Bescheid vom 31. Juli 2013 (pdf 668 KB) - Bundesministerium für ...
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GZ. BMVIT-820.284/0026-IV/SCH2/<strong>2013</strong><br />
beitnehmerschutzes entspricht und weiters auch eine Ergänzung der Umweltverträglichkeitserklärung<br />
zum Beweis da<strong>für</strong> vorgelegt hat, dass die gegenüber den Ergebnissen des Trassenverordnungs-<br />
und UVP-Verfahrens in den eisenbahnrechtlichen Einreichunterlagen vorgenommenen<br />
Änderungen den Anforderungen an die Umweltverträglichkeit im Sinne des UVP-G 2000 entsprechen.<br />
Diese Unterlagen wurden mit Edikt <strong>vom</strong> 11.3.<strong>2013</strong> im redaktionellen Teil der „Kleine Zeitung,<br />
Kärnten“, der „Kärntner Krone“ und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Festlegung einer Stellungnahme-<br />
bzw. Einwendungsfrist <strong>vom</strong> 18.3.<strong>2013</strong> bis 8.4.<strong>2013</strong> gemäß den Bestimmungen des<br />
AVG <strong>für</strong> Großverfahren kundgemacht und die ergänzenden Anträge, die vorstehend genannten<br />
ergänzenden Unterlagen betreffend die Ergänzung der Umweltverträglichkeitserklärung und betreffend<br />
die eisenbahnrechtlichen Einreichunterlagen samt ergänzendem Gutachten gemäß § 31a<br />
EisbG <strong>vom</strong> 28.2.<strong>2013</strong> zur Einsichtnahme aufgelegt.<br />
In diesem Edikt wurde auch festgehalten, dass die bereits im Zuge des eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahrens<br />
(im Rahmen der öffentlichen Auflage der Einreichunterlagen <strong>vom</strong> 13.<br />
Oktober 2008 bis 24. November 2008 sowie der mündlichen Verhandlung <strong>vom</strong> 27. und 28. Jänner<br />
2009) erstatteten Stellungnahmen auch im fortgesetzten Verfahren weiterhin ihre Gültigkeit behalten.<br />
Gleichzeitig wurden die betroffenen UVP-Sachverständigen von der Behörde mit der erforderlichen<br />
Ergänzung des Umweltverträglichkeitsgutachtens beauftragt.<br />
Im Rahmen der vorstehend genannten Frist sind folgende Stellungnahmen bzw. Einwendungen<br />
bei der Behörde eingelangt:<br />
- Stellungnahme des Verkehrs-Arbeitsinspektorates <strong>vom</strong> 18.3.<strong>2013</strong><br />
- Stellungnahme der Austrian Power Grid AG <strong>vom</strong> 2.4.<strong>2013</strong><br />
- Stellungnahme von Gabriele Brill-Edwards <strong>vom</strong> 4.4.<strong>2013</strong><br />
- gemeinsame Stellungnahme der BI Admont - Lassein - Lind, vertreten durch Dr. Maximilan<br />
Nachtigall, der BI DG Srejach, vertreten durch Ing. Gottfried Orasch, und der BI Peratschitzen<br />
- St. Lorenzen, vertreten durch Ilse Czetina, <strong>vom</strong> 7.4.<strong>2013</strong><br />
- Stellungnahme von Dr. Franziskus Schneider und Mr. Ian Arthur Bradley Tirabassi <strong>vom</strong><br />
2.4.<strong>2013</strong><br />
- Stellungnahme von Matthäus Preinig <strong>vom</strong> 5.4.<strong>2013</strong><br />
Weiters ist eine ergänzende Stellungnahme der Austrian Power Grid AG <strong>vom</strong> 4. Juni <strong>2013</strong> am 4.<br />
Juni <strong>2013</strong> bei der Behörde eingelangt.<br />
Mit weiterem Edikt <strong>vom</strong> 14. Mai <strong>2013</strong>, GZ. BMVIT-820.284/0015-IV/SCH2/<strong>2013</strong>, veröffentlicht im<br />
redaktionellen Teil der „Kleine Zeitung, Kärnten“, der „Kärntner Krone“ und im „Amtsblatt zur Wiener<br />
Zeitung“, hat die Behörde sodann die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung <strong>für</strong> den<br />
5.6.<strong>2013</strong> im Großverfahren und Auflage des ergänzenden Umweltverträglichkeitsgutachtens kundgemacht.<br />
In diesem Edikt hat die Behörde weiters bekannt gegeben, dass die Möglichkeit zur Einsichtnahme<br />
in das ergänzende Umweltverträglichkeitsgutachten in der Zeit <strong>vom</strong> 27.5.<strong>2013</strong> bis einschließlich<br />
10.6.<strong>2013</strong> bei der Behörde sowie bei den Standortgemeinden besteht.<br />
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