHNRECHTLICHES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN ...
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AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck 1 ZUSAMMENFASSUNG 1.1 ERGEBNIS DER BEGUTACHTUNG Der gegenständliche Bauentwurf entspricht dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes. Im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes wurden insbesondere die Aspekte des Arbeitnehmerschutzes entsprechend der AVO-Verkehr unter Berücksichtigung der relevanten Punkte der Richtlinie R10 der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau begutachtet und deren Einhaltung festgestellt. Die Genehmigungskriterien der anzuwendenden Verwaltungsvorschriften werden aus fachlicher Sicht eingehalten. Der vorliegende Bauentwurf zum gegenständlichen Projekt wurde durch folgende Fachgebiete begutachtet: - Infrastruktur - Elektrotechnik - Sicherungstechnik - Betrieb und Erhaltung - Tunnelsicherheit - Aerodynamik und Lüftungstechnik - Hochbau, Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen - Baubetrieb, Bodenmechanik, Tunnelbau, Statisch konstruktiver Ingenieurbau - Wildbach- und Lawinenverbauung sowie Wasserbautechnik - Verkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik - Hydrogeologie, Grund- und Bergwasserschutz, Wassernutzungen - Lärmschutz - Erschütterungs- und Sekundärschallschutz - Klima und Luft - Interoperabilität §31A GUTACHTEN - 10 -
AUSBAU EISENBAHNACHSE MÜNCHEN - VERONA Einfahrt Bahnhof Innsbruck - Einbindung Umfahrung Innsbruck 1.2 FACHBEREICHSBEZOGENE AUSSAGEN In den folgenden Kapiteln werden die zusammenfassenden fachgebietsbezogenen Aussagen dargestellt. Infrastruktur Die Planungsunterlagen wurden auf die Einhaltung aller relevanten Normen und Vorschriften hin überprüft. Die Planung entspricht durch die Verwendung der in Österreich gültigen und zum Teil durch gesetzliche Vorgaben verbindlichen Normen dem Stand der Technik. Es kann daher festgestellt werden, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn für dieses Projekt aus eisenbahnbautechnischer Sicht gegeben ist. Der vorliegende Bauentwurf des Einreichprojektes wurde gemäß § 31a EisbG anhand der angeführten Prüfungsunterlagen und der angeführten Regelwerke hinsichtlich den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes (insbesondere § 92 bis 94 ASchg) geprüft und zur Ausführung für geeignet befunden. Elektrotechnik Zusammenfassend kann für das Fachgebiet Elektrotechnik festgestellt werden, das der vorliegende Bauentwurf als Differenzeinreichung zum Bauentwurf aus 2008 zur Ausführung geeignet ist und dem Stand der Technik, der Sicherheit und Ordnung des Betriebs der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn entspricht. Der vorgelegte Entwurf ist unter Berücksichtigung des Bauentwurfs 2008 aus fachspezifischer Sicht vollständig, widerspruchsfrei und plausibel. Für die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes, insbesondere unter Berücksichtigung der Richtlinie R10 der Versicherung für Eisenbahnen und Bergbau und den damit verbundenen Gesetzen und Verordnungen wird auf das Einreichprojekt 2008 verwiesen. Es wurden keine geänderten Arbeitnehmerschutzdokumente vorgelegt. Auf Grund der vorliegenden technischen Dokumentation zur Differenzgenehmigung kann festgestellt werden, dass die Aussagen aus dem §31a Gutachten zur Einreichung 2008 weiterhin ihre Gültigkeit haben. Sicherungstechnik Aus fachspezifischer Sicht werden die Anforderungen an die Sicherheit gemäß dem Stand der Technik, der Sicherheit und Ordnung des Betriebs der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn eingehalten. Die Anforderungen an den Arbeitsschutz werden entsprechend berücksichtigt. Bei der Prüfung festgestellte Unklarheiten konnten beseitigt werden, und es ergeben sich keine zusätzlichen Auflagen oder Maßnahmen, die einzuhalten sind. Betrieb und Erhaltung Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht werden bei der ggst. Projektänderung eine Gleis- und Weichenkonfiguration ausgeführt sowie ein Betriebsverfahren angewandt, welche die Abwicklung des vorgesehenen Betriebsprogramms ermöglichen. Aus eisenbahnbetrieblicher Sicht ist die ggst. Projektänderung zur Ausführung geeignet und entspricht - dem Stand der Technik - der Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes - den Anforderungen des Betriebes von Schienenfahrzeugen §31A GUTACHTEN - 11 -
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1 ZUSAMMENFASSUNG<br />
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Der gegenständliche Bauentwurf entspricht dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit<br />
und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und<br />
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für Eisenbahnen und Bergbau begutachtet und deren Einhaltung festgestellt. Die Genehmigungskriterien<br />
der anzuwendenden Verwaltungsvorschriften werden aus fachlicher Sicht eingehalten.<br />
Der vorliegende Bauentwurf zum gegenständlichen Projekt wurde durch folgende Fachgebiete begutachtet:<br />
- Infrastruktur<br />
- Elektrotechnik<br />
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- Hochbau, Gebäudeausrüstung (Ver- und Entsorgung) einschließlich statisch konstruktiver Fragestellungen<br />
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- Lärmschutz<br />
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