Bescheid vom 31. Juli 2013 (pdf 668 KB) - Bundesministerium für ...
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GZ. BMVIT-820.284/0026-IV/SCH2/<strong>2013</strong><br />
setzten Verfahrens mit ergänzendem Antrag <strong>vom</strong> 26.2.<strong>2013</strong> der (nunmehrigen) ÖBB-Infrastruktur<br />
AG ergänzt wurde, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der am 27. und 28.1.2009 sowie der<br />
am 5.6.<strong>2013</strong> im Rahmen des fortgesetzten Verfahrens durchgeführten Ortsverhandlungen.<br />
Nach formeller Prüfung wurden die oben genannten verfahrenseinleitenden Anträge <strong>vom</strong> 8.4.2008<br />
mit Edikt <strong>vom</strong> 7.10.2008 im redaktionellen Teil der „Kleine Zeitung, Kärnten“, der „Kärntner Krone“<br />
und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Festlegung einer Einwendungsfrist <strong>vom</strong> 13.10.2008<br />
bis 24.11.2008 gemäß den Bestimmungen des AVG <strong>für</strong> Großverfahren kundgemacht und die Anträge,<br />
die Antragsunterlagen und das Gutachten gemäß § 31a EisbG zur Einsichtnahme aufgelegt.<br />
Hiezu ist eine Vielzahl von Einwendungen eingelangt.<br />
In weiterer Folge wurde mit Edikt <strong>vom</strong> 9.12.2008, veröffentlicht im redaktionellen Teil der „Kleine<br />
Zeitung, Kärnten“, der „Kärntner Krone“ und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“, die Anberaumung<br />
einer öffentlichen Erörterung und mündlichen Verhandlung gemäß den Bestimmungen des AVG<br />
<strong>für</strong> Großverfahren <strong>für</strong> den 27. und 28.1.2009 kundgemacht.<br />
Die eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsverhandlung wurde sodann am 27. und 28.1.2009 in<br />
St. Kanzian am Klopeiner See durchgeführt. Das Ergebnis dieser Verhandlung ist der einen integrierenden<br />
Bestandteil dieses <strong>Bescheid</strong>es darstellenden Verhandlungsschrift, GZ. BMVIT-<br />
820.284/0008-IV/SCH2/2009 zu entnehmen.<br />
Die Auflage dieser Verhandlungsschrift zur öffentlichen Einsichtnahme bis 10.4.2009 wurde mit<br />
Edikt <strong>vom</strong> 9.3.2009, veröffentlicht im redaktionellen Teil der „Kleine Zeitung, Kärnten“, der „Kärntner<br />
Krone“ und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“, kundgemacht. Darüber hinaus wurde die Verhandlungsschrift<br />
über entsprechende, im Zuge der Ortsverhandlung gestellte Ersuchen, an einige<br />
Parteien des Verfahrens unter Einräumung einer Stellungnahmefrist übermittelt.<br />
Dazu sind bei der Behörde einige Stellungnahmen eingelangt, in denen im Wesentlichen die bereits<br />
bekannten Standpunkte wiederholt und ergänzt wurden.<br />
Was den in der schriftlichen Stellungnahme zu dieser Verhandlungsschrift <strong>vom</strong> 10.4.2009 von Dr.<br />
Katharina Puinbroek, Mag. Johannes Puinbroek und Alexander Puinbroek erhobenen Einwand,<br />
eine Stellungnahme sei im Rahmen der Ortsverhandlung nicht protokolliert worden, betrifft, ist zu<br />
bemerken, dass die Abgabe einer derartigen Stellungnahme nicht nachvollziehbar ist. Der Stellungnahme<br />
kann jedoch entnommen werden, dass eine entsprechende Protokollierung im Zuge<br />
der Ortsverhandlung trotz mehrfacher entsprechender Hinweise der Verhandlungsleitung von der<br />
Einwenderin offenbar aber auch gar nicht angestrebt wurde. Festzuhalten ist dazu jedenfalls, dass<br />
eine entsprechende schriftliche Einwendung im Rahmen der Einwendungsfrist erstattet wurde.<br />
Darüber hinaus wurde ein entsprechendes Vorbringen in der schriftlichen Stellungnahme <strong>vom</strong><br />
10.4.2009 erstattet, das ebenfalls Gegenstand der Beweiswürdigung war.<br />
Diese Stellungnahmen wurden der Bauwerberin mit Schreiben <strong>vom</strong> 13.5.2009 übermittelt und hat<br />
diese dazu mit Schreiben <strong>vom</strong> 24.6.2009 eine Stellungnahme abgegeben.<br />
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