Bescheid vom 31. Juli 2013 (pdf 668 KB) - Bundesministerium für ...
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GZ. BMVIT-820.284/0026-IV/SCH2/<strong>2013</strong><br />
verläuft in Lage leicht versetzt parallel und kreuzend der bestehenden Eisenbahnstrecke Bleiburg<br />
– Innichen und umfasst insbesondere die Errichtung der Eisenbahnbrücken über die Jaunfeld-<br />
Straße L128a und den Globasnitzbach, die Errichtung der Haltestelle Mittlern und des Überholbahnhofs<br />
Mittlern, im Bereich dessen Ostkopfs die Anbindung an die Bestandsstrecke Bleiburg –<br />
Innichen mit der Haltestelle Mittlern erfolgt, weiters die Errichtung der Eisenbahnbrücken über zwei<br />
Gemeindestraßen, Mittlerner Straße L128 bei Pribelsdorf, Pribelsdorfer Straße, Trkiengraben,<br />
Roschitzgraben und Gösselsdorfer Seebach. Im Anschluss daran folgen die Errichtung der Grünbrücke<br />
Kühnsdorf, des Bahnhofs Kühnsdorf, der Eisenbahnbrücke Peratschitzen und der Grünbrücke<br />
Peratschitzen. Darauf folgt die Errichtung des Eisenbahntunnels Srejach, der Eisenbahnbrücke<br />
über den Klopeiner Bach sowie der Eisenbahntunnel Untersammelsdorf und Stein. Nach Querung<br />
der Drau mit einer weiteren Eisenbahnbrücke folgt der Eisenbahntunnel Lind und bindet der<br />
gegenständliche Abschnitt in weiterer Folge in den bestehenden, bereits eingleisig in Betrieb befindlichen<br />
Abschnitt „Althofen/Drau – Klagenfurt“ ein. Das Projekt sieht insbesondere auch umfangreiche<br />
Lärmschutz- und Erschütterungsschutzmaßnahmen sowie eine Anpassung des Straßenund<br />
Wegenetzes vor.<br />
Gegenstand des Verfahrens<br />
Gegenstand des Verfahrens ist die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung <strong>für</strong> das<br />
gegenständliche, oben zusammenfassend dargestellte Bauvorhaben „Einreichabschnitt Mittlern –<br />
Althofen/Drau“ der Koralmbahn.<br />
Die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung wurde nicht beantragt.<br />
Weiters Gegenstand des Verfahrens sind die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung gemäß<br />
der im Sinne des § 127 Abs 1 lit b WRG mit zu behandelnden wasserrechtlichen Belange<br />
und der Erteilung der forstrechtlichen Genehmigung im Sinne des § 185 Abs 6 ForstG <strong>für</strong> das<br />
gegenständliche Bauvorhaben<br />
Berücksichtigung des UVP-G in der anzuwendenden Fassung und der Ergebnisse des<br />
Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens<br />
Wie bereits weiter oben ausgeführt, hat die Behörde da<strong>für</strong> Sorge getragen, dass die in § 24h Abs 5<br />
UVP-G 2000 genannten Parteien und Beteiligten sowohl am ursprünglichen als auch am fortgesetzten<br />
Verfahren teilnehmen konnten. Die Parteien und Beteiligten wurden im Rahmen der mittels<br />
Edikten erfolgten Kundmachungen auf Ihre Rechte nach den oben genannten gesetzlichen Bestimmungen<br />
besonders hingewiesen.<br />
Als Bestandteil der ursprünglich <strong>für</strong> das gegenständliche Bauvorhaben eingereichten Projektsunterlagen<br />
hat die Bauwerberin in der Mappe 1/1 „Verkehrsprojekt Bahnbau“ insbesondere einen<br />
Bericht über die „Umsetzung der Auflagen/Maßnahmen aus dem UVP-Verfahren, Einreichabschnitt<br />
Mittlern – Althofen/Drau“ (Einlage 1101) und einen Bericht „Änderungen zur UVE/UVP“<br />
(Einlage 1103) vorgelegt.<br />
In diesen Berichten wurde die Umsetzung der Ergebnisse des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens<br />
beim gegenständlichen Bauvorhaben samt der zur Erfüllung der Zielsetzungen<br />
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