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Bescheid vom 31. Juli 2013 (pdf 668 KB) - Bundesministerium für ...

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GZ. BMVIT-820.284/0026-IV/SCH2/<strong>2013</strong><br />

derlichen Maßnahmen in den Bereichen Grüntunnel Kühnsdorf, Tunnelkette Peratschitzen,<br />

Srejach, Untersammelsdorf und Tunnel Stein hinzuweisen, wonach die aus derzeitiger Sicht geplanten<br />

und erforderlichen baubegleitenden Messungen sowie Untersuchungen mittels Schwingungsgenerator,<br />

die in den kritischen Bereichen durchgeführt werden, dargestellt sind.<br />

Demgemäß ist bei projektsgemäßer Ausführung des Bauvorhabens weder mit einer Gefährdung<br />

von Objekten zu rechnen noch sind – unter Berücksichtigung auch der Sicht der Hygiene und Umweltmedizin<br />

- nachteilige Einwirkungen auf die Bewohner der gegenständlichen Objekte zu be<strong>für</strong>chten.<br />

Im Übrigen ist dazu nicht zuletzt ergänzend auch auf das im Projekt vorgesehene und<br />

<strong>vom</strong> betroffenen Sachverständigen als ausreichend erachtete Beweissicherungsprogramm <strong>für</strong><br />

Hochbauten zu verweisen.<br />

Zu dem gemäß § 31b Abs 1 Z 2 EisbG vorzulegenden Bau- und Betriebsprogramm ist sinngemäß<br />

auf die Ausführungen unter Punkt 2. zu verweisen.<br />

Diese Einwendungen waren daher als unbegründet abzuweisen beziehungsweise, soweit diese<br />

als Immissionen keine nach dem EisbG gewährleisteten subjektiv-öffentlichen Rechte darstellen,<br />

auf den Zivilrechtsweg zu verweisen.<br />

4. Einwendungen betreffend Einwirkungen durch elektromagnetische Felder:<br />

Aus dem Gutachten gemäß § 31a EisbG <strong>vom</strong> 3.7.2008 samt dem ergänzendem Gutachten gemäß<br />

§ 31a EisbG <strong>vom</strong> 28.2.<strong>2013</strong> und den im Zuge der Ortsverhandlungen <strong>vom</strong> 27. und 28.1.2009 bzw.<br />

<strong>vom</strong> 5.6.<strong>2013</strong> im fortgesetzen Verfahren <strong>vom</strong> betroffenen Sachverständigen ergänzend erstatteten<br />

Stellungnahme ergibt sich, dass im vorliegenden Projekt hinreichende Vorkehrungen zum Schutz<br />

vor elektromagnetischen Feldern vorgesehen sind.<br />

In den Projektunterlagen wurden in den diesbezüglichen Unterlagen („Berechnung niederfrequenter<br />

magnetischer Ersatzflussdichten und elektrischer Ersatzfeldstärken (16,7 Hz)“, Institut <strong>für</strong> elektrische<br />

Anlagen der TU Graz) alle Objekte in Trassennähe in einem 75 m breiten Streifen aufgenommen<br />

und Beurteilungsprofile der zur Trasse nächstgelegenen Objekte berechnet und ausgewertet,<br />

wobei sich keine Überschreitung der Referenzwerte ergab. Da diese Aussage <strong>für</strong> die<br />

nächstgelegenen Objekte zutrifft, sind diese Werte bei weiter entfernten Objekten zur Trasse entsprechend<br />

geringer.<br />

Den diesbezüglichen gutacherlichen Aussagen lässt sich dazu insbesondere entnehmen, dass in<br />

den Häusern der Anrainer von der Oberleitung keine nennenswerten elektrischen Felder und im<br />

Normalbetrieb auch nur vernachlässigbar schwache magnetische Felder aufgebaut werden, deren<br />

Flussdichten in den meisten Fällen sogar deutlich unter denen der elektrischen 50 Hz-<br />

Spannungsversorgung liegen. In der Fachliteratur werden große Sicherheitsabstände zwischen<br />

den Wirkungsschwellen belegter gesundheitsrelevanter Effekte in starken technischen elektromagnetischen<br />

Feldern der Bahnoberleitungen, wie sie in frei zugänglichen Bereichen auf die Allgemeinbevölkerung<br />

einwirken können, vermittelt. Gemäß den entsprechenden gutachterlichen<br />

Ausführungen sind nach aktuellem Wissensstand diese Felder nicht imstande, die Gesundheit von<br />

Menschen zu beeinträchtigen, seien es nun Kinder oder Erwachsene, Gesunde oder Kranke und<br />

gilt diese Feststellung selbst <strong>für</strong> die Gruppe der Träger aktiver elektronischer Implantate wie Herzschrittmacher<br />

oder Kardioverter-Defibrillatoren.<br />

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